Die 2. Edition des BeckOK Jugendschutzrecht ist gestern erschienen. Sie umfasst auch Erstkommentierungen zu Vorschriften des DSA, beginnend mit Art. 1, 9 und 28, sowie zur Aufsichtsermächtigungsnorm des § 109 MStV.
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Der neue BeckOK Jugendschutzrecht ist in 1. Edition (Stand August 2023) erschienen. Er setzt das Printwerk der gelben Reihe (6. Aufl. 2022) als Online Kommentar fort. Dies ermöglicht künftig virteljährliche Aktualisierungen der Erläuterungen zum Jugendschutzrecht.
Aktuell wird ein Entwurf zur Reform des Jugendmedienschutz-Staatsvertrags zur Diskussion gestellt, der die Medienregulierung erstmals auf Betriebssysteme erweitert. Die (möglicherweise) folgende KOM-Notifikation (§ 27 JMStV) könnte interessant werden.
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#SaveTheDate Über das Pornografiestrafrecht diskutieren am 12.01. ab 20 Uhr Dr. Anja Schmidt (Uni Halle) und Prof. @PLiesching (HTWK), sowie Prof. Katharina Beckemper und Prof. @ElisaHoven im Rahmen der #RechtspolitischenGespräche. Zoom-Link und Infos ➡️https://t.co/4UCyIPqtH9
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Die 80 V Beschlüsse sind aus meiner Sicht solide begründet. Die Einzelfall-Subsumtion der Herkunftsland-Ausnahme-Voraussetzungen (§ 3 V TMG) bei Porno-Portalen sagt aber eher wenig bzgl. allgemeinen NetzG-Compliance-Pflichten für Dublin-Plattformen aus.
Ab 10:05 Uhr startet der 2. Tag des #gcc21: mit einem Panel zur Umsetzung des neuen Jugendschutzgesetzes. Moderator @Siegismund begrüßt: @EvaBertram, Sebastian Gutknecht, @PLiesching, @HeikeRaab und Elisabeth Secker. Hier geht es zum Panel: https://t.co/oXkH5bViQT #gcc21
„...wenn an Hochschulen gar nichts stattfindet im Moment.“ Nachdem alle alles gegeben haben, um drei fachlich satisfaktionsfähige Semester zu ermöglichen, frage ich mich, wie weit eine Bundesministerin für Bildung und Forschung von der Realität der Hochschulen entfernt sein kann.
Tolle konstruktive Diskussion zum Umgang mit #hatespeech heute bei @KASonline mit @sabineverheyen und @PLiesching. Dem Fazit von Oberstaatsanwalt Dr. Krause: „Wir wollen alle eine europäische Lösung“ ist nichts hinzuzufügen. So ist es.
"Kalkuliert"? - Vielleicht. Auf jeden Fall gut gerechnet: § 14 Abs. 3 S. 1 BMinG: Juni-August volles Amtsgehalt und dann ins OB Amt ;)
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#NetzDG, #MStV, #JuSchG - Die Kommission wird nicht müde, deutsche Gesetzgeber an das Herkunftslandprinzip zu erinnern. Aktuell wieder zum NetzDGÄndG:
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Bund und Länder werden das wohl weiter ignorieren - jedenfalls bis sich der EuGH einmal damit befasst.
@DittrichMiro@anncathrin87 Herzliche Einladung, über den journalistischen Kurzbeitrag hinaus einen Blick in den Studienbericht zu werfen. Dort wird die teils ambivalente Struktur NetzDG-/StGB-Sperrung einerseits und vorrangige AGB Löschung etwas differenzierter beschrieben.
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