Die Politik der letzten zwei Jahrzehnte hat etwas geschaffen, was ich als „Lagerdenken“ bezeichnen möchte.
Statt offener Debatten herrscht inzwischen ein striktes Schwarz-Weiß-Denken: Wer nicht der eigenen Seite angehört, dessen Meinung wird reflexartig verteufelt – oft unabhängig von ihrer Qualität. Selbst offensichtlich sinnvolle Vorschläge zum Wohl des Landes werden abgelehnt, sobald sie aus dem „falschen“ Lager kommen.
Für die Politik selbst ist dieses Klima ein Geschenk: Mit einer derart bedingungslosen Gefolgschaft kann sie weitgehend tun und lassen, was sie will.
Für das Land jedoch ist es ein bitterer Verlust. Durch diese zermürbenden Grabenkämpfe verspielen wir kostbare Zeit. Gerade jetzt, in der entscheidenden Phase der KI, droht Deutschland zur verlängerten Werkbank anderer Nationen zu verkommen.
Liebe Politik – vielen Dank für nichts.
Evonik-Chef Kullmann: „Die deutsche Energiewende hat bislang rund 1000 Milliarden Euro gekostet. Und was hat sie uns gebracht?
Nichts.
Deutschlands Anteil an den globalen CO2-Emissionen betrage gerade mal 1,6 Prozent. Für das Weltklima sei es „unerheblich, wann wir klimaneutral werden“. Für das Überleben der deutschen Chemie aber nicht, so der Konzern-Boss.
https://t.co/QNWPB16GjW
Während Frau von der Leyen fleißig SMS verschwinden lässt, müssen Unternehmer ihre Belege zukünftig 15 Jahre aufbewahren, um zu beweisen, dass sie keine Steuerhinterzieher sind.
Zweiklassenrechtsstaat.
Ein Fallszenario – Was das geltende Recht heute schon möglich macht
Nachfolgend eine Erzählung entlang einer frei erfundenen Person. Jeder einzelne Schritt der Kaskade beruht auf bereits geltendem Recht; nichts, was hier passiert, setzt die Umsetzung der aktuellen Dobrindt-Entwürfe voraus. Rechtsgrundlagen und Voraussetzungen sind eingeklammert. Es handelt sich um ein Worst-Case-Szenario, das die Grenzen des rechtlich Zulässigen ausschöpft. Die Erzählung soll zeigen, was kumulativ möglich ist, wenn mehrere Ermächtigungen aufeinandertreffen.
I. Der Anlass
Anna Berger, 42, IT-Projektleiterin in einem mittelständischen Software-Unternehmen in Nordrhein-Westfalen, verheiratet, zwei Kinder. Sie ist deutsche Staatsbürgerin; ihr Mann besitzt zusätzlich die türkische Staatsangehörigkeit. Anna schreibt auf einer kleinen deutschen Meinungsplattform gelegentlich Kommentare zur europäischen Sicherheitspolitik; sie hat 2022 an einer Demonstration gegen die Impfpflicht teilgenommen und war 2024 auf einer Gaza-Solidaritätskundgebung in Düsseldorf. Ihre Firma unterhält seit 2019 eine Wartungsvereinbarung mit einem zyprischen IT-Dienstleister, dessen Muttergesellschaft in Belgrad sitzt.
An einem Donnerstag im Herbst veröffentlicht Anna einen Beitrag, in dem sie die Zweckmäßigkeit weiterer Waffenlieferungen infrage stellt. Der Beitrag geht viral. Ein „Trusted Flagger" nach Art. 22 DSA – eine akkreditierte NGO – meldet den Beitrag; die Plattform lässt ihn stehen, teilt Annas Daten aber im Rahmen von Art. 10 DSA an das Landeskriminalamt aus (Auskunftsanordnung, Verdacht auf Volksverhetzung, § 130 StGB, wird schließlich verneint). Der Vorgang ist damit noch nicht erledigt: eine Datenspur ist entstanden.
II. Die stille Erfassung
Parallel läuft am Bundesamt für Verfassungsschutz eine Vorprüfung. Grundlage ist die Beobachtungsbefugnis nach § 3 Abs. 1 BVerfSchG in Verbindung mit § 8 Abs. 1 BVerfSchG. Für die reine „Beobachtung" reicht das Vorliegen tatsächlicher Anhaltspunkte für „Bestrebungen"; die Schwelle ist niedrig, eine gerichtliche Vorabkontrolle findet nicht statt.
