@art18bvg Hey, einerseits erwähnst du, dass es für den Abschuss eine gesetzliche Ermächtigung bräuchte - ich nehme an du beziehst dich auf Art 5 StGG (?). Andererseits erwähnst du auch das Militärbefugnisgesetz. Kannst du hier noch etwas genauer werden? Würde mich sehr interessieren.