Eine wirklich lesenswerte Reportage von @KlaubertD in der @faznet mit vielen spannenden Einblicken sowohl in die Forschung zum #CanG als auch unmittelbar in das Milieu der "Haschischhändler".
Und ich komme auch zu Wort. 😀
https://t.co/HAj9cXowMd
Oha, der 3. Senat des BGH hat zwei Jahre nach Inkrafttreten des KCanG bemerkt, dass seine BtM-rechtliche "Gefährlichkeitsskala" (Cannabis-Amphetamin-Kokain/Crack/Heroin etc.) ins Wackeln geraten ist. Er lässt die Frage aber offen...
@_sergiotahini Die Woche habe ich in der ARD-Mediathek die Doku über die WM 1994 gesehen (sehr empfehlenswert übrigens) und musste zu meiner Überraschung feststellen, dass Bodo Illgner 1994 tatsächlich woke war. 😯
Nicht nur die Polizei tut sich schwer damit, dass Cannabis seit dem 1.4.2024 kein Betäubungsmittel mehr ist. Auch der BGH spricht mitunter unbeirrt von "Betäubungsmitteln", wenn er eigentlich "Marihuana" meint (5 StR 560/25):
@chat_a_la_tour@multitalentfrey@RDrachenstern Sie meinen die Definition des BGH zum Handeltreiben? Ja, die ist uferlos und es genügen schon ernsthafte Verhandlungen für die Tatvollendung, ohne dass die Drogen existieren müssen. Bewiesen ist die Absicht, wenn das Gericht davon überzeugt ist (oftmals Chats, TKÜ). Bestreiten...
@chat_a_la_tour@multitalentfrey@RDrachenstern Lustig, das entspricht tatsächlich genau meiner diff. Auffassung: Wenn auf Kritterium des Einpflanzens abgestellt wird, muss der Akt muss final begriffen werden (https://t.co/Cd4K1noml2).
Dieser Ansatz ist natürlich überzeugender, aber das macht die aA nicht unvertretbar. 🤷♂️
@multitalentfrey@RDrachenstern findet sich in den Mat. (BT‑Drs. 20/8704, 91: Jungpflanzen u. Sprossteile werden mit dem Einpflanzen zum „Setzling“ und damit zu Cannabis). Das ist ein historisch-subjektives Argument.
Eine Rangfolge innerhalb der Auslegungsmethoden (außer Wortlautgrenze) gibt es nicht.
@multitalentfrey@RDrachenstern Naja...
Oğlakcıoğlu/Welke KriPoZ 2024, 198 (200) u. Niermann ZVertriebsR 2024, 356 (360) vertreten unter Verw. auf die Legaldefinition von Steckling, dass für eine Pflanze Blüten‑ o. Fruchtstände erforderlich sind.
"Setzling" ist aber keine Erfindung der Gerichte, sondern...
@KilianMatthias Ja, das Gehalt gibt eher selten den Ausschlag, aber insbesondere bei Erstakademikern habe ich das schon gehört (teure Ausbildung muss sich jetzt "lohnen", also GK).
Im Übrigen: Wenn man die Pensionsansprüche (noch?) miteinbezieht, ist die Bezahlung mE durchaus konkurrenzfähig.
@pfspock@KilianMatthias War bei mir auch so. Hatte als Strafrechtler keine bes. Motivation, aber Verwaltungsstation im Rechtsamt einer Kleinstadt fand ich sehr cool. Abwechslungsreich, anspruchsvoll und tolles Team.
@laisseztweet@KilianMatthias Dagegen können engagierte Justizbedienstete sehr effektives Recruiting betreiben, indem sie sich Zeit für die Referendarausbildung nehmen und Begeisterung für ihren Job vermitteln. Kenne Fälle, in denen nur deshalb der Berufswunsch Justiz entstanden ist.
@laisseztweet@KilianMatthias Nein, das ist als RA mitunter noch wilder.
Es sind eher weiche Faktoren (Räumlichkeiten/Ausstattung, Atmosphäre), dazu flexible Verwendung statt Spezialisierung.
Fatal sind auch "bocklose" Ausbilder in den Justizstationen, die Refs schlecht behandeln oder ihren Job nicht mögen.
Es gibt Fälle, in denen schon ein kleines Taschenmesser zur Verurteilung wegen bewaffneten Handeltreibens mit BtM/Cannabis führt.
Und dann gibt es solche Fälle (BGH 2 StR 288/25):
Bemerkenswertes Addon:
Die Kammer hatte wegen verschiedener Milderungsgründe tatsächlich einen "minder schweren Fall" angenommen. Das hat die StA mit der Revision beanstandet, doch der BGH hat das Urteil mit Blick auf den tatrichterlichen Beurteilungsspielraum (noch) "gehalten".
Es gibt Fälle, in denen schon ein kleines Taschenmesser zur Verurteilung wegen bewaffneten Handeltreibens mit BtM/Cannabis führt.
Und dann gibt es solche Fälle (BGH 2 StR 288/25):
@pfspock@lto_de Ich weiß nicht, woher Sie diese Kenntnis beziehen, aber bei den kooperierenden Anwälten, die mir bekannt sind, kann ich mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass sie sich derart in die Verteidigungsstrategie reinreden lassen.