Nach einem breit aufgegriffenen Bericht
des Magazins New Scientist (Juni 2026) sollen in der Ukraine erstmals Drohnen eines ukrainischen
Herstellers vollautonom Menschen getötet haben – ohne Funkverbindung, ohne Videobild, ohne
menschlichen Befehl in letzter Sekunde.
Der Erhard-Eppler-Kreis bittet alle Unterzeichner, die Pressemitteilung an die Bundesregierung möglichst weit zu verbreiten. Ziel ist es, die Entwicklung, Herstellung, Beschaffung und den Einsatz autonom tötender Waffensysteme zu verhindern. Zur PM: https://t.co/zBv9Gnf2LL↗
7 Hitzetote, 5 davon ertrunken
Im Sommer sterben in der EU 90.000 Menschen pro Woche, im Winter mit 100.000 deutlich mehr. Politisch nutzbar für die Ideologie namens „Klimaschutz” sind aber nur Hitzetote. Deshalb kommen sie in den Nachrichten.
Hintergrund: Wenn jemand in sengender Hitze einen Halbmarathon läuft und am Kreislaufkollaps verstirbt, kann man mit Fug und Recht von einem Hitzetoten sprechen. Dazugezählt werden aber auch alte und vorerkrankte Menschen, bei denen Hitze nur der sprichwörtliche Tropfen ist, der das Fass überlaufen lässt. Und die @tagesschau rechnet Ertrunkene jetzt auch noch dazu, als ob im Winter niemand ertrinkt.
In tagesscharfen Statistiken sehen Sie Hitzetote so gut wie nicht, wohl aber deutliche Sterbewellen im Winter. Von „Kältetoten” hören sie zur besten Sendezeit kein Wort, weil sie sich nicht zur Verteidigung von CO2-Steuern und Deindustrialisierung eignen.
Es geht bei derartigen Nonsens-Nachrichten stets um ein Tauschgeschäft zwischen ÖRR und Politik: Lasst uns die Zwangsgebühren, dann sichern wir Eure Politik propagandistisch ab.
Taggenaue Sterbefälle: https://t.co/XR4rmm5eBw
1. Im April 2020 regte Söder in Gegenwart von Kretschmann eine allgemeine Impfpflicht an.
2. Kretschmann hielt 3 Jahre am Vakzinismus fest.
3. Heute wurde mit @cem_oezdemir ein weiterer Zwangsimpfer als sein Nachfolger gewählt.
Hintergrund: Im Mai 2020 warnte ich auf einer Demo vor der Impfflicht. @basbrinkmann vom Pharmablatt @SZ brandmarkte mich als „Prof. Dr. Verschwörung”, weil es für Impfzwang keinerlei Belege gebe: https://t.co/wXYXhdsEQF
Damals gab es angeblich nicht einmal einen Impfstoff!Man musste aber mit dem Klammerbeutel gepudert sein, wenn man verkannte, dass die Panikmache durch symptomfreien PCR-Kranke eine Massenimpfung vorbereiten sollte.
Warum wurde die Impfpflicht denn schon von Politikern im April 2020 thematisiert? Warum durfte Bill Gates im April 2020 in den @tagesthemen die Impfung von 7 Mrd. Menschen androhen?
Ich kenne so viele nette Schwaben und Badener und verstehe einfach nicht, warum sie mehrheitlich immer wieder @Die_Gruenen wählen, die größte Bedrohung für Gesundheit und Wohlstand in unserem Land. Sobald sich die WHO etwas Besseres einfallen lässt als „Hanta”, wird Özdemir an vorderster Front mitmachen.
