Abbruch der Phase-2-Studie BNT122-01: Überlebensnachteil im Verumarm — zehn Monate nach Überschreiten der Futility-Grenze
BioNTech hat am 28. August 2026 die Phase-2-Studie BNT122-01 (NCT04486378) zur individualisierten mRNA-Krebsimmuntherapie autogene cevumeran vorzeitig abgebrochen. Anlass war die Feststellung eines „numerical imbalance in overall survival" durch das unabhängige Data Safety Monitoring Board (DSMB). Auf Nachfrage von Fierce Biotech bestätigte ein Sprecher des Mitentwicklers Genentech, dass es in dieser Patientenpopulation mehr Todesfälle im Verumarm gab. BioNTech selbst hat weder Fallzahlen noch die Richtung der Ungleichverteilung offengelegt und erklärt zugleich, es seien keine neuen Sicherheitssignale festgestellt worden. Rogert & Ulbrich fordern die vollständige Offenlegung der Überlebensdaten sowie eine aufsichtsbehördliche Prüfung des zeitlichen Ablaufs.
I. Der Sachverhalt
Die Studie BNT122-01 wurde 2021 durch BioNTech als Sponsor gemeinsam mit Genentech (Roche-Gruppe) initiiert; Prüfzentren bestanden nach Angaben von BioNTech unter anderem in den Vereinigten Staaten, Deutschland, Spanien und Belgien [5]. Eingeschlossen wurden Patientinnen und Patienten mit reseziertem kolorektalem Karzinom im Stadium II (Hochrisiko) oder III, bei denen nach Operation und adjuvanter Standardchemotherapie zirkulierende Tumor-DNA (ctDNA) nachweisbar blieb. Randomisiert wurde gegen watchful waiting, also gegen den bestehenden Behandlungsstandard ohne aktive Intervention [1].
Der Prüfarm erhielt autogene cevumeran (BNT122/RO7198457) als Monotherapie, das heißt ohne begleitenden Checkpoint-Inhibitor. Das protokollierte Schema sah insgesamt bis zu 15 intravenöse Gaben zu je 25 µg vor: sechs Gaben wöchentlich, sodann zwei Gaben im Zwei-Wochen-Abstand, sodann sieben Erhaltungsgaben im Sechs-Wochen-Abstand [4]. Das öffentliche Studienregister weist eine geplante Fallzahl von 327 Teilnehmenden aus; die ursprüngliche Planung von 2020 lag bei etwa 200 [3][5].
Am 28. August 2026 teilte BioNTech den Abbruch mit. Das DSMB habe bei der jüngsten Datendurchsicht eine numerische Ungleichverteilung des Gesamtüberlebens zwischen den Behandlungsarmen festgestellt und eine Fortführung als nicht geeignet bewertet, das Wirksamkeitsergebnis noch zu verändern; es habe empfohlen, die Behandlung zu beenden und die Studie abzubrechen. BioNTech erklärt in derselben Mitteilung, das DSMB habe keine neuen Sicherheitssignale hinsichtlich autogene cevumeran festgestellt. Prüfärzte und zuständige Behörden seien informiert worden. Die Entscheidung sei im Einvernehmen mit Genentech getroffen worden [1].
II. Die Richtung der Ungleichverteilung ist bekannt — durch den Mitentwickler, nicht durch den Sponsor (Hersteller)
Die Mitteilung von BioNTech nennt weder die Zahl der Todesfälle je Arm noch Hazard Ratio, Nachbeobachtungsdauer, Datenschnitt oder Todesursachen. Sie lässt insbesondere offen, welcher Arm schlechter abschnitt.
Diese Lücke hat der Mitentwickler geschlossen: Gegenüber Fierce Biotech erklärte ein Sprecher von Genentech, es habe in dieser spezifischen Patientenpopulation mehr Todesfälle im Verumarm gegeben [2]. Damit steht fest, dass der Nachteil bei den behandelten Personen lag — und nicht bei der Kontrollgruppe unter watchful waiting.
Diese Konstellation verdient Aufmerksamkeit: Ein Überlebensnachteil zulasten des Prüfarms gegenüber einer Kontrollgruppe, die definitionsgemäß keine aktive Behandlung erhielt, ist seiner Natur nach eine Aussage über das Nutzen-Risiko-Verhältnis. Die Einordnung als reine Wirksamkeitsfrage ohne Sicherheitsrelevanz ist erläuterungsbedürftig.
