LETS MAKE Ryley FAMOUS ❤️❤️
Nobody moved. So he did. ❤️❤️
Last Tuesday afternoon at a canal near a busy walking path, a toddler slipped through a gap in a railing and hit the water.
Adults froze. Seconds passed.
Then Ryley — 15 years old — took off his shoes and jumped in.
The water was deep. The child was too small to keep their head up. Ryley reached the toddler, got underneath them, and pushed the child's face above the surface. No flotation device. No lifeguard vest. Just a teenager using his own body as a raft.
He held that position — arms raised, treading water — until emergency responders arrived and lifted the child to safety.
Witnesses said he moved before most people had even processed what was happening.
Ryley went home that same evening. No press conference. No ceremony. He reportedly told his mum it "wasn't a big deal."
The toddler is safe. Recovering. Going home to their family.
And somewhere out there, a 15-year-old kid is probably back in school right now — sitting in class, doing homework — completely unaware that the world needs to know his name.
His name is Ryley 👏🏾👏🏾👏🏾👌🏾🙏🏾
Zwölf gegen einen — und der Staat zieht den Kürzeren
Ein Nachmittag in Prenzlauer Berg
Man muss sich dieses Bild in aller Ruhe vor Augen führen, damit die volle Wucht des Elends ankommt. Ein Mann, 38 Jahre alt, bekleidet mit nichts als einer roten Badehose. Keine Waffe, kein Messer, keine Pistole. Zwei Fäuste, ein offenkundig verwirrter Kopf, sonst nichts. Dieser Mann stellt sich an eine Kreuzung im teuersten Szenebezirk der Republik, schüchtert Kinder mit erhobenen Fäusten ein — und am Ende des Einsatzes, den er auslöst, stehen zwölf verletzte Polizisten, zwei dienstunfähige Beamte und zwei beschädigte Streifenwagen zu Buche.
Zwölf zu eins. Und der eine trug Badehose.
Wer nach diesem Nachmittag noch behauptet, das staatliche Gewaltmonopol sei in diesem Land unangefochten, der hat die Meldung entweder nicht gelesen oder belügt sich selbst. Denn was sich da an der Malmöer Straße abgespielt hat, war keine Machtdemonstration des Rechtsstaats. Es war dessen Offenbarungseid, aufgeführt bei bestem Sommerwetter, gefilmt fürs Netz, bestaunt bis ins Ausland. Und wer glaubt, das sei bloß eine Berliner Randnotiz, der wird in wenigen Tagen eines Besseren belehrt. Dazu später.
Die Mathematik der Blamage
Rekonstruieren wir den Ablauf, so wie er geschildert wird. Der Mann läuft mit geballten Fäusten auf eine Polizistin zu, rammt seinen Schädel gegen die Heckscheibe eines Funkwagens, schlägt einem Beamten ins Gesicht — Nase verletzt. Bis hierhin: hässlich, aber im Rahmen dessen, was der Polizeidienst nun einmal mit sich bringt. Dann jedoch kippt die Szene ins Groteske. Der Halbnackte klettert auf das Dach eines zweiten Streifenwagens und bleibt dort oben sitzen. Unten fuchtelt die Staatsmacht mit Pfefferspray und Schlagstöcken herum. Es hilft nichts. Erst als ein Beamter den Taser androht, ergibt sich der Mann und lässt sich festnehmen.
Und die zwölf „Verletzten"? Man lese die Meldung ganz genau: Reizungen an Augen und Atemwegen, ambulant behandelt. Übersetzt heißt das: Ein Gutteil dieser Beamten hat sich am eigenen Reizgas selbst außer Gefecht gesetzt. Der Mann auf dem Blechdach führte kein Tränengas mit sich — die Polizei tat es. Was uns hier als Einsatzbilanz verkauft wird, ist in Wahrheit das Protokoll einer Einheit, die sich beim Versuch, einen einzelnen Verwirrten vom Autodach zu holen, selbst einnebelt und anschließend hustend abrückt. Jeder Türsteher der Republik hätte diese Sache in neunzig Sekunden erledigt — ohne Sachschaden, ohne Krankmeldung, ohne Kamerateam. Ein Dutzend ausgebildeter Beamter schafft es nicht. Das ist keine Petitesse. Das ist ein Befund.
Kein Einzelfall, sondern ein Symptom
Nun ließe sich einwenden: ein schlechter Tag, ein unglücklicher Einsatz, das kommt vor. Der Einwand trägt nicht. Er trägt deshalb nicht, weil die Bilder sich häufen. Der eine „Klient", der eine halbe Hundertschaft minutenlang beschäftigt, ist längst zum wiederkehrenden Motiv geworden, das man im Netz in Endlosschleife bewundern kann. Was früher die absolute Ausnahme war, ist heute Wochenprogramm.
Die nackten Zahlen sind bekannt, und sie sind alarmierend. Über 46.000 registrierte Gewalttaten gegen Polizisten in einem einzigen Jahr, fast 107.000 betroffene Beamte, ein Anstieg der Fälle um annähernd vierzig Prozent seit 2015 — und bei den betroffenen Beamten sogar um mehr als zwei Drittel. In den Großstädten ballt sich das Problem: Dort lebt kaum ein Fünftel der Bevölkerung, aber fast ein Drittel dieser Angriffe findet dort statt. Man kann diese Zahlen beklagen, man kann Gesetze verschärfen, wie es der Innenminister gerade wieder ankündigt. Nur nützt die schärfste Strafandrohung wenig, wenn am Einsatzort für jedermann sichtbar wird, dass der Staat den Willen oder die Fähigkeit verloren hat, sich physisch durchzusetzen. Ein Rechtsstaat, der auf dem Papier droht und auf der Straße kapituliert, erzieht seine Gegner zur Verachtung. Wer einmal gesehen hat, dass ein Mann in Badehose ein Dutzend Uniformierter vorführt, der hat den nötigen Respekt für immer verloren.
Berlin, der Staat, der keiner mehr ist
Dass ausgerechnet Berlin die Bühne für dieses Trauerspiel liefert, überrascht niemanden mehr. Die Hauptstadt leistet sich seit Jahren eine Politik, die den Apparat systematisch überfordert und gleichzeitig entwaffnet — mental wie personell. Die Polizeigewerkschaft rechnet vor, dass Tag für Tag 400 bis 500 Beamte allein für kurzfristige Objektschutzaufträge gebunden sind und für ihre eigentliche Arbeit schlicht fehlen. Man bewacht Immobilien teils mehrfach polizeibekannter „Geschäftsleute", während für den ganz normalen Streifendienst die Leute hinten und vorne nicht reichen. Der eigene Gewerkschaftschef sagt inzwischen offen, der Staat könne nicht länger für alles herhalten. Wenn schon die Interessenvertretung der Beamten die Kapitulation vor der eigenen Aufgabenfülle einräumt, dann ist der Punkt erreicht, an dem das Wort vom „failed state" keine Provokation mehr ist, sondern eine nüchterne Zustandsbeschreibung einer Stadt, die ihre Kernaufgabe nicht mehr erfüllt.
