Prof. Dr. - Themen: Freiheit, Weiterbildung, techn. Fortschritt und soziale Marktwirtschaft. Beruflich: Zertifizierung und Auditierung, Servicequalität.
@TJargstorff@jreichelt@PaspaPetra Ich verstehe, warum Du dies schreibst. Es gibt aber auch Gründe, die #AfD nicht zu wählen: Russland, Wirtschafts-Außenpolitik beispielsweise. Bin noch nicht überzeugt.
Nein, die Frau ist nicht tot, weil sie beim CSD in Berlin war. Die Frau ist tot, weil ein Islamist in Berlin frei herumlaufen konnte, obwohl er vor kurzem wegen Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat verurteilt wurde und als Islamist bekannt war. Für diese Zustände wiederum ist die Politik verantwortlich.
Der Ausschluß etlicher AfD-Politiker von Bürgermeister- und Landratswahlen in Niedersachsen (weswegen erst vor kurzem § 45d Abs. 7 KommunalwahlG geändert wurde!) ist in mehrfacher Hinsicht verfassungswidrig! Allerdings geht in der Berichterstattung viel durcheinander:
– die Verteidiger von AfD-Politikern wie Martin Siechert verstehen oft das rechtliche Problem nicht und werfen verschiedene Dinge durcheinander, und
– auch zur Rate gezogene Verfassungsrechtler, die die Dinge (wie ich) kritisch sehen, gehen mit ihrer Kritik längst nicht weit genug!
Also,
(A) Es geht hier nicht um den "Entzug des passiven Wahlrechts". Deswegen hat die Sache mit Art. 18 GG sehr wenig und mit § 45 StGB gar nicht zu tun. Es stimmt daher nicht, wenn gesagt wird, der Ausschluß von der Landratswahl sei rechtswidrig, weil ja das passive Wahlrecht nur bei Straftaten oder durch das BVerfG entzogen werden könne.
(B) Es geht darum, daß Landräte und Bürgermeister kommunale Wahlbeamte sind und Beamte eben Gewähr dafür bieten müssen, jederzeit für die FDGO einzutreten. Die große Frage ist, wie man das sicherstellen will.
I) Das Verfahren, das in Rheinland-Pfalz angewendet worden ist und nun in Niedersachsen angewendet wird, kommt ursprünglich aus Mecklenburg-Vorpommern und wurde dann von anderen Bundesländern übernommen. Stichwort: vorgelagerte Prüfung! Die "Verfassungstreue" des Kandidaten wird vorab vom Wahlausschuß geprüft, wird sie verneint, darf er gar nicht erst antreten. Das ist aus mehreren Gründen verfassungswidrig:
1) Der Staat darf in Grundrechte immer nur in dem Maße eingreifen, wie es absolut erforderlich ist, um gleichwertige Rechtsgüter zu schützen ("Verhältnismäßigkeitsprinzip"). Es ist aber ein gravierender Grundrechtseingriff, wenn ein Kandidat in aller Öffentlichkeit als vermeintlicher "Verfassungsfeind" hingestellt wird, obwohl man gar nicht weiß, ob er später überhaupt gewählt werden würde! Daher muß – um völlig überflüssige Grundrechtseingriffe zu vermeiden – erstmal abgewartet werden, wer die Wahl gewinnt. Erst, wenn ein bestimmter Bewerber gewählt worden ist, an dessen Verfassungstreue Zweifel bestehen, wird eine Prüfung überhaupt erst erforderlich! Daher ist die vorgelagerte Prüfung verfassungswidrig.
