Die deutsche Regierung gerät massiv unter Beschuss, nachdem bekannt wurde, dass die Bankverbindung der pensionierten Mutter des regimekritischen Journalisten Hüseyin Dogru eingefroren wurde – ohne Anklage, ohne Gerichtsverfahren und offenbar ohne jede offizielle Benachrichtigung.
Kritiker sprechen inzwischen offen von politischer Repression und Einschüchterung durch die Behörden. Der Fall löst heftige Debatten über #Meinungsfreiheit und den Umgang mit unliebsamen Journalisten aus.
Ich musste den Satz dreimal lesen, weil ich dachte, ich hätte mich verlesen. Ein Gericht erklärt: Selbst wahre, wissenschaftlich belegte Aussagen können strafbar sein. Nicht trotz der Fakten. Wegen der Fakten. https://t.co/UW7IkSwOka
EU-Faschismus, am Beispiel eines Journalisten. Raus aus der EU:
„DRINGEND: Deutschlands kollektive Bestrafung meiner Familie geht weiter. Sie haben nun das Bankkonto meiner pensionierten Mutter eingefroren und behaupten, ich würde es irgendwie ebenfalls ‚kontrollieren‘. Ihre Ersparnisse sind unzugänglich — und doch hat sie keine offizielle Mitteilung von irgendeiner deutschen Behörde erhalten. Keine Anklage, kein ordentliches Verfahren.“
Schlappe für BioNTech: OLG Köln stärkt Rechte der Impfgeschädigten
5. Zivilsenat hebt Bonner Urteil auf – Landgericht muss neu verhandeln
5. Zivilsenat hebt Aachener Urteil auf - Landgericht muss neu verhandeln
Köln/Bonn. Es ist ein bemerkenswerter Sieg für die wahrscheinlich durch Comirnaty geschädigten jeweiligen Kläger. Mit zwei weitestgehend inhaltsgleichen Urteilen vom 20.05. 2026 (Az. 5 U 131/24 und 5 U 99/24) hat das Oberlandesgericht Köln klageabweisende Entscheidungen des Landgerichts Bonn und Aachen aufgehoben und die Verfahren gegen den Mainzer Pharmakonzern BioNTech zur neuen Verhandlung an das jeweilige Landgericht zurückverwiesen. Die Botschaft aus Köln ist deutlich - Wer durch eine Impfung mit Comirnaty geschädigt wurde, darf von den Gerichten nicht mit überzogenen Anforderungen schematisch abgewiesen werden.
„Anforderungen offenkundig unrichtig überspannt"
Die Kölner Richter werfen dem Landgericht Bonn und Aachen ungewohnt deutlich vor, den Anspruch der Klägerin auf rechtliches Gehör nach Art. 103 Abs. 1 GG verletzt zu haben. Das Landgericht habe „die Anforderungen an den Prozessvortrag in offenkundig unrichtiger Weise überspannt" – ein vernichtendes Urteil über die bisherige Bonner Praxis, mit der reihenweise Klagen Impfgeschädigter abgewiesen wurden.
Besonders pikant ist dabei, dass das Landgericht sich angemaßt habe, hochkomplexe medizinische Fragen ohne jeden Sachverständigen selbst zu beurteilen – und sich dabei zugunsten des milliardenschweren Pharmakonzerns auf angebliche Vorerkrankungen der Klägerin gestützt habe. Das geht so nicht, sagt das OLG. Ein Gericht ohne medizinische Fachkunde dürfe nicht entscheiden, wie „eng" ein zeitlicher Zusammenhang sei oder welches Gewicht Alternativursachen hätten.
David gegen Goliath – endlich faire Spielregeln
Für Impfgeschädigte ist das Urteil ein Befreiungsschlag. Das OLG Köln stellt mit aller Deutlichkeit klar:
Patienten sind keine Mediziner. Von einem Geschädigten kann „keine genaue Kenntnis der medizinischen Zusammenhänge erwartet werden". Er muss sich auch „kein medizinisches Fachwissen aneignen", um ordentlich klagen zu dürfen.
