Nach der deutschen Rechtslage liegt hier ein klarer Fall von Tierquälerei vor. „Prinz Marcus“ wohnt allerdings in Dubai. Gemäß § 7 Abs. 2 Nr. 1 StGB kann auch eine Tierquälerei, die im Ausland von einem Deutschen begangen wird, angezeigt werden, sofern Tierquälerei in diesem Sinne auch in Dubai mit Strafe bedroht ist. Unsere Rechtsabteilung prüft derzeit die Möglichkeiten.
Dass ein Tier hier herhalten muss, damit er die Öffentlichkeit offenbar für ein wenig Aufmerksamkeit provozieren kann, zeugt klar von mindestens beschränktem Einfühlungsvermögen und fehlender Achtung gegenüber Tieren – durch die er in der Vergangenheit schon aufgefallen ist.
Reptilien sind extrem stressempfindlich. Eine derart plötzliche und heftige Krafteinwirkung verursacht bei Schildkröten Todesangst und einen Schockzustand. Weitere mögliche Folgen hängen vom Gesamtzustand des Tieres ab. Bei einem ohnehin schon geschwächten Immunsystem kann ein solcher Vorfall einen Kollaps der Immunabwehr verursachen, bei eventueller Panzerweiche durch Vorerkrankungen wie Rachitis bzw. Osteomalazie kann der Panzer brechen und wäre nur unter sehr großem und langwierigem Aufwand zu heilen. Ob jemand mit diesem mangelhaften Verantwortungsbewusstsein allerdings eine solche Behandlung überhaupt durchführen lassen würde, ist mehr als fragwürdig.