🇨🇭Zürich: 50’000 Schweizer Franken Strafe verschwiegen? Demokratie in Gefahr!
Erfahren Sie hier mehr über die Hintergründe und Zusammenhänge
Zum hochspannenden Video von Hoch2TV und ABF Schweiz https://t.co/YF8cyVeB80
Was im Kanton Zürich passiert ist, hat es in sich:
Eine Strafbestimmung von bis zu 50’000 Franken im Zusammenhang mit einem Impfobligatorium – taucht in den offiziellen Vernehmlassungsunterlagen schlicht nicht auf.
Ein «Fehler», wie die Behörden sagen. Ein gravierender Vorgang, wie Kritiker meinen.
👉 So nicht!
ABF Schweiz fordert: Die Bevölkerung hat ein Recht auf vollständige und transparente Information – und auf eine Wiederholung der Vernehmlassung.
🔺Jetzt Online-Petition unterzeichnen und Stimme erheben: «Gesundheitsgesetz Kanton Zürich: Kein Impfobligatorium mit Strafbestimmung» https://t.co/zgLBrFCnXP
Wir fordern eine Wiederholung der Vernehmlassung aufgrund unvollständiger Unterlagen
Unterstützen Sie dies mit Ihrer Unterschrift. 🫶
🔺Gruppe auf Telegram: Gesundheitsgesetz Zürich https://t.co/Y7kPIGCnKm
https://t.co/fTQ6kMUG7I🇨🇭
#Zürich #Gesundheitsgesetz #ABFSchweiz #Grundrechte #JetztHandeln #Transparenz #Impfpflicht
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Hier schauen & mitreden: https://t.co/l1sHHskSHE
Absicht oder dummer Fehler? Der Kanton Zürich hat die Sanktionen für Impfverweigerer in der Vernehmlassung zum neuen Gesundheitsgesetzt unterschlagen. Andrea Staubli jetzt im Gespräch bei HOCH2.
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