@nikitheblogger SPD Wahlkampf in Mecklenburg-Vorpommern mit arabischer Schrift !
Besser kann man seine Deutschland Feindlichkeit nicht zum Ausdruck bringen.
Der Wähler wird es hoffentlich honorieren.
@WizOfVC@MedienfuzziShow@DavidJHarrisJr ... und zusätzlich vorher laut und deutlich ihr Einverständnis zum begehen der Tat(en) verneint hat. Andernfalls könnten Täter ja nicht erkennen, dass deren Handeln nicht dem Willen des Oofers entspricht, das Opfer also keins ist und es als Bereicherung empfindet. *Satire off*
WER DIE IDEOLOGIE-STUNDE VERWEIGERT, SOLL ZAHLEN
Ein 14-jähriger Schüler bleibt einem Workshop über „Geschlechterrollen und Geschlechtsidentität“ fern – und schon setzt sich der staatliche Sanktionsapparat in Bewegung. Das Landratsamt leitet ein Bußgeldverfahren ein, das Schreiben geht direkt an den Achtklässler. Willkommen in einem Schulsystem, das bei Unterrichtsausfall, Lehrermangel und dramatischen Bildungslücken regelmäßig die Schultern zuckt, aber plötzlich erstaunliche Entschlossenheit entwickelt, sobald ein Jugendlicher einen politisch aufgeladenen Workshop nicht besuchen will.
Der Vorfall ereignete sich an einem Gymnasium im Landkreis Dachau. Veranstaltet wurde der Workshop von „diversity München“, einem von der Stadt München geförderten Verein. Dessen Vertreter sollten Schüler über Geschlechtsidentität, sexuelle Orientierung und sogenannte queere Lebensweisen informieren.
Die Eltern hatten die Teilnahme ihres Sohnes nicht heimlich verhindert. Sie wandten sich vorher an die Schule, stellten konkrete Fragen zur weltanschaulichen Neutralität, zum Überwältigungsverbot, zu den eingesetzten Materialien, zur Auswahl des externen Vereins und zur Anwesenheit eines verantwortlichen Lehrers. Genau so handeln Eltern, die ihren Erziehungsauftrag ernst nehmen.
Doch wesentliche Fragen blieben nach Darstellung der Familie unbeantwortet oder wurden erst unmittelbar vor dem Termin unzureichend behandelt. Die vollständigen Materialien wurden nicht vorgelegt. Trotzdem erklärte die Schule den Workshop zur Pflichtveranstaltung. Der Schüler blieb fern. Danach folgte nicht etwa ein ernsthaftes Gespräch, sondern ein Bußgeldverfahren.
Das ist der eigentliche Skandal.
Niemand bestreitet, dass Schüler lernen sollen, andere Menschen anständig zu behandeln. Niemand hat wegen seiner sexuellen Orientierung beleidigt, bedroht oder ausgegrenzt zu werden. Aber aus dem selbstverständlichen Gebot des respektvollen Umgangs folgt kein staatlicher Freibrief, Minderjährige verpflichtend den politischen Botschaften eines Interessenvereins auszusetzen.
„Queer“ ist längst nicht mehr nur eine private Selbstbeschreibung. Dahinter steht eine politische Bewegung mit konkreten Forderungen. Der beteiligte Verein will queere Themen stärker in den Unterricht integrieren, Begriffe wie „Mutter“ und „Vater“ aus offiziellen Dokumenten verdrängen und selbstgewählte Namen auf Schulzeugnissen verankern. Das darf der Verein fordern. Aber dann soll niemand so tun, als handele es sich um einen weltanschaulich neutralen Verkehrssicherheitskurs.
Gerade deshalb waren die Fragen der Eltern berechtigt. Wer entscheidet über die Inhalte? Welche Materialien werden verwendet? Werden biologische, medizinische und gesellschaftspolitische Fragen tatsächlich offen behandelt? Dürfen Schüler widersprechen? Werden Gegenpositionen sachlich dargestellt oder bereits als moralisch minderwertig behandelt?
Eine Schule, die darauf keine überzeugenden Antworten gibt, darf sich nicht hinter dem Wort „Pflichtveranstaltung“ verschanzen. Sie muss Transparenz schaffen. Sie muss begründen, warum gerade dieser Verein ausgewählt wurde. Und sie muss sicherstellen, dass aus Bildung keine politische Erziehungssitzung wird.