Über § 8b Abs. 1 BVerfSchG darf das Amt bei Post-, Telekommunikations- und Diensteanbietern Bestandsdaten abrufen. Anna erfährt nichts davon.
Über § 8b Abs. 2 BVerfSchG holt es Verkehrsdaten ein: Wer hat mit wem wann telefoniert, welche IP-Adresse hatte welchen Anschluss.
Ihr Mobilfunkanbieter, ihr Festnetzanbieter, ihre Bank (§ 24c KWG – automatisierter Kontenabruf), das Finanzamt (§ 93 Abs. 7 AO) und die Meldebehörde liefern jeweils Auskunft; jedes Puzzleteil ist für sich harmlos.
Der Umstand, dass ihr Arbeitgeber eine Vertragsbeziehung nach Zypern und Serbien unterhält, fällt bei der Auswertung als „Ausland-Bezug" auf. Über § 19 BNDG wird routinemäßig geprüft, ob im Rahmen der strategischen Fernmeldeaufklärung ohnehin schon Kommunikation der Firma erfasst wurde. Sie wurde.
III. Das rollende Sensornetz
Anna fährt einen Neuwagen, Baujahr 2025. Er ist – wie jedes seit 7. Juli 2024 typgenehmigte Fahrzeug in der EU – nach VO (EU) 2019/2144 ausgestattet mit Event Data Recorder, eCall, intelligentem Geschwindigkeitsassistenten, Innenraum-Kamerasensorik für die Aufmerksamkeits- und Ablenkungswarnung. Die Herstellercloud (BMW ConnectedDrive) speichert präzise Bewegungsprofile.
Ihr Kennzeichen wird an drei Bundesautobahnabschnitten und zwei innerstädtischen Kreuzungen automatisch erfasst (§ 27 Abs. 5 PolG NRW; § 163g StPO; Rahmen: BVerfG 18. Dezember 2018, 1 BvR 142/15).
Aus dem eCall-Datensatz lassen sich exakte Fahrtwege ableiten; im Ermittlungsverfahren wird der Datensatz über §§ 94, 100k StPO herausverlangt.
Der EDR ist nicht deaktivierbar. Bei jedem harten Bremsvorgang wird ein Zeitfenster aufgezeichnet.
BMW ConnectedDrive gibt auf Anordnung nach § 100k Abs. 1 StPO (Nutzungsdaten) auf sechs Monate zurückreichende Bewegungsdaten heraus.
Man weiß jetzt, dass Anna am Tag der Gaza-Demonstration in Düsseldorf war, dass sie zweimal in ein türkisch geprägtes Viertel gefahren ist und dass sie in der Woche vor ihrem viralen Beitrag ein Café in Köln aufgesucht hat, in dem sich zufällig auch eine bereits observierte Person aufhielt.
IV. Der biometrische Abgleich
Das BKA nutzt seit dem Sicherheitspaket vom Oktober 2024 die Möglichkeit, bei „Straftaten mit erheblicher Bedeutung" biometrische Daten mit öffentlich zugänglichen Bilddaten aus dem Internet abzugleichen (§ 20b Abs. 3 BKAG; entsprechende Ermächtigungen im BAMFG). Das Gaza-Demo-Foto, das ein Fotograf frei ins Netz gestellt hat, wird Anna zugeordnet. Ein Frame aus einer Bahnhofsvideoaufzeichnung wird über § 27b BPolG zugeordnet – bislang noch retrograde Auswertung, keine Echtzeit.
Sobald die BPolG-Novelle vom 10. Juli 2026 in Kraft tritt, kann derselbe Abgleich in Echtzeit erfolgen; hierfür braucht es allerdings nach dem beschlossenen Wortlaut eine „dringende Gefahr für den Bestand oder die Sicherheit des Bundes oder eines Landes oder für Leib oder Leben eines Menschen". Vorerst reicht die Rückwärtsauswertung.
