Webentwickler, Designer, Journalist, Medienwissenschaftler, für Meinungsvielfalt und gegen Zensur. Links-alternativ-pazifistisch, parteipolitisch heimatlos.
Ich kann nicht sehen, wo das Wikipedia-Profil dem Fallbericht widerspricht, außer dass es halt das übliche hasserfüllte Framing gibt. Über die Redaktionsprozesse von Wikipedia ist überdies mehr als genug publiziert worden, um diese nicht mehr als vertrauenswürdige Quelle zu werten.
Wieso sollte ein Arzt Atteste "fälschen"? Er kann sie doch einfach ausschreiben und ist berechtigt dazu.
Einfach mal den Fall lesen statt Unwahrheiten zu schreiben:
"Alle 28 Patienten und darüber hinaus wurden von mir persönlich gemäß dem selbstentwickelten Verfahren untersucht und die Atteste auf Grundlage der eigenhändig ausgefüllten Anamnesebögen mit Erklärung der Richtigkeit der Angaben an Eides statt, Abgabe einer schriftlichen Willenserklärung z.B. bzgl. der Durchführung von Impfungen oder des Wunsches auf Freistellung von der Maskenpflicht und ggf. vorliegender ergänzender medizinischer Befunde (u.a. Laborparameter, COPD, Asthma, Autoimmunerkrankungen, Angststörungen etc.) ausgestellt."
Die allermeisten der hier portraitierten Ärzte haben ihre Patienten persönlich und ausgiebig untersucht. Verurteilt wurde trotzdem. Wider besseres medizinisches Wissen, wie inzwischen hinreichend auch aus offiziellen Quellen belegt sein dürfte.
Big Pharma setzt weiterhin auf die Korrumpierbarkeit der Kontrollbehörden, die Ignoranz der Krankenkassen und auf eine blinde und bestechliche Ärzteschaft:
Die Kombi-#Influenza_Corona_modRNA_Spritze ist zugelassen: https://t.co/4O1sWgPirx
Aufhebung der Masernimpfpflicht. Habe gerade unterzeichnet. In einer aufgeklärten und freien Gesellschaft darf es keine Impfpflicht geben. Zwang, Druck oder Pflicht haben in der Medizin nichts zu suchen. Wer das auch so sieht, kann hier unterschreiben. 🙏
https://t.co/7yqjQ2dXNJ
Das Framing mit den "rechten Schwurblern" könnt Ihr auch langsam mal aufgeben, es ist nur lächerlich. Ich arbeite ehrenamtlich in einer Therapeuten-Hotline mit, wo wir in den letzten vier Jahren ca. 6.000 Geschädigte an Therapeuten zu vermitteln versucht haben, die die Impfschäden ernst nehmen und sie nicht leugnen.
Ich bin Fachjournalist mit Hochschulabschluss, über 60 Jahre und habe nie SPD oder eine Partei rechts davon gewählt. Ich kenne auch kaum einen meiner Kollegen, bei dem das nicht anders ist. Und es spielt auch keine Rolle.
Ich fasse kurz zusammen, warum Ärzte richtig handelten, wenn sie Impfunfähigkeitsbescheinigungen ausstellten:
Als die Covid-Impfkampagne ab Ende 2020 begann, sahen sich Ärztinnen und Ärzte mit einer beispiellosen Situation konfrontiert: Eine wachsende Zahl ihrer Patienten kam mit ernsthaften gesundheitlichen Bedenken in die Praxis — wegen Vorerkrankungen, Allergien, bereits erlittener Impfschäden oder einer individuellen Risiko-Konstellation.
Was diese Ärzte taten, war kein politischer Akt. Es war das, was das Berufsrecht von ihnen verlangt: Sie untersuchten ihre Patienten persönlich, prüften die Krankengeschichte, beurteilten Vorerkrankungen, dokumentierten Befunde — und stellten dort, wo medizinische Gründe vorlagen, eine Impfunfähigkeitsbescheinigung aus. Genau so, wie es die Musterberufsordnung vorschreibt: nach bestem Wissen und Gewissen, auf Grundlage einer individuellen ärztlichen Beurteilung.