Natürlich kennt das bayerische Schulrecht eine Verpflichtung zur Teilnahme am Unterricht und an verbindlichen Schulveranstaltungen. Vorsätzliches Fernbleiben kann grundsätzlich als Ordnungswidrigkeit verfolgt werden. Doch damit ist die entscheidende Frage gerade nicht beantwortet: Darf jede von einer Schulleitung angeordnete Veranstaltung allein durch das Etikett „verbindlich“ der kritischen Prüfung entzogen werden?
Der staatliche Bildungsauftrag ist kein Blankoscheck. Ihm stehen das Erziehungsrecht der Eltern, die Persönlichkeitsrechte des Kindes und das Gebot weltanschaulicher Zurückhaltung gegenüber. Je persönlicher und sensibler ein Thema ist, desto größer müssen Transparenz, Ausgewogenheit und pädagogische Sorgfalt sein.
Statt diese Bedenken ernst zu nehmen, wird nun einem 14-Jährigen demonstriert, was der Staat offenbar unter Toleranz versteht: Du darfst jede Meinung haben – solange du an unserer Veranstaltung teilnimmst. Du darfst Fragen stellen – solange deine Eltern sich anschließend unserer Entscheidung beugen. Und wenn du dich verweigerst, kommt Post von der Bußgeldstelle.
Das ist keine Toleranz. Das ist erzwungene Teilnahme.
Der Fall muss vollständig rechtlich überprüft werden. Dabei geht es nicht darum, einzelnen Menschen ihre Würde oder ihre Lebensweise abzusprechen. Es geht darum, ob Schulen politische Interessenvereine verpflichtend auf Minderjährige einwirken lassen dürfen, ohne den Eltern vorher umfassende Transparenz zu gewähren.
Sollte tatsächlich ein Bußgeldbescheid ergehen, wäre es richtig, ihn gerichtlich anzufechten. Eine Schule, die Respekt vermitteln will, muss selbst zuerst Respekt zeigen – auch gegenüber Eltern, die widersprechen, und gegenüber Schülern, die sich einer Veranstaltung entziehen.
Kinder gehören nicht dem Staat. Schulen sind Bildungseinrichtungen und keine Außenstellen politischer Aktivisten. Wer diese Grenze verwischt und anschließend einen Achtklässler mit einem Bußgeldverfahren überzieht, verteidigt keine Vielfalt. Er demonstriert Macht.
https://t.co/xWz6udl4c1
Mich haben übrigens in den letzten Tagen unabhängig voneinander zwei ehemalige (natürlich!) wichtige Politiker, einer CDU und einer SPD, angesprochen und gesagt: mit diesem ziemlich großflächigen Ausschluß von AfD-Mitgliedern von den Bürgermeister- und Landsratswahlen in Niedersachsen (jetzt noch mit der zusätzlichen Pointe, daß die Verfahrensakten angeblich sogleich vernichtet wurden, um die gerichtliche Anfechtung des Ausschlusses möglichst ins Leere laufen zu lassen!) habe man jetzt eindeutig "den Bogen überspannt". Nun sei man einfach zu weit gegangen.
Im Grunde warten ja alle auf den "Mai 1989", also quasi auf "die letzten Kommunalwahlen in der DDR", mit den seinerzeit eigentlich völlig überflüssigen, schnell bekanntgewordenen Wahlfälschungen. Also auf den revolutionären Kristallisationskeim, dem Punkt, ab dem auf einmal doch sehr viele Leute sagen: "Wir wollen das alles nicht mehr mitmachen!".
Martenstein vor ein paar Tagen:
Deutsche haben also mit 300.000 Euro Steuergeld die Errichtung eines Pop-up-Freibads finanziert, das weiße Menschen vom Besuch ausschließt.
Das Begrüßungsgeld für deutsche Neugeborene soll aber angeblich verfassungswidrig sein.
Finde den Fehler.
