Ab dem 12. August 2026 tritt die neue europäische Verpackungsverordnung (PPWR – Packaging and Packaging Waste Regulation) in der EU in Kraft, die für viele kleine Händler das Aus bedeuten wird.
@detrans_de Es ist so traurig, zumal wir schon so viel weiter waren in den 1970ern. Koedukation hieß: Jungs und Mädchen haben gehäkelt, Jungs und Mädchen haben einen Kran gebaut. Und auch privat wurde niemand wegen seiner Hobbys eingeordnet.
@detrans_de Vielleicht den Aufsatz des Kinderwagens auf einen elektrischen Rasenmäher mit Radantrieb montieren? (Und fürs Kind dann noch einen Gehörschutz.)
@zergfried@MatthiasHartel „Wer schreibt, der bleibt“ wäre der Lerneffekt auch viel größer, wenn die Schüler ganze Sätze schrieben und nicht nur einzelne Wörter einfügten. 2/2
@zergfried@MatthiasHartel Da müsste man sich als Lehrer, Eltern und Schüler zweier nachfolgenden Klassen einfach mal absprechen, dass die Aufgaben ins Schreibheft geschrieben und die Arbeitshefte leer an die nächste Klasse weitergegeben werden, Kaufpreis geteilt. Gemäß dem Motto 1/
🌲 BROMBEERKOPF, 26. JULI 2026 — DIE BILDER, DIE KEINER ZEIGT
Ich war gestern oben. Auf dem Berg, den das Landratsamt gegen das Nein der eigenen Naturschutzbehörde, gegen das zweifache Nein des Gemeinderats Stegen und gegen die massiven Bedenken des Bodenschutzes zur Windrad-Baustelle gemacht hat.
Was ich fotografiert habe, ist keine Holzernte. Es ist die Beseitigung eines Waldbodens:
⛏️ Wurzelstöcke mitsamt Wurzelwerk aus dem Hang gerissen — zu Bergen aufgetürmt. Die Struktur, die den Hang hält und das Wasser speichert, existiert nicht mehr.
🪨 Blanker Hangschutt, wo Humus war. Durch dieses Material läuft das Sickerwasser jetzt ungefiltert Richtung Quellfassungen — deren Schutz die Genehmigung selbst zur Bedingung gemacht hat: „Eine Beeinträchtigung muss unterbleiben."
🚛 Eine Schottertrasse in Schwertransporter-Breite, bis zu 35 % steil — fast das Doppelte dessen, was forstliche Richtwerte im Ausnahmefall erlauben. Jeder Quadratmeter: dauerhaft verdichtet, für die Grundwasserneubildung verloren.
🌪 Und an den Rändern: freigestellte Fichten, aufgewachsen im geschlossenen Bestand, nie windexponiert. Die Rodung von heute ist der Windwurf von morgen.
Die Gemeinde Stegen hatte „minimale Waldinanspruchnahme" gefordert. Die Bilder zeigen, was daraus wurde.
Und das ist erst der Anfang — vor den Kranstellflächen, vor den Fundamenten, in die mehrere hundert Kubikmeter Stahlbeton kommen. Der größte Teil bleibt nach gesetzlicher Lage für immer im Berg.
Seit 35 Jahren läuft 344 Meter weiter ein EU-Waldmonitoring im Bannwald Conventwald. Dessen Messreihen belegen: Jede Kronendach-Unterbrechung mobilisiert Nitrat — direkte Gefahr fürs Trinkwasser. Hier wurde das Kronendach nicht unterbrochen. Es wurde entfernt.
📸 Alle Bilder im Fotobeitrag:
👉 https://t.co/OfdJYiDCD1
Die Natur hat keine Stimme. Aber sie hat Zeugen.
Weiterleiten ausdrücklich erwünscht. 🌲
@RomanLasota Etwas eigenartig, aber es ist der siebenfarbige Regenbogen. Vielleicht holt sich eine Kirchengemeinde da auch den Regenbogen zurück als Symbol für Gottes Versprechen an die Menschen.
