Wer verstehen will, warum der Rechtsstreit zwischen AfD-Mann Stephan Brandner und mir so ausgeufert ist: @AnnLei1 hat das mal aufgefächert.
Und schreibt, dass viele in der AfD “kopfschüttelnd” auf die Angelegenheit blicken, Brandner habe sich "verrannt”:
https://t.co/Wlk6PtD52P
50.000 Euro soll AfD-Politiker Brandner im Rechtsstreit mit Journalistin @akm0803 schon zahlen, jetzt hat die Staatsanwaltschaft ein Ermittlungsverfahren eingeleitet – wegen Beleidigung & Anstiftung dazu. Hintergründe zum "Faschismus"-Streit @tonline:
https://t.co/8nyWCdaIMi
Nach unserem Widerspruch hat das Landgericht Hamburg das von AfD-Chef Tino Chrupalla hier erwähnte Verbot aufgehoben (noch nicht rechtskräftig). Der Artikel ist also wieder lesbar, über das wachsende Misstrauen & die Gründe dafür durften wir berichten:
https://t.co/y52vVnGOm7
Erfolg für @derspiegel vor dem LG Hamburg (324 O 339/24): Einstweilige Verfügung von AfD-Chef Tino #Chrupalla aufgehoben (noch nicht rechtskräftig). Spannende Recherche von @akm0803 wieder online:
https://t.co/j34UX4pNOR
AfD-Bundesvorstand und MdB Stephan Brandner hatte mich auf X ja mehrfach als „Faschistin“ bezeichnet. Ein Gericht verbot ihm das, doch er wiederholte die Beleidigung und versprach sogar eine großzügige Belohnung, wenn es ihm andere nachtun. Danach erstatteten wir Strafanzeige.
Der AfD-Mann hat nach Auffassung des LG Berlin II die Journalistin Ann-Katrin Müller erneut zu Unrecht als "Faschistin" bezeichnet. Es ist das dritte #Ordnungsgeld (30.000 Euro), insgesamt sind es damit 50.000 Euro:
https://t.co/sp2rMt0Xop
Ihr erinnert euch vielleicht: AfD-Bundesvorstand und Jurist Stephan Brandner hatte mich auf X mehrfach als „Faschistin“ bezeichnet. Ein Gericht verbot ihm das, doch er löschte nicht alle Tweets. Insgesamt 20.000€ Ordnungsgeld muss er deswegen zahlen. Doch das ist nicht alles.
Das heute verkündete Urteil des Oberlandesgerichts im einstweiligen Verfügungsverfahren wegen unserer Rammstein-Berichterstattung markiert einen wichtigen Teilerfolg für den SPIEGEL. Aufgehoben wurde das Verbot des Landgerichts, den Verdacht zu erwecken,
Tatsachenbehauptung oder Meinungsäußerung? Meiner Meinung nach tatsächlich ein spannendes Panel. Mit @markus_sehl von @lto_de
https://t.co/V0I5naMfZ8 @nrecherche#nr24
Nicht „wahrscheinlich“, Herr Brandner, ein Vorermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft läuft. Haben Sie die 20.000 Euro Ordnungsgeld inzwischen ans Gericht überwiesen, die Sie wegen Ihrer Rechtsverstöße kassiert haben? Grüße vom „Mädel aus der SPIEGEL-Truppe“
#AfDBPT24#e2906