Und am Wochenende kommt Erfurt
Hier hört der Spott auf und der kalte Schrecken beginnt. In wenigen Tagen, am 4. und 5. Juli, tagt in Erfurt ein Bundesparteitag, gegen den sich die Sicherheitsbehörden auf einen Großeinsatz historischen Ausmaßes einstellen. Die Rede ist von bis zu 50.000 Gegendemonstranten und, nach internen Lagepapieren, von bis zu 2.500 gewaltbereiten Linksextremisten. Geplant sind koordinierte Blockaden, Dutzende Sperrpunkte, und erstmals sollen sogar Dächer besetzt werden. Auf einschlägigen Portalen wird offen dazu aufgerufen, Einsatzkräfte mit Molotowcocktails anzugreifen; erfahrene Krawalltouristen aus dem europäischen Ausland werden eigens erwartet. Dass das keine Schwarzmalerei ist, hat man in Gießen und Riesa besichtigen können, wo Vermummte AfD-Mitglieder, Polizisten und Journalisten attackiert haben.
Und jetzt frage sich jeder selbst: Wenn ein Dutzend Beamte an einem einzelnen, unbewaffneten Mann in Badehose scheitert und sich dabei am eigenen Spray blendet — was geschieht dann in Erfurt, wenn Tausende organisiert, vermummt und im Zweifel mit Wurfgeschossen anrücken? Die Frage beantwortet sich von selbst, und die Antwort ist keine, die man gern laut ausspricht.
Es ist dieselbe Staatsmacht, die gegen den einfachen Bürger jede Härte kennt. Beim Blitzer, beim Finanzamt, bei der unliebsamen Versammlung fällt der Behörde stets rechtzeitig eine Auflage, ein Platzverweis, eine Anzeige ein. Nur dort, wo echte Gewalt aufzieht, entdeckt derselbe Apparat plötzlich die hohe Kunst der „Deeskalation". Dieses Missverhältnis ist der eigentliche Skandal: hart, wo Härte nichts kostet, weich, wo sie nötig wäre.
Die eigentliche Bankrotterklärung
Zum Schluss der Punkt, der über die reine Blamage hinausweist. Der Mann in der Badehose wurde nach seiner Festnahme in die Psychiatrie gebracht. Das ist in seiner Nüchternheit bezeichnend. Denn hier versagt der Staat gleich doppelt: Er fängt den Menschen in der Krise nicht auf, bevor dieser eskaliert — und er ist, wenn es dann eskaliert, nicht in der Lage, ihn ohne Chaos, Sachschaden und ein Dutzend Krankmeldungen zu bändigen. Beides zusammen ergibt das Bild eines Gemeinwesens, das die Kontrolle über seine elementarste Aufgabe verloren hat: den öffentlichen Raum zu ordnen und die Schwachen — hier: Kinder an einer Straßenecke — zu schützen.
Man kann den einzelnen Beamten dafür kaum die Hauptschuld geben. Wer zu wenige sind, wer bei jedem Griff zum Schlagstock erst überlegen muss, ob der nächste Dienstherr, der nächste Untersuchungsausschuss, das nächste laufende Handy ihm daraus einen Strick dreht, der handelt zögerlich. Und Zögern ist im Ernstfall der Anfang vom Verlust. Die Verantwortung liegt weiter oben, bei jenen, die diesen Apparat über Jahre kaputtgespart, sinnlos überlastet und in einen permanenten Rechtfertigungsreflex hineinerzogen haben, bis von der Autorität nur noch die Uniform übrig war.
Das Gewaltmonopol des Staates ist kein Naturgesetz. Es ist ein Versprechen — und Versprechen kann man brechen. An dieser Kreuzung in Prenzlauer Berg wurde es gebrochen, vor Kindern, vor laufenden Kameras, an einem ganz gewöhnlichen Nachmittag. Wer geglaubt hat, es brauche dafür einen schwer bewaffneten Terroristen, der hat sich getäuscht. Es genügt ein Mann in roter Badehose.
Fall Ballweg: „Im Nachhinein können wir sagen, dass es politisches Vorgehen war.“
https://t.co/qsXEPT17Nx Der Gerichtsreporter Gerd Dehnel hat den Prozess gegen Querdenken-Gründer Michael Ballweg eingehend verfolgt und in einem Buch festgehalten. Er kommt zu dem Schluss, dass bewusst ein Unschuldiger verfolgt wurde. Im Interview erklärt er, warum er einen politischen Prozess am Werk sieht.
Halten wir fest:
Die AfD soll verboten werden.
Die Antifa nicht.
Die Antifa blockiert Parteitage.
Die AfD nicht.
Die Antifa will Parteisäle stürmen.
Die AfD nicht.
Die Antifa kündigt Sprengstoffanschläge an.
Die AfD nicht.
Die Antifa zerstört die Stromversorgung der Hauptstadt.
Die AfD nicht.
Die Antifa schlägt Menschen mit Hämmern die Köpfe ein.
Die AfD nicht.
Die Antifa ruft zur Ermordung ihrer politischen Gegner auf.
Die AfD nicht.
Die Antifa wendet brutale Gewalt gegen Polizeibeamte an.
Die AfD nicht.
Kann es sein, dass sich hinter der Maske der UnsereDemokratie ein Konsortium aus linksextremen Terroristen und Kommunisten verbirgt, die das Land übernehmen wollen?
Sechs Tote in Stade – und der steuerfinanzierte Migrationskomplex saß am Steuer des Fluchtwagens
Es gibt Momente, in denen dieses Land innehalten müsste. Montag, 29. Juni, kurz nach zwölf Uhr mittags, eine Mutter-Kind-Wohngruppe in Stade. Ein sogenanntes Hilfeplangespräch, der wohl unspektakulärste Termin, den die deutsche Jugendhilfe zu bieten hat. Menschen sitzen an einem Tisch, um über das Wohl eines drei Monate alten Babys zu beraten. Dann zieht ein 45-jähriger Mann eine Schusswaffe und richtet sechs von ihnen hin. Vier Frauen, zwei Männer. Mitarbeiter der Einrichtung und des Jugendamts der Region Hannover. Menschen, die morgens zur Arbeit gefahren sind, um ein Kind zu schützen. Die Staatsanwaltschaft spricht von Heimtücke und niederen Beweggründen, von sechsfachem Mord. Es ist eine der schwersten Bluttaten der deutschen Nachkriegsgeschichte.
Und während das offizielle Deutschland noch seine Betroffenheitsformeln sortiert, kommt nun ein Detail ans Licht, das dieser Tat eine Dimension gibt, über die niemand in diesem Land hinwegsehen darf: Am Steuer des Fluchtwagens soll eine 65-jährige Frau aus Bremen gesessen haben. Keine verirrte Zufallsbekanntschaft. Sondern, nach übereinstimmenden Berichten, eine hauptberufliche Familien- und Migrationsberaterin einer bundesweit tätigen Lobbyorganisation. Einer Organisation, die sich als Interessenvertretung migrantischer Familien versteht, die zu Familiennachzug, Aufenthaltsrecht und Einbürgerung berät – und die allein für 2025 und 2026 fast 900.000 Euro aus dem Bundesprogramm „Demokratie leben!" kassiert haben soll. Steuergeld. Unser Geld.