Quelle: https://t.co/l8WkfiZlmX
“Unsere Stärke liegt in der Freiheit und in der Erkenntnis, dass es Bereiche gibt, die dem Staat grundsätzlich entzogen bleiben müssen. 'Die Würde des Menschen ist unantastbar' ist eben mehr als Verfassungsprosa – es ist Ausdruck genau dieser Erkenntnis. Wer dennoch meint, weiterhin mit dem Notstand spielen zu können – sei es politisch, medial oder gar tatsächlich –, mag Gutes im Sinn haben, muss aber weiterhin mit meinem erbitterten Widerstand rechnen. Denn die größte Not, die unserem Land widerfahren könnte, wäre eine Entwicklung, in der die Werte des liberalen Rechtsstaats immer weniger geachtet würden. Ein Dauernotstand, wie ihn Lauterbach vorschlägt, ist daher aus sehr grundsätzlichen Erwägungen eine gefährliche Idee.” 1/2
Laut RKI-Chef Schaade stiegen Atemwegserkrankungen im März 2020 zusammen mit den PCR-Zahlen. Seine eigenen Zahlen beweisen zwar das exakte Gegenteil, dürfen aber nicht gezeigt werden.
Ich hoffe auf einen U-Ausschuss 2029!
Hintergrund: Der Punkt ist so umstritten und wichtig, weil Politik und nachgeordnete Behörden steif und fest behaupten, PCR-Zahlen seien ein Indikator für echte Erkrankungen.
Warum bei einer PCR-Inzidenz von 40 der Lockdown verhängt wurde und bei einer PCR-Inzidenz von 2.000 nicht, können sie natürlich nicht erklären.
Deshalb griff Schaade zur Ausflucht, zumindest am Anfang sei der Zusammenhang zwischen Erkrankungen und PCR gut gewesen. Richtig ist laut RKI-Datenbank das Gegenteil: Je höher die PCR-Artefakte, desto niedriger war der Krankenstand.
Der Bevölkerung zeigte man nie die Zahl der Kranken, sondern nur die PCR-Zahlen. Durch diese Irreführung rechtfertigte die Politik drei Jahre mit „Maßnahmen”.
Diesen offenen Brief von Bernd Kütscher @brotdirektor (CEO Bäckerei „Die Lohners“) an @larsklingbeil sollten alle lesen:
„Lieber Lars Klingbeil, vor genau drei Jahren standen wir abends nebeneinander. Heute kann ich nicht länger schweigen.
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Immer am 5. Mai feiern wir den Tag des Deutschen Brotes. Vor genau drei Jahren, am Abend des 5. Mai 2023, wurden Sie für ein Jahr zum Brotbotschafter ernannt (Foto).
Heute sind Sie Finanzminister. Ich selbst trage inzwischen Verantwortung für über 2.000 Menschen. Immer öfter höre ich, dass trotz guter Löhne und Überstunden am Monatsende nichts übrig bleibt.
Wir sehen es auch in den Fachgeschäften: Kunden zögern, greifen oft zu unserer Friedenskruste, die wir als Zeichen gegen Krieg und Inflation bewusst preisgünstig anbieten: 750 g Mischbrot mit Natursauerteig für nur 2,50 €.
Brot war Symbol für Würde, Genuss und Heimat. Heute wird es zur Frage des Geldbeutels.
——
Herr Klingbeil, Sie haben letztes Jahr 990 Milliarden Steuern eingenommen. Fast eine Billion - absoluter Rekord! Dazu 600 Milliarden „Sondervermögen". Ein neuer Name für neue Schulden. 2026 kommen 180 Milliarden dazu. Bis 2029 planen Sie mit weiteren 800 Milliarden Schulden. Die Zinsen werden uns bald ruinieren.
Trotzdem funktioniert vieles nicht. Weder Bahn noch Bildung, weder Brücken noch Bundeswehr. Auch in Digitalisierung und andere Zukunftsfelder wurde viel zu wenig investiert.
Stattdessen lese ich von Milliarden für Klimafinanzierung im Ausland, von fast 200 Milliarden Sozialausgaben allein im Bundeshaushalt, von 305 Milliarden für das Personal der öffentlichen Hand.
Während die Wirtschaft durch falsche Weichenstellungen immer mehr Stellen abbauen muss, leisten sich Bund, Länder und Kommunen immer mehr Personal und erzeugt so nebenbei immer mehr Bürokratie. Hier sind die Prioritäten verrutscht.
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Ihre Antwort, Herr Klingbeil? Forderung nach noch höheren Steuern. Noch mehr Umverteilung von oben nach unten. Klingt sozial. Ist es nicht.