III. Die rechtliche Bedeutung der Einordnung
Die Frage ist nicht semantisch. Die Verordnung (EU) Nr. 536/2014 knüpft an die Einordnung unterschiedliche Pflichten:
Art. 38 Abs. 1 VO (EU) 536/2014 erfasst den vorzeitigen Abbruch „aufgrund einer Änderung des Nutzen-Risiko-Verhältnisses". Die Mitteilung an die betroffenen Mitgliedstaaten hat dann unverzüglich, spätestens binnen 15 Tagen zu erfolgen; sie muss die Gründe enthalten und die Nachsorgemaßnahmen benennen. Eine Wiederaufnahme gilt nach Art. 38 Abs. 2 als wesentliche Änderung und unterliegt dem Genehmigungsverfahren nach Kapitel III [9].
Art. 37 Abs. 7 UAbs. 3 VO (EU) 536/2014 erfasst demgegenüber den Abbruch „aus Gründen, die sich nicht auf das Nutzen-Risiko-Verhältnis auswirken". Hier sind Gründe und gegebenenfalls Nachsorgemaßnahmen mitzuteilen — ohne die ausdrückliche 15-Tage-Frist des Art. 38 [9].
Die Selbsteinordnung des Sponsors entscheidet damit über Fristen, über die Verbindlichkeit der Nachsorge und über das Verfahren einer etwaigen Wiederaufnahme. Sie unterliegt der Kontrolle durch die nach § 77 AMG zuständige Bundesoberbehörde — für Impfstoffe und biomedizinische Arzneimittel das Paul-Ehrlich-Institut [10].
IV. Die Zehn-Monats-Lücke
Nach eigener Darstellung wurde die im Prüfplan vorgesehene Futility-Grenze bereits im Oktober 2025 überschritten. BioNTech hatte dies im Quartalsbericht für das dritte Quartal 2025 offengelegt [8]. Das DSMB habe damals die Daten für nicht hinreichend belastbar gehalten und die Nachbeobachtungszeit als zu kurz bewertet; mangels Sicherheitsbedenken und ohne Einwände des DSMB habe BioNTech die Studie protokollgemäß fortgeführt [1].
Zwischen dem Überschreiten der Futility-Grenze und dem Abbruch liegen rund zehn Monate. In diesem Zeitraum wurde weiterbehandelt.
Damit stellt sich eine Frage, die unabhängig von der Bewertung des Studienergebnisses zu beantworten ist: Wurden die Prüfungsteilnehmerinnen und -teilnehmer darüber informiert, dass die Studie ihre eigene vorab definierte Schwelle für ein voraussichtliches Scheitern bereits überschritten hatte — und wenn ja, wann?
Die Einwilligung nach Aufklärung ist kein einmaliger Akt. Art. 29 Abs. 1 VO (EU) 536/2014 verlangt eine Einwilligung auf der Grundlage angemessener und verständlicher Information; Art. 47 verpflichtet Sponsor und Prüfer zur Einhaltung von Prüfplan und guter klinischer Praxis, die eine Aktualisierung der Aufklärung bei wesentlichen neuen Erkenntnissen vorsieht [9]. Ergänzend gelten §§ 40a, 40b AMG. Für Personen, die sich in der Phase zwischen Operation und möglichem Rezidiv für eine experimentelle Behandlung entschieden haben, ist die Information, dass diese Behandlung nach den eigenen Kriterien des Sponsors voraussichtlich nicht wirkt, ohne Weiteres entscheidungserheblich.
V. Transparenzpflichten
Nach Art. 37 Abs. 7 UAbs. 1 Satz 2 VO (EU) 536/2014 gilt der Tag des Abbruchs als Ende der klinischen Prüfung. Nach Art. 37 Abs. 4 hat der Sponsor unabhängig vom Ergebnis binnen eines Jahres nach dem Ende der Prüfung in allen betroffenen Mitgliedstaaten eine Ergebniszusammenfassung nach Anhang IV sowie eine laienverständliche Zusammenfassung nach Anhang V an die EU-Datenbank zu übermitteln [9]. Für das Bundesgebiet tritt § 42b AMG hinzu [10].
Die Ankündigung von BioNTech, die Ergebnisse „zu gegebener Zeit" mit der wissenschaftlichen Fachöffentlichkeit zu teilen [1], ersetzt diese Pflicht nicht.