Dass ihnen heute pauschal vorgeworfen wird, „unrichtige Gesundheitszeugnisse" gemäß § 278 StGB ausgestellt zu haben, ignoriert genau diesen entscheidenden Punkt: Diese Ärzte handelten nicht wider besseres Wissen — sie handelten aufgrund ihres besseren Wissens.
Die wissenschaftliche Datenlage gab ihnen recht. Laut Stanford-Epidemiologe John Ioannidis lag die Sterblichkeit (IFR) für unter 50-Jährige bei unter 0,05 %. Die 2024 freigegebenen RKI-Protokolle zeigen, dass das Robert Koch-Institut intern das Risiko deutlich moderater einschätzte als in seiner öffentlichen Kommunikation — und dass die Risikoherabstufung auf politischen Druck verzögert wurde.
Die Zulassungsstudien hatten gravierende Mängel: Zu kurze Beobachtungszeit, frühzeitige Auflösung der Kontrollgruppe, kaum Daten zu vulnerablen Gruppen. Pfizer-Dokumente, die durch FOIA-Anfragen öffentlich wurden, belegen, dass dem Hersteller eine außergewöhnlich lange Liste schwerer Nebenwirkungen früh bekannt war.
Die Nebenwirkungen waren beispiellos: Mehr Meldungen in VAERS, EudraVigilance und in den PEI-Sicherheitsberichten als bei allen anderen Impfstoffen der letzten Jahrzehnte zusammen — Myokarditis und Perikarditis (besonders bei jungen Männern), Thrombosen, neurologische Schäden, Autoimmunerkrankungen, Post-Vac-Syndrom, plötzliche Todesfälle in zeitlichem Zusammenhang.
Kein Schutz vor Übertragung. Pfizer-Managerin Janine Small räumte im Oktober 2022 vor dem EU-Parlament ein: Die Wirkung auf die Transmission wurde nie untersucht. Damit entfällt das zentrale Argument für jede Impfpflicht — der sogenannte Fremdschutz hat nie existiert.
Und genau hier liegt der entscheidende Punkt: Ab März 2022 galt in Deutschland die einrichtungsbezogene Impfpflicht (§ 20a IfSG). Sie betraf Pflegekräfte, Ärzte, medizinisches Personal, Beschäftigte in Behinderteneinrichtungen, Rettungsdienste, therapeutische Berufe. In Österreich galt zeitweise sogar eine allgemeine Impfpflicht. Soldaten der Bundeswehr unterlagen einer De-facto-Impfpflicht.
Für diese Menschen bedeutete die Pflicht eine existenzielle Wahl: Entweder sie ließen sich mit einem Impfstoff impfen, dessen Langzeitsicherheit nicht erwiesen war und dessen Nebenwirkungsprofil immer besorgniserregender wurde — oder sie verloren ihren Arbeitsplatz, ihre Karriere, ihre Existenz.
In dieser Situation wandten sich viele an ihre Ärzte. Nicht aus Bequemlichkeit, sondern aus berechtigter gesundheitlicher Sorge. Die Ärzte, die diese Patienten gewissenhaft untersuchten und im begründeten Fall eine Bescheinigung ausstellten, taten nichts anderes, als die Berufsordnung und die medizinische Ethik von ihnen verlangen.
Das Genfer Gelöbnis des Weltärztebundes — die moderne Fassung des hippokratischen Eides — verpflichtet jeden Arzt unmissverständlich:
„Die Gesundheit und das Wohlergehen meiner Patientin oder meines Patienten werden mein oberstes Anliegen sein."
Und weiter, mit besonderer Bedeutung in Zeiten staatlichen Drucks:
„Ich werde, selbst unter Bedrohung, mein medizinisches Wissen nicht zur Verletzung von Menschenrechten und bürgerlichen Freiheiten anwenden."
Genau das war die Situation. Die Bedrohung war real — Hausdurchsuchungen, Approbationsentzug, strafrechtliche Verfolgung, Existenzvernichtung. Und dennoch entschieden sich diese Ärzte, ihrem Gewissen und ihrem Eid zu folgen statt dem politischen Druck.