Irgendjemand muss leisten. Früh aufstehen, Risiko tragen, Backöfen anheizen. Diese Menschen werden ausgepresst, während der Staat immer fetter wird. Deshalb verlassen immer mehr Menschen unser Land. Auch Firmen und Arbeitsplätze.
——
Die Quittung haben Sie längst: Ihre Partei war einmal Volkspartei mit über 45 Prozent. Heute steht die SPD bei 12, Tendenz fallend. Ein Wunder, dass die Parteibasis das mitmacht.
Ich erinnere Sie an Ihren Amtseid: den Nutzen des Volkes zu mehren und Schaden von ihm abzuwenden.
„Das deutsche Volk" ist im Grundgesetz kein ethnischer Begriff. Es ist die Gemeinschaft derer, die diesen Staat tragen. Die etwas leisten und zur Gesellschaft beitragen wollen. Egal aus welchem Land.
Heute habe ich zum ersten Mal politisch den Mund aufgemacht. Es muss etwas passieren. Bis bald.“
Paukenschlag aus Hamm: Oberlandesgericht kassiert Impf-Urteil – „Verfahrensfehler in einer ganzen Reihe von Punkten"
Die Entscheidungsgründe liegen nun heute vor.
Das OLG Hamm hat am 21. April 2026 das Urteil des Landgerichts Arnsberg gegen BioNTech vollständig aufgehoben und die Sache an die Vorinstanz zurückverwiesen (Az. I-26 U 57/25). Für tausende Impfgeschädigte in Deutschland ist dies ein wichtiges Signal – und der nächste Baustein in einer sich verändernden Rechtsprechung. Immerhin ist das Oberlandesgericht Hamm durch Rechtsverordnung die zentrale Berufungsinstanz für alle Impfschadensfälle und geschätzt werden sie über ca. 250 Verfahren noch zu befinden haben.
Was war geschehen?
Der Kläger, Jahrgang 1961, hatte sich im Juli 2021 und im März 2022 mit dem BioNTech-Impfstoff Comirnaty impfen lassen. Wenige Monate nach der ersten Impfung diagnostizierten Ärzte bei ihm eine tiefe Beinvenenthrombose, Schwindel, Nervenzucken, Taubheitsgefühle im Gesicht und in den Füßen, Erschöpfungszustände und eine Polyneuropathie. Vor den Impfungen war er gesund, wie er glaubhaft schilderte.
Der Kläger forderte vor dem Landgericht Arnsberg ein Schmerzensgeld von mindestens 150.000 Euro, die Feststellung der Einstandspflicht für künftige Schäden und – als zentralen Hebel – Auskunft nach § 84a AMG zu Risiken und Nebenwirkungen des Impfstoffs.
Das Landgericht Arnsberg wies die Klage ohne jede Beweisaufnahme ab. Kein Sachverständiger wurde gehört, kein Zeuge vernommen, keine Behandlungsunterlage beigezogen. Der Schadenersatzanspruch sei nicht plausibel, der Auskunftsanspruch sei nicht erforderlich, und die EU-Zulassung sei für die Gerichte bindend („Tatbestandswirkung"). Punkt. Klage abgewiesen.
Das OLG Hamm: „So nicht!"
Der 26. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Hamm hat dieses Urteil nun mit deutlichen Worten kassiert und gleich das gesamte erstinstanzliche Verfahren mit aufgehoben. Was die Arnsberger Richter sich geleistet haben, ist nach Auffassung des OLG eine Aneinanderreihung wesentlicher Verfahrensfehler:
1. Falscher Maßstab – die Latte wurde viel zu hoch gehängt
Das Landgericht hatte verlangt, der Kläger müsse eine „überwiegende Wahrscheinlichkeit" darlegen, dass die Impfung seine Beschwerden verursacht habe. Genau das ist falsch. Das OLG Hamm stellt klar, dass für den Auskunftsanspruch nach § 84a AMG die Plausibilität genügt. Und Plausibilität bedeutet nach dem aktuellen BGH-Urteil ausdrücklich, dass sogar mehr gegen als für die Impfung als Schadensursache sprechen kann – der Auskunftsanspruch besteht trotzdem.
