Mietende sollten ihre Rechte aus der Mietpreisbremse kennen, um sich vor überhöhten Mieten zu schützen. Es gibt momentan kein anderes effektives Instrument um euch vor überhöhten Mieten zu schützen. Dazu dient dieser Kanal. #Mietpreisbremse#Mieterrechte
Gestern hat das @BMWSB_Bund
Eckpunkte für die Einführung der neuen #Wohngemeinnützigkeit (NWG) vorgelegt. Das ist ein wichtiger, erster Schritt👏🧵
https://t.co/mDjSIUII26
Die Eckpunkte einer neuen #Wohnungsgemeinnützigkeit sollten bereits Ende März vorliegen. Da sich @BMWSB_Bund und @BMF_Bund noch immer nicht auf einigen konnten, steht auch der Nachholtermin am 14.6. auf der Kippe, kritisiert @lsiebenkotten. https://t.co/SHdEuxAKXj via @RND_de
@ProVermieter@NiklasSchenker Nach 30 Jahren ist eine Wohnung komplett sanierungsbedürftig? Lustig, bei Verfahren zur #Mietpreisbremse argumentieren Vermietende immer, dass bei der Mod-Umlage keine Instandhaltungsabzüge vorzunehmen sind, da ein 30 Jahre alter Bodenbelag "noch gut in Schuss" sei.
Ansonsten würde die #Wärmewende in einem Mietland wie Deutschland überwiegend von den Mietenden und nicht von den Vermietenden und der Allgemeintheit getragen werden. 7/7
Ein wichtiger, aber leider schwer verständlicher Punkt zum #GEG: Was ist gemeint mit einer "Berücksichtigung mietsenkender Fördermittel"? Hier eine kurze Erläuterung: ⬇️ 1/7
DMB-Präsident @lsiebenkotten kritisiert: Die jüngsten Berechnungen aus dem @BMWK zu den Kosten des Heizungsaustausches sind ministeriale Luftschlösser, die mit der Realität der wohnkostentreibenden #Modernisierungsumlage nichts zu tun haben. https://t.co/KjVm3QZwud
Daher ist es wichtig im neuen #GEG entweder die Mod.-umlage zu deckeln oder die Umlage zu verbieten, wenn die Vermieter keine Drittmittel beantragt haben, die ja gerade zur sozialen Abfederung für Ver- und Mietende dienen. 6/7
DMB-Präsident @lsiebenkotten kritisiert: Die jüngsten Berechnungen aus dem @BMWK zu den Kosten des Heizungsaustausches sind ministeriale Luftschlösser, die mit der Realität der wohnkostentreibenden #Modernisierungsumlage nichts zu tun haben. https://t.co/KjVm3QZwud
@10439Vermieter Reden Sie mit Ihrem Anwalt. Die #Mietpreisbremse ist nur bei einer umfassenden Modernisierung nicht anwendbar. Ein bisschen "renovieren" reicht nicht, sondern Sie müssen 1/3 der Kosten eines Neubaus aufwenden. In fast allen gerichtl. MPB-Fällen wird diese Grenze nicht erreicht.
Wenn Sie pauschal nicht unter 20€/m2 anbieten, dürften Sie sich in den meisten Fällen illegal verhalten. Ihren Mietern kann man nur raten die #Mietpreisbremse zu ziehen. Selbst angeblich aufwendig modernisierte Wohnungen von #Heimstaden und #Vonovia liegen bei 15-18€/m2.
@miet_moelli Es wird kaum einer Sozialwohnungen bauen - warum sollte jemand die bauen ? Wenn ich neu vermiete geht nichts mehr unter 20 Euro kalt - alternativ - möbliert und warm ab 35 Euro - von daher wird es auch keine Sozialwohnungen geben - Investoren können rechnen - Linke leider nicht
Die Haltung "es geht nichts unter" zeigt sehr gut, wie Vermieter die Marktmieten mit den zulässigen Mieten verwechseln und dies unter dem Deckmantel einer vermeintlichen Notwendigkeit tarnen.
Wenn Sie pauschal nicht unter 20€/m2 anbieten, dürften Sie sich in den meisten Fällen illegal verhalten. Ihren Mietern kann man nur raten die #Mietpreisbremse zu ziehen. Selbst angeblich aufwendig modernisierte Wohnungen von #Heimstaden und #Vonovia liegen bei 15-18€/m2.
Nochmal in aller Deutlichkeit:
In Berlin dürfen Investoren bald "Sozialwohnungen" bauen, die bei einer Einstiegsmiete von 11,50 €/m² starten. Im Gegenzug gibt's dafür 30 Jahre lang richtig viel Geld vom Senat. So sieht soziale Wohnungspolitik mit schwarz-rot aus
Lieber @BMieterverein,
vielleicht wäre es ratsam einen entsprechenden Hinweis auch auf euer Infoblatt 169 zu übernehmen. So entsteht der Eindruck eine bestandsgeschützte Vormiete liegt immer beim vorangegangenen Mietverhältnis vor.
Eine Ausnahme zur #Mietpreisbremse ist eine wirksam vereinbarte #Vormiete. Leider kommunizieren auch Mieter*innenanwälte öffentlich häufig ungenügend, dass es auf den Zeitpunkt des Vertragsschlusses des Vormietverhältnisses ankommt.
Eine Ausnahme zur #Mietpreisbremse ist eine wirksam vereinbarte #Vormiete. Leider kommunizieren auch Mieter*innenanwälte öffentlich häufig ungenügend, dass es auf den Zeitpunkt des Vertragsschlusses des Vormietverhältnisses ankommt.