Über allem steht der Nürnberger Kodex von 1947, geschrieben als Antwort auf die Verbrechen der NS-Medizin:
„Die freiwillige Zustimmung der Versuchsperson ist unbedingt erforderlich — ohne Zwang, Druck, Überredung oder irgendeine andere Form der Beeinflussung."
Eine Impfung mit einem nur bedingt zugelassenen Impfstoff unter Androhung des Arbeitsplatzverlustes erfüllt diese Voraussetzung nicht. Punkt.
Diese Ärzte folgten der Wissenschaft, ihrem Berufsrecht, ihrem Gewissen und einem ethischen Kodex, der nach den Schrecken des 20. Jahrhunderts geschaffen wurde, damit sich Vergleichbares nie wiederholt. Dass sie dafür heute strafrechtlich verfolgt werden, ist kein Beweis ihrer Schuld — es ist ein Zeugnis des Versagens jener Institutionen, die den Gesundheitsschutz dem politischen Gehorsam unterordneten.
Die Geschichte wird diese Ärzte rehabilitieren. Die Frage ist nur, ob unser Rechtsstaat den Mut hat, es zuerst zu tun.
Natürlich waren ModRNA-Präparate als Gentherapie definiert, sie wurden erst in der Coronazeit per Ausnahmeklausel umdefiniert:
Nach der Grunddefinition des deutschen Arzneimittelgesetzes (§ 4 Abs. 9 AMG) sowie der europäischen Verordnung (EG) Nr. 1394/2007 über Arzneimittel für neuartige Therapien sind Arzneimittel, die mRNA enthalten, als Gentherapeutika zu klassifizieren. Eine Ausnahme gilt ausdrücklich nur für „Arzneimittel mit mRNA, die Impfstoffe gegen Infektionskrankheiten sind" – eine Klausel, die auf eine Gesetzesänderung im Jahr 2009 zurückgeht, also mehr als ein Jahrzehnt vor der Entwicklung der ersten mRNA-COVID-19-Präparate. Die mRNA-Produkte wurden damit nicht aufgrund ihrer biologischen Eigenschaften aus der Gentherapie-Kategorie herausgenommen, sondern durch eine legislativ geschaffene Ausnahmeregel.
Die praktische Konsequenz ist erheblich: Gentherapeutika unterliegen in der EU deutlich strengeren Zulassungsanforderungen als Impfstoffe – unter anderem hinsichtlich Biodistribution, potenzieller Genomintegration, Langzeitexpression und Auswirkungen auf Embryonen und Neugeborene. Durch die Klassifizierung als Impfstoff entfielen diese Anforderungen.
Dass es sich technologisch um ein Gentherapieverfahren handelt, war der Industrie selbst bewusst: BioNTech-Gründer Uğur Şahin schrieb 2014 in einem Fachartikel, mRNA-basierte Arzneimittel seien eine neue Arzneiklasse, und man könne erwarten, dass sie „als biologisches Arzneimittel, Gentherapie oder somatische Zelltherapie eingestuft" werden. Stefan Oelrich, Vorstandsmitglied der Bayer AG, bezeichnete mRNA-Impfstoffe 2021 auf dem World Health Summit in Berlin öffentlich als „Beispiel für Zell- und Gentherapie".
In den USA änderte die CDC ihre offizielle Definition des Begriffs „Impfstoff" im Jahr 2021 – nachdem die mRNA-Präparate bereits zugelassen waren und nach der bisherigen Definition nicht als Impfstoffe gegolten hätten. Was nicht passte, wurde per Definitionsänderung also passend gemacht.
Quellenangaben:
– Deutscher Bundestag, Wissenschaftlicher Dienst: „Regelungen zu genbasierten Impfstoffen", WD 9 – 116/20, Januar 2021 (https://t.co/Das5IDa325)
– Şahin U. et al.: „mRNA-based therapeutics – developing a new class of drugs", Nature Reviews Drug Discovery, 2014
– Stefan Oelrich, Bayer AG, World Health Summit Berlin, Oktober 2021 (öffentlich dokumentiert)
– CDC: Änderung der Impfstoffdefinition, September 2021
– Verordnung (EG) Nr. 1394/2007 über Arzneimittel für neuartige Therapien, Anhang I
Unfug.
