@KGK_News@baga_berlin Wird da auch die Freilassung der Geiseln gefordert? Oder dass Hamas aufhört, die Bevölkerung des Gaza als Schutzschilde zu nutzen? Weil sie die Opfer brauchen für ihre Propaganda?
Der Ort ist Berlin und das Foto stammt von heute.
Nichtsdestotrotz möchte ich nachfolgend aus der ersten Verfassungsurkunde der Schweiz zitieren, namentlich aus der Helvetischen Verfassung aus dem Jahr 1798, welche den ersten Grundrechtskatalog eines Schweizer Verfassungsdokuments enthielt, noch vor der Gründung des Bundesstaates. Das Dokument ist stark geprägt von der Französischen Aufklärung und wurde den Eidgenossen, die damals noch Untertanenverhältnisse hatten, aufoktroyiert. Daraus kann man auch die Grundgedanken der Glaubens- und Gewissensfreiheit erkennen, als das Grundrecht erfunden wurde.
Ziff. 6:
"Die Gewissensfreiheit ist uneingeschränkt; jedoch ist die öffentliche Äusserung von religiösen Meinungen den Empfindungen der Eintracht und des Friedens untergeordnet. Alle Arten von Gottesdiensthandlungen sind erlaubt, solange sie die öffentliche Ordnung nicht stören und sich keine Herrschaft oder Vorzüge anmassen. Die Polizei hat die Aufsicht darüber und das Recht, sich über die Dogmen und Pflichten, die befolgt werden, zu erkundigen. Die Beziehungen einer Sekte mit einer ausländischen Obrigkeit darf weder das Staatswesen noch den Wohlstand oder die Aufklärung beeinflussen."
Gerne möchte ich diese Zeilen kurz interpretieren:
Die Menschen können daran glauben, woran sie wollen. Den religiösen und ethisch-weltanschaulichen Ansichten sind keinerlei Grenzen gesetzt. Damit ist der innere Glaube eines jeden schrankenlos geschützt. Sofern jedoch religiöse Ansichten öffentlich geäussert werden, dürfen sie den gesellschaftlichen Zusammenhalt und Einheit sowie den öffentlichen Frieden nicht gefährden oder stören. Öffentliche religiöse Äusserungen sind diesen Grundbedürfnissen der Gesellschaft sogar untergeordnet. Auch die Kultusfreiheit, welche Gottesdiensthandlungen ermöglicht, ist gewährleistet. Aber auch diese dürfen die öffentliche Ordnung nicht stören und sich vor allem einen Vorrang gegenüber dem Staat oder ein Herrschaftsbefugnis gegenüber den Bürgern anmassen, womit im damaligen Kontext vor allem die katholische Kirche gemeint war. Das ist jedoch nicht der einzige Inhalt dieser Aussage. Damit wird auch ein Vorrang der Herrschaft des Staates gegenüber den Glaubensgemeinschaften definiert. Diese stehen sogar auch in inhaltlicher Hinsicht unter staatlicher Kontrolle, um zu verhindern, dass Gottesdienste für politische und religiöse Agitation missbraucht werden. Und zu guter Letzt wird auf eine indirekte Art und Weise die spezielle Beziehung zwischen dem Papst und der Katholiken angesprochen. Diese Verbindung mit dem Papst, die zwar nicht verboten wird, darf gemäss Verfassungstext keinen Einfluss auf die Grundprinzipien der Helvetischen Verfassung, namentlich auf den Wohlstand, Sicherheit oder auf die Prinzipien der Aufklärung, haben. Dieses Verbot der blossen Einflussnahme der Kirche auf die Angelegenheiten des Staates illustriert übrigens auf eine wunderbare Weise den französischen #Laizismus.
Ich hatte aus den dargelegten Gründen nie Verständnis dafür, dass man mit diesen Rechten, die auf die europäische und amerikanische Aufklärung zurückgehen, Sachverhalte schützen will, wie unten auf dem Bild zu sehen ist.
Die Glaubens- und Gewissensfreiheit wurde nicht geschaffen, um als eine Art Schariagewährleistungsrecht zu fungieren, damit in Europa archaische und antiaufklärerische Gesellschaftstrukturen geschaffen werden, die störend und vor allem auch bedrohlich sind.
Die Versammlungsfreiheit ist ein hohes Gut. Sie dient der demokratischen Meinungsbildung unter den Bürgern und hat eine Appellwirkung gegenüber dem Staat, um auf bestimmte Probleme aufmerksam zu machen, damit der Staat handelt.
Sie wurde auf jeden Fall nicht geschaffen, damit radikale Islamofaschisten mit ihren linksradikalen Freunden auf den Strassen Europas zu einem zweiten #Holocaust aufrufen, wie dies in den letzten Tagen mehrfach erfolgte.
Was hier zu sehen ist, ist eine Machtdemonstration gegenüber der einheimischen Bevölkerung. Die Sonne ist längst untergegangen, weshalb es sich hier auch nicht um eine religiöse Verpflichtung handelt (die 5 Gebete des Tages). Es geht einzig darum, der einheimischen Bevölkerung zu zeigen, dass sie die neuen Herren sind.
Will man so etwas wirklich grundrechtlich schützen?
@ButtjerFreimann Ok. Das grüne in der Mitte, da seh ich ggf. eine Granate. Und relativ mittig eigentlich einen Draht - eventuell aber eine optische Täuschung? Unten rechts dachte ich, es sei evtl. so eine Bodenmine, war mir aber nicht sicher.
@warendenkform Pointing out a problem that definitely exists doesn't mean doing what you describe above. Both (hipster mecca and areas where you better be careful who you kiss or better not wear a kippa) exist in Neukölln at the same time. The problems have to be adressed to be solved!
@caoimheism@benwritesthings Please give an argument that shows that a question worded with "So you think patriarchy in let's say [country X] and [country Y] have the same consequences and living conditions in the countries?" is biased, otherwise one might assume you are simply afraid of the answer.
@caoimheism@benwritesthings I asked you neutrally if you think the consequences are the same in both countries. You assigned the judgments yourself. I guess that was a Freudian. ;-)
@shitty_witch@benwritesthings Well, you made something up, and now you can't even make an argument or find a proof for it. Only resort left for you as it seems: vague off topic remarks, as everyone can see.
@caoimheism@benwritesthings Because everyone that reads it (you don't know if I have) comes to your conclusion (whatever that might be)?
Maybe you should answer and even more important: reflect about the question above.
@caoimheism@benwritesthings So you think patriarchy in let's say Norway and Iran have the same consequences and living conditions in the countries? All the same?