Die New York Times hatte dieses Foto im vergangenen Juli publiziert und angegeben, dass das Kind gesund geboren worden sei und wegen der angeblichen Hungersnot so aussehe.
In der ursprünglichen Bildunterschrift hiess es „born healthy but was severely malnourished“.
Nach erheblicher Kritik gegenüber der New York Times hat die einst angesehene Zeitung später einen Editor’s Note hinzugefügt, der auf die massiven Vorerkrankungen hinweist.
Diejenigen, die sich an dieses Foto erinnern, wissen auch, dass dem kleinen Bruder des kranken Jungen bestens ging. Von diesem existieren ebenfalls Fotos, die ihn im selben Zelt zeigen.
Siehe: https://t.co/qTnTjwyYoD
Jetzt wurde der Propaganda-Fotograf Saher Alghorra mit dem renommierten Pulitzer-Preis ausgezeichnet.
Pulitzer-Preis für Fake News...
Ich denke nicht, dass der Journalismus sich in einer schwereren Krise befand, als dies heute der Fall ist.
Die Amadeu-Antonio-Stiftung verklagt uns, weil unsere kritische Berichterstattung ihre „wirtschaftliche Existenzgrundlage“ zerstören würde.
Ich nehme das ab sofort als Arbeitsnachweis für alle unsere Abonnenten und Unterstützer.
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Das BVerfG steht nun endgültig an einem Scheideweg. Es hat bisher immer, wenn sich irgendein sei es auch noch so hanebüchener Ausweg fand, der Opposition nicht Recht zu geben und die "Regierung der letzten Chance" (Robin Alexander, der damit die Sichtweise der Berliner Eliten auf den Punkt bringt) irgendwie zu unterstützen, der Opposition dann eben nicht Recht gegeben – und dadurch seinem eigenen Ansehen in der Bevölkerung merklich geschadet. (Was die teilweise noch nicht begriffen haben, manche Verfassungsrichter denken immer noch, wenn Tagesschau+heute sie loben, liebt sie das gesamte Volk, weil dieses keine eigenständigen Gedanken hat, sondern von Tagesschau+heute "gedanklich betankt" wird). So etwa bei den Entscheidungen zum BT-Vizepräsidenten, zu BT-Ausschußvorsitzen und zuletzt – das BVerfG völlig außer Rand und Band! – zu den BT-Fraktionssälen.
In anderen Rechtsfällen, in denen sich kein noch so hanebüchener Ausweg fand und man der AfD bzw. AfD-BT-Fraktion Recht geben mußte, hat das BVerfG dies meist so zu gestalten vermocht, daß der Sieg gewissermaßen eine "reine Formalie" ohne bemerkbare politische Auswirkungen und Weiterungen bleiben mußte. So wurde im Fall "Merkel fordert, MP-Wahl in Thüringen 'rückgängig' zu machen" die Findung und Verkündung einer Entscheidung – in einem völlig glasklaren Fall! – so lange hinausgezögert, bis Merkel schon länger nicht mehr im Amt war.
Im Fall Desiderius-Erasmus-Stiftung I (2 BvE 3/19) mußte das BVerfG der AfD ebenfalls Recht geben, jeder Staatsrechtslehrer wußte, daß der Staat nicht fast eine Milliarde € im Jahr "freihändig", ohne gesetzliche Grundlage, und letztlich im Wege der "Selbstbedienung" der politischen Parteien und zum Zwecke der Manipulation des politischen Diskurses im Sinne der etablierten Parteien einfach so unter die Funktionäre werfen durfte. Trotz entsprechenden Antrages vor wie nach dem Urteil verweigerte das BVerfG den Erlaß einer Vollstreckungsanordnung (§ 35 BVerfGG). Das bedeutet: die DES kann (auf eigene Kosten!) so viele Prozesse gewinnen, wie sie will, Geld kriegt sie noch immer keins, wohl aber die anderen.
Nun ist hier – durch eine "List der Vernunft"? - einmal nicht die AfD, sondern das BSW Kläger. (Und der Autor des eingerückten Artikels, Eckhard Jesse, wie auch ich stehen wohl kaum im Verdacht, für die Media-Abteilung von Sahra Wagenknecht zu arbeiten). Also: jeder Verfassungsrechtler, der noch halbwegs bei Verstand ist (und das sind mehr, als man oft denkt – viele verstellen sich nämlich auch die ganze Zeit aus Karrieregründen!), weiß ganz genau, daß die letzte Bundestagswahl falsch ausgezählt worden ist, das BSW eigentlich im Bundestag sitzt oder sitzen müßte und deswegen die Merz/Sensibler Lars-Regierung NIE eine Mehrheit gehabt hat. (Sondern gräßliche Knöterdamen aus der grünen BT-Fraktion mit ins Boot hätte holen müssen, die dann überall mitgeknötert hätten, bis es selbst dem sensiblen Lars zu viel wird!).