Man muss das einen Moment sacken lassen. Sechs Bedienstete des Staates werden erschossen, weil dieser Staat ein Baby vor seinen Eltern schützen wollte. Und die Frau, die den mutmaßlichen Mörder zum Tatort fährt und nach den Schüssen mit ihm flieht, verdient ihr Geld ausgerechnet in jenem üppig alimentierten NGO-Geflecht, das sich seit Jahren als moralische Oberaufsicht dieser Republik aufführt.
Eine Aktivistin, ein Mercedes, viele Fragen
Die Details sind so grotesk, dass man sie kaum erfinden könnte. Das Fluchtfahrzeug, ein Mercedes-Benz GLE Coupé mit knapp 400 PS – ein Wagen, der je nach Ausstattung sechsstellig kostet –, wurde fünf Wochen vor der Tat auf die 65-Jährige umgemeldet. Warum? Von wem? Wer bezahlt einer Migrationsberaterin im Rentenalter einen solchen Wagen, oder wer parkt ihn auf ihren Namen? Das sind Fragen, auf die die Öffentlichkeit Antworten verdient, und zwar vollständige.
Die Frau ist, so gibt sie es selbst an, die Patentante des Babys, um das der Sorgerechtsstreit tobte. Drei Tage vor der Tat verschickte sie ein rund 20-seitiges Schreiben an Medienhäuser, Titel: „Chronologie eines Albtraums". Darin: schwere Vorwürfe gegen die Medizinische Hochschule Hannover, gegen das Jugendamt, gegen die Behörden. Die Verletzungen des Kindes seien kein Schütteltrauma, sondern ein Unfall gewesen. Der Vater: fürsorglich.
Die Staatsanwaltschaft sieht das anders. Sie hat inzwischen bestätigt, dass die drei Monate alte Tochter wegen eines Schütteltraumas behandelt wurde. Gegen beide Elternteile läuft ein Verfahren wegen des Verdachts der Misshandlung Schutzbefohlener. Der Vater fiel bereits auf, als er Klinikärzte bedroht haben soll, ein Ermittlungsverfahren wegen Bedrohung läuft. Er soll sogar versucht haben, eine Notoperation des eigenen Kindes per Polizeieinsatz zu verhindern. Das ist der Mann, für den die Beraterin drei Tage vor sechs Morden ihr flammendes Plädoyer an die Presse schickte. Das ist der Mann, den sie zum Termin chauffierte. Das ist der Mann, mit dem sie im PS-Monster vom Tatort raste, bis die Polizei den Wagen stoppte.
Natürlich gilt: Was die 65-Jährige wusste, ob sie ahnte, was geschehen würde, ob sie Beihilfe leistete oder selbst benutzt wurde – das müssen die Ermittler klären. Sie ist wieder auf freiem Fuß, die Staatsanwaltschaft hat gegen sie keine Untersuchungshaft beantragt, ihre Tatbeteiligung ist ausdrücklich noch Gegenstand der Ermittlungen. Wer hier vorschnell verurteilt, macht denselben Fehler wie jene, die er kritisiert. Aber die politische Frage stellt sich völlig unabhängig vom Strafrecht. Und sie lautet: Was ist das für ein Milieu, in dem eine steuerfinanzierte Beraterin derart die Bodenhaftung verliert, dass sie sich mit Haut und Haaren auf die Seite eines Mannes schlägt, gegen den wegen Kindesmisshandlung ermittelt wird – gegen Ärzte, gegen Gerichte, gegen das Jugendamt, gegen den letzten Rest staatlicher Schutzfunktion?
Der Reflex ist einprogrammiert
Die Antwort liegt auf der Hand, und sie ist unbequem. In Teilen des subventionierten NGO-Kosmos ist der Verdacht gegen den Staat zur Berufsauffassung geronnen. Behörden gelten dort nicht als Institutionen, die im Zweifel ein Baby vor gebrochenen Rippen und Hirnblutungen bewahren, sondern als strukturell rassistische Apparate, gegen die man „Betroffene" verteidigen muss. Wenn ein Jugendamt einem Vater mit türkischen Wurzeln das Kind entzieht, dann kann in dieser Weltsicht nicht das Kindeswohl der Grund sein – dann muss es Diskriminierung sein. Diese Brille wird nicht trotz, sondern mit Steuergeld finanziert. „Demokratie leben!" heißt das Programm, aus dem Jahr für Jahr Hunderte Millionen in ein Geflecht aus Vereinen, Beratungsstellen und Kampagnenbüros fließen, die sich gegenseitig Haltungsnoten ausstellen und jeden, der das System hinterfragt, als Feind der Demokratie markieren.
Nun sind sechs Menschen tot, die den Kern dessen verkörperten, was ein funktionierender Staat leisten muss: den Schutz der Schwächsten. Erschossen bei der Arbeit. Und die Begleiterin des mutmaßlichen Mörders kam aus genau jener Ecke, die sich sonst bei jeder Gelegenheit als Hüterin der Menschlichkeit inszeniert.
Man stelle sich für eine Sekunde die umgekehrte Konstellation vor. Ein Attentäter erschießt sechs Jugendamtsmitarbeiter, und am Steuer des Fluchtwagens sitzt ein Funktionär aus dem Umfeld einer rechten Bürgerbewegung. Die Republik stünde still. Sondersendungen, Lichterketten, Verbotsdebatten binnen Stunden, Innenminister im Dauereinsatz, Demokratieabgabe für alle. Hier aber? Der Ministerpräsident bittet darum, „keine voreiligen Schlüsse zu ziehen". Der Bundespräsident ist „tief erschüttert". Der Kanzler twittert Mitgefühl. Alles richtig, alles wohlfeil – und alles darauf angelegt, dass die eigentlichen Fragen im Betroffenheitsnebel verschwinden.
Die Fragen, die jetzt auf den Tisch gehören
Erstens: Wie kommt ein Mann, der polizeibekannt war, unter anderem wegen Drohungen, und der keinerlei Waffenerlaubnis besaß, an eine Schusswaffe, mit der er sechs Menschen exekutiert? Während der brave Sportschütze in diesem Land für jede Patrone drei Formulare ausfüllt, besorgen sich die Falschen ihre Waffen offenbar mühelos.
Zweitens: Warum konnte ein Vater, gegen den wegen Misshandlung des eigenen Säuglings ermittelt wurde, der Ärzte bedrohte und eine Notoperation blockieren wollte, unbehelligt und unkontrolliert zu einem Hilfeplangespräch erscheinen? Wer hat die Gefährdungslage der Mitarbeiter eingeschätzt – und wie?
