Der Ausschluß etlicher AfD-Politiker von Bürgermeister- und Landratswahlen in Niedersachsen (weswegen erst vor kurzem § 45d Abs. 7 KommunalwahlG geändert wurde!) ist in mehrfacher Hinsicht verfassungswidrig! Allerdings geht in der Berichterstattung viel durcheinander:
– die Verteidiger von AfD-Politikern wie Martin Siechert verstehen oft das rechtliche Problem nicht und werfen verschiedene Dinge durcheinander, und
– auch zur Rate gezogene Verfassungsrechtler, die die Dinge (wie ich) kritisch sehen, gehen mit ihrer Kritik längst nicht weit genug!
Also,
(A) Es geht hier nicht um den "Entzug des passiven Wahlrechts". Deswegen hat die Sache mit Art. 18 GG sehr wenig und mit § 45 StGB gar nicht zu tun. Es stimmt daher nicht, wenn gesagt wird, der Ausschluß von der Landratswahl sei rechtswidrig, weil ja das passive Wahlrecht nur bei Straftaten oder durch das BVerfG entzogen werden könne.
(B) Es geht darum, daß Landräte und Bürgermeister kommunale Wahlbeamte sind und Beamte eben Gewähr dafür bieten müssen, jederzeit für die FDGO einzutreten. Die große Frage ist, wie man das sicherstellen will.
I) Das Verfahren, das in Rheinland-Pfalz angewendet worden ist und nun in Niedersachsen angewendet wird, kommt ursprünglich aus Mecklenburg-Vorpommern und wurde dann von anderen Bundesländern übernommen. Stichwort: vorgelagerte Prüfung! Die "Verfassungstreue" des Kandidaten wird vorab vom Wahlausschuß geprüft, wird sie verneint, darf er gar nicht erst antreten. Das ist aus mehreren Gründen verfassungswidrig:
1) Der Staat darf in Grundrechte immer nur in dem Maße eingreifen, wie es absolut erforderlich ist, um gleichwertige Rechtsgüter zu schützen ("Verhältnismäßigkeitsprinzip"). Es ist aber ein gravierender Grundrechtseingriff, wenn ein Kandidat in aller Öffentlichkeit als vermeintlicher "Verfassungsfeind" hingestellt wird, obwohl man gar nicht weiß, ob er später überhaupt gewählt werden würde! Daher muß – um völlig überflüssige Grundrechtseingriffe zu vermeiden – erstmal abgewartet werden, wer die Wahl gewinnt. Erst, wenn ein bestimmter Bewerber gewählt worden ist, an dessen Verfassungstreue Zweifel bestehen, wird eine Prüfung überhaupt erst erforderlich! Daher ist die vorgelagerte Prüfung verfassungswidrig.
2) Die vorgelagerte Prüfung verstößt aber auch gegen das Demokratieprinzip, da wegen der "präventiven Verhinderung" niemand erfährt, wie viele Wähler denn den vermeintlich verfassungsfeindlichen Kandidaten gewählt haben würden.
a) D.h., eine Feststellung des wahren Willens des Elektorats wird durch eine Maßnahme der Exekutive verhindert, was sich so auswirkt, als dürften bei einer Wahl nur Stimmen gezählt werden, deren Zählung die Exekutive "erlaubt" hat. Nebenher widerspricht das auch der Gewaltenteilung!
b) Außerdem widerspricht es dem Demokratieprinzip wie dem Gewaltenteilungsgrundsatz, daß in Gestalt des "Wahlausschusses" eine Verwaltungsbehörde, die zudem von den politischen Konkurrenten des Bewerbers kontrolliert wird, über die Zulassung zur Wahl entscheidet – und nicht z.B. ein Gericht.
c) Jetzt ist ja auch noch die Erkundigung beim Verfassungsschutz hinzugekommen! Und der schreibt, was der Landesinnenminister will. Daher gilt jetzt faktisch: als Bürgermeisterkandidat antreten darf nur, wer die Erlaubnis des Landes-Innenministers (Exekutivorgan und parteipolitisch kontrolliert!) hat. Das ist selbstverständlich verfassungswidrig!
(C) Aber eigentlich ist das Problem noch viel grundsätzlicher, und das wird selbst von vielen Verfassungsrechtlern verkannt!
Also: Kommunale Wahlbeamte sind Beamte und müssen daher verfassungstreu sein. Stellt ja niemand in Abrede.