An die Darlegungslast sind nur „maßvolle Anforderungen" zu stellen – im Arzneimittelprozess genauso wie im Arzthaftungsverfahren.
Die Vorlage umfangreicher Behandlungsunterlagen aus der Zeit vor der Impfung ist keine Voraussetzung für die Schlüssigkeit der Klage. Das Gericht muss die Unterlagen notfalls selbst beiziehen.
Bekannte Nebenwirkungen wie Hautausschläge – die in der Gebrauchsinformation von Comirnaty ausdrücklich aufgeführt sind – sprechen für die Plausibilität einer Impfschadensbehauptung.
Auskunftsanspruch ist nicht länger zu blockieren
Der Senat zieht auch die jüngste, höchstrichterliche Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs vom 9. März 2026 (VI ZR 334/24 und 335/24) heran. Danach ist der Auskunftsanspruch nach § 84a AMG umfassend zu verstehen und mit dem Schadensersatzanspruch nach § 84 AMG eng „verzahnt". Im Klartext wird sich BioNTech künftig nicht mehr hinter pauschalen Abweisungen verstecken können, um die vielzahl gleichgelagerter rechtsfehlerhafter Urteile (analog dem US - Case Law) für sich zu verwenden. So ein Konstrukt kennt die Zivilprozessordnung nicht. Der Konzern muss liefern – Daten, Erkenntnisse, Nebenwirkungsmeldungen.
Was bedeutet das jetzt?
Die zurückverwiesenen Verfahren werden in Bonn und Aachen nun mit Auskunftsanspruch und im Anschluss mit Sachverständigengutachten neu aufgerollt. Für tausende weitere Impfgeschädigte in Deutschland ist das ein starkes Signal. Die Justiz beginnt, ihre Schutzfunktion ernst zu nehmen. Wer durch ein Produkt der Pharmaindustrie geschädigt wurde, hat einen Anspruch auf ein faires Verfahren.
Das letzte Wort in Sachen Comirnaty ist damit lange nicht gesprochen. Im Gegenteil beginnt jetzt langsam die Anwendung des Rechts - so wie wir es seit 4 Jahren unentwegt vortragen. Umso erfreulicher ist es, wenn sich so langsam die Bahnen brechen.
Deutschlands Elend in einem Clip
1. ZeroCovid ist passé, ZeroCO2 aber nicht. Die Regierung hält am Schrumpfkurs fest.
2. Was an Fleisch noch am Knochen bleibt, steckt sie in „Kriegstauglichkeit”.
3. Das ist eine politische Sackgasse, der sich immer mehr Menschen widersetzen.
Hintergrund: Obwohl das IPCC sein extremstes Klimaszenario einkassiert hat und Deutschland die Erdtemperatur ohnehin nicht ändern kann, hält Schwarzrot verbissen an Habecks Konzept der Deindustrialisierung Deutschlands fest.
Sie machen Energie so teuer, dass traditionelle Betriebe abwandern und neue wie KI-Zentren anderswo gegründet werden. Ergebnis: Acht Jahre Schrumpfkurs, und die Prognosen für die nächsten Jahre werden zunehmend düster.
Unfassbarer Vorgang im Europäischen Parlament: Gleich wird Angela Merkel mit dem Europäischen Verdienstorden geehrt. Die patriotischen Fraktionen boykottieren das, ihren Ränge sollten leer bleiben. Um diese politische Botschaft zu konterkarieren, wurden entgegen aller parlamentarischen Gepflogenheiten Claqueure auf die Plätze unserer Abgeordneten gesetzt. Wahnsinn!
#BPK: 6 Wochen Quarantäne für asymptomatische Kontaktpersonen beim #HantaVirus und kein Freitesten möglich. Ich fragte @BMG_Bund nach Begründung und Evidenz für diese durchaus massiv in Grundrechte eingreifende Maßnahme. Die "Antwort": 🫣
Nach umstrittenen Ermittlungen wegen Hassrede im Netz, etwa in der „Schwachkopf“-Affäre, wächst offenbar die Selbstkritik in den Behörden. Man sei „vielleicht auch über das Ziel hinausgeschossen“, sagte ein Oberstaatsanwalt.
https://t.co/gRV2gkaBVL
++EIL++ Hanta war Fehlalarm
Die WHO gesteht ihre Fehleinschätzung ein („reassessment”). Wozu auch Hanta, wenn neuerdings Ebola aktiviert wurde? Bei den Lohnschreibern hat sich die Neuigkeit aber noch nicht herumgesprochen.