Drittens, und das ist die politischste aller Fragen: Wann durchleuchtet endlich jemand den Fördersumpf namens „Demokratie leben!"? Es kann nicht sein, dass der Steuerzahler Organisationen mit Hunderttausenden Euro mästet, deren Mitarbeiter dann in privater Mission gegen die Institutionen dieses Staates zu Felde ziehen – bis hin zur Fahrt im Fluchtwagen eines sechsfachen Mordverdächtigen. Jeder Euro aus diesem Programm gehört auf den Prüfstand, jede geförderte Organisation in die Transparenzpflicht. Wer vom Staat lebt, hat dem Staat Rechenschaft abzulegen. Punkt.
Sechs Familien haben Väter, Mütter, Töchter und Söhne verloren. Kollegen stehen unter Schock, eine ganze Berufsgruppe fragt sich, ob sie morgen noch sicher zur Arbeit gehen kann. Sie alle haben mehr verdient als Kerzen und Textbausteine. Sie haben Aufklärung verdient – schonungslos, vollständig, ohne Rücksicht darauf, wessen Fördermittel dabei ins Rutschen geraten. Ein Staat, der seine eigenen Kinderschützer nicht schützen kann und gleichzeitig deren lauteste Gegner finanziert, hat den Kompass verloren. Es wird Zeit, ihn wiederzufinden.
https://t.co/QkNTUIpXmX
Dr. Christian Drosten hat keine Zeit fürs Gericht,aber gleichzeitig für private und jetzt bevor irgendeine unwichtige Veranstaltung stattfindet wird es zur ..
Drostens Flucht vor dem Gerichtssaal ℹ️Warum scheut der „Chefaufklärer“ das SG München?
Ich finde es absolut brisant, was sich gerade hinter den Kulissen des Sozialgerichts München abspielt. Es geht um die gerichtliche Aufklärung von Impfschäden, und im Zentrum steht kein Geringerer als Prof. Dr. Christian Drosten. Doch statt seiner wissenschaftlichen Pflicht nachzukommen, wird hier mit allen Mitteln taktiert, verzögert und blockiert.
Das Sozialgericht München hat etwas getan, was bisher kaum ein Gericht gewagt hat: Es nimmt die gesetzliche Amtsermittlung im Sinne der Geschädigten wirklich ernst. Um sich ein unabhängiges Bild von den tatsächlichen Schadmechanismen der Corona-Impfung zu machen, hat das Gericht zwei Wissenschaftler mit völlig konträren Positionen als Gutachter bestellt: Frau Prof. Dr. Ulrike Kämmerer und Prof. Dr. Christian Drosten. Eine echte wissenschaftliche Gegenüberstellung also.
Doch während Prof. Kämmerer ihrer Pflicht pünktlich nachkam und ihr Gutachten einreichte, erleben wir bei Drosten seit über einem Jahr ein unfassbares Trauerspiel aus Ausflüchten. Besonders entlarvend ist dabei die juristische Aufrüstung:
Der direkte Gang zum Anwalt: Kaum war Drosten im Februar 2025 vom Gericht bestellt und scheiterte im März mit einer persönlichen Absage, hat er sich sofort eine namhafte und teure Kanzlei (Redeker Sellner Dahs) an die Seite geholt. Er hat also direkt schwere juristische Geschütze aufgefahren, um mit allen Mitteln zu verhindern, überhaupt als Gutachter für das Gericht arbeiten zu müssen!
Monatelange Blockade: Seine Anwälte reichten schließlich im Dezember 2025 den offiziellen Antrag auf Entbindung ein. Das Gericht ließ sich das nicht gefallen und lehnte den Antrag im Januar 2026 unanfechtbar ab.
Gebrochene Zusagen:Als das nicht klappte, versprach Drosten über seine Anwälte schriftlich, bis Ende März 2026 alternative Gutachter zu benennen, um das Verfahren nicht weiter aufzuhalten. Passiert ist – wie das Gericht im Mai 2026 offiziell feststellte – absolut nichts. Ein glatter Wortbruch gegenüber der Justiz.
Freiwillige Termine gehen vor Gesetz: Seine angebliche Überlastung begründet er mit freiwilligen Vorträgen und Symposien. Doch die gesetzliche Pflicht als gerichtlich bestellter Gutachter (§ 407 ZPO) geht vor Bequemlichkeit und privaten Terminen ❗️
Persönliche Angriffe statt wissenschaftlicher Daten**
Ganze drei Seiten verwendet Drostens Anwaltsschriftsatz darauf, die Erstgutachterin Prof. Kämmerer persönlich zu diskreditieren – mit alten Boulevard-Artikeln der „Main Post“, Twitter-Sichten und politischen Mutmaßungen. Das ist eine klassische *Ad-Hominem*-Strategie. Wer fachlich und wissenschaftlich keine Argumente hat, greift die Person an. Es ist beschämend, dass ein Spitzenwissenschaftler zu solchen Mitteln greifen muss, anstatt Kämmerers Thesen mit harten Fakten und Studien sauber zu widerlegen.
Das hinterlässt ein extrem tiefes Spannungsverhältnis: In Talkshows, Podcasts und vor der Enquete-Kommission des Bundestages tritt Drosten permanent als der große Aufklärer im Namen der Wissenschaft auf. Doch sobald er unter Wahrheitspflicht vor Gericht ein wissenschaftliches Gutachten zu den Risiken und Mechanismen dieser Stoffe ablegen soll, schaltet er Anwälte ein und windet sich wie ein Aal.
Das Gericht hat ihm nun eine allerletzte Frist bis zum 31.03.2027 gesetzt – mehr als zwei Jahre nach der ursprünglichen Beauftragung.
In der Zivilgerichtsbarkeit wurden bisher fast ausnahmslos pharmafreundliche Gutachter bestellt, die den Herstellern nach dem Mund redeten. Das Sozialgericht München bricht dieses Monopol jetzt auf und will echte Aufklärung. Die Wahrheit lässt sich nicht unendlich lange aussitzen!
#Drosten #Arena #Flucht #München
SHE FILED 181 REPORTS. POLICE TOLD HER THE CHILDREN WERE NOT RELIABLE WITNESSES..
Sara Rowbotham was an @NHS sexual health coordinator in Rochdale. From 2004, she started documenting what everyone with the authority to act had decided not to see. Girls as young as 13. Groomed, trafficked, and raped by groups of men. She wrote it all down and reported it.
181 referrals to Greater Manchester Police and social services between 2004 and 2011.
The answer was always the same. The girls were not credible witnesses. Not their problem. Move along.
Nine men were eventually convicted in 2012, but only because a new chief prosecutor arrived, read the evidence Sara had spent years building, and actually did something with it. The Crown Prosecution Service had previously dropped the case entirely. Sara had been right all along.
Then the system turned on her. She was blamed.
Accused of failing to refer cases properly. The institution that had ignored 181 reports about the rape of children decided the problem was the woman who filed them.
Primetime television did what 181 referrals could not. Three Girls aired on BBC One in 2017. Maxine Peake played Sara. The public was furious. A drama series achieved what seven years of documented evidence never could.
In January 2024, a damning 173-page independent review commissioned by Mayor Andy Burnham confirmed what Sara and fellow whistleblower Maggie Oliver @MaggieOliverUK had been saying for twenty years.
They were the only people raising the alarm while GMP and Rochdale Council looked the other way. The review found 74 children who were exploited, serious failures to protect 48 of them, and 96 men still considered a current risk to children.
