@_Simone_Sartre Tipp vom Anwalt: Widerrufsvorbehalt ausüben und Geschenke von ehemaliger Partnerperson zurückfordern, kann man doch nochmal weiter verschenken! 👍
@CurwaCollegen @Finkenzeller @dasfrolleinhier @nielsbock Hochmodern! Wir Juristen, voll in der technischen Neuzeit angekommen. Vielleicht per Fax beschweren?