Hintergrund: Drei aus unklaren Gründen gestorbene ältere Menschen und ein paar PCR-Tests reichen nicht für weltweite Lockdowns und Impfzwang. Heute erschienen zwar neue Artikel über das grässliche Hantavirus, aber das wird jetzt auslaufen.
Vorausschauender das Impfblatt @faznet, das fehlende Ebolaimpfstoffe beklagt. Dem Mangel könnte bald abgeholfen werden; schließlich flossen für Bundibugyo & Co. schon im Januar 26,7 Mio. Euro.
Internationaler Gesundheitsnotstand (PHEIC)!
Soeben von der WHO ausgerufen. Wegen Ebola. Bleiben Sie locker. Gates bearbeitete Politiker schon vor zwölf Jahren mit diesem Nonsens. Er will die Menschheit psychisch konditionieren und ist Hauptfinanzier der WHO.
Dr. #Fuellmich verklagt das Land #Niedersachsen auf Schadensersatz
Nach seiner umfangreichen Strafanzeige wegen #Freiheitsberaubung, Rechtsbeugung etc. gegen die Verantwortlichen seiner staatlichen Entführung aus Mexiko, seiner U-Haft und des politischen Strafverfahrens hat Rechtsanwalt Dr. Reiner Fuellmich auch eine zivilrechtliche Klage auf Ersatz seines materiellen und immateriellen Schadens gegen das Land Niedersachsen beim #Landgericht #Hannover eingereicht. Nach § 839 #BGB in Verbindung mit Art. 34 des Grundgesetzes haftet der Staat für die Amtspflichtverletzungen seiner Bediensteten, die dann ihm gegenüber haftbar sind. Dr. Fuellmich setzt damit die #Justiz noch ganz anders unter Druck als durch die Strafanzeige, wie er selbst als erfahrener Anwalt für Haftungsrecht erläutert.
https://t.co/oDee4zH6AQ
1. Am 15.03.2020 entschieden Merkel, Scholz, Seehofer und Spahn den Lockdown. Wieler und Braun waren dabei.
2. Danach übermittelte Wieler die Weisung an Schaade.
3. Am 16.03.2020 ließ Schaade das Risiko „hochskalieren”.
4. Nichts wurde protokolliert oder begründet.
Hintergrund: Unten habe ich die vom RKI gelöschten Risikobewertungen angehängt. Die Texte sind dieselben. Es wurde nur „mäßig” auf „hoch” geändert, um dem Lockdown formal einen legalen Anstrich zu geben.
Angehängt habe ich auch eine der zahlreichen Stellen, in denen die Politik dem RKI die Risikobewertung diktierte. Oft durch NATO-General Holtherm.
Das Vorgehen der Beteiligten folgt dem CIA-Rezept der „Glaubhaften Abstreitbarkeit”: Es gibt keine Protokolle, keine schriftlichen Weisungen, die meisten Unterlagen sind gelöscht, Schaade und Wieler telefonierten nur. Alle wussten, dass sie Unrecht taten und wollten sich schützen. Seriöse Entscheider hätten alles schriftlich dokumentiert.
Gelöschte Risikobewertungen: https://t.co/zLmuh9gVWc
CIA-Rezept: https://t.co/M5hf5jDhwS
Paukenschlag aus Hamm: Oberlandesgericht kassiert Impf-Urteil – „Verfahrensfehler in einer ganzen Reihe von Punkten"
Die Entscheidungsgründe liegen nun heute vor.