As of late 2025, 61 men have been convicted across multiple investigations. Combined sentences total almost 630 years.
Sara received an MBE in 2021. The officers who ignored her 181 reports got their pensions.
Two decades of raising the alarm. A BBC drama, a 173-page review, and an MBE later, the abusers were still being found.
SOURCES
@BBCNews@ITVNews@thetimes@BylineTimes
Heute tritt die von der Regierung groß gefeierte Mehrwertsteuersenkung auf ausgewählte Grundnahrungsmittel in Kraft.
Wir haben den Praxistest gemacht: Anfang Jänner kostete bei einem großen Supermarkt ein Viertel Butter (Eigenmarke) 1,29 Euro. Heute kostet eine „günstige Eigenmarken-Butter“ 1,51 Euro.
Wo ist hier bitte etwas günstiger geworden?
Diese Verlierertruppe will die Österreicher offenbar für dumm verkaufen. Oder merkt hier schon jemand, wie plötzlich alles billiger geworden ist? 😉
Mit Beweisanordnung des Sozialgerichts München vom 07.02.2025 wurde Prof. Dr. Christian Drosten zum Sachverständigen auf virologischem Fachgebiet (§ 118 Abs. 1 SGG i.V.m. §§ 404 ff. ZPO) bestellt. Die Gutachtenanforderung datiert vom 12.02.2025.
In der Folge weigerte sich der Sachverständige zunächst persönlich mit Schreiben vom 12.03.2025, das Gutachten zu erstellen. Die Kammer wies ihn mit Schreiben vom 27.03.2025 ausdrücklich auf seine gesetzliche Pflicht aus § 407 Abs. 1 ZPO hin und stellte zudem klar, dass Gegenstand des Gutachtens nicht – wie vom Sachverständigen behauptet – die Zulassung und Überwachung des Impfstoffs, sondern die Ätiologie möglicher Impfnebenwirkungen im Sinne der Kann-Versorgung nach Teil C Nr. 4 VersMedV ist. Auf dieses Schreiben reagierte der Sachverständige zunächst monatelang nicht.
Erst rund neun Monate später, mit Schriftsatz seiner Rechtsanwälte Redeker Sellner Dahs vom 15.12.2025, beantragte der Sachverständige die Entbindung vom Gutachtenauftrag und schlug zugleich drei andere – aus seiner Sicht „mindestens gleich geeignete“ (Schriftsatz vom 15.12.2025, S. 3) – Virologen als Gutachter vor. Die Kammer hat diesen Antrag mit unanfechtbarem Beschluss vom 07.01.2026 zurückgewiesen, dem Sachverständigen Frist bis zum 29.05.2026 zur Erstattung des Gutachtens gesetzt und ihm eingeräumt, bis zum 27.02.2026 einen begründeten Fristverlängerungsantrag zu stellen.
Mit Schriftsatz seiner Bevollmächtigten vom 27.02.2026 hat der Sachverständige erklärt, das Gutachten könne
„voraussichtlich nicht vor Ende 2026 begonnen werden“ und zugleich ausdrücklich zugesagt:
„Es ist erklärtes Anliegen unseres Mandanten, das Verfahren nicht weiter zu verzögern und darauf hinzuwirken, dass die erbetenen gutachterlichen Ausführungen möglichst zeitnah erstellt werden können. Hierzu werden wir bis Ende März 2026 versuchen, sachverständige Personen […] zu benennen […]“
Dieser eigenen, schriftsätzlichen Zusage ist der Sachverständige – wie das Gericht im Beschluss vom 06.05.2026 ausdrücklich feststellt – nicht nachgekommen.
Mit dem hier in Rede stehenden Beschluss vom 06.05.2026 hat die Kammer dem Sachverständigen letztmalig Frist bis zum 31.03.2027 – mithin mehr als zwei Jahre und einen Monat nach der ursprünglichen Beauftragung vom 07.02.2025 – zur Vorlage des Gutachtens gesetzt.
Der vom Gericht ernannte Sachverständige ist gemäß § 407 Abs. 1 ZPO i.V.m. § 118 Abs. 1 SGG zur Erstattung des Gutachtens öffentlich-rechtlich verpflichtet. Diese Pflicht erstreckt sich nicht nur auf die Übernahme, sondern auch auf die zeitnahe und unverzügliche Bearbeitung des Gutachtenauftrags.
Hieraus folgt insbesondere, dass der Sachverständige die Gutachtenerstattung nicht aus Bequemlichkeit, aus Bevorzugung anderer beruflicher Tätigkeiten oder aus politischen Erwägungen verzögern darf.
Welche Maßstäbe an die Pflicht zur unverzüglichen Bearbeitung anzulegen sind, ergibt sich aus § 411 Abs. 1 ZPO, wonach das Gericht dem Sachverständigen eine Frist zur Vorlage des Gutachtens setzt; diese Frist ist nach allgemeinem Verständnis grundsätzlich auf wenige Monate, regelmäßig auf drei bis sechs Monate zu bemessen
Der Sachverständige hat den Auftrag mit erheblicher Verspätung zunächst persönlich abgelehnt, sodann den Antrag auf Entbindung erst mehr als zehn Monate nach Beauftragung (15.12.2025) gestellt und schließlich, nachdem die Kammer den Entbindungsantrag zurückgewiesen hat, sich auf eine angebliche Unmöglichkeit der Bearbeitung „vor Ende 2026“ zurückgezogen. Ein sachlicher Grund hierfür, der über den eines durchschnittlich ausgelasteten Universitätsklinikleiters hinausginge, ist nicht dargetan.
Der Sachverständige hat sich mit Schriftsatz vom 27.02.2026 selbst ausdrücklich verpflichtet, „bis Ende März 2026“ sachverständige Personen zu benennen, die – nach seiner eigenen Einschätzung – für die Bearbeitung der Beweisfragen besser geeignet seien als er selbst. Diese Zusage hat er nicht eingehalten.
Es handelt sich nicht um eine technische Säumnis, sondern um einen Bruch der eigenen, gegenüber dem Gericht abgegebenen Erklärung. Dieser Wortbruch im Schriftsatz vom 27.02.2026 entlarvt nachträglich auch die im Schriftsatz vom 15.12.2025 (S. 9) erhobene Behauptung, das „erklärte Anliegen“ des Sachverständigen sei es, „das Verfahren nicht weiter zu verzögern“, als bloße Schutzbehauptung.
Wenn der Sachverständige drei andere Virologen, namentlich
1. Prof. Dr. Klaus Überla (FAU Erlangen-Nürnberg),
2. Prof. Dr. Ulrike Protzer (TU München) und
3. Prof. Dr. Leif Erik Sander (Charité – Universitätsmedizin Berlin)
als geeignete Gutachter vorschlägt (Schriftsatz vom 15.12.2025, S. 2), so liegt eine Verzögerung des Verfahrens durch den Sachverständigen objektiv und subjektiv vor: Es wäre dem Sachverständigen ohne weiteres möglich, jedenfalls einen der von ihm selbst als geeignet bezeichneten Kollegen für die Übernahme des Auftrags zu gewinnen.