VI. Forderungen
Offenlegung der Überlebensdaten je Behandlungsarm: Zahl der Todesfälle, Todesursachen, Hazard Ratio mit Konfidenzintervall, Datenschnitt und Nachbeobachtungsdauer.
Offenlegung des Prüfplans, des statistischen Analyseplans und der DSMB-Charter sowie der Empfehlungen des DSMB vom Oktober 2025 und vom August 2026.
Auskunft darüber, wann und in welcher Form die Prüfungsteilnehmenden über das Überschreiten der Futility-Grenze aufgeklärt wurden und ob eine erneute Einwilligung eingeholt wurde.
Offenlegung der Einordnung des Abbruchs gegenüber den Aufsichtsbehörden — Art. 38 oder Art. 37 Abs. 7 VO (EU) 536/2014 — nebst Begründung und benannten Nachsorgemaßnahmen.
Prüfung durch das Paul-Ehrlich-Institut und die zuständigen Ethik-Kommissionen, ob der Zeitraum zwischen Oktober 2025 und August 2026 den Anforderungen an den Probandenschutz genügte.
VII. Zitat unserer Einschätzung
„Ein Präparat, das in einer randomisierten Studie gegen bloßes Abwarten antritt und dabei mehr Todesfälle produziert als das Abwarten, wirft eine Nutzen-Risiko-Frage auf — unabhängig davon, welches Etikett der Sponsor der Entscheidung gibt. Dass die Richtung dieser Ungleichverteilung nicht vom Sponsor, sondern erst auf journalistische Nachfrage vom Mitentwickler bestätigt wurde, ist der eigentliche Skandal. Und die zehn Monate zwischen dem Überschreiten der eigenen Futility-Grenze und dem Abbruch sind ein Zeitraum, über den betroffene Patientinnen und Patienten Auskunft verlangen können", so Rechtsanwalt Tobias Ulbrich.
Quellennachweise
[1] BioNTech SE, Statement: BioNTech Provides Update on Phase 2 Clinical Trial of Autogene Cevumeran in Resected Colorectal Cancer, Mainz, 28.08.2026. https://t.co/H7U4DUmqSf
[2] Darren Incorvaia, BioNTech-Genentech cancer vax records more deaths than control in scrapped ph. 2 test, Fierce Biotech, 28.08.2026 (Bestätigung von Genentech zur Richtung der Ungleichverteilung; Hinweis auf den Phase-3-Erfolg von Merck/Moderna). https://t.co/m3rSsQN1lG
[3] https://t.co/msA5v6OXRH, Studienregistereintrag NCT04486378 (Sponsor BioNTech SE, Kollaborateur Genentech Inc.; Studienbeginn 08.03.2021; geplante Fallzahl 327). https://t.co/ypSsyf1fcK
[4] Kopetz S. et al., A phase 2 multicenter, open-label, randomized, controlled trial in patients with stage II/III colorectal cancer who are ctDNA positive following resection to compare efficacy of autogene cevumeran versus watchful waiting, J Clin Oncol 2022; 40 (16_suppl): TPS3641 (Dosierungsschema: 6× q1w, 2× q2w, 7× q6w, insgesamt 15 Gaben zu 25 µg). https://t.co/xOmCRZsiRb
[5] BioNTech SE, Bekanntmachung zum Studienbeginn (Form 6-K): Initiierung in den Vereinigten Staaten, Deutschland, Spanien und Belgien; geplante Rekrutierung von rund 200 Patientinnen und Patienten. https://t.co/cw5TaRyERx
[6] BioSpace, BioNTech halts mid-stage trial of personalized mRNA vaccine in colorectal cancer, 28.08.2026. https://t.co/1m1Eixae0u
[7] Annals of Oncology 2024, Abstract 29P (Charakterisierung der T-Zell-Antworten in der Biomarker-Kohorte von BNT122-01; bis zu 20 patientenindividuelle Neoantigene, bis zu 15 Gaben). https://t.co/K0epzihhtp
[8] ApexOnco / OncologyPipeline, Bad omens for BioNTech & Roche's neoantigen project (Offenlegung des Überschreitens der Futility-Grenze im Quartalsbericht Q3/2025). https://t.co/Be7LKZr7bH
[9] Verordnung (EU) Nr. 536/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 über klinische Prüfungen mit Humanarzneimitteln, insbesondere Art. 29, 37, 38 und 47. https://t.co/vRycDC7s94
[10] Arzneimittelgesetz, insbesondere §§ 40, 40a, 40b, 42b und 77 AMG. https://t.co/WEMti754Et
Diese neue RCT-Studie zeigt erneut, dass mobile Luftfilter Atemwegsinfekte nicht reduzieren. Auch Krankenstände und Antibiotika-Verbrauch blieben unverändert. Genau das habe ich vor 6 Jahren gesagt: Die mobilen Luftfilter in Schulen bringen so nichts. Dennoch wurden Hunderte Millionen Euro dafür ausgegeben. #corona #aufarbeitung #sarscov2 #covid19
This misreporting by @politico gets to the heart of the covid response disaster. If governments had not suspended free speech, and the media not abetted devastating takedowns of scientists for the crime of contradicting government scientists, so much harm could have been avoided.
