Sie haben auf dem von Ihnen betriebenen elektronischen periodischen Medium https://t.co/QCZGLHf5cm in einem Posting vom 22.06.2024, abrufbar unter:
https://t.co/9v2aGoFcUF Folgendes berichtet:
„Die grüne Ministerin Gewessler hat mit ihrer Zustimmung zur Renaturierungsverordnung die Verfassung missachtet und dadurch Rechtsbruch begangen! Die Volkspartei hat bereits die notwendigen Kosequenzen für eine gerichtliche Klärung gezogen und Anzeige wegen Amtsmissbrauch eingebracht."
Gegen die Bundesministerin Leonore Gewessler, BA wurden Anzeigen im Zusammenhang mit ihrer Zustimmung am 17.06.2024 als Vertreterin der österreichischen Bundesregierung im Rat der Europäischen Union zur Beschlussfassung betreffend die Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Wiederherstellung der Natur geprüft.
Die Zentrale Staatsanwaltschaft zur Verfolgung von Wirtschaftsstrafsachen und Korruption hat am 03. September 2024 gemäß § 35c StAG von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens gegen Bundesministerin Leonore Gewessler, BA abgesehen, weil kein Anfangsverdacht vorliegt.
Die Wahl ist vorbei, dewegen wird man mir hoffentlich glauben, daß ich das Folgende ernst meine. Es kommt (sorry für das kitschige Wort) "von Herzen".
Danke Grüne!
1/3
Wenn ihr wieder mal hört, unsere Emissionen seien so wenig und machen keinen Unterschied (ob 0,2% in AT oder 2% in DE): die Ausreden-Künstler könnten diese Logik bei Wahlen anwenden... und wir hätten ein Problem weniger. Doch hört selbst #wahl24#wahl2024
Aufgrund loser Gespräche und Ideen unterschiedlicher Gruppen und Leute aus verschiedenen Fanclubs wurde 2007 die „ARGE ToR!“ (Tribüne ohne Rassismus) ins Leben gerufen.
. @daniekre hat eine syrische familie mit 7 Kindern besucht, die auf Mindestsicherung angewiesen ist. Die Neid-Kommentare (viele von älteren Herren) gehören in die rundablage. Stattdessen sollten wir uns fragen: wie kann man helfen?@falter_at https://t.co/59kSqItThh
Das Renaturierungsgesetz – was steht eigentlich drin?
Das Renaturierungsgesetz heißt eigentlich „Verordnung zur Wiederherstellung der Natur“ und wurde im Juni 2022 das erste Mal öffentlich vorgestellt.
Es besteht aus 6 Kapiteln, die wiederum auf 28 Artikel aufgeteilt sind sowie die Erwägungsgründe und die Anhänge.
Grundsätzlich: Die Mitgliedsstaaten haben ab in Kraft treten zwei Jahre Zeit, einen Wiederherstellungsplan zu erstellen. Darin sollen sie die Maßnahmen und Zielpfade zur Zielerreichung darlegen. Der erste Plan soll die Ziele bis 2030 umfassen, erst der nächste Plan 2032 soll dann die darüberhinausgehenden Ziele mit Maßnahmen und Pfaden berücksichtigen.
Ich schreibe hier oft von zufriedenstellenden Werten: Diese können die Mitgliedsstaaten für sich selber festlegen. Damit ist gewährleistet, dass die unterschiedlichen Ausgangssituationen der Staaten berücksichtigt werden.
Die Staaten legen also ihre Ziele und Maßnahmen größtenteils selbst fest.
Die Erwägungsgründe eines Gesetzes beschreiben, warum es dieses Gesetz gibt, warum es notwendig ist und welche Ziele verfolgt werden. Er beschreibt quasi, warum es die einzelnen Artikel des Gesetzes gibt und warum diese so formuliert sind wie sie sind.
Für die Umsetzung relevant sind vor allem die 28 Artikel und die Anhänge.
Im letzten Tweet findet ihr auch den finalen Text.
Was steht da jetzt drin? 1/13
Das #Renaturierungsgesetz sichert Zukunft. Wo früher ein lebendiger Bach war, ist heute ein betonierter Kanal. Wo früher eine wilde Blumenwiese war, finden wir heute nur mehr eine Betonwüste. Heute senden wir ein Signal: Unsere #Natur hat sich unseren Schutz verdient! (3/3)