@dorobruemm@popupanna Die alten Biberbettlaken habe ich damals bei der Haushaltsauflösung meiner Mutter alle sichergestellt! Sie tun sehr ordentlich ihren Dienst.
@ambrosianuss@vmuecke_k "Eine Verordnung von Arzneimitteln ist - von Ausnahmefällen abgesehen - nur zulässig,
wenn sich die behandelnde Ärztin oder der behandelnde Arzt von dem Zustand der oder des
Versicherten überzeugt hat oder wenn ihnen der Zustand aus der laufenden Behandlung
bekannt ist."
@ambrosianuss@vmuecke_k Naja, an anderer Stelle des Mantelvertrags steht schon, dass ich das Folgerezept nur verordnen darf, wenn ich mich (persönlich) überzeugt habe, dass Bedarf und Verträglichkeit noch passen. Das System ist so gedacht: Rezept=Arzt-Patienten-Kontakt.
@FrauKatinka Da waren wir fein raus, bei uns hießen die immer schon Matschbrötchen ☺️. Und ich weiß bis heute nicht, warum man so etwas essen sollte...