Jetzt ist er lieferbar: Der Kommentar zum Jugendgerichtsgesetz bei @Kohlhammer! Christoph Nix und ich sind sehr stolz, zum ein Buch von Praktiker*innen für die Praxis des Jugendstrafrechts im Gerichtssaal wie in der Jugenderziehung vorlegen zu können.
@Luc_Intervall Gerade in Konstellationen in Konfrontation mit der Staatsgewalt vergreifen sich Menschen im Ton. Ob das besonders strafbedürftig ist? Der bisherige Gesetzgeber der §§ 113 f. StGB sah das anders. Der heutige ist punitiv.
@dichterjurist@RGRAnwaelte Das setzte ziemlich viel Aktualisierung voraus. Wortneuschöpfungen Tag ein Tag aus. Bisher werden mit Antragspraxen eher Geschädigtengruppen und Tatumstände differenziert.
@dichterjurist@RGRAnwaelte VwVen fehlt die Bindungswirkung. Di RiStBV ist ja schon selten beachtetes Beiwerk. Die tatbestandliche Reichweite auf ein bestimmtes Minimum konkretisieren kann die VwV schon mangels Gesetzescharakter (Art. 103 Abs. 2 GG) nicht.
@dichterjurist@RGRAnwaelte Ich meinte tatsächlich auch nicht §§ 186 f. (hier geht es um falsifizierbare Fakten), sondern §§ 185, 188 Abs. 1 StGB. Mit VwVen kommt man da nicht wirklich an.
@van_eckert@MarcusPretzell Ne sorry, das ist mir zu billig. Die Auffassung dürfte weithin hM gewesen sein, die Kolleg*innen aller Couleur vertreten haben.
OLG Frankfurt, Beschluss vom 3.2.2026 - 3 VAs 20/25, juris:
Wird gegen einen Strafverteidiger wegen des Verdachts einer Straftat durch eine JVA ein Hausverbot ausgesprochen, so ist für den hiergegen gerichteten gerichtlichen Rechtsbehelf der Verwaltungsrechtsweg eröffnet @openjur
LG Ravensburg , Urteil vom 25.3.2026 - 5 NBs 56 Js 28925/23, juris: Zur Wirksamkeit eines mit Strafbefehl verhängten Fahrverbots und zu falscher Verdächtigung durch Reichsbürger-Rhetorik. @openjur
…sagt dieser Bundestagsabgeordnete der #AfD und insinuiert damit, dass Faschismus etwas Gutes sei.
Jeder demokratische Mensch wird hingegen sagen: #Faschismus ist ein #Verbrechen und Antifaschismus ein Gebot der Menschlichkeit und der Vernunft.
@rls2493@AlexAmtmann So ein bisschen muss man schon wissen, was das Regelungsziel ist, um es umzusetzen und in die Systematik einzufügen. Aber ich bestehe keinesfalls auf den Begriff "Willen", sondern verlange nur einen (durch aktive Vorkehrungen gesteuerten) Gesetzgebungsakt (statt Normwürfeln^^).
@rls2493@AlexAmtmann Nö, sondern in wesentlichen Punkten, die Gegenstand der parlamentarischen Erörterung war. Sieh dir ruhig mal meine Diss zur Instrumentalisierung an ^^
@rls2493@AlexAmtmann Letzteres ist genau die Quintessenz meiner Diss. Aber damit geht einher, dass er sich auch hinsichtlich der Systematik einen Willen bilden (muss), der auch in der Bestätigung der Systematik bestehen kann. Das heißt natürlich nicht, dass er das immer macht.