Am 06.11. findet an der @viadrina und online ein Kamingespräch zur Entscheidung des BVerfG statt – unter anderem mit Prof. Erol Pohlreich, der als Sachverständiger im Verfahren gegen das Gesetz argumentiert hatte. Wir empfehlen die Teilnahme!
Ein rechtskräftig abgeschlossenes Strafverfahren darf nicht wieder aufgenommen werden – das hat das @BVerfG am 31.10. entschieden. Verfahrensbevollmächtigter und #Viadrina-Jurist Prof. Dr. Erol Pohlreich diskutiert dazu mit Prof. Dr. @kilian_wegner und Dr. Mathias Honer. @lto_de
„Zwei Grundprinzipien eines gerechten Strafverfahrens verletzt – verheerender kann die verfassungsrechtliche Lehrstunde aus Karlsruhe für SPD und Union kaum ausfallen. Sechs, Setzen!“ Mein Kommentar zur heutigen @BVerfG - Entscheidung:
#Wiederaufnahme
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Dazu gehört die Unschuldsvermutung bis zur rechtskräftigen Verurteilung, aber eben gerade auch der Grundsatz, dass man wegen ein und derselben Straftat nur einmal vor Gericht gestellt werden kann.“
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Unser Mitinitiator Ulrich Schellenberg mit einem Zitat bei DPA: „Das Urteil zeigt, wie schlecht beraten die Politik ist, wenn sie insbesondere in der Rechtspolitik populistischem Druck nachgibt. Auch Angeklagte haben Grundrechte. 1/2
„Als Gesetzgeber sind wir gut beraten, wenn wir die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts achten und Versuchungen, tragende Prinzipien unseres Rechtsstaats auszuhöhlen, künftig widerstehen.“ Meine Einschätzung für @welt 👇
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sondern vielmehr Folgen einer rechtsstaatlichen Strafrechtsordnung, in der der Zweifelsgrundsatz eine zentrale Rolle spielt.“ — Der Satz hätte auch von uns kommen können ⚖️
„Der Freispruch eines m��glicherweise Schuldigen und der Fortbestand dieses Freispruchs trotz abnehmender Zweifel an der Schuld des Freigesprochenen sind unter dem Gesichtspunkt des Gemeinwohls nicht „unerträglich“, 1/2
Das BVerfG hat heute die rechtsstaatlichen Errungenschaften des modernen Strafverfahrens hochgehalten. Eine wichtige Entscheidung, die sich einer Erosion von Verfahrensrechten entgegenstellt.
Das @BVerfG stärkt mit seinem Urteil die #Rechtssicherheit. Freisprüche dürfen in einem Rechtsstaat niemals "Freisprüche auf Widerruf" sein. Die GroKo hatte kein Recht, dem Staat dauerhaften Zugriff auf Freigesprochene zu sichern. Es ist ein guter Tag für den Rechtsfrieden.