Das OLG Hamm hat am 21. April 2026 das Urteil des Landgerichts Arnsberg gegen BioNTech vollständig aufgehoben und die Sache an die Vorinstanz zurückverwiesen (Az. I-26 U 57/25). Für tausende Impfgeschädigte in Deutschland ist dies ein wichtiges Signal – und der nächste Baustein in einer sich verändernden Rechtsprechung. Immerhin ist das Oberlandesgericht Hamm durch Rechtsverordnung die zentrale Berufungsinstanz für alle Impfschadensfälle und geschätzt werden sie über ca. 250 Verfahren noch zu befinden haben.
Was war geschehen?
Der Kläger, Jahrgang 1961, hatte sich im Juli 2021 und im März 2022 mit dem BioNTech-Impfstoff Comirnaty impfen lassen. Wenige Monate nach der ersten Impfung diagnostizierten Ärzte bei ihm eine tiefe Beinvenenthrombose, Schwindel, Nervenzucken, Taubheitsgefühle im Gesicht und in den Füßen, Erschöpfungszustände und eine Polyneuropathie. Vor den Impfungen war er gesund, wie er glaubhaft schilderte.
Der Kläger forderte vor dem Landgericht Arnsberg ein Schmerzensgeld von mindestens 150.000 Euro, die Feststellung der Einstandspflicht für künftige Schäden und – als zentralen Hebel – Auskunft nach § 84a AMG zu Risiken und Nebenwirkungen des Impfstoffs.
Das Landgericht Arnsberg wies die Klage ohne jede Beweisaufnahme ab. Kein Sachverständiger wurde gehört, kein Zeuge vernommen, keine Behandlungsunterlage beigezogen. Der Schadenersatzanspruch sei nicht plausibel, der Auskunftsanspruch sei nicht erforderlich, und die EU-Zulassung sei für die Gerichte bindend („Tatbestandswirkung"). Punkt. Klage abgewiesen.
Das OLG Hamm: „So nicht!"
Der 26. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Hamm hat dieses Urteil nun mit deutlichen Worten kassiert und gleich das gesamte erstinstanzliche Verfahren mit aufgehoben. Was die Arnsberger Richter sich geleistet haben, ist nach Auffassung des OLG eine Aneinanderreihung wesentlicher Verfahrensfehler:
1. Falscher Maßstab – die Latte wurde viel zu hoch gehängt
Das Landgericht hatte verlangt, der Kläger müsse eine „überwiegende Wahrscheinlichkeit" darlegen, dass die Impfung seine Beschwerden verursacht habe. Genau das ist falsch. Das OLG Hamm stellt klar, dass für den Auskunftsanspruch nach § 84a AMG die Plausibilität genügt. Und Plausibilität bedeutet nach dem aktuellen BGH-Urteil ausdrücklich, dass sogar mehr gegen als für die Impfung als Schadensursache sprechen kann – der Auskunftsanspruch besteht trotzdem.
Mit anderen Worten: Das Landgericht Arnsberg hat von einem schwerkranken Laien eine Hürde verlangt, die das Gesetz gar nicht kennt.
2. Überspannte Darlegungslast – „Arzt sollst Du sein, sonst nichts!"
Besonders deutlich wird das OLG bei der Darlegungslast. Von einem medizinisch nicht vorgebildeten Geschädigten könne „keine genaue Kenntnis medizinischer Zusammenhänge erwartet und gefordert werden". Er sei nicht verpflichtet, sich zur Prozessführung medizinisches Fachwissen anzueignen. Auch das ausführliche Vorlegen sämtlicher Behandlungsunterlagen sei nicht Voraussetzung – schon gar nicht im Auskunftsverfahren, das den Geschädigten ja erst in die Lage versetzen soll, seinen Schadensersatzanspruch durchsetzen zu können.
Genau das hatte das LG Arnsberg vom Kläger aber im Ergebnis verlangt: medizinische Fachgutachten, lückenlose Krankenakten, der Ausschluss aller möglichen Alternativursachen. Eine Unmöglichkeitsanforderung.
3. Keine Beweisaufnahme – unzulässige Beweisantizipation
Der Kläger hatte ein Sachverständigengutachten beantragt. Er hatte Zeugen benannt. Das Landgericht hat nichts davon erhoben. Stattdessen hat es die angebotenen Beweise gewissermaßen „im Kopf vorab gewürdigt" – eine sogenannte unzulässige Beweisantizipation, mit der laut Bundesgerichtshof das Recht auf rechtliches Gehör verletzt wird.
