@AssetsKater72 @Fotograf_Lauer Was ist gerecht? Viele verbinden mit gerecht, dass sich für andere etwas ändern soll. Deswegen bin ich für Demokratie, Grundrechte, Gewaltenteilung, Föderalismus + Rechtsstaat, damit Diskurs der Menschen mit in Macht beschränkten Staatsgewalten ergibt, was Gesetz ist bzw. wird.
Kippt der #EuGH die #Privilegierung der #Auftragsverarbeitung?
OGH:
"Setzt die Übermittlung personenbezogener Daten von einem Verantwortlichen an einen Auftragsverarbeiter eine gesonderte Rechtsgrundlage gemäß Art 6 Abs 1 #DSGVO voraus?"
https://t.co/PI0Bx2BLtQ
@Joern_privat@wiese_r@Steinhoefel@BVerfG Warum soll ein Strafbefehl keine richterliche Entscheidung sein? Er wäre sogar die nach Art. 104 II GG gebotene Grundlage für die Vollstreckung einer Ersatzfreiheitsstrafe.
Der Rechtsauslegung vorangestellt ist das Ermitteln und Feststellen jener Tatsachen, die für die Rechtsanwendung relevant sind; und meinem Verständnis nach sind herkömmliche KI-Systeme – seien es nun Claude, ChatGPT oder Tools wie Harvey und Legora – in dieser Disziplin wenig leistungsfähig. Dies liegt daran, dass sie gänzlich darauf angewiesen sind, dass Menschen ihnen die relevanten Fakten bereitstellen – denn der Zugriff auf Datenbanken ist oft undurchsichtig und lückenhaft, die Faktenlage ist häufig fragmentiert, umstritten, widersprüchlich oder unvollständig, und die Welt der Fakten hat nun einmal die Eigenart, sich nicht ohne Weiteres in das Kontextfenster einer KI einfügen zu lassen. Für KI-Unternehmen dürfte es äußerst schwierig – ja beinahe unmöglich – sein, dieses Problem zu lösen; denn dieser Prozess vollzieht sich bereits, bevor die Fakten überhaupt in das Kontextfenster eingegeben werden. Hinzu kommt das Erheben und Feststellen der Tatsachen unter der Maßgabe der Beweisregeln. Zwar kann die KI hier unterstützend wirken, doch obliegt es letztlich wiederum den Menschen, zu beurteilen, welche dieser Tatsachen sie überhaupt als relevant erachten.
Zu einer dringenden Reform des Steuer- & Transfersystems gehört auch eine Reform des Ehegattensplittings. In einem offenen Brief an Bundeskanzler & Bundesregierung unterbreiten wir einen Vorschlag, der Verantwortung in der Ehe anerkennt, Kinder fördert und die Erwerbstätigkeit
@PschorrSimon@rls2493 Was aber nicht heißt, dass man in einem Gutachten unterlassen kann, diese Grenze der verfassungskonformem Auslegung anzusprechen und durchzuprüfen.
@PschorrSimon@rls2493 Derzeit gilt mE schon noch: „Ein Normverständnis, das im Widerspruch zu dem klar erkennbar geäußerten Willen des Gesetzgebers steht, kann auch im Wege der verfassungskonformen Auslegung nicht begründet werden“ BVerfG, Beschluss vom 22.03.2018 – 2 BvR 780/16 dort Rz. 150.
Ein Gutachten der Bundestagsjuristen kommt zu dem Schluss: Die Genehmigungspflicht für Auslandsaufenthalte im Wehrpflichtgesetz per Verfügung außer Kraft zu setzen, war rechtswidrig. Deshalb kann Pistorius die Pflicht wieder aktivieren – er muss sogar!
https://t.co/TxzuHrsIok
@rls2493 wenn man Antrag auf Genehmigung der Ausreise stellt und diese unter Berufung auf die AV und die sich daraus ergebende Genehmigungsfreiheit abgelehnt würde , wäre mE (nur) die Nichtigkeit der AV implizit bei der Verpflichtungsklage zu prüfen. Ansonsten: wohl nein.
@rls2493 P.S. Dem Gutachten fehlt übrigens zumindest die Überlegung einer grundrechtskonformen - z.B. mangels Wehrpflicht für die breite Befreiung sprechende - Auslegung der Ermächtigungsgrundlage
Der Fehler war die Einführung der Pflegeversicherung als sofortiges Umlagesystem mit sofortigen Ansprüchen ohne nachträgliche Verbeitragung älterer Jahrgänge und ohne Kapitaldeckung - jetzt kommt man da in keine Richtung mehr rechtlich und politisch vernünftig raus - …
@db11fs Wer das Geld nicht anspart , gibt es (sofern es im Jahr Inland verbraucht wird) häufig umsatzsteuerpflichtig aus und beteiligt sich über den allgemeinen Steuertopf an der Finanzierung des nicht durch die Pflegeversicherung gedeckten Teils derjenigen, die nicht vorgesorgt haben.
… am besten wäre mE die Abschaffung, Rückabwicklung und Rückkehr zur Abdeckung durch (auch verschobenes) Vermögen, Unterhaltsansprüche der Kinder/Enkel und hilfsweise Sozialhilfe - rechtlich aber kaum möglich.
@rls2493 Nein, man würde und muss die Verfassungswidrigkeit (vorsorglich) auch vor dem VG rügen, weil man ja nicht weiß, ob das BVerfG ohnehin (wie zuletzt häufiger) „Umweg“ über Fachgerichte fordert.
Aufregung um nichts?
Die Dienstleistungsrichtlinie dürfte gegenüber EU-ausländischen Anbietern (als praktisch alle auch in Irland ansässigen SM) eine solche rein deutsche (Medien-) Regulierung des Algorithmus gar nicht zulassen.
Damit Sie lernen, wie man Sonnencreme richtig aufträgt:
"Thorsten Schmiege, der Vorsitzende der Direktorenkonferenz der Landesmedienanstalten plant, sozialen Netzwerken künftig vorzuschreiben, dass dort Inhalte von staatlich ausgewählten „verlässlichen“ Medien mit „öffentlichem Mehrwert“ („Public Value“) bevorzugt angezeigt werden."