V. Das Aufspielen
Weil die Ermittler nun einen Anfangsverdacht wegen „Unterstützung einer terroristischen Vereinigung im Ausland" (§ 129b StGB) formulieren – die Verbindung zum Belgrader Dienstleister wird aufgebauscht – wird beim Ermittlungsrichter des Amtsgerichts die Online-Durchsuchung nach § 100b StPO beantragt. Der Katalog ist erfüllt: § 129b ist Katalogstraftat. Die Kammer ordnet an. Die Auswahl der Überwachungssoftware unterliegt zwar seit BVerfG „Trojaner II" vom 24. Juni 2025 (1 BvR 180/23) einer eingeschränkten Vorabprüfung, aber die Zulässigkeit der Maßnahme selbst wird bejaht.
Der Bundestrojaner wird auf Annas Diensthandy und ihren privaten Laptop aufgespielt. Sie merkt nichts; das ist konstitutives Element der Maßnahme. Fortan sehen die Ermittler:
-alle gespeicherten Dokumente, Fotos, Chats,
laufende Kommunikation vor der Verschlüsselung (Quellen-TKÜ als „Beifang" nach § 100a Abs. 1 S. 2 StPO),
-Standortdaten des Geräts,
-Cloud-Synchronisationen mit iCloud, wo private Fotos, Notizen und Kalender liegen.
Der Kernbereichsschutz (§ 100d StPO) gilt formal; die Realität ist, dass eine wirksame Filterung technisch schwierig ist und faktisch nachgeholt wird.
VI. Das Umfeld
Parallel wird Annas Umfeld beleuchtet. § 8 Abs. 2 BVerfSchG erlaubt den Einsatz von Vertrauenspersonen und Verdeckten Mitarbeitern. Ein V-Mann, der in der Meinungsplattform-Community aktiv ist, nimmt Kontakt zu Anna auf – rein digital –, gewinnt ihr Vertrauen, wird auf einer Fachtagung persönlich vorgestellt. Ein „Legendierter Kontakt" nach § 8 Abs. 2 Nr. 4 BVerfSchG. Anna weiß nicht, dass jede Nachricht, die sie ihm schreibt, protokolliert wird.
VII. Die Analyse
Die anfallende Datenmasse – Bewegungsprofile aus BMW ConnectedDrive, Verkehrsdaten aus TK, EDR-Auslesungen, Chats, Ergebnisse der Online-Durchsuchung, biometrische Treffer, Kontodaten – wird in Hessen und in NRW mit hessenDATA bzw. dem NRW-Analysesystem verknüpft. Rechtsgrundlage in NRW: § 20b PolG NRW (nach dem Palantir-Urteil des BVerfG vom 16. Februar 2023, 1 BvR 1547/19, restriktiver gefasst).
Die Software erstellt Netzwerkgraphen. Sie zeigt, dass Anna „in dritter Verbindung" zu einer als Extremist eingestuften Person steht (der V-Mann, aber das erkennt die Software nicht als kontaminiert). Sie stuft Anna als „auffällig" ein. Ein menschlicher Ermittler bestätigt die Einschätzung, weil die Software es tut – ein bekanntes psychologisches Phänomen, das gerade das BVerfG mit seinen Vorgaben zur „konkreten Gefahrenschwelle" einzudämmen versuchte, in der Praxis aber schwer kontrollierbar bleibt.
VIII. Die grenzüberschreitende Verdichtung
Über das Schengener Informationssystem wird Anna zur „verdeckten Kontrolle" nach Art. 36 SIS-II-VO ausgeschrieben. Fortan wird bei jedem Grenzübertritt, jeder Verkehrskontrolle, jedem Flughafen-Check-in unauffällig protokolliert, wo, wann, mit wem sie unterwegs war – ohne dass sie das erfährt. Die PNR-Richtlinie 2016/681 stellt sicher, dass ihre Flugbuchungen automatisch gemeldet werden. Über Prüm II (VO 2024/982) werden Halterdaten, Lichtbilder, Polizeiakten grenzüberschreitend abrufbar.
Sie plant einen Familienbesuch in Istanbul. Am Flughafen wird sie beim Check-in einer verlängerten Sicherheitsbefragung unterzogen, das Handgepäck wird zerlegt. Man teilt ihr mit, das sei „Zufall".