2) Die vorgelagerte Prüfung verstößt aber auch gegen das Demokratieprinzip, da wegen der "präventiven Verhinderung" niemand erfährt, wie viele Wähler denn den vermeintlich verfassungsfeindlichen Kandidaten gewählt haben würden.
a) D.h., eine Feststellung des wahren Willens des Elektorats wird durch eine Maßnahme der Exekutive verhindert, was sich so auswirkt, als dürften bei einer Wahl nur Stimmen gezählt werden, deren Zählung die Exekutive "erlaubt" hat. Nebenher widerspricht das auch der Gewaltenteilung!
b) Außerdem widerspricht es dem Demokratieprinzip wie dem Gewaltenteilungsgrundsatz, daß in Gestalt des "Wahlausschusses" eine Verwaltungsbehörde, die zudem von den politischen Konkurrenten des Bewerbers kontrolliert wird, über die Zulassung zur Wahl entscheidet – und nicht z.B. ein Gericht.
c) Jetzt ist ja auch noch die Erkundigung beim Verfassungsschutz hinzugekommen! Und der schreibt, was der Landesinnenminister will. Daher gilt jetzt faktisch: als Bürgermeisterkandidat antreten darf nur, wer die Erlaubnis des Landes-Innenministers (Exekutivorgan und parteipolitisch kontrolliert!) hat. Das ist selbstverständlich verfassungswidrig!
(C) Aber eigentlich ist das Problem noch viel grundsätzlicher, und das wird selbst von vielen Verfassungsrechtlern verkannt!
Also: Kommunale Wahlbeamte sind Beamte und müssen daher verfassungstreu sein. Stellt ja niemand in Abrede.
Aber die Frage ist nicht nur, wie das festgestellt werden kann und darf (s.o.), sondern v.a. auch, wer das überhaupt feststellen soll. Das müßte beamtenrechtlich eigentlich die "Einstellungskörperschaft" machen. Gewählt wird der Wahlbeamte aber eben von den Bürgern – und nicht vom Land oder einem Wahlausschuß, der sich vom Land beraten läßt.
D.h.: bei richtiger Betrachtungsweise wird die Verfassungstreue z.B. von Martin Siechert von den Wählern überprüft und beurteilt! Wählen sie ihn zum Landrat, haben die damit festgestellt, daß er ihres Erachtens hinlänglich verfassungstreu ist.
Es mag ja sein, daß das Land Niedersachsen Herrn Siechert derzeit nicht als "Verwaltungsrat zur Einstellung" nehmen würde. Das will er aber auch nicht werden! Das Land Niedersachsen tut hier so, als stelle es selber die Bürgermeister und Landräte ein, und die Wähler hätten allenfalls ein Vorschlagsrecht!
Richtigerweise hat also bei kommunalen Wahlbeamten gar keine "externe" Prüfung der Verfassungstreue stattzufinden, weder vor noch nach der Wahl, weder durch einen Wahlausschuß noch durch ein Gericht! Die Prüfung wird durch die Bürger in Gestalt der Wahl durchgeführt!
Der Porsche- & Rolex-Take von Klingbeil löst auf so vielen Ebenen ein Störgefühl aus:
1. Wer Porsche fährt & Rolex trägt, dem misstraut der Staat, denn
2. kein ehrlicher Steuerzahler soll sich in D noch Luxus leisten können,
3. weil Luxus das Ergebnis von Steuerbetrug sein muss, und
4. daher ziehen wir die Daumenschrauben noch weiter an.
Dass der Vizekanzler zugleich eines der renommiertesten deutschen Unternehmen mit dem Dünkel der Halbseidenheit versieht und damit ausgerechnet ein Unternehmen imagemäßig belastet, das bereits in Schwierigkeiten ist, verkommt dabein schon fast zur Randnotiz. Genauso wie der Umstand, dass Porsche in den letzten 6 Jahren grob gerechnet wohl knapp 10 Milliarden Euro Ertragsteuern gezahlt hat.
Bitte verstehen Sie: Die Archivierungsfrist für Steuerbelege auf 15 Jahre erhöhen zu wollen, ist Teil des Bürokratieabbaus der @cdu@csu_bt und von @larsklingbeil.