Heute um 14.30 Uhr muss Anthony Fauci zu den neuesten Enthüllungen seines frisch veröffentlichten Tagebuch vor dem US-Senat Stellung nehmen. Im Gegensatz zu den schnarchigen deutschen Untersuchungsausschüssen mit schlecht gebrieften Abgeordneten, die ihren Kontrahenten in der Regel fachlich komplett unterlegen sind, werden Zeugen vor US-Senatsanhörungen richtiggehend gegrillt.
Ich bin gespannt, ob deutsche Leitmedien über das Event berichten werden, oder es angesichts der eigenen Rolle während Corona - als sie Fauci-Standpunkte als „heiligen Gral der Wissenschaft“ vertraten - lieber peinlich berührt verschwitzen. Bislang hört man ja in Deutschland recht wenig über das derzeitige Thema Nr. 1 der USA - und ohne Social Media hätte die Öffentlichkeit hierzulande gar nichts davon mitbekommen.
Hier funktionierender Link zur Live-Anhörung: https://t.co/iPXg7AuCAX
Was sich die EU-Staaten und Brüssel da erlauben, ist eine absolute Frechheit.
Unter dem Deckmantel des Kinderschutzes wird hier mit der Brechstange versucht, die Überwachung unserer privaten Chats doch noch durchzudrücken.
Erst kassiert dieser Überwachungswahn eine klare Abfuhr im EU-Parlament, und was macht die Politik? Sie pfeift auf das Scheitern, biegt sich die Regeln zurecht und bastelt so lange an Notlösungen, bis das Ausspähen privater Nachrichten wieder läuft.
Die Ausrede, das sei alles halb so wild, weil Verschlüsselungen ja nicht direkt geknackt werden, ist reine Volksverdummung. In Wahrheit installiert man genau die Werkzeuge, um private Daten auf den Servern der Big-Tech-Konzerne automatisch zu scannen. Konzerne werden so zu Hilfssheriffs des Staates gemacht.
Dass ausgerechnet bürgerliche Parteien da begeistert im Gleichschritt mitmarschieren, zeigt nur, wie egal ihnen der Rechtsstaat geworden ist.
Statt kriminelle Täter gezielt zu jagen, stellt man einfach alle Bürger unter Generalverdacht. Eine Unverschämtheit
Das Motto lautet nun: „Wenn du nichts zu verbergen hast, dann hast du auch nichts zu befürchten“.
Die Verlängerung bis 2028 hat mit Kinderschutz überhaupt nichts zu tun. Das ist ein direkter Angriff auf unsere Privatsphäre.
Wer Grundrechte so abräumt, schützt keine Kinder. Er baut Stück für Stück einen Überwachungsstaat auf.
Wie man Menschen bricht, es aber politische Umsicht nennt: Man schürt Angst vor Dingen, die keiner sieht! Wer nicht kuscht, wird schikaniert – Diskreditierung und Ausschluss aus der Gesellschaft. Als Zeichen, dass die Politik die Wahrheit spricht, muss die Maske aufgesetzt werden, wird das Wasser abgedreht, das Militär aufgerüstet (warum sollte man das sonst tun?) und fertig ist die Erziehung. Das hat nichts mehr mit Logik zu tun, das ist reine Machtdemonstration!
Es ist krank, was hier abläuft.
Ich verstehe die ganze Diskussion darüber nicht, ob der Klimawandel nun vom Menschen verursacht ist oder nicht. Für den Umgang mit der Situation ist diese Frage nämlich völlig irrelevant. Das Klima verändert sich ständig, und in den vergangenen Jahrzehnten ist eine deutliche Erwärmung zu erkennen.