Aber die Frage ist nicht nur, wie das festgestellt werden kann und darf (s.o.), sondern v.a. auch, wer das überhaupt feststellen soll. Das müßte beamtenrechtlich eigentlich die "Einstellungskörperschaft" machen. Gewählt wird der Wahlbeamte aber eben von den Bürgern – und nicht vom Land oder einem Wahlausschuß, der sich vom Land beraten läßt.
D.h.: bei richtiger Betrachtungsweise wird die Verfassungstreue z.B. von Martin Siechert von den Wählern überprüft und beurteilt! Wählen sie ihn zum Landrat, haben die damit festgestellt, daß er ihres Erachtens hinlänglich verfassungstreu ist.
Es mag ja sein, daß das Land Niedersachsen Herrn Siechert derzeit nicht als "Verwaltungsrat zur Einstellung" nehmen würde. Das will er aber auch nicht werden! Das Land Niedersachsen tut hier so, als stelle es selber die Bürgermeister und Landräte ein, und die Wähler hätten allenfalls ein Vorschlagsrecht!
Richtigerweise hat also bei kommunalen Wahlbeamten gar keine "externe" Prüfung der Verfassungstreue stattzufinden, weder vor noch nach der Wahl, weder durch einen Wahlausschuß noch durch ein Gericht! Die Prüfung wird durch die Bürger in Gestalt der Wahl durchgeführt!
@Tartuffelpunk@jannibal_ Klingt plausibel. Könnte ein Indiz dafür sein, dass sie eine politische Wende tatsächlich für realistisch halten. Rette sich wer kann.
@zwiebelchen_k@jannibal_ Es wäre das erste Kind, das zwei Väter hat. So weit ich weiß, wird das Ei letztlich nur von einem einzigen, genetisch einzigartigen Spermium befruchtet.
"Das Maß ist endgültig voll! Wir stehen vor dem Scherbenhaufen einer in Deutschland seit 10 Jahren fehlgeleiteten Asyl- und Einwanderungspolitik."
Da waren noch etliche Mädchen nicht vergewaltigt. Etliche Kinder, Frauen, Familienväter und der junge Mann aus Trier, noch am Leben
♫ In München steht ein Hofbräuhaus
doch scheinbar geht das Wasser aus
weil jüngst in dieser schönen Stadt
ein Narr die Wahl gewonnen hat.
Der Grüne machte rasch Verbote
nix waschen, gießen und er drohte
wer künftig zu viel Wasser braucht
der hat sein Leben ausgehaucht!
Und Söder lacht im Hintergrund
sein Wassercent hat Gold im Mund.
Skandal im Wassersperrbezirk
Skandal im Wassersperrbezirk
Skandal - sie sprengt den Rasen.
Der Kruse holt das RKI
in seiner Not, da helfen die
und messen fortan jeden Tag
die Wasserinzidenz der Stadt!
Der Wasserspiegel ist zwar fein
doch darf das absolut nicht sein
denn Viren-Angst, die läuft nicht mehr
da muss ein neuer Schwindel her!
Davos-Frau Mazzucato lacht
sie hat die Dürre ausgedacht!
(Refrain)♫
Original: Spider Murphy Gang
Text und Gesang: @SHomburg
FYI: @yannsongking
Meine Eingangs-Stellungnahme zu den Schäden der Coronapolitik für Deutschlands Bürger und Wirtschaft in der Enquete Kommission Corona des Deutschen Bundestages gestern. Dem von der Union geladenen Sachverständigen scheint es ja sichtlich missfallen zu haben. 🤣
https://t.co/tBAWzwJoGD
Schätzungen zufolge gab es in der gesamten DDR-Geschichte etwa 200.000 bis 250.000 politische Häftlinge. Offiziell wurden diese Menschen vom DDR-Regime jedoch nicht als politisch Verfolgte, sondern als gewöhnliche Kriminelle oder „Staatsfeinde“ verurteilt.
Nach der Wende wurden insgesamt 181 Richter und Staatsanwälte der DDR strafrechtlich verurteilt. Die juristische Aufarbeitung konzentrierte sich dabei vor allem auf das Delikt der Rechtsbeugung, da nach westdeutschem Recht geurteilt wurde, welches die damaligen Handlungen der DDR-Juristen unter diesem Straftatbestand maß.
Die Verurteilungen bezogen sich in der Praxis überwiegend auf politische Strafprozesse, etwa im Zusammenhang mit der Verfolgung von Ausreiseantragstellern oder so genannten Republikflüchtlingen.