Es gibt diesen einen schlimmen Ort in der #Hölle, wo diejenigen, die Haltbarkeitsdaten in quasi "hellgrauer Nadeldrucker-Schrift auf transparentem Glas, 5,5 Pt." drucken oder dies anweisen, landen werden. Verdient.
Dieses Video sollte jeder sehen.
Jens Spahn verspricht 2025 öffentlich, die anlasslose Chatkontrolle nicht mitzumachen – und die Union ist 2026 einer der größten Treiber.
Reiner Verrat am Wähler.
Schamloser geht's nicht mehr.
Es ist doch ganz einfach. Die ersten Poller gab es in Deutschland nach dem Anschlag auf den Breitscheidplatz 2016. Zuvor brauchte man derartige Sicherheitsmaßnahmen schlichtweg nicht.
Brutalste Gewaltverbrechen im öffentlichen Raum gegen Zufallsopfer wie z.B. Würzburg, Oggersheim oder Wiesloch gab es in diesem Ausmaß vor 2015 auch nicht, bzw. eigentlich gar nicht.
Seit 2015 nimmt die Belastung in allen relevanten Bereichen der inneren Sicherheit, sei es bei der Polizei, bei der Strafverfolgung, in den Gefängnissen und im Maßregelvollzug stetig zu, bzw. es herrscht in Teilen Überlastung. In den JVA und im Maßregelvollzug sind teilweise bis zu 50 Prozent der Insassen Ausländer, der größte Teil davon kam nach 2015, um Italiener oder Spanier geht es dabei nicht. Ursache ist die nahezu vollständig unkontrollierte Masseneinwanderung von Millionen Menschen aus aller Herren Länder und zu großen Teilen aus mit dem unseren nicht kompatiblen Kulturkreisen und islamisch geprägten Ländern. Der Startschuss dafür war 2015. Wir hätten diese Probleme sonst nicht. Das muss man rückabwickeln. Irgendwelche Sprachverbote und moralische Empörung hin oder her.
Wie man sich täuscht (oder getäuscht wird?):
(1) Als #CDU-#kaiwegner Bürgermeister wurde, dachte ich, dass Berlin jetzt nochmal die Kurve bekommen könnte.
(2) Als #Merz Kanzler wurde, dachte ich, es würde eine kluge marktwirtschaftliche, bürgerliche Politik geben.
"Mit Haltung informieren" = Wir wissen, was richtig ist und wie du Dinge einordnen sollst. Was dich interessiert, kümmert uns nicht.
#ÖRR soll neutral berichten, dann würden ihn weniger Menschen abschaffen wollen.
Wer vom Staatsfunk in Deutschland schwurbelt, verlässt den Boden unserer Demokratie. Es gibt viele Beispiele für wirklichen Staatsfunk, z.B. FOX NEWS in den USA oder RT in Russland. Deutschland hingegen besitzt einen großartigen und freien Rundfunk, der mit Haltung informiert.
Sie wissen es. Wir wissen es. Und trotzdem geht es so weiter. Warum?
Weil linke Moral und Haltung in die Köpfe der (auch bürgerlichen) Menschen eingedrungen sind, und jede Kritik an linker kollektivistischer Politik, jeder Zweifel am planwirtschaftlichen Glück, jedes Gegenargument gegen sozialistische Fantasien schon im Keim mit dem „rechtsaußen“ - Framing erstickt wird.
@_propmachine Schüßler/DKFS gefällt mir, weil der anthrazit gestrichene Mittelteil die Brücke nebensächlicher macht und - aus der relativen Ferne gesehen - die Elbe gelten lässt.
LAP/Knight: Die von hinten beleuchteten Öffnungen im Bauwerk sind nett, werden aber auch schnell dreckig aussehen.
Das "Zentrum für Politische Schönheit", @politicalbeauty, will "radikalen Humanismus" betreiben, scheitert ganz praktisch aber schon an der simplen Verurteilung von Gewalt gegen Beobachter.