Mit anderen Worten: Das Landgericht Arnsberg hat von einem schwerkranken Laien eine Hürde verlangt, die das Gesetz gar nicht kennt.
2. Überspannte Darlegungslast – „Arzt sollst Du sein, sonst nichts!"
Besonders deutlich wird das OLG bei der Darlegungslast. Von einem medizinisch nicht vorgebildeten Geschädigten könne „keine genaue Kenntnis medizinischer Zusammenhänge erwartet und gefordert werden". Er sei nicht verpflichtet, sich zur Prozessführung medizinisches Fachwissen anzueignen. Auch das ausführliche Vorlegen sämtlicher Behandlungsunterlagen sei nicht Voraussetzung – schon gar nicht im Auskunftsverfahren, das den Geschädigten ja erst in die Lage versetzen soll, seinen Schadensersatzanspruch durchsetzen zu können.
Genau das hatte das LG Arnsberg vom Kläger aber im Ergebnis verlangt: medizinische Fachgutachten, lückenlose Krankenakten, der Ausschluss aller möglichen Alternativursachen. Eine Unmöglichkeitsanforderung.
3. Keine Beweisaufnahme – unzulässige Beweisantizipation
Der Kläger hatte ein Sachverständigengutachten beantragt. Er hatte Zeugen benannt. Das Landgericht hat nichts davon erhoben. Stattdessen hat es die angebotenen Beweise gewissermaßen „im Kopf vorab gewürdigt" – eine sogenannte unzulässige Beweisantizipation, mit der laut Bundesgerichtshof das Recht auf rechtliches Gehör verletzt wird.
Das OLG Hamm formuliert das spitz, dass das Landgericht einen vermeintlichen „zeitlichen Verzug" zwischen Impfung und Beschwerden festgestellt und orthopädische Vorerkrankungen als Alternativursache angenommen hat, ohne jede sachverständige Beratung.
Woher der Richter sein medizinisches Wissen genommen hat, lässt das Urteil offen. Das OLG bringt es auf den Punkt, dass auch eine vier Monate nach der ersten Impfung diagnostizierte tiefe Beinvenenthrombose bei zwei Wochen vorher beklagtem Schwindel als zeitlich „nicht mehr zusammenhängend" zu bewerten – das gehe ohne Sachverstand schlicht nicht.
4. Die persönliche Anhörung – einfach ignoriert
Das Landgericht hatte den Kläger zwar persönlich angehört, sich mit dessen Schilderungen aber gar nicht inhaltlich auseinandergesetzt. Auch das ist eine Gehörsverletzung.
5. Die Mär von der „Tatbestandswirkung" der Zulassung
Die Arnsberger Richter hatten gemeint, die Zulassung der EU-Kommission stehe einer Haftung quasi entgegen. Das OLG Hamm stellt – im Einklang mit dem BGH – klar, dass eine solche „Tatbestandswirkung" der Zulassung im Auskunftsverfahren nicht zukommt. Das positive Nutzen-Risiko-Verhältnis muss vielmehr im Streitfall durch ein Sachverständigengutachten geklärt werden.
Die historische Wende war das Urteil des BGH vom 9. März 2026
Was das OLG Hamm hier umsetzt, ist die Linie, die der Bundesgerichtshof in seinem Grundsatzurteil vom 09.03.2026 (VI ZR 335/24) vorgegeben hat. Dieses Urteil war für die Impfgeschädigten ein Befreiungsschlag. Die Karlsruher Richter haben drei zentrale Botschaften gesendet:
Erstens: Plausibilität reicht für den Auskunftsanspruch. Sie kann sogar vorliegen, wenn mehr gegen als für das Arzneimittel als Schadensursache spricht.
Zweitens: Der Auskunftsanspruch ist umfassend. Er beschränkt sich nicht auf Wirkungen, die zum individuellen Krankheitsbild des Geschädigten passen. Er erfasst sämtliche Erkenntnisse, die für die Nutzen-Risiko-Bewertung von Bedeutung sein können.