Dr. rer. biol. hum. steht für Doctor rerum biologiae humanae – also „Doktor der Humanbiologie“.
Er wird von Universitäten verliehen.
Er setzt ein abgeschlossenes Promotionsverfahren voraus (Dissertation + mündliche Prüfung).
Er ist rechtlich ein vollwertiger Doktorgrad nach deutschem Hochschulrecht.
https://t.co/pInap3fc6X
https://t.co/ncZqr72AJq
https://t.co/iKUpCfejvO
Die Stationen von Kämmerer:
Dissertation zum Dr. biol. hum (Humanbiologie), Thema: „Nachweis enteroviraler Genome in Myokardbiopsien von Patienten mit dilatativer Kardiomyopathie“, FAU Erlangen-Nürnberg, Mai 1995
Habilitation für das Fach „Experimentelle Geburtshilfe und Frauenheilkunde“, Thema: „Phänotypische und funktionelle Charakterisierung humaner immunkompetenter Zellen an der feto-maternalen Grenzzone“ Universität Würzburg, Mai 2003
Ernennung Apl. Professorin Februar 2010, Universität Würzburg
Der Titel „außerplanmäßiger Professor“ (apl. Prof.) ist in Deutschland eine akademische Bezeichnung, die in der Regel mit der Lehrbefugnis (venia legendi) verbunden ist und historisch bzw. vielfach an die erfolgreiche Habilitation geknüpft wird:
Hochschulen mit Promotions- und Habilitationsrecht können diesen Titel vergeben, wenn die Person eine Lehrbefugnis durch Habilitation oder habilitationsäquivalente Leistungen besitzt und nachweislich hervorragende Leistungen in Forschung und Lehre erbracht hat.
Die Voraussetzung ist Promotion (Doktorgrad) plus Lehrbefugnis, die bei klassischen wissenschaftlichen Laufbahnen durch eine Habilitation erworben wird – eine formale wissenschaftliche Qualifikation, die über die Promotion hinausgeht und die Lehrbefähigung an einer Universität bescheinigt.
Der Titel wird an Personen verliehen, die in Forschung und Lehre ausgewiesen sind, auch wenn sie keine eigene planmäßige Professur innehaben.
Das heißt: Die Führung des Titels „apl. Prof.“ ist eng verknüpft mit dem Nachweis einer universitären Lehr- und Forschungsqualifikation – in den meisten Fällen durch eine Habilitation, also genau dem akademischen Weg, den Ulrike Kämmerer gegangen ist.
Recherchieren ist nicht so schwer, bevor man Unsinn schreibt ...
Ulrike Kämmerer ist habilitierte Humanbiologin (Dr. rer. hum. biol.) mit Schwerpunkt in der Immunologie und Reproduktionsbiologie.
Ihre Habilitation erfolgte im Fach Experimentelle Gynäkologie und Geburtshilfe. Thematisch befasste sie sich mit:
- immunologischen Mechanismen in Schwangerschaft und Tumorerkrankungen,
- insbesondere der Rolle des Immunsystems bei Implantation, Plazentation und Tumorimmunologie,
- sowie molekular- und zellbiologischen Prozessen an der Schnittstelle zwischen Immunabwehr und Reproduktion.
Sie ist außerdem außerplanmäßige Professorin an der medizinischen Fakultät der Universität Würzburg. Sie ist dort wissenschaftlich tätig im Bereich Humanbiologie, Immunologie und Zellbiologie und arbeitet unter anderem an der Frauenklinik und Poliklinik des Universitätsklinikums Würzburg.
Außerplanmäßig heißt: Sie ist habilitiert (hat also die Lehrbefähigung für ein Fach nachgewiesen) und betreibt regelmäßig Lehre und Forschung an einer Universität, hat aber keinen eigenen Lehrstuhl.
