„In den nunmehr vorliegenden schriftlichen Gründen statuiert das Gericht, dass ein Einsatz von Drohnen rechtsstaatlich überhaupt nur erlaubt ist, wenn die Polizei für die Betroffenen erkennbar auf einen Drohneneinsatz hinweist.“
@polizei_nrw_ge ignoriert bewusst die Rechtslage?