Das OLG Hamm formuliert das spitz, dass das Landgericht einen vermeintlichen „zeitlichen Verzug" zwischen Impfung und Beschwerden festgestellt und orthopädische Vorerkrankungen als Alternativursache angenommen hat, ohne jede sachverständige Beratung.
Woher der Richter sein medizinisches Wissen genommen hat, lässt das Urteil offen. Das OLG bringt es auf den Punkt, dass auch eine vier Monate nach der ersten Impfung diagnostizierte tiefe Beinvenenthrombose bei zwei Wochen vorher beklagtem Schwindel als zeitlich „nicht mehr zusammenhängend" zu bewerten – das gehe ohne Sachverstand schlicht nicht.
4. Die persönliche Anhörung – einfach ignoriert
Das Landgericht hatte den Kläger zwar persönlich angehört, sich mit dessen Schilderungen aber gar nicht inhaltlich auseinandergesetzt. Auch das ist eine Gehörsverletzung.
5. Die Mär von der „Tatbestandswirkung" der Zulassung
Die Arnsberger Richter hatten gemeint, die Zulassung der EU-Kommission stehe einer Haftung quasi entgegen. Das OLG Hamm stellt – im Einklang mit dem BGH – klar, dass eine solche „Tatbestandswirkung" der Zulassung im Auskunftsverfahren nicht zukommt. Das positive Nutzen-Risiko-Verhältnis muss vielmehr im Streitfall durch ein Sachverständigengutachten geklärt werden.
Die historische Wende war das Urteil des BGH vom 9. März 2026
Was das OLG Hamm hier umsetzt, ist die Linie, die der Bundesgerichtshof in seinem Grundsatzurteil vom 09.03.2026 (VI ZR 335/24) vorgegeben hat. Dieses Urteil war für die Impfgeschädigten ein Befreiungsschlag. Die Karlsruher Richter haben drei zentrale Botschaften gesendet:
Erstens: Plausibilität reicht für den Auskunftsanspruch. Sie kann sogar vorliegen, wenn mehr gegen als für das Arzneimittel als Schadensursache spricht.
Zweitens: Der Auskunftsanspruch ist umfassend. Er beschränkt sich nicht auf Wirkungen, die zum individuellen Krankheitsbild des Geschädigten passen. Er erfasst sämtliche Erkenntnisse, die für die Nutzen-Risiko-Bewertung von Bedeutung sein können.
Drittens: Für die Bewertung schädlicher Wirkungen ist auf den aktuellen Stand der Wissenschaft zum Zeitpunkt der letzten Verhandlung abzustellen – nicht auf das Wissen zum Zulassungszeitpunkt.
Damit hat der BGH eine jahrelange Verteidigungsstrategie der pharmazeutischen Industrie zerschlagen, die darauf zielte, Klagen mit dem Verweis auf die Zulassungsentscheidung und überzogene Beweisanforderungen oder eine überzogene Darlegungslast schon im Keim zu ersticken.
Das LG Aurich erhält nun die Aufgabe, dieses Urteil in die praktische Umsetzung zu bringen.
Nur eine Woche nach dem BGH-Urteil zog das Landgericht Aurich mit seinem Teilurteil vom 16. März 2026 (5 O 1106/24) die Konsequenzen. Die Auricher Richter sprachen einer Klägerin, die nach den BioNTech-Impfungen im Juli und August 2021 an Autoimmunerkrankung, Durchblutungsstörungen, Herzrhythmusstörungen, POTS, ME/CFS und einer Reihe weiterer Beschwerden litt, den Auskunftsanspruch nach § 84a AMG durch Teilurteil zu.
Das Aurich-Urteil ist in mehrfacher Hinsicht bemerkenswert:
Es wendet konsequent die BGH-Grundsätze an:
Plausibilität als Maßstab, kein Erfordernis überwiegender Wahrscheinlichkeit.
Es entscheidet vorab durch Teilurteil, ohne den Ausgang des Hauptsacheverfahrens abzuwarten. Damit wird das gesetzgeberische Ziel der prozessualen Chancengleichheit ernstgenommen.