@Palindr49607805@Mwgfd_official Man könnte auch einfach auf den Link klicken, dann würde man es sehen. Wäre sinnvoll bei einem Beitrag, den man kritisiert.
Niemand hat etwas über einen "politischen Gefangenen" geschrieben oder Stellung bezogen. Aber da Fuellmich Revision eingelegt hat, ist er eben noch nicht rechtskräftig verurteilt. Bis zur endgültigen Verurteilung muss die Unschuldsvermutung gelten. Wie der Rechtsanwalt Alexander Christ in dem zitierten Beitrag - der übrigens die Widersprüche auf beiden Seiten gut benennt – erläutert, sitzt Fuellmich aus diesem Grund nicht in Strafhaft.
Die Argumentation sinngemäß: Gegen Fuellmich liegt bislang lediglich ein erstinstanzliches Urteil vor. Da dieses noch nicht rechtskräftig ist, darf keine Freiheitsstrafe vollstreckt werden. Sein Freiheitsentzug beruht weiterhin auf der Fortdauer der Untersuchungshaft gemäß §§ 112 ff. StPO, oft bezeichnet als „U-Haft nach Urteil“ oder „Haftfortdauerbeschluss“.
5,8 Milliarden Schutzmasken beschaffte der frühere Gesundheitsminister Spahn zu Beginn der Corona-Pandemie. Verteilt wurden 2,1 Milliarden – und 3 Milliarden ungenutzt verbrannt, was zu Entsorgungskosten von acht Millionen Euro geführt hat.
https://t.co/XXRfFy81eL
@daniela_biela@Mwgfd_official Wieso sollten Ärzte ein Attest fälschen? Sie können sie ja einfach ausstellen und sind auch dazu berechtigt – und nur Ärzte übrigens.
https://t.co/0ejJXe3bdQ
https://t.co/ghX4wTW26c
https://t.co/HslZfDlo0v
Ich würde mich über Belege Deiner Behauptung freuen.
Alle Ärzte, mit denen ich gesprochen habe (und ich habe mit vielen gesprochen), haben solche Atteste umsonst oder für einen lächerlichen Betrag ausgestellt, der nicht der Arbeitszeit entsprach.
Dagegen hat ein Impfarzt gut gern eine viertel Milltion verdienen können - monatlich:
https://t.co/hhp6AaohV5
Man fragt sich wirklich, in was für einer Parallelwelt Ihr gelebt habt.
Wir durften nicht in Geschäfte rein, Freunde musste uns z.B. die benötigten Schreibwarenartikel kaufen und herausbringen. Restaurants, Konzerte, alles verboten für Ungeimpfte der perversen 2G-Zeit.
Meine Frau war Jugend-Volleyballtrainerin und durfte als Ungeimpfte nicht mehr ihre Kinder trainieren. Da sie im Pflegebereich arbeitete, verlor sie zudem wegen der einrichtungsbezogenen Impfpflicht ihre Stelle.
Wenn Kinder acht Stunden Unterricht hatten, mussten sie auch acht 8 Stunden Masken tragen, natürlich. Unsere Töchter mussten auch im Sportunterricht (!) Masken tragen. Ich schrieb an die Schulbehörde und bat um eine wissenschaftliche Begründung für diese Maßnahme. Man antwortete mir zwar, konnte mir aber natürlich keine Gründe nennen.
In der Klasse meiner jüngeren Töchter sind seit der Coronazeit knapp über ein Drittel in psychiatrischer Behandlung.
Das werden wie nie vergessen und vergeben können.
0,5% würde nach der offiziellen Klassifikation der EMA eindeutig in die Kategorie "gelegentlich" fallen und müssten so auf Beipackzetteln genannt werden.
Angesichts einer Infektionssterblichkeit von 0,2%, in der Bevölkerungsgruppen unter 70 Jahren sogar nur von 0,05% (RKI bewertet intern das Risiko für geringer als bei einer normalen Grippe), überhaupt auch nur die Sinnhaftigkeit der Impfstoffe diskutieren zu wollen, ist absurd.
