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WORDLE🇩🇪 353 5/6
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🟩🟩🟩🟩🟩 Mit der deutschen Version heute deutlich mehr Schwierigkeiten, als mit dem Original… 🥵
@monkeydom_de …eher technischer Leistungen widerspricht sich die Rechtsprechung auch zum Teil. Einerseits heißt es, alles was zum „Endprodukt“ führt,gehört zur Bemessungsgrundlage; andererseits wurde auch schon entschieden, dass „technische Nebenleistungen“ außen vor bleiben. 🤷🏻♂️ Gruß aus EBE!
@monkeydom_de Ich kann Dich total verstehen! Sollte auch wirklich nur eine Einordnung sein und keine Hochnäsigkeit. Die Stabilität des Beitragssatzes spielt bestimmt eine große Rolle bei dem Ganzen. Und der bleibt nur stabil bei unter 5%, wenn die Einnahmen „stimmen“. Bzgl. der Einstufung…
@monkeydom_de Es geht dabei nicht um den Ges.-GF als (Nicht-)Arbeitnehmer, sondern um das Honorarvolumen für künstl./publiz. Zwecke des abgabepflichtigen Unternehmens. Agiert der Ges.-GF eher künstlerisch zählt sein Gehalt dazu; überwiegen „klassische“ Tätigkeiten, nicht. BSG-Rechtsprechung.
Sehr lesenswertes @szmagazin-Interview mit dem faszinierenden #nicholasofczarek, toll geführt von #svenmichaelsen!
„Burgschauspieler sind Götter der Wiener Gesellschaft. Bleiben Sie auch deshalb?“
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„Mit leichtem Bedauern stelle ich fest, die Adoration ist kleiner geworden…“