Es ist egal, wie hoch der Einfluss des Menschen auf diesen Klimawandel ist, denn auf den Umgang mit dem Klimawandel hat die Frage nach der Intensität des Einflusses des Menschen keinen entscheidenden Einfluss. Die entscheidende Frage lautet nämlich: Wie gehen wir mit dem Klimawandel um?
Auf diese Frage gibt es nur eine sinnvolle Antwort: Wir müssen technische Lösungen entwickeln, die es uns ermöglichen, mit den Veränderungen zu leben.
Heute sterben deutlich weniger Menschen an extremer Hitze und extremer Kälte als vor 100 Jahren, weil wir Heizungen und Klimaanlagen haben, weil wir in der Landwirtschaft und in der Medizin enorme technische Sprünge gemacht haben. Genau diesen Weg müssen wir weitergehen.
Deshalb halte ich es für einen großen Skandal, dass wir in Deutschland, einem der technologisch fortschrittlichsten Länder der Welt, noch immer Krankenhäuser haben, in denen Menschen bei großer Hitze ohne ausreichende Klimatisierung behandelt werden müssen.
Es ist verrückt, zu glauben, der Schlüssel im Umgang mit dem Klimawandel liege vor allem darin, das Klima durch politische Vorgaben zu beeinflussen und das Verhalten der Menschen weltweit entsprechend zu verändern.
Selbst wenn man davon ausgeht, dass menschliche Emissionen einen entscheidenden Einfluss auf die Erwärmung haben und dass eine Reduzierung dieser Emissionen die zukünftige Entwicklung beeinflussen kann, bleibt die gigantische Frage bestehen: Wie soll dieser Ansatz denn bitteschön weltweit umgesetzt werden? Es gibt Milliarden Menschen, Milliarden Entscheidungen, unterschiedliche Kulturen, unterschiedliche wirtschaftliche Voraussetzungen und völlig unterschiedliche politische Systeme.
Wer glaubt, das Verhalten der gesamten Menschheit steuern zu können und zu dürfen, ist wahnsinnig. Wie will man acht Milliarden Menschen dazu bringen, dauerhaft nach einem bestimmten politischen und gesellschaftlichen Konzept zu handeln?
Niemand kann einen Plan errechnen, der so gut ist, dass sich acht Milliarden Menschen gefälligst daran zu halten haben. Mit welcher Macht denn auch? Mit welcher Kontrolle? Mit welchem Zwang?
Der Glaube, dass der Mensch ein so komplexes System wie das Klima vollständig verstehen, berechnen und anschließend kontrollieren kann, ist ein äußerst gefährlicher Größenwahn.
Wenn Menschen glauben, sie könnten die gesamte Welt mit Berechnungen, Prognosen und politischen Vorgaben beherrschen, überschätzen sie ihre eigenen Fähigkeiten massiv. Das ist kein Ausdruck von Weisheit, sondern von Selbstüberschätzung.
Menschen haben große Herausforderungen nicht dadurch gelöst, dass sie die Welt vollständig kontrollieren wollten. Sie haben sie gelöst, indem sie erfunden, geforscht und sich angepasst haben.
Die Welt lässt sich nicht beherrschen. Sie lässt sich nur verstehen, gestalten und mit den richtigen Werkzeugen bewältigen.
Genau dafür ist Technik da: nicht, um die Natur zu kontrollieren, sondern um Menschen zu schützen.
Die Antwort auf den Klimawandel ist deshalb nicht Angst, nicht der Traum von totaler Kontrolle, nicht der Versuch, das Verhalten der gesamten Menschheit zentral zu planen.
Die Antwort ist Fortschritt, Forschung und Technik. Wir müssen Lösungen entwickeln, die Menschen schützen und ihnen ermöglichen, auch in einer sich verändernden Welt sicher, frei und selbstbestimmt zu leben.
Stellen wir uns nur einmal vor, die Menschen hätten vor 100 Jahren nicht gesagt: „Wir müssen lernen, mit Hitze und Kälte umzugehen“, sondern: „Wir brauchen eine Wunderwaffe, mit der wir das Klima kontrollieren und die Natur mit unseren Berechnungen und Plänen in die gewünschte Richtung zwingen.“ Es gäbe dann heute deutlich mehr Klimatote.