Verschwörungstheorien? Guter Witz. Jeder, der sich professionell mit der Erstellung von Websites und der anschließenden Bewerbung sowie Suchmaschinenoptimierung beschäftigt, wird Dir das bestätigen können. Ist auch klar nachweisbar.
Ich empfehle Dir übrigens, Dich mit dem Begriff der "Verschwörungstheorie" zu beschäftigen und seit wann er massenhaft zur Anwendung kam.
Die CIA hatte 1967 mit einem internen Memorandum Nr. 1035-960 vorgeschlagen, den Ausdruck „conspiracy theory“ gezielt zu verwenden, um Kritiker des offiziellen Warren-Reports als unglaubwürdig darzustellen.
Ab diesem Zeitpunkt stieg die mediale Verwendung des Begriffs stark an (nachweisbar in Zeitungsarchiven und Korpora) und der Begriff bekam eine negative, abwertende Konnotation – weg von einer neutralen Bezeichnung für „Theorien über Verschwörungen“ hin zu einem Etikett für „irrationale oder paranoide Vorstellungen“.
Ok, dann noch der Vollständigkeit halber die Stationen von zwei der Autoren. Nur schnell recherchiert, müsste von den Autoren noch ergänzt werden.
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Prof. Dr. rer. nat. Klaus Steger (Molekulare Andrologie)
Ausbildung
Studium Biologie & Chemie, Universität Regensburg;
Promotion (Dr. rer. nat.) 1994.
Habilitation 2000, Justus-Liebig-Universität (JLU) Gießen, Fachbereich Human-/Veterinäranatomie.
Wissenschaftliche Laufbahn & Funktionen
Seit 2010: Professor für Molekulare Andrologie (JLU Gießen); Leiter der AG/Sektion Molekulare Andrologie an der Klinik und Poliklinik für Urologie, Kinderurologie und Andrologie (UKGM/JLU).
Principal Investigator im International Research Training Group IRTG 1871 (JLU–Monash) – Bereich Reproduktion/Anatomie.
Justus-Liebig-Universität Gießen
Projektleitung / Project Head in der DFG-Klinischen Forschergruppe KFO 181 – Mechanisms of Male Infertility (JLU Gießen).
Justus-Liebig-Universität Gießen
DFG-GEPRIS: gelisteter Antragsteller/Projektleiter (Adresse der Sektion Molekulare Andrologie, JLU).
Kongresspräsident der 26. Jahrestagung der Deutschen Gesellschaft für Andrologie (DGA), 18.–20. September 2014, Gießen.
Universitätsklinikum Giessen und Marburg
Forschungs- und Publikationsprofil (Andrologie, Protamine, Spermiogenese) u. a. auf ResearchGate/PubMed einsehbar.
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Prof. Dr. rer. biol. hum. Ulrike Kämmerer
Ausbildung
Biologie-Studium (Diplom), FAU Erlangen-Nürnberg – Diplom 1991.
Promotion (Dr. biol. hum.), FAU Erlangen-Nürnberg – Mai 1995. Thema: „Nachweis enteroviraler Genome in Myokardbiopsien von Patienten mit dilatativer Kardiomyopathie“.
Habilitation & Professur
Habilitation (Experimentelle Geburtshilfe und Frauenheilkunde), Universität Würzburg – Mai 2003. Thema: „Phänotypische und funktionelle Charakterisierung humaner immunkompetenter Zellen an der feto-maternalen Grenzzone“.
Ernennung zur außerplanmäßigen Professorin (apl. Prof.), Universität Würzburg – Februar 2010.
Aktuelle Tätigkeit (Universitätsklinikum Würzburg)
Wissenschaftliche Mitarbeiterin, Frauenklinik und Poliklinik; Kontakt im Uni-Verzeichnis und UKW-Team gelistet.
Leitung/Schwerpunkt AG Reproduktionsimmunologie & Tumorstoffwechsel
Themen (Auswahl)
Humanbiologie, Immunologie, Zellbiologie; Reproduktions- und Tumorbiologie; ketogene Ernährung/Krebs-Metabolismus.