Im Büro Demo in Innenstadt zu hören "Frieden schaffen, ohne Waffen". Mal kurz nachdenken... weshalb genau braucht / nutzt die Ukraine nochmal Waffen? Wie kam es eigentlich dazu? Vergisst man anscheinend zu schnell.
Gibt es eigentlich (zugängliche) Entscheidungen, mit denen ein @teamdatenschutz Kollege die "Google-Fonts- Einsatz-Abmahnung" und das SE-Begehren erfolgreich mit einem Rechtsmissbrauchseinwand abwehren konnte und dies Eingang in die EG gefunden hat?
Deutsche Vereinigung für Datenschutz e.V.
Presserklärung vom 04.10.2022
"DVD weist Spende aus rechtsmissbräuchlicher Google-Fonts-Abmahnung zurück
Pseudo-Datenschützer instrumentalisieren Bürgerrechtsverein"
https://t.co/2HjSi4ishe
Wir dürfen die Pflegeplatzmanager GmbH im Anschluss an die Entscheidung des OLG Karlsruhe (15 Verg 8/22) auch in einem Folgeverfahren begleiten. Thematik der Drittlandsübermittlung (weiterhin) gegenständlich. @teamdatenschutz@kleibold23 @peterhense
https://t.co/Fl2NtrVKEk
Nachfolgend ein Beitrag zur Entscheidung des OLG Karlsruhe (15 Verg 8/22) von uns im Vergabeblog. Danke an das DVNW. (@teamdatenschutz@kleibold23)
https://t.co/ojfr7fuBzM
Die Garantie hat hier nicht der Cloud-Anbieter, sondern der "Bieter" abgegeben; auf diese hat die Vergabekammer abgestellt. Ob diese Garantie erfüllt werden wird, ist eine andere Frage.
https://t.co/cpWwjO9Csw
@GregorxxxSamsa@MichaelSeidlitz Das sind u.a. genau die zentralen Fragen, zu denen wir noch weiter Stellung nehmen werden und mit denen sich das OLG - wenn man die Entscheidungsgründe liest - nach unserer Auffassung nicht in der letzten Konsequenz auseinandergesetzt hat.
Vorsorglich ist anzumerken, dass das OLG nicht dazu entschieden hat, ob die Bieterin die im Angebot enthaltene Zusicherung wird einhalten können. Dies sei eine Frage der - insoweit "spannenden" [Zitat des Senats] - Ausführungsphase.
Beschluss unseres Vergabesenats von heute: Kein Ausschluss aus Vergabeverfahren wegen Einbindung der luxemburgischen Tochtergesellschaft eines US-amerikanischen Unternehmens als Hosting-Anbieterin. Gegenteilige Entscheidung der Vergabekammer BW aufgehoben. https://t.co/6KpLP0azLd
Höchst vorsorgliche Klarstellung zur Vermeidung von Missverständnissen: Das o.g. Zitat bezieht sich auf einen Hinweis / eine Aussage des Senats in der mündlichen Verhandlung. Die Entscheidungsgründe sind uns gerade erst zugegangen und wir müssen sie noch lesen / prüfen.
Unabhängig von Telematik und E-Rezept; nur das Zitat betreffend...: Ja, das bringt es so ziemlich auf den Punkt. Und langfristig wirtschaftlicher ist das auch noch.
@AlexAmtmann ....dazu, weshalb im Einzelfall (z.B. zu Inhalt SCC, TOMs, TIA usw.) die Entscheidung der VK, dass keine Ermächtigung gem. 45ff. vorlag, u.E. im Ergebnis tragfähig ist, darf ich derzeit nichts bekanntgeben.
Jetzt ist der FAZ-Artikel von heute auch besser einzuordnen. In vielen Punkten zu folgen. Erheblich bleibt, ob Art. 44 ff. erfüllt; insoweit hier aber "Einzelfallentscheidung". Weitere Details unterliegen diesseits derzeit Vertraulichkeit. #teamdatenschutz
https://t.co/tQIVlNyQeI
@AlexAmtmann Es ist schon verf.rechtl. eine Einzelfallentscheidung. Trotzdem: Unbenommen ist die Entscheidung der VK z. Übermittlungsbegriff ausf. begründet und zum Nicht-Vorliegen einer Ermächtigung - wir sagen mal - eher kurz. Trotzdem sind Art. 45ff erheblich und v. Einzelfall abhängig.
@privacylawGER @stephanschmidt@kleibold23 @peterhense Schade ist, dass der Artikel auf unzutreffenden Prämissen beruht (siehe: https://t.co/5su3qNMpkA); insoweit ist die Ansicht von Herrn Brink schwer einzuordnen.
M.E. unzutreffende Verallgemeinerung... #teamdatenschutz
https://t.co/B1eFk6N7jb
"In Ausschreibungen sollen diese künftig keine US-amerikanischen Cloud-Anbieter berücksichtigen dürfen, selbst wenn diese ihre Dienste über Tochtergesellschaften in Europa anbieten"
Der Artikel liest sich nahezu so, als ob Art. 45 ff DSGVO zur Legitimation einer Übermittlung gem. Art. 44 DSGVO abgeschafft wären. Zur Entscheidung steht aber, ob im Einzelfall einer der Legitimationstatbestände der Art. 45 ff. DSGVO (Übermittlung unterstellt) erfüllt war.
M.E. unzutreffende Verallgemeinerung... #teamdatenschutz
https://t.co/B1eFk6N7jb
"In Ausschreibungen sollen diese künftig keine US-amerikanischen Cloud-Anbieter berücksichtigen dürfen, selbst wenn diese ihre Dienste über Tochtergesellschaften in Europa anbieten"