Es weist die Argumentation von BioNTech – die Zulassung indiziere ein positives Nutzen-Risiko-Verhältnis und schließe die Haftung aus – als Zirkelschluss zurück: Das Nutzen-Risiko-Verhältnis sei eine Frage, die nur durch ein Sachverständigengutachten geklärt werden könne – und das dürfe nicht im Auskunftsverfahren vorweggenommen werden.
Das OLG Hamm hat diese Linie nun für die Berufungsinstanz bestätigt und das Argument des „Zirkelschlusses" wortgleich übernommen.
Was bedeutet das für Impfgeschädigte?
Drei Urteile in nur sechs Wochen – BGH, LG Aurich, OLG Hamm – ergeben ein klares Bild: Die jahrelange Strategie, Impfschadensklagen mit überspitzten Darlegungs- und Beweisanforderungen vor der Tür der Tatsacheninstanzen abzuwimmeln, funktioniert nicht mehr. Die Pharmakonzerne können sich nicht länger hinter der EU-Zulassung verschanzen. Sie müssen Auskunft erteilen – und zwar umfassend:
Zu Wirkungen, Nebenwirkungen und Verdachtsfällen,
zu allen Erkenntnissen, die für die Bewertung schädlicher Wirkungen relevant sind,
nicht beschränkt auf das individuelle Krankheitsbild des Klägers,
und mit eidesstattlicher Versicherung der Vollständigkeit.
Für Impfgeschädigte heißt das konkret:
Wer bisher mit dem Argument abgewiesen wurde, er habe seine Beschwerden „nicht überwiegend wahrscheinlich" auf die Impfung zurückgeführt, hat gute Argumente, in die nächste Instanz zu gehen – oder, sofern ein Urteil noch nicht rechtskräftig ist, mit der Berufung anzugreifen. Wer bisher gezögert hat, eine Klage einzureichen, dem stehen die Türen jetzt deutlich weiter offen, allerdings wegen wahrscheinlicher Verjährung nicht mehr gegen den Hersteller selbst.
Ein Wort an die Skeptiker
Es wird bereits versucht, das BGH-Urteil kleinzureden – auch von BioNTech in dem hier besprochenen Verfahren. Die Beklagte versuchte vor dem OLG Hamm, das Karlsruher Urteil als „stark einzelfallbezogene Entscheidung" darzustellen, die nicht ohne Weiteres auf andere Fälle übertragbar sei. Das OLG Hamm hat dem eine klare Absage erteilt. Die vom BGH aufgestellten Grundsätze gelten, und sie gelten auch hier.
Das ist die Bedeutung höchstrichterlicher Rechtsprechung – sie schafft verbindliche Leitlinien für alle Instanzgerichte. Und genau diese Leitlinien beginnen jetzt zu wirken. Das Landgericht Aurich hat es vorgemacht, das OLG Hamm folgt, weitere Gerichte werden nachziehen müssen. Soweit andere Oberlandesgerichte nun anders entschieden gibt es wieder eine dievergierende Rechtsprechung mit der die Revision zum BGH zuzulassen ist.
Mein Fazit
Was wir gerade erleben, ist eine Zeitenwende in der Impfschadensrechtsprechung. Die Hürden, die in den ersten Jahren nach Beginn der Klagewellen oft unüberwindbar schienen, werden gerade Stück für Stück geschleift – nicht durch politische Aktivisten, sondern durch nüchterne juristische Arbeit höchster Gerichte. Wer Recht hat, soll Recht bekommen. Und wer als pharmazeutischer Unternehmer ein Produkt vertreibt, dessen mögliche Schäden noch immer nicht vollständig aufgeklärt sind, der muss sich Fragen gefallen lassen – substantiierte, präzise, umfassende Fragen. Und er muss sie beantworten.
Das ist keine Frage des Glaubens. Das ist die Forderung des Gesetzes. Und die Gerichte beginnen, sie endlich durchzusetzen.
