Vom Tonfall mag sein, als katholischer Theologe kann ich Ihnen nur sagen:
1. Viele Katholiken (sehr kirchennah), auch in meinem Freundeskreis und Bekanntenkreis kritisieren die Kirchen für ihre einseitige Parteinahme beim Thema Migration, mag sein das ein Mancher, die Position der Kirche stützt. Mehrheitlich wird sie abgelehnt.
2. In anderen Ländern positionieren sich katholische Bischöfe anders (Polen) oder man hält sich mit naiven Ansätzen sehr zurück (Österreich).
3. Diese wiederkehrenden Stellungnahmen werden sich in den Kirchenaustritten bemerkbar machen, braucht man nur in ihrer Zeitung sich die Kommentarspalten zu dem bestimmt erscheinenden Artikel dazu durchlesen.
Als Gläubiger Katholik, Theologe und Kirchgänger, appelliere ich an die Kirchen, beenden sie diese einseitige Parteinahme.
Anscheinend ist die „Revolte“ der jungen CDU-Abgeordneten schon wieder eingeknickt. Kaum entsteht Druck, wird beraten, wie man „Unmut ausdrücken“ kann, ohne die Koalition zu gefährden – im Klartext: politische Restverwertung statt Rückgrat.
Und dann verkauft man den Leuten als Trost einen Entschließungsantrag. Jeder weiß: Entschließungsanträge sind politisch unverbindlich, rechtlich wirkungslos und am Ende reine Symbolpflege. Wenn die Mehrheit in drei Jahren etwas anderes will, ist das Papier wertlos. Hat man beim Entschließungsantrag zur Migration im Februar gesehen – passiert ist gar nichts.
Fakt ist: Die jungen Abgeordneten knicken ein, weil die Mehrheit lieber an Pöstchen, Karrierewegen und Koalitionsfrieden hängt, statt Verantwortung für eine generationengerechte Politik zu übernehmen. Auf die Junge Gruppe ist in dieser Frage offensichtlich kein Verlass. Thema erledigt.
#Rente #Generationenfairness #CDU #JU #48Prozent #Haltelinie #Politikversagen #Koalition #Rentenreform #CDU #Sozial #Staat #Leistung #Koalition #Versicherung
05. November: Friedrich Merz zeigt die sinkenden Privatinvestitionen in Deutschland im Bundestag
28. November: Friedrich Merz will Kapitalerträge & Mieteinkünfte mit Sozialversicherungsbeiträgen belasten
Das wird sicher ein Booster für die Privatinvestitionen.
@TinasBunte_Welt Mit Aussicht auf ein Bruttogehalt von 16.000 € pro Monat, da kann man verstehen, dass ihre Kandidatur. natürlich nicht zurückziehen will.
@polenz_r Das BVerfG hat klargestellt: Auch der nicht geborene Mensch hat Würde und ein Recht auf Leben (BVerfGE 39,1 ff.). Die Indikationsregelung ist ein Ausgleich – keine Bewertung, dass Leben vor der Geburt weniger zählt. Wer das bestreitet, ignoriert den Geist des Grundgesetzes.
@polenz_r Der Verweis auf Schutzpflichten ab Nidation ändert nichts daran, dass Brosius-Gersdorf die Menschenwürde vom ungeborenen Leben entkoppeln will – ein Bruch mit dem Geist des Grundgesetzes. Und dass ausgerechnet gerechtfertigt von Herrn Polenz, der das „C“ stets hochhalten will.
@pokirenni @PapkeGerhard Gerade weil es eine Rechtsfrage ist, entscheidet darüber die Rechtsprechung – und die sagt klar: Auch ungeborenes Leben fällt unter Art. 1 GG.
Das steht zwar nicht wörtlich im Text, aber genau dafür gibt es verfassungsgerichtliche Auslegung.
@RonaiChaker@Cage_and_Fish Nein, das stimmt so nicht. Das BVerfG sieht den Embryo nicht nur als Schutzobjekt, sondern als Träger eines eigenen verfassungsrechtlichen Status. Seine Würde bindet den Staat direkt – das ist mehr als bloßer Objektschutz.
@Cage_and_Fish@RonaiChaker Das BVerfG sagt selbst: Es gibt bislang nichts Wirksameres als das Strafrecht.
Wer das ablehnt, soll ehrlich sagen, ob Mord für ihn eine Option ist.
@Cage_and_Fish@RonaiChaker Wer vorsätzlich menschliches Leben tötet, erfüllt den Tatbestand des Mordes.
Das gilt auch vor der 12. SSW.
Das Strafrecht schützt Leben – nicht Ideologie.
@Cage_and_Fish@RonaiChaker Ein Embryo ist nicht bloß Schutzobjekt, sondern Träger eigener Rechte.
Das steht seit Jahrzehnten fest – wer das bestreitet, ignoriert die Verfassung.
@Cage_and_Fish@RonaiChaker Das Bundesverfassungsgericht sagt klar:
Der Lebensschutz beginnt mit der Verschmelzung von Ei- und Samenzelle.
Ab diesem Moment gelten Art. 1 und Art. 2 GG – Menschenwürde und Lebensrecht.
@Cage_and_Fish@RonaiChaker Natürlich kann man Rechtsprechung ändern – aber nicht beliebig, schon gar nicht bei der Menschenwürde.
Hier geht es nicht um irgendeine Detailfrage, sondern um den grundlegenden Schutz menschlichen Lebens. 1/2
@RonaiChaker Warum will die SPD diese Frau denn in das BVG holen? Natürlich um den Paragraph 218 StGb zu kippen. Und wer hier das Recht zurecht biegt, sind Sie. Oder Sie blenden konkret aus, was durch diese Frau droht.
@RonaiChaker Das Bundesverfassungsgericht hat 1975 und 1993 klargestellt, dass der Embryo Träger von Menschenwürde ist nach Art. 1 GG.
Nachzulesen in BVerfGE 39, 1 und 88, 203.
Wer das leugnet, verbreitet selbst Desinformation gegen die Verfassungslage.