Die Kammer hat im Beschluss vom 06.05.2026 das Spannungsverhältnis im Vorbringen des Sachverständigen wie folgt zutreffend zusammengefasst:
„Es erstaunt nach wie vor, dass sich Herr Prof. Dr. Drosten von seinen Anwälten einerseits als ungeeignete Begutachtungsperson darstellen lässt, andererseits aber zwei andere Virologen als geeignete Gutachter benennt (Schriftsatz vom 15.12.2025).“
Diese vom Gericht selbst formulierte Beobachtung betrifft die Glaubhaftigkeit des gesamten Entbindungs- und Fristverlängerungsvortrags. Es ist mit der prozessualen Mitwirkungspflicht eines gerichtlich bestellten Sachverständigen nicht zu vereinbaren, je nach prozessualem Bedürfnis abwechselnd die eigene Sachkunde zu verneinen, die fachlich gleich geeigneten Alternativen aber zu benennen, ohne diese sodann auch tatsächlich für eine Übernahme zu gewinnen.
Hinzu tritt, dass die im Schriftsatz vom 27.02.2026 vorgetragene Terminbelastung des Sachverständigen weit überwiegend Termine betrifft, die der Sachverständige – im Unterschied zu dem gesetzlich angeordneten Gutachtenauftrag – freiwillig wahrnimmt (z. B. Vorstandssitzungen wissenschaftlicher Gesellschaften, internationaler Forschungsallianzen, Symposien, Vorträge etc.). Die gesetzliche Pflicht aus § 407 Abs. 1 ZPO geht der Wahrnehmung freiwilliger nationaler und internationaler Termine vor.
Zeit für unsachliche Diskreditierung indes gab es zu Hauf: Unsachliche Diskreditierung der Erstgutachterin als Ausdruck einer fachlich nicht zu rechtfertigenden Begutachtungsverweigerung
Der Sachverständige hat in dem Schriftsatz seiner Bevollmächtigten vom 15.12.2025 nahezu drei Seiten (S. 6 bis 8) – mit Überschrift „III. Befangenheit“ – aufgewendet, um die vom Gericht ordnungsgemäß bestellte Erstgutachterin, Frau Prof. Dr. rer. hum. biol. Ulrike Kämmerer (vgl. Berichtigungsbeschluss der Kammer vom 23.09.2024), persönlich zu diskreditieren. In Bezug genommen wird hierfür:
1. eine fünf Jahre alte Boulevard-Berichterstattung der „Main Post“ vom 24.09.2021 mit der Schlagzeile „Razzia in Uniklinik: Würzburger Professorin in ‚Querdenker‘-Affäre verstrickt“ (Schriftsatz vom 15.12.2025, S. 7 f.);
2. Mutmaßungen über eine politische Kandidatur für „dieBasis“ (Schriftsatz, S. 7);
3. ein nicht peer-reviewter Text eines Herrn Andreas Beyer mit der Überschrift „Pseudoscience & Conspiracy Theory Revisited“ (Schriftsatz, S. 7);
4. Hinweise auf einen Buchbeitrag und ein YouTube-Gespräch („ApolutEcho“, Schriftsatz, S. 8);
5. ein „Tweet“ des Sachverständigen aus dem Jahre 2020 (Schriftsatz, S. 7);
6. eine „dpa-Factchecking“-Veröffentlichung aus dem Jahre 2020 (Schriftsatz, S. 6).
Daran knüpft der Sachverständige die – formal nicht als eigenes Vorbringen ausgewiesene, der Sache nach aber transportierte – Suggestion an, „eine unterliegende Prozesspartei“ könne „mit guten Argumenten eine Befangenheit und Zweifel an der Richtigkeit und/oder der Beweiskraft des Gutachtens vertreten“ (Schriftsatz vom 15.12.2025, S. 8).
2. Tatsachenwidrigkeit und rein ad personam geführte Argumentation
Keine einzige der vorstehend zusammengetragenen Anspielungen enthält die fachliche Auseinandersetzung mit einer einzigen der Beweisfragen, einer einzigen der zitierten Primärpublikationen oder einer einzigen der von Prof. Dr. Kämmerer dargelegten Erkenntnisse der medizinischen Wissenschaft, die ausweislich der Beweisanordnung vom 29.07.2024 (Gegenstand der Aufgabe Drostens) zu klären sind.
Stattdessen werden – mit dem scheinheiligen Disclaimer „ohne dass sich unser Mandant die Berichterstattung, etwaige Vorwürfe und Behauptungen hierdurch zu eigen macht“ (Schriftsatz vom 15.12.2025, S. 7) – Boulevardberichterstattung, vermeintliche politische Sympathien und Internet-Veröffentlichungen Dritter aktenkundig gemacht.
Die rhetorische Konstruktion ist durchschaubar: Wer eine Tatsache aktiv in einen gerichtlichen Schriftsatz einführt, sich aber zugleich davon „nicht zu eigen“ macht, will allein deren rufschädigende Wirkung im Verfahren erzielen, ohne für ihre Wahrheit einstehen zu müssen.
Die Klägerin bestreitet die in dem Schriftsatz vom 15.12.2025 (S. 6 bis 8) transportierten Anschuldigungen gegen Frau Prof. Dr. Kämmerer mit Nichtwissen, soweit sie sich nicht auf ihre überprüfbar wissenschaftlichen Veröffentlichungen beziehen, und tritt ihnen, soweit sie Tatsachenbehauptungen enthalten, ausdrücklich entgegen.
Frau Prof. Dr. Kämmerer ist habilitierte Wissenschaftlerin und Inhaberin einer wissenschaftlichen Stellung am Universitätsklinikum Würzburg; die Beweisanordnung vom 29.07.2024 hat ihr ohne jede Einschränkung das fachliche Vertrauen der erkennenden Kammer ausgesprochen.
3. Verstoß gegen das anwaltliche Sachlichkeitsgebot und gegen § 138 ZPO
Die Strategie, mit unbelegten und überdies inhaltlich nicht entscheidungserheblichen Personalia gegen eine gerichtlich bestellte Sachverständige vorzugehen, statt deren wissenschaftliches Gutachten wissenschaftlich zu widerlegen, ist von der Klägerseite und von der Allgemeinheit nicht hinzunehmen. Sie ist unvereinbar mit:
1. der prozessualen Wahrheits- und Vollständigkeitspflicht aus § 138 Abs. 1 ZPO i.V.m. § 202 SGG (vgl. nur Zöller/Greger, ZPO, 35. Aufl. 2024, § 138 Rn. 2),
2. dem anwaltlichen Sachlichkeitsgebot aus § 43a Abs. 3 BRAO, das die bewusste Verbreitung nicht erweislicher Tatsachenbehauptungen über Dritte ausdrücklich verbietet (vgl. BVerfG, Beschluss vom 14.07.1987 – 1 BvR 537/81, BVerfGE 76, 171 – „Sachlichkeitsgebot“; BGH, Urteil vom 27.10.2014 – AnwZ (Brfg) 67/13, NJW-RR 2015, 503),
3. und mit dem Berufsethos des Sachverständigen, der zur Unparteilichkeit verpflichtet ist (§ 410 Abs. 1 ZPO i.V.m. § 118 SGG; vgl. Musielak/Voit/Huber, ZPO, 21. Aufl. 2024, § 410 Rn. 2).