@JKraschl@LibKonservLesen „Auswandern“ ist vielleicht ein bisschen euphemistisch? Die Hugenotten wurden abgeschlachtet, wenn sie es nicht schafften zu fliehen, und die Salzburger Exulanten wurden gefoltert und schließlich ausgewiesen.
@detrans_de Statt Stärke und Mehl würde man vielleicht Kartoffeln nehmen und, wenn es denn ein Brei werden soll, beiden gemeinsam mit etwas Wasser und Butter pürieren? Rapsöl ist inzwischen ja gar nicht mehr so angesagt.
@MatthiasHartel Es wäre gut, wenn Sie blieben. Unter anderem, damit die jungen (und halbjungen) Leute aus erster Hand erfahren, wie es in der DDR gewesen ist. Das Wissen darum geht ja auch in wenigen Jahrzehnten (in sehr wenigen) verloren.
#FreeSonja
Wir lassen keine von uns zurück!
Knapp 5600 Unterschriften von den erforderlichen 30.000, damit sich der Petitionsausschuss des #DeutschenBundestag mit unserem Anliegen beschäftigt.
Die Bundesregierung zahlt 75 Millionen Entwicklungshilfe nach #Somalia!
Wie wäre es, wenn dieses Geld als Druckmittel eingesetzt würde, um die Freilassung der deutschen Rote Kreuz-Krankenschwester #SonjaNientiet, die dort von Islamisten entführt und gefangen gehalten wird, zu erzwingen?
https://t.co/wMN8Ui9Tr7
Bitte unterzeichnet die Petition:
https://t.co/a87OZR58IM
Danke!
Eure
@HeinischAnnette@Birgit_Kelle@WolfMalca
Genau so wollte man meine Frau um unser Geld bringen. Zum Glück ist sie misstrauisch geworden. Teilt das Video – vielleicht bewahrt ihr damit jemanden vor einem großen Schaden.
#Betrug#Scam#Bank#Sicherheit#Verbraucherschutz
Der Ausschluß etlicher AfD-Politiker von Bürgermeister- und Landratswahlen in Niedersachsen (weswegen erst vor kurzem § 45d Abs. 7 KommunalwahlG geändert wurde!) ist in mehrfacher Hinsicht verfassungswidrig! Allerdings geht in der Berichterstattung viel durcheinander:
– die Verteidiger von AfD-Politikern wie Martin Siechert verstehen oft das rechtliche Problem nicht und werfen verschiedene Dinge durcheinander, und
– auch zur Rate gezogene Verfassungsrechtler, die die Dinge (wie ich) kritisch sehen, gehen mit ihrer Kritik längst nicht weit genug!
Also,
(A) Es geht hier nicht um den "Entzug des passiven Wahlrechts". Deswegen hat die Sache mit Art. 18 GG sehr wenig und mit § 45 StGB gar nicht zu tun. Es stimmt daher nicht, wenn gesagt wird, der Ausschluß von der Landratswahl sei rechtswidrig, weil ja das passive Wahlrecht nur bei Straftaten oder durch das BVerfG entzogen werden könne.
(B) Es geht darum, daß Landräte und Bürgermeister kommunale Wahlbeamte sind und Beamte eben Gewähr dafür bieten müssen, jederzeit für die FDGO einzutreten. Die große Frage ist, wie man das sicherstellen will.