Drittens: Für die Bewertung schädlicher Wirkungen ist auf den aktuellen Stand der Wissenschaft zum Zeitpunkt der letzten Verhandlung abzustellen – nicht auf das Wissen zum Zulassungszeitpunkt.
Damit hat der BGH eine jahrelange Verteidigungsstrategie der pharmazeutischen Industrie zerschlagen, die darauf zielte, Klagen mit dem Verweis auf die Zulassungsentscheidung und überzogene Beweisanforderungen oder eine überzogene Darlegungslast schon im Keim zu ersticken.
Das LG Aurich erhält nun die Aufgabe, dieses Urteil in die praktische Umsetzung zu bringen.
Nur eine Woche nach dem BGH-Urteil zog das Landgericht Aurich mit seinem Teilurteil vom 16. März 2026 (5 O 1106/24) die Konsequenzen. Die Auricher Richter sprachen einer Klägerin, die nach den BioNTech-Impfungen im Juli und August 2021 an Autoimmunerkrankung, Durchblutungsstörungen, Herzrhythmusstörungen, POTS, ME/CFS und einer Reihe weiterer Beschwerden litt, den Auskunftsanspruch nach § 84a AMG durch Teilurteil zu.
Das Aurich-Urteil ist in mehrfacher Hinsicht bemerkenswert:
Es wendet konsequent die BGH-Grundsätze an:
Plausibilität als Maßstab, kein Erfordernis überwiegender Wahrscheinlichkeit.
Es entscheidet vorab durch Teilurteil, ohne den Ausgang des Hauptsacheverfahrens abzuwarten. Damit wird das gesetzgeberische Ziel der prozessualen Chancengleichheit ernstgenommen.
Es weist die Argumentation von BioNTech – die Zulassung indiziere ein positives Nutzen-Risiko-Verhältnis und schließe die Haftung aus – als Zirkelschluss zurück: Das Nutzen-Risiko-Verhältnis sei eine Frage, die nur durch ein Sachverständigengutachten geklärt werden könne – und das dürfe nicht im Auskunftsverfahren vorweggenommen werden.
Das OLG Hamm hat diese Linie nun für die Berufungsinstanz bestätigt und das Argument des „Zirkelschlusses" wortgleich übernommen.
Was bedeutet das für Impfgeschädigte?
Drei Urteile in nur sechs Wochen – BGH, LG Aurich, OLG Hamm – ergeben ein klares Bild: Die jahrelange Strategie, Impfschadensklagen mit überspitzten Darlegungs- und Beweisanforderungen vor der Tür der Tatsacheninstanzen abzuwimmeln, funktioniert nicht mehr. Die Pharmakonzerne können sich nicht länger hinter der EU-Zulassung verschanzen. Sie müssen Auskunft erteilen – und zwar umfassend:
Zu Wirkungen, Nebenwirkungen und Verdachtsfällen,
zu allen Erkenntnissen, die für die Bewertung schädlicher Wirkungen relevant sind,
nicht beschränkt auf das individuelle Krankheitsbild des Klägers,
und mit eidesstattlicher Versicherung der Vollständigkeit.
Für Impfgeschädigte heißt das konkret:
Wer bisher mit dem Argument abgewiesen wurde, er habe seine Beschwerden „nicht überwiegend wahrscheinlich" auf die Impfung zurückgeführt, hat gute Argumente, in die nächste Instanz zu gehen – oder, sofern ein Urteil noch nicht rechtskräftig ist, mit der Berufung anzugreifen. Wer bisher gezögert hat, eine Klage einzureichen, dem stehen die Türen jetzt deutlich weiter offen, allerdings wegen wahrscheinlicher Verjährung nicht mehr gegen den Hersteller selbst.
Ein Wort an die Skeptiker
Es wird bereits versucht, das BGH-Urteil kleinzureden – auch von BioNTech in dem hier besprochenen Verfahren. Die Beklagte versuchte vor dem OLG Hamm, das Karlsruher Urteil als „stark einzelfallbezogene Entscheidung" darzustellen, die nicht ohne Weiteres auf andere Fälle übertragbar sei. Das OLG Hamm hat dem eine klare Absage erteilt. Die vom BGH aufgestellten Grundsätze gelten, und sie gelten auch hier.