Dies betont der Sachverständige im Schriftsatz vom 15.12.2025 (S. 8) selbst, wenn er ausführt, ihm
„[geböten] sowohl die Ernennung als Sachverständiger als auch das Berufsethos […], sich von persönlichen Auseinandersetzungen nicht beeinflussen zu lassen“.
Die Aufnahme der oben genannten Diskreditierungen in einen an das Gericht gerichteten Schriftsatz zeigt das exakte Gegenteil.
4. Bekanntes Muster: ad hominem-Strategie statt fachlicher Auseinandersetzung
Das hier beobachtete Vorgehen folgt einem in der Sozialgerichtsbarkeit – gerade bei Verfahren mit Bezug zur pharmazeutischen Industrie – seit langem bekannten Muster: Sieht ein Beteiligter, dass er einer wissenschaftlichen Beitrag in einem Sachverständigengutachten inhaltlich nicht beizukommen vermag, wendet er sich gegen die Person, die das Gutachten fertigte, statt mit Daten, Studien und peer-reviewter Literatur mit Boulevardberichterstattung, sozialen Medien und politischen Andeutungen gearbeitet wird. Die Anwälte von Moderna und BioNTech arbeiten in den Zivilprozessen mit der gleichen Methodik.
Diese Strategie sucht das Gericht von der eigentlichen Sachfrage abzulenken und Druck auf die wissenschaftliche Auseinandersetzung zu erzeugen.
Die Kammer hat dieses Muster bereits im richterlichen Hinweis vom 13.03.2025 unmissverständlich gerügt – seinerzeit gerichtet an den Ärztlichen Dienst der Beklagten. Dort hat der Vorsitzende ausdrücklich beanstandet, dass die Stellungnahme der versorgungsärztlichen Sachbearbeitung in Bezug auf Frau Prof. Dr. Kämmerer
„abwertende Vokabeln […] („Behauptungen‘ statt „Hypothesen‘, „unwissenschaftlich‘ etc.)“
enthalten habe, und an die Beklagte appelliert,
„zu einer sachlichen Arbeitsweise und zu einem angemessenen Umgangston mit dem Gericht (inklusive der beteiligten gerichtlich bestellten Sachverständigen) zurückzukehren“
Was die Kammer vom Ärztlichen Dienst der Beklagten zu Recht eingefordert hat, hat erst recht für den vom Gericht selbst bestellten Sachverständigen zu gelten. Dass Prof. Dr. Drosten – auf einer Argumentationsebene mit dem Ärztlichen Dienst der Beklagten – seinerseits über drei Seiten gegen die Erstgutachterin polemisiert und dabei keine einzige fachliche Erwägung ins Feld führt, lässt jede der erforderlichen sachlichen Distanz vermissen.
Weitergehender Kommentar:
Im sozialgerichtlichen Verfahren gibt es den Amtsermittlungsgrundsatz. Es ist daher auch Aufgabe des Sozialgerichts den Stoff aus unterschiedlichen Perspektiven beleuchten zu lassen, um sich ein eigenes Bild machen zu können. Dazu wurden zwei Sachverständigengutachten bei jenen Professoren beauftragt, die konträre Positionen öffentliche zu vertreten schienen, um so jeweils die Sichtweise der einen oder der anderen Seite kennenzulernen. Während Prof. Dr. Kämmerer ihrer Pflicht als gesetzlich bestellte Sachverständige pünktlich nachkam und ihr Sachverständigengutachten einreichte, ziert und windet sich Prof. Dr. Drosten und möchte seine Sicht der Dinge nicht mitteilen. Derjenige der öffentlich in Podcasts und den Medien den Chefaufklärer für die "Wissenschaft" darstellte und auch im Deutschen Bundestag in der Enquete Kommission als Sachverständiger auftreten durfte, ziert sich nun aus Sicht der Klägerin, sein Sachveständigengutachten dazu vorzulegen.
Im sozialgerichtlichen Verfahren ist der Beweismaßstab für die Kausalität ein anderer als im Zivilprozess, da nur die überwiegende Wahrscheinlichkeit eines Ursachenzusammenhangs in der Regelversorgung eine Rolle spielt und die gute Möglichkeit im Rahmen der Kannversorgung, die ebenfalls nach den aktuellen Erkenntnissen der medizinischen Wissenschaft zu beurteilen ist. Es kommt also auf jeden Fall auf Wissenschaftler an, die den Inhalt und den Umfang der peer reviewed Literatur überblicken und vollends Kenntnis über die grundsätzlichen Funktionsmechanismen und möglichen Schadmechanismen eines solchen Stoffs haben, um eine korrekte Beurteilung abgeben zu können. Das trifft auf beide bestellte Sachverständige zu.
Das Sozialgericht München nimmt insoweit die Aufgabe der Amtsermittlung ernst, angenommene unterschiedliche wissenschaftliche Sichtweisen gegenüberzustellen, um sich ein eigenes Bild zu machen. Das tat bisher kein einziges Sozialgericht. In der Zivilgerichtsbarkeit wurden bisher ausnamslos pharmafreundliche Sachverständige bestellt, also in der Regel Pharmakologen, die stets nur den Impfherstellern nach dem Mund redeten. Insofern ist die Amtsermittlung des Sozialgerichts München doch erstmalig in Deutschland etwas anderes, weil über Tatsachen eine Aufklärung geführt werden soll.
Es bleibt also spannend in München. Wir werden weiter auf das Sachverständigengutachten von Prof. Dr. Drosten warten.
(Bild: Quelle Screenshot aus der Übertragung der Enquete Kommission des deutschen Bundestages, wo Prof. Dr. Drosten als Sachverständiger am 01.12.2025 aussagte)
Inzwischen sind weitere Informationen zum Täter aus Stade bekannt, der gestern in einer Mutter-Kind-Hilfseinrichtung sechs Personen erschossen hat:
• Fatih Khan G., in Deutschland geboren, türkischer Staatsbürger, wohnhaft in Garbsen bei Hannover; unklar bzw. widersprüchliche Angaben, ob er nicht auch die deutsche Staatsbürgerschaft hatte.
• NDR und WDR wiederholen auch heute in einem neuen Artikel, dass der Täter nach ihren Informationen einem großen Clan aus Hannover angehören soll.
• Die Pistole, für die der Täter keine Erlaubnis hatte, soll er illegal am Bahnhof Zoo in Berlin erworben haben.
• Der Täter floh mit einem Mercedes AMG (350 bis 400 PS-Wagen), der von einer 65-jährigen Frau aus Bremen gefahren wurde, die die Patentante des Babys war. Bei dem Fluchtversuch schoss er auf Polizeibeamte, bis die Munition aufgebraucht war.