„Man muss sich schon wundern, welches Engagement deutsche Staatsanwaltschaften an den Tag legen, um sogenannte Äusserungsdelikte zu verfolgen. Da wird selbst vor Rentnern, die kurz zuvor erst eine Herz-OP überstanden und ihr ganzes Leben lang gearbeitet haben, nicht Halt gemacht. Umgekehrt laufen Islamisten, wie der Attentäter vom CSD in Berlin, noch kurz vor einem Anschlag frei herum, und Verfahren gegen mutmassliche Gruppenvergewaltiger werden, wie in Niedersachsen, eingestellt, weil sich das Opfer nicht ausreichend gewehrt hätte. Das ist dem normalen Bürger nicht mehr länger zu vermitteln.“
https://t.co/TksuaC9kYG
Henryk M. Broder im Streitgespräch mit Eva Marie Kogel, WELT, 20. 07. 2016.
»Es ist völlig irrelevant, wie viele der 1,6 Milliarden Muslime sich in die Luft gesprengt haben. So, wie es irrelevant ist, wie viele Deutsche ein Parteibuch der NSDAP hatten. Oder wie viele als IM der Stasi zugearbeitet haben. Das Einzige, worauf es ankommt, ist, dass so gut wie alle, die sich in die Luft gesprengt haben und dabei andere mitgenommen haben, es mit dem Ruf „Allahu akbar!“ taten. Oder fällt Ihnen einer ein, der „Gelobt sei Jesus Christus!“ oder „Baruch ha’Schem!“ gerufen hat, während er die Leine zog? Es ist mir übrigens völlig egal, seit wann in islamischen Ländern gesteinigt wird. Es zählt nur, dass es heute gemacht wird, in Anwesenheit von Menschen, die mit einem Bein in der Barbarei und mit dem anderen in der Moderne stehen und die Steinigungen mit ihren Handys filmen.
Ich verweigere jede Art von Verständnis für diese Art von Kultur. Ich will sie auch nicht importieren. Ich will keine Debatten führen über Kopftücher im öffentlichen Dienst, über Schwimmunterricht für Mädchen, über Männer, die Frauen keine Hand geben wollen, über Schweinefleisch in Kantinen und „kultursensible Pflege“ in Krankenhäusern. Und auch nicht darüber, wie viel Islam im Islamismus steckt. Ich will auch nicht genötigt werden, mich mit dem Koran zu beschäftigen, weder von weiß gewandeten Salafisten in der Wilmersdorfer Straße noch von Ihnen. Bleiben Sie bei Ihrer Wertschätzung für das „klassische islamische Recht“, das offenbar von den Kolonialherren versaut wurde. Und sobald Sie den Islam gefunden haben, der mit Demokratie kompatibel ist, sagen Sie mir bitte Bescheid.«
@WolfMalca@Gidon_David
@Bernd254519@OlssonHein91329@VceOfReason Ich finde, die Strafen und Konsequenzen für ein gewisses Kientel von Verbrechern sollten wie als Lippenbekenntnis oft angekündigt mit der vollen Härte des Gesetzes und vor allem rechtzeitig erfolgen. Bei z.B. Schulschwänzern oder politisch Unbequemen klappt es damit ja ganz gut.
@JoanaCotar Wo ist das Problem? So kaufen sich die rotgrünen Sozi eigenes treues Wahlvolk. Man kann es sich ja bei den Leistungsträgern (Arbeitende und Selbstständige) sowie ehemaligen Leistungsträgern (Rentnern) holen. So einfach ist es, wenn man die Rechnung nicht selbst bezahlen muss.
@Hu2Go2@UlrichVosgerau Alle dumm blöd vorgeschobenen Fragen sind, abgesehen davon dass die Antworten zumindest teilweise sogar bekann sind, in diesem Kontext völlig irrelevant. Weshalb sie das sind, sollte sich selbst einem Zweizeller durch Lesen der Kommentare erschließen.
@OlssonHein91329@VceOfReason Das macht das Missverhältnis bei der Ahndung/Bestrafung letztlich keinen Deut besser. Und dieses Mißverältnis besteht bei weitem nicht nur in diesem konkreten Fall. Man könnte es zurecht schon Methode nennen.
Der Staat war nicht in der Lage, Taleb al-Abdulmohsen trotz hunderter Akteneinträge und mehrerer Terrordrohungen abzuschieben.
Einen 14-jährigen Achtklässler, der nicht an einem LGBTQ-Workshop teilgenommen hat, kann der Staat mit Bußgeldern belegen und ihm Erzwingungshaft androhen.
Zustände wie in einer Bananenrepublik.