Das ist die Bedeutung höchstrichterlicher Rechtsprechung – sie schafft verbindliche Leitlinien für alle Instanzgerichte. Und genau diese Leitlinien beginnen jetzt zu wirken. Das Landgericht Aurich hat es vorgemacht, das OLG Hamm folgt, weitere Gerichte werden nachziehen müssen. Soweit andere Oberlandesgerichte nun anders entschieden gibt es wieder eine dievergierende Rechtsprechung mit der die Revision zum BGH zuzulassen ist.
Mein Fazit
Was wir gerade erleben, ist eine Zeitenwende in der Impfschadensrechtsprechung. Die Hürden, die in den ersten Jahren nach Beginn der Klagewellen oft unüberwindbar schienen, werden gerade Stück für Stück geschleift – nicht durch politische Aktivisten, sondern durch nüchterne juristische Arbeit höchster Gerichte. Wer Recht hat, soll Recht bekommen. Und wer als pharmazeutischer Unternehmer ein Produkt vertreibt, dessen mögliche Schäden noch immer nicht vollständig aufgeklärt sind, der muss sich Fragen gefallen lassen – substantiierte, präzise, umfassende Fragen. Und er muss sie beantworten.
Das ist keine Frage des Glaubens. Das ist die Forderung des Gesetzes. Und die Gerichte beginnen, sie endlich durchzusetzen.
"Dass die Leute, die sich Toleranz auf die Fahne schreiben, die intolerantesten, engstirnigsten, hasserfülltesten Zeitgenossen sind, ist erschütternd."
Monika Gruber
Precht entlarvt die Dummheit des aktuellen Angst-Narrativs „der Russe steht bald vor der Tür“.
Fast auf dem Niveau der Corona-Todesseuche aus der Hölle. Aber nur fast.
Ich würde sehr gerne diesen Leuten die Reise nach #Gaza (Rafah oder Jabalia) bezahlen, damit sie einen CSD dort abhalten und mit der #Hamas über die Rechte der queeren Bevölkerung diskutieren können.
Vielleicht gründen sie die queere Che-Guevara-Moschee.
Neues aus der Kategorie: „Das kannst du dir wirklich nicht ausdenken.“ 🙃
Da überweist Europa, vor allem Deutschland, Milliarden für Waffen „zur Verteidigung der Freiheit in der Ukraine“ und plötzlich tauchen genau diese Waffen in der Golfregion als Angebot des ukrainischen Staatschefs wieder auf. Das ist schon ein interessantes Geschäftsmodell: Wir zahlen für Raketen, die ja „so dringend gebraucht werden“ und am Ende landen sie als Exportware auf dem internationalen Markt. “So geht Realpolitik, finanziert vom hiesigen Steuerzahler”, sagt unser stellvertretender Parteivorsitzender Michael Lüders süffisant.
Von der Leyen droht Italien mit Sanktionen bei „falscher“ Wahl
Die nicht gewählte EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen warnt Italien ganz offen: Wer bei der Wahl den „falschen“ Weg einschlägt, muss mit Sanktionen rechnen – genau wie Ungarn und Polen. Sie spricht von „Werkzeugen“, die die EU bereits erfolgreich eingesetzt hat.
Viele sehen darin einen eklatanten Angriff auf die Demokratie. Eine Bürokratin, die nie vom Volk gewählt wurde, droht einem souveränen Land mit Strafe, nur weil es seine eigene Richtung wählen könnte. Das Video der Äußerung verbreitet sich gerade rasant und löst heftige Debatten aus.
https://t.co/jdUMrr05aI
https://t.co/Sw3GBkIIGr
Betrachten wir Herrn Drosten einmal aus der gebührenden Distanz – dritte Person, akademischer Habitus, Skalpell statt Mikrofon. Der Herr Virologe behauptet allen Ernstes, die Coronamaßnahmen seien wegen des niedrigen Bildungsniveaus in Deutschland notwendig gewesen. Eine bemerkenswerte These, die zunächst einmal ein beachtliches Maß an Selbstüberschätzung offenbart. Denn was ist das für ein Bildungsbegriff, der pauschal 80 Millionen Menschen kognitive Defizite attestiert, während er selbst weder Ökonom noch Jurist noch Soziologe ist? Herr Drosten überschreitet hier seine fachliche Zuständigkeit – und das mit einer Arroganz, die selbst in Elfenbeintürmen selten geworden ist.