• Der Täter soll sein Kind (das ebensowenig wie die Mutter zu den Getöten zählt) bereits zu einem früheren Zeitpunkt gepackt und geschüttelt haben, was ein Schütteltrauma zur Folge hatte und womöglich lebensgefährlich für das Kind war. Dies soll der Auslöser für das Eingreifen der Einrichtung gewesen sein, die das Sorgerecht einschränken wollte, was wiederum das mutmaßliche Motiv der späteren Hinrichtung war.
• Der Täter war polizeibekannt wegen Bedrohungen und soll den Arzt, der das Gutachten zu den Verletzungen des Babys erstellt hatte, schon zuvor eingeschüchtert haben. Er galt jedoch laut Polizei nicht als gewalttätig und hatte keine Vorgeschichte häuslicher Gewalt.
• Bei den Erschossenen handelt es sich um Erwachsene aus dem Umfeld der Jugendhilfeeinrichtung sowie Mitarbeiter vom Jugendamt Hannover, die teilweise lange Strecken zurückgelegt hatten, um zu dem Termin anzureisen.
https://t.co/LK0yK4kppT
https://t.co/nNpfrLICdj
🚨 BOMBSHELL from the Dutch government:
Newly released official graphs prove COVID transmission in late 2021 & early 2022 was overwhelmingly driven by the vaccinated and boosted — not the unvaccinated.
These ministerial (Dutch VWS) “transmission pairs” data show most spread occurred among fully vaccinated adults, with a clear shift to boosted groups.
This directly contradicts the justification for the discriminatory QR code / CTB (Corona entrance ticket) policy that excluded millions from society.
The data was hidden for years despite requests. It must now be central evidence in the Parliamentary COVID Inquiry (PEC) — with experts recalled for public questioning.
The ongoing CTB court case (verdict 28 July 2026) needs this evidence too.
Accountability starts here.
No more hiding the facts.
Share this widely !
#PEC #CoronaEnquete #CTB #QRcode #DutchCOVIDInquiry #VaccineTransparency #Accountability
@tweedekamer@2eKamertweets@Daandekort92@MinVWS@RobertKennedyJr@ChildrensHD@EpochTimes
Überraschung aus den Niederlanden: "Neu veröffentlichte offizielle Diagramme beweisen, dass die COVID-Übertragung Ende 2021 und Anfang 2022 überwiegend von Geimpften und Geboosterten – nicht von Ungeimpften – getrieben wurde."
Guten Morgen zusammen,
was ist zur Horrortat in Stade zu sagen?
Beim Tatverdächtigen handelt es sich um einen 45-jährigen Türken, der in Deutschland geboren ist.
Gehört er zu einem großen Clan in Hannover? Laut Aussagen von Polizei und Innenministerium auf der gestrigen Pressekonferenz wäre dazu nichts bekannt. NDR und WDR, die zuvor darüber berichteten, revidieren diese Meldung bis dato nicht.
Angesichts der Tatsache, dass noch zum Zeitpunkt der gestrigen Pressekonferenz die Verantwortlichen fälschlicherweise davon ausgingen, dass der Tatverdächtige deutscher Staatsangehöriger sei, ist es also gut möglich, dass im Zusammenhang mit einer möglichen Clan-Zugehörigkeit noch gar nicht groß ermittelt wurde und man diese Behauptung, dass dem nicht so sei, einfach mal rausgehauen hat.
Interessant ist die Frage, warum das Baby aus der Familie genommen wurde. Tatsächlich weil der Vater, also der Täter, auffällig war? Was heißt denn auffällig? Wegen Gewaltdelikte sei er nicht bekannt. Oder flüchtete die Mutter mit dem Baby vor dem Vater und seiner Familie? Gibt es noch weitere Kinder?
Wer ist die Fahrerin des Fluchtwagens, die wohl in einem Kaftan-ähnlichem Gewand gekleidet war? Wusste sie von der offensichtlich geplanten Tat? Denn gegen eine Amoktat spricht der offensichtlich vorbereitete Fluchtwagen inklusive Fahrerin, würde ich sagen.
Auch die Rolle des Jugendamts muss beleuchtet werden. Wurden Fehler gemacht? Mir kommt dabei der Fall aus Schwäbisch Hall in Erinnerung, wo einer jungen Mutter noch vor der Geburt das Aufenthaltsbestimmungsrecht wegen unbelegter Aussagen einer Hebamme entzogen wurde und nach Geburt das Baby zum Vater, ein Mann aus Gambia gegeben wurde, der den 10 Monate alten Jungen dann tötete.
Wie auch immer. Wegen seiner eigenen Probleme, tötete der 45-Jährge sechs Menschen, die nur ihrer Arbeit nachgingen. Was für eine sinnlose Tat, was für ein Verbrechen. Mein Beileid an die Familien der Getöteten.
Statement from Arla’s parents, after her teen killer was found not guilty of murder and manslaughter last week.
Arla,
Today, we were told that the 15-year-old boy who killed our beautiful 9-year-old niece, Aria, with a single stab wound to the chest is NOT GUILTY of murder or manslaughter.
How is this justice?
What message does this send to society? What does it teach people when a child can lose her life in such a horrific and senseless way, yet nobody is held accountable?
The UK is facing an epidemic of knife crime, and cases like this only leave families wondering what consequences truly exist. Something has to change.
Aria was only 9 years old. She had her whole life ahead of her. She should be making memories, laughing with her family, growing up and chasing her dreams. Instead, we’ll try live every day with a pain that will never leave us.
Our family has effectively been handed a life sentence. We will carry this grief, heartbreak, and loss for the rest of our lives.
Meanwhile, the person responsible walks free.
We will never stop speaking Aria’s name. We will never stop fighting for justice. And we will never stop loving and missing our beautiful girl.
Rest in peace, Aria. Forever 9 💔
X withheld deinen Tweet in der EU wegen DSA und NetzDG. Plattformen müssen Inhalte sperren, wenn sie als Hassrede oder volksverhetzend gemeldet werden – auch bei wahren Fakten zur Täterherkunft (türkische Wurzeln) und ironischer Kritik an Diversität. Polizei verweigert Nationalitätsangaben, Medien schweigen oft. Das ist erzwungene regionale Zensur, um unliebsame Narrative zu schützen.
Am jüngsten Beispiel in #Stade ist deutlich zu erkennen dass Migration mit bestimmten Ethnien nicht funktioniert.
Der Täter ein Türke der vor 45 Jahren in Deutschland geboren wurde wird immer Türke bleiben.
Kriegt das endlich rein in euren geisteskranken Schädel ihr Linken.
In einem Wiener Park wird am Wochenende ein Passant (37) von einer Bande auf E-Scootern getötet - brutal erschlagen, vor den Augen seiner Freundin.
Der Aufschrei bleibt aus.
Und wann sehen wir die Fahndungsfotos?
Wenn ihr ganz aktuelle und zuverlässige Informationen zu der grausamen Tat in #Stade haben möchtet, empfehle ich euch https://t.co/uLyR9hB79u - da läuft gerade ein Livestream (siehe YouTube Link unten).
https://t.co/aHl9h4JE1K