@Tris_wiss@sabinedoering@Soziopolis Die Lektüre (Werturteilsfreiheit!) hat mich direkt an den "Akt des praktizierten Republikschutzes" erinnert.
https://t.co/lIzSjSPcn1
In Sachen El Hotzo (1) erschien heute im Verfassungsblog ein irritierender Beitrag, der sich mit dem Straftatbestand des § 140 StGB befasst (2).
Über die Kritik an der hM, wonach als Bezugstat auch eine im Ausland begangene Tat in Betracht kommt, lässt sich sicherlich diskutieren.
Wenig Raum für Diskussion lassen jedoch die folgenden Ausführungen des Autorenduos (@vicijlo und @Tris_wiss):
„Die Einordnung der Bezugstat des Falles steht unweigerlich im Kräftefeld aus Republikschutz, Rechtsextremismus und verbaler Entgrenzung polarisierter Öffentlichkeiten, mit denen die Weimarer Republik kämpfte. Donald Trump demontiert gegenwärtig, wie im Wahlkampf offen angekündigt, zweieinhalb Jahrhunderte republikanische Verfassungsordnung und ersetzt sie durch ein Amalgam aus Faschismus und cäsaristischer Diktatur. Dass das Attentat auf Trump daher ein politischer Akt war, ein Akt des praktizierten Republikschutzes, mit fragwürdigen Mitteln vielleicht, aber doch des Republikschutzes; dieser Aspekt geht völlig verloren, wenn die Staatsanwaltschaft umstandslos zum versuchten Mord greift, den Hotz nach ihrer Ansicht gebilligt haben soll.“
Mit diesen Worten stilisieren die Autoren die Gewalttat auf den seinerzeitigen Präsidentschaftskandidaten letztlich zum versuchten Tyrannenmord zum Wohle der USA – „praktizierter Republikschutz“.
Unabhängig davon, wie man das Wirken von Donald Trump bewertet: Seinerzeit war er lediglich Präsidentschaftskandidat und hat sich in einem demokratischen Land zur Wahl gestellt.
Wie man in dieser Konstellation überhaupt auf den Gedanken kommen kann, es handle sich bei dem Attentat um „Republikschutz“, ist – zurückhaltend formuliert – schwer nachvollziehbar und birgt erhebliche Gefahren.
Wo fängt in Deutschland der „Republikschutz“ an? Wann greift hier das Widerstandsrecht?
Lieber Herr @alex_J_Thiele, was genau finden Sie an dem Artikel, den Sie verlinkt haben (3), „lesenwert“?
@lto_de @beckonlinede
@AfDvorGericht Jeder hat eine Meinung zur Verfassungswidrigkeit der AfD, aber niemand stellt einen Antrag beim BVerfG?
Mit einem Volkentscheid über Parteiverbote auf Bundesebene könnte diese Meinungen von ca. 60 Mio. Verfassungsrechtsexpert*innen genutzt werden!
Übrigens haben die Top-Verfassungsrechtler von @politicalbeauty mit ihrem "Wissen" auch die sog. Gesellschaft für @freiheitsrechte bei der Erstellung ihres AfD-Gutachtens unterstützt.
@Polizei_Thuer Rechtsextreme Medien „Apollo News“ und „Junge Freiheit“ fallen mit Sicherheit nicht unter die Pressefreiheit. Russische Desinformationskampagnen fallen generell nicht unter die von der Verfassung geschützten Pressefreiheit.
@TobiasMeiser Warum halten auf einmal so viele Befragte gerade AfD (+ 10) & Linke (+ 12) für kompetent und nehmen nicht die Option "keine Partei"?
Die Kompetenz der Regierungsparteien kann man anhand ihrer konkreten Arbeit bewerten. Aber die Kompetenz der Opposition, gerade an den "Rändern"?
The Economist: "Talkie, a model trained only on text from before 1931, thinks God is extremely important and is “very proud to be a citizen of Great Britain”. It is a bigger believer in law and order than any frontier model we tested."
Gibt keine Partei, die Vermieter und Arbeitgeber verpflichten will, Klimaanlagen einzubauen, umgekehrt will sie keiner verbieten. Alle priorisieren baulichen Hitzeschutz, wollen Klimaanlagen fördern, wo nötig.
Hier gibt es also praktisch keine Differenzen, Sie können weitergehen
@AfDvorGericht Ob der Rest der Welt auch weiß, dass "Demokratie immer nur im Rahmen unseres Grundgesetzes funktioniert"?
Es soll ja auch Demokratien mit anderen Verfassungen geben?