I) Das Verfahren, das in Rheinland-Pfalz angewendet worden ist und nun in Niedersachsen angewendet wird, kommt ursprünglich aus Mecklenburg-Vorpommern und wurde dann von anderen Bundesländern übernommen. Stichwort: vorgelagerte Prüfung! Die "Verfassungstreue" des Kandidaten wird vorab vom Wahlausschuß geprüft, wird sie verneint, darf er gar nicht erst antreten. Das ist aus mehreren Gründen verfassungswidrig:
1) Der Staat darf in Grundrechte immer nur in dem Maße eingreifen, wie es absolut erforderlich ist, um gleichwertige Rechtsgüter zu schützen ("Verhältnismäßigkeitsprinzip"). Es ist aber ein gravierender Grundrechtseingriff, wenn ein Kandidat in aller ��ffentlichkeit als vermeintlicher "Verfassungsfeind" hingestellt wird, obwohl man gar nicht weiß, ob er später überhaupt gewählt werden würde! Daher muß – um völlig überflüssige Grundrechtseingriffe zu vermeiden – erstmal abgewartet werden, wer die Wahl gewinnt. Erst, wenn ein bestimmter Bewerber gewählt worden ist, an dessen Verfassungstreue Zweifel bestehen, wird eine Prüfung überhaupt erst erforderlich! Daher ist die vorgelagerte Prüfung verfassungswidrig.
2) Die vorgelagerte Prüfung verstößt aber auch gegen das Demokratieprinzip, da wegen der "präventiven Verhinderung" niemand erfährt, wie viele Wähler denn den vermeintlich verfassungsfeindlichen Kandidaten gewählt haben würden.
a) D.h., eine Feststellung des wahren Willens des Elektorats wird durch eine Maßnahme der Exekutive verhindert, was sich so auswirkt, als dürften bei einer Wahl nur Stimmen gezählt werden, deren Zählung die Exekutive "erlaubt" hat. Nebenher widerspricht das auch der Gewaltenteilung!
b) Außerdem widerspricht es dem Demokratieprinzip wie dem Gewaltenteilungsgrundsatz, daß in Gestalt des "Wahlausschusses" eine Verwaltungsbehörde, die zudem von den politischen Konkurrenten des Bewerbers kontrolliert wird, über die Zulassung zur Wahl entscheidet – und nicht z.B. ein Gericht.
c) Jetzt ist ja auch noch die Erkundigung beim Verfassungsschutz hinzugekommen! Und der schreibt, was der Landesinnenminister will. Daher gilt jetzt faktisch: als Bürgermeisterkandidat antreten darf nur, wer die Erlaubnis des Landes-Innenministers (Exekutivorgan und parteipolitisch kontrolliert!) hat. Das ist selbstverständlich verfassungswidrig!
(C) Aber eigentlich ist das Problem noch viel grundsätzlicher, und das wird selbst von vielen Verfassungsrechtlern verkannt!
Also: Kommunale Wahlbeamte sind Beamte und müssen daher verfassungstreu sein. Stellt ja niemand in Abrede.
Aber die Frage ist nicht nur, wie das festgestellt werden kann und darf (s.o.), sondern v.a. auch, wer das überhaupt feststellen soll. Das müßte beamtenrechtlich eigentlich die "Einstellungskörperschaft" machen. Gewählt wird der Wahlbeamte aber eben von den Bürgern – und nicht vom Land oder einem Wahlausschuß, der sich vom Land beraten läßt.
D.h.: bei richtiger Betrachtungsweise wird die Verfassungstreue z.B. von Martin Siechert von den Wählern überprüft und beurteilt! Wählen sie ihn zum Landrat, haben die damit festgestellt, daß er ihres Erachtens hinlänglich verfassungstreu ist.
Es mag ja sein, daß das Land Niedersachsen Herrn Siechert derzeit nicht als "Verwaltungsrat zur Einstellung" nehmen würde. Das will er aber auch nicht werden! Das Land Niedersachsen tut hier so, als stelle es selber die Bürgermeister und Landräte ein, und die Wähler hätten allenfalls ein Vorschlagsrecht!
Richtigerweise hat also bei kommunalen Wahlbeamten gar keine "externe" Prüfung der Verfassungstreue stattzufinden, weder vor noch nach der Wahl, weder durch einen Wahlausschuß noch durch ein Gericht! Die Prüfung wird durch die Bürger in Gestalt der Wahl durchgeführt!