@lestherat@Maga4liberty Es gibt kein "Verbot" des Films. Durch die fehlende Altersfreigabe der FSK (nicht "die Regierung") steht der Film auf dem sog. Index. D. h. er kann nur an 18 Jährige verkauft werden und die öffentliche Vorführung ist stärker reguliert.
@DB_Info ich verstehe es einfach nicht mehr. Ständig verspäten sich die Regios auf der Strecke zwischen Hagen und Ennepetal, wegen der "Vorfahrt eines anderen Zuges", aber in 25min hat kein einziges Zug diese Strecke durchfahren. Was machen denn eure Fahrdienstleiter beruflich?
@Martin_Sichert Lesenverstehen 6, am besten nochmal in die 2. Klasse Sichert... Das Plakat sagt eindeutig aus, dass es keine Alternativen als der Demokratie bedarf. Keine Machtordnung, wie es den AfDullis gefallen würde
@unblogd Hat nichts mit Faser zu tun, sondern sowas muss von der EU genehmigt werden und ist begründeter Ausnahmefall. Sogar die Bundespolizei forderte aufgrund des Personalmangels ein Ende der Kontrollen
@choulth@unblogd Um Personen vor einem Zwangsouting zu schützen, ist es verboten, frühere Geschlechtseinträge auszuforschen und zu offenbaren und dadurch eine Person absichtlich zu schädigen. Ein generelles Verbot des sogenannten „Misgenderns“ ist im Selbstbestimmungsgesetz nicht geregelt. (BMJ)
@jjjj1181 @unblogd Um Personen vor einem Zwangsouting zu schützen, ist es verboten, frühere Geschlechtseinträge auszuforschen und zu offenbaren und dadurch eine Person absichtlich schädigen. Ein generelles Verbot des sogenannten „Misgenderns“ ist im Selbstbestimmungsgesetz nicht geregelt. (BMJ)
@levikrasnitz@unblogd Um Personen vor einem Zwangsouting zu schützen, ist es verboten, frühere Geschlechtseinträge auszuforschen und zu offenbaren und dadurch eine Person absichtlich schädigen. Ein generelles Verbot des sogenannten „Misgenderns“ ist im Selbstbestimmungsgesetz nicht geregelt. (BMJ)
@christygoe@unblogd Um Personen vor einem Zwangsouting zu schützen, ist es verboten, frühere Geschlechtseinträge auszuforschen und zu offenbaren und dadurch eine Person absichtlich schädigen. Ein generelles Verbot des sogenannten „Misgenderns“ ist im Selbstbestimmungsgesetz nicht geregelt. (BMJ)
@unblogd Um Personen vor einem Zwangsouting zu schützen, ist es verboten, frühere Geschlechtseinträge auszuforschen und zu offenbaren und dadurch eine Person absichtlich schädigen. Ein generelles Verbot des sogenannten „Misgenderns“ ist im Selbstbestimmungsgesetz nicht geregelt. (BMJ)