IX. Die administrative Existenzvernichtung
Über den Fall Anna Berger erfährt schließlich die Ratsformation, die für den Bereich Sanktionen zuständig ist. Der Fall wird über nationale Vertreter dort eingebracht – Belege liefern die zusammengetragenen Erkenntnisse. Anna wird auf Vorschlag im Rahmen des Regimes „Informations-Manipulation und Einflussnahme durch Russland" gelistet (Rechtsgrundlage: Beschluss GASP nach Art. 29 EUV, VO nach Art. 215 AEUV). Grundlage: der virale Beitrag, angebliche „Kontakte" (in Wahrheit der V-Mann und der Belgrader IT-Dienstleister), die Software-Netzwerkanalyse.
Am Tag der Veröffentlichung im Amtsblatt der EU passiert Folgendes, ohne dass ein Gericht vorher gehört wurde:
Ihre Konten bei sämtlichen deutschen Banken werden binnen Stunden eingefroren; nur eine humanitäre Mindestfreigabe bleibt.
Ihre Kreditkarten werden gesperrt; Amazon, Spotify, PayPal deaktivieren automatisch ihre Konten, weil Banken jede Zahlung verweigern.
Ihr Arbeitgeber darf ihr kein Gehalt mehr auszahlen (Bereitstellungsverbot, Art. 2 Abs. 2 VO 269/2014); ihre Kündigung ist absehbar.
Ihre Vermieterin darf keine Mietzahlungen mehr entgegennehmen, die aus fremden Quellen kämen; Freunde dürfen ihr nicht helfen, ohne selbst strafrechtlich zu haften (§ 18 AWG).
Reisen innerhalb der EU sind faktisch unmöglich, weil eine Kreditkarte und ein funktionierendes Konto überall vorausgesetzt werden.
Die Zentralstelle für Sanktionsdurchsetzung (ZfS) bei der Generalzolldirektion setzt die Maßnahmen national durch.
Anna erhält keine Anhörung vor der Listung. Sie erfährt vom Vorwurf durch die Sperrbescheide ihrer Bank. Die Begründung im Amtsblatt umfasst drei Sätze, teils generisch.
X. Der Rechtsschutz
Sie sucht anwaltliche Hilfe. Der Rechtsschutz gegen die EU-Listung führt zum Gericht der Europäischen Union in Luxemburg; Nichtigkeitsklage nach Art. 263 Abs. 4 AEUV. Der einstweilige Rechtsschutz nach Art. 278 f. AEUV wird in der überwiegenden Zahl der Fälle abgelehnt. Verfahrensdauer bis zum Urteil in der Hauptsache: zwischen 18 und 36 Monaten. Anwaltliche Vertretung durch einen in Luxemburg postulierenden Rechtsanwalt kostet regelmäßig sechsstellige Beträge – während Anna keinen Zugriff auf eigenes Vermögen hat.
Gegen die deutschen Ermittlungsmaßnahmen kann sie erst vorgehen, wenn sie von ihnen erfährt. Die Benachrichtigung nach § 101 StPO erfolgt oft mit erheblicher Verzögerung; die Verfassungsbeschwerde gegen § 100b StPO ist längst entschieden. Gegen die G-10-Maßnahmen bekommt sie in der Regel keine Auskunft; die G-10-Kommission hat entschieden – ohne dass sie es weiß.
Ihre Umsatzsteuerpflichten laufen weiter; das Finanzamt setzt Säumniszuschläge fest. Ihre Kinder werden in der Schule von Klassenkameraden gefragt, ob ihre Mutter „für Putin arbeite" – die Listung ist öffentlich.
Nach zwei Jahren ist die Familie faktisch mittellos, die berufliche Existenz zerstört, die Ehe unter Druck. Ein Jahr später gewinnt sie die Nichtigkeitsklage. Das Gericht hebt die Listung auf. Ein Anspruch auf Ersatz des entstandenen Schadens besteht nach Art. 340 AEUV nur bei „hinreichend qualifiziertem Verstoß"; der Nachweis ist selten erfolgreich.
Die Bilder offenbaren, was noch in den kommenden Monaten auf dieses System zustätzlich aufgesetzt werden soll.
KOMMENTAR: Jeder sollte sich einmal überlegen, ob er einen so totalitären Überwachungsstaat will, der EU - Sanktionierte über Jahre zur Entrechteten "Vogelfreien" erklärt. Das gab es zuletzt im Mittelalter und niemand geht bei der völligen Entartung und Totalüberwachung auf die Straße, weil es keinem wie Anna im Beispielfall gehen soll. (Im nächsten angehängten Post gebe ich einen Überlblick über das derzeit schon Machbare).