Und: es ist eigentlich so gar kein Argument erkennbar, daß irgendwie gegen eine Nachzählung sprechen könnte. In der Tat hat man im Staatsrecht teils "Abwägungen" anstellen wollen zwischen dem Anspruch des Einspruchsführers auf Abklärung der Vorwürfe und dem vermeintlichen Interesse der übrigen Wähler an der Stabilität und Erhaltung ihres seinerzeitigen Votums. Aber das ist erkennbar Unsinn: ein Interesse an der Aufrechterhaltung des angefochtenen Ergebnisses besteht nur dann, wenn richtig ausgezählt wurde, und das kann ja ohne weiteres überprüft werden. Wurde richtig gezählt, ist die Sache dann ohne Abwägung vom Tisch, wurde falsch ausgezählt, auch: denn dann gab es nie einen "Anspruch auf Unangefochtenheit eines falschen Ergebnisses".
Und jetzt steht das BVerfG vor einem Problem: entweder es stützt noch einmal die Regierungsmehrheit, obwohl offensichtlich ist, daß es kein Argument dafür gibt. Weil es ja die "Regierung der letzten Chance" ist, und da ist eben auch das BVerfG "Partei"! Aber damit ruiniert es sein Ansehen endgültig, die Richter erscheinen dann als Marionetten der Bundestagsmehrheit, die sie ja nominiert hat.
Oder es folgt "Gesetz und Recht", was hier psychologisch dadurch ein wenig erleichtert werden wird, daß es eben nicht um die AfD geht, sondern um eine perspektivisch ja "ungefährliche" Partei, die auch durch einen Triumph vor dem BVerfG kaum dauerhaft in die Parlamente zurückkehren würde, weil sie aus einem Schisma hervorging und ihre Wähler sich dann eben für die "Linkspartei" entschieden haben.
Dann ist die "Regierung der letzten Chance" am Ende, Union/SPD/Grüne werden die BVerfG-Richter als "Verräter an unserer Demokratie" ansehen und womöglich echte Rachemaßnahmen einleiten, d.h. vor allem eine Entmachtung des BVerfG durch Verfassungsänderungen. (So könnte dann etwa ein "Veto" des BT oder auch des Bundesrates jedenfalls gegen staatsorganisationsrechtliche Entscheidungen eingeführt werden).
Die klügeren BVerfG-Richter haben Angst bis zur silbernen Hutschnur: die ahnen nämlich, daß wir in politischen Zeiten leben, in denen schon bald Schuldige gesucht werden werden. Potentiell aber eben von beiden Seiten, weswegen die Dinge nicht so einfach liegen...
"Die feministische Aktivistin Rona Duwe sieht sich wegen der Verbreitung eines Videos über Transmedizin mit einer einstweiligen Verfügung konfrontiert. Hintergrund ist ein Mitschnitt aus einem Webinar für Psychotherapeuten, in dem Sabine Maur, Vizepräsidentin der Bundespsychotherapeutenkammer und Präsidentin der Psychotherapeutenkammer Rheinland-Pfalz, über Bescheinigungen für geschlechtsangleichende Maßnahmen gesprochen hat."
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Wer wissen will, was seit 1978 schiefgegangen ist, der schaue sich dieses Foto an; es steht symbolisch für die Nichtannahme einer Kriegserklärung und die Zahlung von Schutzgeld an die Mullahs, die zynisch, oft freundlich lächelnd, sonst was versprachen, während sie – weltweit und im eigenen Land – Millionen töteten, folterten, vergewaltigten, zerfetzten, zerschlugen, zu Brei prügelten, verbrannten, in die Luft jagten, erschossen, einsperrten, erstachen, ihnen die Kehlen durchschnitten, sie sexuell entwürdigten, an Kränen hochzogen, vergifteten, Frauen die Augen ausstachen, Dörfer dem Erdboden gleichmachten, Menschen in Bussen sprengten und Raketen auf sie abfeuerten.
#Iran
@NurderK Sie hätten auch Goebbels geglaubt! Die Schule war Teil einer Basis der Revolutionsgarden. Die Meldung kam auch von denen. Sollte man ihnen das Internet abschalten?
Dieser Herr hier ist seit kurzem wissenschaftlicher Mitarbeiter an der @VUBrussel. Diese Brüsseler Hochschule will demnächst Francesca Albanese die Ehrendoktorwürde verleihen. Derweil sitzt der VUB-Dozent Ahmadreza Dschalali seit fast einem Jahrzehnt im Iran in der Todeszelle...
Krass! Deutsch-israelischer Journalist @Alon_David_ greift ÖRR an! 👏👏 „Wir wissen, mit wem wir es beim ÖRR zu tun haben: Sie stellen Israel und seine Verbündeten bloß. ÖRR-Journalisten reden vom Völkerrecht, aber kein Wort über die Opfer des Islam.“