Die empirische Evidenzlage ist nämlich eine andere: Die Maßnahmen waren nicht wegen eines Bildungsdefizits notwendig, sondern wegen eines Politikdefizits. Weil Leute wie Baerbock, Göring-Eckardt, Klingbeil und Merz – also die gesamte Berliner Funktionärskaste – keine Risikokommunikation beherrschen, sondern nur Verbote. Weil der ÖRR aus Bildungsauftrag eine Einschaltquoten-Kuschelrunde gemacht hat. Weil die Amadeu Antonio Stiftung lieber über "Hass im Netz" forscht, als mal Grundrechte zu lesen. Und weil linke NGOs den Begriff "Mündigkeit" für eine Steuergeldquelle halten.
Herr Drosten, Sie haben sich geirrt: Nicht das niedrige Bildungsniveau des Bürgers zwang zum Lockdown, sondern das niedrige politische Niveau derer, die Ihre Ratschläge ungefiltert in Rechtsverordnungen gossen. Sie sind nicht der Lehrer einer schlauen Klasse. Sie waren der Hofastrologe einer regierenden Bildungsverweigerer-Koalition. Und jetzt tun Sie so, als wären wir die Dummen?
Das ist nicht nur fachlich fragwürdig – das ist die eigentliche Arroganz.
#DrostenDesillusion #BildungsauftragGescheitert #BerlinerPolitProlls #AmadeuAntonioAhnungslos #ÖRRVollversagen
🇪🇺 Gebt das Geld euren Bürgern!
Der kroatische Europaabgeordnete Kolakušić forderte, 80 Milliarden Euro für europäische Rentner, Arbeitslose und Kinder bereitzustellen, statt für die Ukraine.
„Jeder Euro im EU-Haushalt stammt von den Bürgern – seien es Rentner, Arbeitslose, Erwerbstätige oder Schüler.
Für dieses Geld erwarten sie einen besseren Lebensstandard. Und was haben sie bekommen? Sie haben eine enorme Inflation bekommen.
Die Inflation ist das Ergebnis von Hunderten von Milliarden Euro, die für nicht existente „grüne“ Politik und nicht existierende Impfstoffe verbrannt wurden.
Und nun… Auf der einen Seite haben wir Orbán, der den EU-Haushalt schützen und verhindern will, dass 80 Milliarden Euro der EU-Bürger über die Ukraine in die Hände von BlackRock gelangen, und auf der anderen Seite Frau von der Leyen, die heute… wieder von ihrem Arbeitsplatz geflüchtet ist.
Sie ist feige geflohen, weil sie es nicht aushält, drei Stunden bei der Arbeit zu bleiben. Man muss Sicherheitspersonal schicken, um sie zurückzuholen.
🗣 Frau von der Leyen kann in einem ganzen Monat nicht einmal drei Stunden arbeiten. Was soll das bitte? Eine Schande.“
Der Mathematiker Dr. Rockenfeller hat die Anzahl der Todesfallverdachtsmeldungen bei herkömmlichen Impfungen mit denen bei Corona-Impfungen verglichen und dabei eine bis zu 30-fache Erhöhung ermittelt. Er erklärt auch, wie das @PEI_Germany es schafft, das nicht als Alarmsignal zu erkennen.
Herr @Karl_Lauterbach : die Schulschliessungen waren nicht „Ihr größter Fehler“. Sondern die (unverantwortlichen!) ACHT Milliarden Euro (!!!), die für #Corona-PROPAGANDA u.a. von Ihrem damaligen Ministerium ausgegeben wurden.
Ich würde mich sehr freuen, wenn Sie meine viel beachtete Rede vor dem @Landtag_Hessen lesen und dann öffentlich mit mir diskutieren würden. Entweder bei @MarkusLanzTV oder auf meinem YouTube-Kanal:
https://t.co/e1nidjstXl