Die Bundesregierung hat die Bedrohungslage "abstrakt" hochgestuft?
Was wurde eigentlich aus den Ermittlungen zu den linken Anschlägen:
1. Vulkangruppe Blackout Berlin?
2. Umspannwerk Erkrath?
3. Asphaltwerk Wandlitz?
4. Umspannwerk Reutlingen?
Sind linke Anschläge kein Terror?
@ernsterjuenger Ja, dem scheint fast so. Die Sache fiel fast zeitgleich mit Dobrints Überwachungs- und Manipulationsbefugnissen zusammen. Davon ist komischerweise nichts mehr zu hören.
Staatsrechtler Dr. Ulrich Vosgerau warnt im TV vor einer „Zersetzung der Demokratie“:
Wer der #AfD gewählte Oppositionsrechte entzieht, schützt nicht die Verfassung, sondern bricht deren Kernregeln.
Demokratische Spielregeln dürfen nicht politisch verbogen werden. ⚖️🏛️ #Vosgerau
RUBIO zerstört brutal den Mythos über die Linke - jedes Wort seiner Ansprache ein Treffer.
„Die Welt der Linken ist eine hässliche Welt, von Hass angetrieben, ohne Mut, ohne Kreativität, ohne Ehrgeiz oder Ambitionen.“
Sie können nichts erschaffen. Also zerstören sie alles, was andere aufgebaut haben.
Das ist kein Idealismus. Das ist pure Zerstörungswut aus Neid und Unfähigkeit.
Zeit für Klartext!
NATO's objective of bringing the war to Russia is advancing, as evidenced by today's attack on Wildberries in Moscow. This can only go on for so long before Russia brings the war to NATO territory. Lunacy.
Die EU-Kommission erklärt eine Bürgerinitiative mit über 400.000 Unterschriften gegen Massenmigration kurzerhand für ‚wertewidrig‘ und verweigert die Registrierung.
Welch erhabene Auslegung der europäischen Werte – jener Werte, die offenbar nur dann gelten, wenn sie dem eigenen ideologischen Imperativ nicht widersprechen.
Franz Josef Strauß hätte dies treffend kommentiert: ‚Die Demokratisierung der Gesellschaft ist der Beginn der Anarchie, das Ende der wahren Demokratie.‘
Pro-Beispiel gefällig? Bei Initiativen zur Chatkontrolle oder zum Green Deal wird die ‚Stimme der Bürger‘ plötzlich als heiliges demokratisches Gut gefeiert.
Die Dialektik der Macht bleibt doch immer dieselbe: Werte sind flexibel, wenn sie der Macht dienen.
#Wertewidrig #SaveEuropeAct #FJStrauß #EUWerte #DemokratieTheater
Im Reuß-Prozess hält es das Gericht für unerheblich, ob die angeblich geplante Erstürmung des Bundestages jemals eine realistische Aussicht auf Erfolg gehabt hätte. Strafbar soll nicht mehr die Tat, nicht einmal der taugliche Versuch, sondern schon die Idee sein, sofern sie dem Staat missfällt. Der Chefankläger hat 2022 in seinem Buch die Auffassung vertreten, die "Delegitimierung des Staates durch Verschwörungsmythen" sei ein Fall für das Staatsschutzstrafrecht. Delegitimierung des Staates ist aber keine Straftat. Sie ist der Kern jeder Opposition, jeder Fundamentalkritik, jeder freien Debatte. Ein Staat, der das Denken seiner Bürger daraufhin überprüft, ob es ihn hinreichend respektiert, hat das Verhältnis von Bürger und Staat umgekehrt. Die §§ 129, 129a StGB wurden vor 50 Jahren gegen die RAF geschaffen, die mordete. Heute erfassen sie Menschen, die Unsinn glaubten, sich trafen, redeten und nichts taten. Wenn Hirngespinste als "abstraktes Gefährdungsdelikt" genügen, beginnt das Strafbarkeitsrisiko nicht bei der Tat, sondern beim falschen Gedanken. Der Rechtsstaat wird damit zu einem Staat, der Gesinnung verwaltet. Man kann die Angeklagten für Spinner halten. Man muss es vermutlich sogar. Aber ein Strafrecht, das Spinnerei zu Terrorismus erklärt, gefährdet die Freiheit aller. https://t.co/fvsK4Kw3yp