@UlrichSiegmund Der angekündigte Wahlboykott der CDU-Fraktion wirft für mich Fragen zum freien Mandat der Abgeordneten auf.
Ich habe deshalb Strafanzeige erstattet und die zuständigen Ermittlungsbehörden gebeten, zu prüfen, ob Anhaltspunkte für einen Verstoß gegen § 106 StGB vorliegen.
@UlrichSiegmund Der angekündigte Wahlboykott der CDU-Fraktion wirft für mich Fragen zum freien Mandat der Abgeordneten auf.
Ich habe deshalb Strafanzeige erstattet und die zuständigen Ermittlungsbehörden gebeten, zu prüfen, ob Anhaltspunkte für einen Verstoß gegen § 106 StGB vorliegen.
@pedetlef2012@UlrichSiegmund Für mich war der damalige Saalauszug eine Protestaktion gegen die Richterwahl. Eine gezielte Einflussnahme auf einzelne Abgeordnete erkenne ich dort nicht. In Sachsen-Anhalt stellt sich für mich dagegen die Frage, ob der vorab beschlossene Boykott genau diesen Druck erzeugen soll
@ChristianEnxing@UlrichSiegmund Ich hoffe, die CDU hat ihr Vorgehen selbst rechtlich prüfen lassen. Mir geht es nicht darum, ob sie sich fürchtet, sondern um die Frage, ob das freie Mandat gewahrt bleibt. Falls Sie meinen, die CDU stehe über dem Gesetz, wäre das allerdings bedenklich.
@TomCzi72@UlrichSiegmund Sie halten es also für Unsinn, prüfen zu lassen, ob ein organisierter Wahlboykott das freie Mandat und die geheime Wahl beeinträchtigt? Eine Anzeige ist keine Verurteilung. Ob ein Anfangsverdacht besteht, entscheiden die zuständigen Behörden.
@UweT0@UlrichSiegmund Vielen Dank! 👍 Mir ist wichtig, dass das freie Mandat geschützt bleibt und geheime Wahlen ohne unzulässigen Druck stattfinden können.
@AndreaMReuter@kerstinhapunkt1@UlrichSiegmund Genau diese Unterscheidung zählt. Ein Fraktionsbeschluss hebt das freie Mandat nicht auf. Interessant ist, welche Konsequenzen bei Abweichungen zulässig wären und wo unzulässiger Druck beginnt. Ob hier strafrechtliche Grenzen überschritten wurden, soll geprüft werden.
@KeineMacht1350@kerstinhapunkt1@UlrichSiegmund Seit wann braucht man ein abgeschlossenes Studium im Verfassungsrecht, um eine Strafanzeige zu erstatten oder eine Rechtsfrage zu stellen? Die rechtliche Bewertung überlasse ich bewusst den zuständigen Behörden.
@KeineMacht1350@GretLauken@UlrichSiegmund Was ist wichtiger, als sicherzustellen, dass demokratische Wahlen frei und ohne unzulässigen Druck stattfinden? Der Schutz demokratischer Verfahren ist eine zentrale Aufgabe des Rechtsstaats. Ob ein Anfangsverdacht besteht, soll die Staatsanwaltschaft prüfen.
@KeineMacht1350@kerstinhapunkt1@UlrichSiegmund Eine „dämliche Aktion“? Ich setze mich dafür ein, dass Abgeordnete ihr freies Mandat ausüben und ohne unzulässigen Druck geheim wählen können. Gerade als Lehre aus unserer Geschichte sind solche Schutzmechanismen wichtig. Das zu verteidigen soll dämlich sein? Spannend. 😉
@KeineMacht1350@MichaelWeimar90@UlrichSiegmund Ich habe ausdrücklich um Prüfung gebeten, ob Anhaltspunkte für § 106 StGB vorliegen, und niemanden einer erwiesenen Straftat bezichtigt. Ob ein Anfangsverdacht besteht, beurteilen die Behörden. Meine Anzeige muss ich dafür nicht auf X veröffentlichen. 😉
@HolgerBock5@UlrichSiegmund Ist es wirklich schwachsinnig, prüfen zu lassen, ob eine geheime Wahl ohne unzulässigen Druck auf Abgeordnete stattfinden kann? Mir geht es um das freie Mandat, nicht um ein bestimmtes Wahlergebnis. Ob ein strafrechtlich relevanter Sachverhalt vorliegt, prüfen die Behörden. 😉
@Karinasagtes@UlrichSiegmund Vielen Dank! 🙏 Mir geht es nicht um ein bestimmtes Ergebnis. Ich hoffe auf eine sorgfältige, ergebnisoffene Prüfung durch die Staatsanwaltschaft. Wichtig ist mir, dass Abgeordnete ihr freies Mandat ausüben und an einer geheimen Wahl ohne unzulässigen Druck teilnehmen können.
@Dataprotector_1@UlrichSiegmund Die Eingangsbestätigung der Polizei liegt mir vor. Die Vorgangsnummer werde ich allerdings nicht öffentlich auf X verbreiten. Ob ein Anfangsverdacht vorliegt, prüfen die zuständigen Behörden – nicht die Kommentarspalte. 😉
@flektorfalke@UlrichSiegmund Eine Strafanzeige bei der Polizei mit der Stasi gleichzusetzen, ist schon ein gewagter Vergleich. Ich habe niemanden verurteilt, sondern um eine rechtliche Prüfung gebeten. Wenn Sie dazu Argumente haben, gern. Beleidigungen und DDR-Vergleiche ersetzen diese nicht. 😉
@samohtiks@UlrichSiegmund Völlig richtig. Jeder Abgeordnete darf freiwillig entscheiden, nicht an einer Wahl teilzunehmen. Meine Frage ist aber, ob diese Entscheidung tatsächlich frei getroffen wurde oder ob unzulässiger Druck ausgeübt wurde. Genau das habe ich zur Prüfung angezeigt. 😉
@MichaelWeimar90@UlrichSiegmund Ich habe weder eine Straftat behauptet noch ein Urteil gefällt, sondern die zuständigen Behörden um Prüfung gebeten. Wenn Sie konkrete Rechtsprechung kennen, die meine Frage beantwortet, nennen Sie sie gern. Persönliche Beleidigungen ersetzen keine Argumente. 😉
@KaiMargardt@UlrichSiegmund Das mag sein. Mir ist bewusst, dass Fraktionsdisziplin nicht automatisch strafbar ist. Aber als Bürger habe ich begrenzte Möglichkeiten, mögliche Grenzüberschreitungen prüfen zu lassen. Deshalb habe ich Anzeige erstattet und hoffe auf eine sorgfältige, ergebnisoffene Prüfung.
@GretLauken@UlrichSiegmund Richtig, § 152 Abs. 2 StPO verlangt zureichende tatsächliche Anhaltspunkte. Ob diese vorliegen, beurteilt aber die Staatsanwaltschaft, nicht die X-Kommentarspalte. Genau deshalb habe ich den Sachverhalt zur Prüfung angezeigt. 😉
@kerstinhapunkt1@UlrichSiegmund Fraktionsdisziplin ja, Fraktionszwang nein. Was wäre etwa, wenn einem Abgeordneten für die Teilnahme an der geheimen Wahl mit Fraktionsausschluss oder dem Entzug von Funktionen gedroht würde? Ein Mehrheitsbeschluss rechtfertigt nicht jedes Druckmittel. Genau hier liegt meineFrage