„Zuwanderer bringen System an Rand des Kollaps“
Danke CDU. Auch ihr habt jeden, der das gesagt hat in den letzten 10 Jahren, als Nadsi beschimpft! ☝️
https://t.co/nKfDnWiHME
Geheimdienstchefin @TulsiGabbard lässt 120 US-Biolabore untersuchen, davon allein 40 in der Ukraine. Victoria Nuland befürchtet, Russland könne diese erobern. Anthony Fauci leugnete die Existenz der GoF-Labore und den Laborursprung des Coronavirus. https://t.co/r7lH9Uerut
Die Anwohner von Baiereck haben etwas „Glück“. Amtlich festgehalten ist, der störende Ton ist nicht bloß subjektives Empfinden, sondern messtechnisch nachgewiesen. Die Bürgerinitiative „Pro Schurwald“ fordert das Aus für den Windpark.
https://t.co/Z1Wiz8CR5X
In New York kann man die Folgen extrem linker Politik besichtigen. Der Bürgermeister der Democrats Zohran Mamdani kämpft gegen die reichen weißen Eliten. Die Finanzindustrie reagiert pragmatisch. Sie zieht, samt Milliarden und Spitzenjobs, einfach um.
https://t.co/tmOZk8N6aV
Europäischer Rechnungshof: der Geldfluss von bis zu 2000 Milliarden Euro während der Corona-Maßnahmen kann nicht transparent nachvollzogen werden.
(#Pandemie für #Korruption und #Geldwäsche?)
https://t.co/0AV9zWOhZ3
Deutschland zahlt Milliarden nach Brüssel und Spanien stopft damit seine Rentenkasse. Die EU entwickelt sich immer mehr zu einem gigantischen Umverteilungsapparat ohne Kontrolle.
#EU#Spanien#Steuergeld#AvenDATA
Skandal: Während deutsche Bürger immer höhere Abgaben zahlen und Unternehmen unter der Last der Krise zusammenbrechen, verschwinden Milliarden aus dem EU Wiederaufbaufonds offenbar in Spaniens Rentensystem. Die angeblich für Digitalisierung und Industrieumbau vorgesehenen Gelder wurden zweckentfremdet und niemand in Brüssel bemerkte es oder wollte es bemerken.
Kontrollversagen: Der Europäische Rechnungshof warnt inzwischen offen davor, dass in vielen Fällen überhaupt nicht nachvollziehbar ist wohin die Milliarden am Ende fließen. Deutschland trägt als größter Nettozahler den Löwenanteil dieser Schuldenpolitik und muss nun erleben wie andere Staaten damit ihre eigenen Haushaltslöcher stopfen.
Die EU verliert immer mehr ihre Glaubwürdigkeit und entwickelt sich zu einem Selbstbedienungsladen auf Kosten der deutschen Steuerzahler.
Vielen Dank für den wichtigen Hinweis!
Quelle: BILD
https://t.co/wnpeysvdDw
"EU-Revolution" von oben. Die EU-Kommission kann künftig im Hinblick auf jeden (!) Politikbereich Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland beim EuGH mit der Begründung einleiten, der Mitgliedstaat verstosse gegen einen der in Art. 2 EUV genannten allgemeinen Werte (Menschenwürde, Freiheit, Gleichheit, Nichtdiskrimnierung etc.). Der EuGH legt diese unbestimmten Begriffe dann in eigener, alleiniger und vor allem letzter (!) und nicht mehr überprüfbarer Zuständigkeit aus. EU-Kommission und EuGH können damit die gesamte mitgliedstaatliche Rechtsordnung überprüfen und grundsätzlich jedes Gesetz zu Fall bringen. Jede einzelne Norm des deutschen Rechts könnte im Zusammenwirken von Kommission und EuGH gekippt werden: das Sozialrecht, das Arbeitsrecht, das Schul- und Bildungsrecht, sogar das Verfassungsrecht steht zur Überprüfung durch den EuGH anhand des Art. 2 EUV. Das ist ein Quantensprung in Richtung eines europäischen Staates, eines europäischen Richterstaates. Dass darüber keine grundsätzliche Diskussion in Deutschland geführt wird, ist mehr als erstaunlich. '