Die Stellungnnahme der Piratenpartei Zürich zur #chatkontrolle 1.0 in der EU. Leider von den Schweizer Medien bis jetzt absolut keine Reaktion. @srfnews@tagesanzeiger@NZZ@blick Lediglich auf Swissinfo ist eine Kopie der SDA Meldung zu finden.
https://t.co/tpBbk1U3uS
Mein Eindruck von der heutigen Abstimmung über die Chatkontrolle im EU-Parlament: Ein beträchtlicher Teil der Abgeordneten hatte nicht den leisesten Schimmer, was Sache ist. Es kam zu tumultartigen Szenen, und eine entscheidende Abstimmung wurde künstlich lange offengehalten, bis die Abstimmungsgeräte geschlossen wurden.
Man könnte fast meinen, das alles passiert mit voller Absicht. Ach was, streichen wir das „fast“ – man kann es absolut glauben, man kann es halt nur nicht beweisen.
Dieses Hohe Haus ist kein Parlament mehr, sondern gleicht eher einer intellektuell und demokratisch verwahrlosten Butze. Ein reines Scheinparlament.
Wenn wir überhaupt noch abstimmen dürfen, dann doch nur, damit die Presse das ohnehin feststehende Ergebnis brav und kritiklos vermelden kann. Im Prinzip könnten von der Leyen, Metsola und Manfred Weber das Resultat vorher auf eine Serviette schmieren und direkt an die Journalisten verteilen.
Um es ganz klar zu sagen: Die Ergebnisse stehen längst fest. Was hier in diesem Parlament abgeliefert wird, ist eine einzige Schande. Was hier in der Europäischen Union läuft, ist hochgradig antidemokratisch.
Eigentlich war 317 Nein zur Chatkontrolle und nur 276 Ja.
Aber der @tagesschau war es wahrscheinlich zu mühsam die EU „Demokratie“ in dem Fall zu erklären.
Totale Überwachung im Deckmantel des Kinderschutzes. Das EU-Parlament hat heute die rote Linie endgültig übertreten. Doch die gekauften Überwachungs-Zyniker haben sich massiv verkalkuliert. Das wird ihr Bumerang. Seele verkauft. Demokratie hingerichtet. Vertrauen vernichtet.
Demokratie ist in Europa nichts wert: Obwohl im Parlament abgelehnt, kommt die Chatkontrolle einfach wieder auf den Tisch. Man stimmt so lange ab, bis das Ergebnis stimmt. https://t.co/M2UFrSba8A
Damit niemand verwirrt ist. Dies war die Abstimmung über einen Antrag zur ABLEHNUNG der Chat Kontrolle und daher stimmte @MartinSonneborn (wie ich auch) mit JA (grüne Taste).
Eine Mehrheit der anwesenden Abgeordneten war zwar für die Ablehnung bzw. gegen die Chat-Kontrolle.
Aber: Da es sich um einen Vorschlag des Rates der EU handelt waren 360 Stimmen (Mehrheit ALLER Abgeordneten und nicht nur der anwesenden Abgeordneten) erforderlich. Daher hat man Abstimmung auf den letzen Abstimmungstag vor der Sommerpause gelegt weil dann viele Abgeordnete fehlen!
Die freiwillige Chatkontrolle wurde soeben im EU-Parlament beschlossen.
Sie haben ihr Ziel erreicht.
Der Verfahrenstrick ist aufgegangen.
Es ist einfach unfassbar. Und sie nennen sich tatsächlich Demokraten..
The European Parliament voted AGAINST Chat Control. 314 to 276.
And it passed anyway.
Let me tell you how: they needed 361 votes to say no. On the last day before vacation. Every empty seat counted as a yes.
They lost the vote. They won the law.
That’s not democracy. That’s a trick. #ChatControl
Wenn die Totale Überwachung kommt, wird sie nicht sagen:
"Hallo, ich bin die Totale Überwachung."
Sie wird auch nicht sagen:
"Hallo, ich bin die Chatkontrolle."
Sie sagt:
"Hallo, ich bin hier, um die Kinder zu schützen."
Falls sich jemand fragt, wie Parlamentspräsidentin Metsola auf die fixe Idee gekommen sein könnte, die Chatkontrolle für heute, 12 Uhr, (rechtswidrig) noch einmal auf die Tagesordnung zu setzen - hier ein paar Schnappschüsse von ihrer Kalifornienreise Ende Mai... Smiley!
Im Bild: US-Tech-Bros Zuckerberg, Tüp von Google, Tim Cook, Roberta Metaxa