@julius__boehm@marionhorn Die Bildzeitung ist der Merz und CDU/CSU Jubelverein sowie der ÖRR für Grüne und SPD und Linke. Wo sind die kritischen Berichte zur Rentenbetragserhöhung? Reform?
Selbst die Bild Chefin vom CDU/CSU Jubelkonzern Axel Springer hat inzwischen die Nase voll. Sie will das Nagelsmann gefeuert wird aber verschont natürlich Merz. Wenn Bild wie Nius oder Apollo News seinen Job machen würde dann wäre Merz auch schon weg.
https://t.co/HAOPkRX5Fy
Merz und Nagelsmann sind beide Minderleister und gehören umgehend gefeuert.
Beide kleben an Ihrem Stuhl, obwohl sie für jeden offensichtlich eine Fehlbesetzung sind. Aber auch die Mannschaft wie auch das Kabinett sind in weiten Teilen Minderleister.
Deutschland ist das Land der Minderleister geworden, weil Siegen und Gewinnen im realen Leben verpönt sind.
Nur in einer Kategorie ist Deutschland noch Weltmeister – im Moralisieren. Wir sind also die Dummschwätzer und Wichtigtuer vom Dienst, die keiner mehr ernst nimmt.
(dieser text befinden sich in der Welt im Review, was für ein Zensurblatt wenn es gegen Merz und die CDU/CSU geht)
@ulfposh@acundp Vor dem Gesetz sind alle gleich. Wer so absolut formuliert sollte präzise sein oder fehlt das Know-how wie bei den mangelnden Englisch Kenntnissen?
Obwohl das gleich vor dem Gesetz in unserer teilweisen politischen Justiz immer öfter nicht mehr gilt.
@ulfposh@Alice_Weidel@BjoernHoecke Warum schreiben sie nicht so über Friedrich Merz? Der bückt sich jeden Tag vor der Klingbeil, Bas, den Grünen Ideologen…
Sie sind auch auch nur ein Systemling des Niedergangs! Was kriechen Mathias Döpfner jeden Tag dreimal in den Hintern.
Der Chefredakteur von LTO, der taz für Juristen, glaubt, einer großen Sache auf der Spur zu sein.
Hier seine Anfrage von heute und darunter meine Antwort.
Anfrage:
Sehr geehrter Herr Steinhöfel,
wegen etwaiger LTO-Berichterstattung gebe ich Gelegenheit zur Stellungnahme:
Unterstellt, die Anmoderation im ZDF-Bericht beinhaltet eine unwahre Tatsachenbehauptung, wird ja im Verlauf des Beitrags klar, worin tatsächlich der Aufruf von Elon Musk bestand.
Hat dies Auswirkungen auf einen Unterlassungsanspruch, wenn nein warum nicht? Was unterscheidet den Fall insoweit von diesem hier: https://t.co/vJgDU3q4E3
Hat das ZDF die Abmahnkosten erstattet?
Ihre etwaige Antwort kann bis mindestens morgen berücksichtigt werden. Geht sie hiernach ein, wird ein etwaiger Beitrag um diese ergänzt.
Mit freundlichen Grüßen
Meine Antwort:
Sehr geehrter Herr Dr. Zimmermann,
für meinen Mandanten gebe ich in dieser Sache gegenüber LTO keine Stellungnahme ab.
Dass LTO offenbar eine schwer ehrverletzende Tatsachenbehauptung zwischen Grundrechtsträgern mit einem Fall vergleichen möchte, in dem der Staat als Grundrechtsadressat gegen Presseberichterstattung vorging, ohne auch nur ansatzweise die Anspruchsvoraussetzung einer Beeinträchtigung seiner Funktionsfähigkeit darzulegen, legt ein eher überschaubares Verständnis der maßgeblichen Grundrechtskonstellationen nahe.
Mit freundlichen Grüßen
Joachim Nikolaus Steinhöfel
Der Chefredakteur von LTO, der taz für Juristen, glaubt, einer großen Sache auf der Spur zu sein.
Hier seine Anfrage von heute und darunter meine Antwort.
Anfrage:
Sehr geehrter Herr Steinhöfel,
wegen etwaiger LTO-Berichterstattung gebe ich Gelegenheit zur Stellungnahme:
Unterstellt, die Anmoderation im ZDF-Bericht beinhaltet eine unwahre Tatsachenbehauptung, wird ja im Verlauf des Beitrags klar, worin tatsächlich der Aufruf von Elon Musk bestand.
Hat dies Auswirkungen auf einen Unterlassungsanspruch, wenn nein warum nicht? Was unterscheidet den Fall insoweit von diesem hier: https://t.co/vJgDU3q4E3
Hat das ZDF die Abmahnkosten erstattet?
Ihre etwaige Antwort kann bis mindestens morgen berücksichtigt werden. Geht sie hiernach ein, wird ein etwaiger Beitrag um diese ergänzt.
Mit freundlichen Grüßen
Meine Antwort:
Sehr geehrter Herr Dr. Zimmermann,
für meinen Mandanten gebe ich in dieser Sache gegenüber LTO keine Stellungnahme ab.
Dass LTO offenbar eine schwer ehrverletzende Tatsachenbehauptung zwischen Grundrechtsträgern mit einem Fall vergleichen möchte, in dem der Staat als Grundrechtsadressat gegen Presseberichterstattung vorging, ohne auch nur ansatzweise die Anspruchsvoraussetzung einer Beeinträchtigung seiner Funktionsfähigkeit darzulegen, legt ein eher überschaubares Verständnis der maßgeblichen Grundrechtskonstellationen nahe.
Mit freundlichen Grüßen
Joachim Nikolaus Steinhöfel