In den meisten Fällen endeten diese Prozesse mit Freiheitsstrafen auf Bewährung.
Hier zeigt sich das ganze Versagen der BRD, die nicht dazu in der Lage oder Willens war, das DDR Unrecht aufzuarbeiten.
Die Folgen spüren wir heute noch überall, vor allem im Erstarken der SED = PDS = Die Linke und natürlich im neuen Traum eines "echten Sozialismus".
Vielen Dank an die damals Verantwortlichen der Bundesrepublik für Nichts.
Hunderttausende Lebensjahre von unschuldig hinter Gittern gebrachten Menschen nicht geahndet!
Man will uns an den Kragen - für etwas, was in unseren Augen selbstverständlich sein sollte: Gespräche mit Menschen.
Unterstützt uns in unserem Rechtsstreit für freie Meinungsäußerung und gegen repressive Einflussnahme:
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Wir danken euch von Herzen und bleiben für euch standhaft!
Euer Team Meinungsfreiheit von {ungeskriptet}
Mit einer neuen Straßentauglichkeitsrichtlinie plant die EU-Kommission den nächsten massiven planwirtschaftlichen Eingriff in unsere Mobilität. Der Prüfaufwand für Kraftfahrzeuge soll drastisch erhöht werden, was für Autobesitzer im Klartext bedeutet: Jährlich zum TÜV bzw. zur technischen Prüfung, die zudem wesentlich umfangreicher und damit erheblich teurer ausfallen wird. Als moralischer Vorwand herrscht wie so oft das Argument, man wolle damit die Zahl der Verkehrstoten senken.
Mein Kollege Volker Schnurrbusch stellt dazu im Verkehrsausschuss jedoch unmissverständlich klar, dass dieses Argument völlig an der Realität vorbeigeht: „Es gibt für Deutschland und andere Länder überhaupt keinen Zusammenhang zwischen Unfalltoten und technischen Mängeln. Vielmehr sind Fahrverhalten, Wettereinflüsse, Alkohol, Drogen und Übermüdung Ursachen für schwere Unfälle.“ Das eigentliche Problem wird also völlig ignoriert, während man den Bürgern lieber pauschal tiefer in die Tasche greift.
Besonders absurd: In ganz Europa fehlen überhaupt die Kapazitäten für einen solchen Kontrollwahn. In keinem EU-Mitgliedstaat gibt es genügend Ingenieure, um diesen extremen Prüfaufwand im Jahrestakt zu bewerkstelligen. Zudem sind die geforderten Prüfmethoden technisch noch gar nicht ausgereift.
Es zeigt sich einmal mehr: Die EU-Kommission erschafft ein bürokratisches Monster ohne jeden realen Mehrwert, das Autofahrer und Industrie gleichermaßen schikaniert. Diese Politik ist zutiefst autofahrerfeindlich und dient am Ende nur dazu, das Autofahren so teuer und unattraktiv wie möglich zu machen.
Mein Name ist Anja Arndt und als Abgeordnete der ESN-Fraktion im Europäischen Parlament sage ich ganz deutlich: Schluss mit dieser permanenten Abzocke! Wir fordern den sofortigen Stopp dieses unsinnigen Richtlinien-Entwurfs und ein Ende der bürokratischen Gängelung unserer Autofahrer. Mobilität muss bezahlbar und unkompliziert bleiben!
👑
Das ist einer der besten Kommentare, die ich in den letzten zehn Jahren in den Tagesthemen der ARD gehört habe.
Ach, das war gar nicht in den Tagesthemen, das gibt’s nur auf X!
Was passiert, wenn sich dieser Staat gegen dich richtet? Ich bekomme eine Morddrohung. Ich tue was ich tuen sollte: Beweise sichern, Anzeige erstatten, mit den Behörden zusammenarbeiten. Monate später lande ich in Deutschland und am Flughafen warten drei Beamte. Nicht auf den Täter. Auf mich. In diesem Video nehme ich dich mit: vom Moment der Landung bis in den Raum hinter der Sicherheitstür. Ich zeige, wie sich eine Grenzkontrolle anfühlt, wenn man abgemeldet ist und nicht weiß, was einen erwartet - und ich stelle die Frage, ob unser Rechtsstaat seine Energie an der richtigen Stelle einsetzt. Es geht um Meinungsfreiheit. Es geht um Mut. Und um die Frage, was es heute kostet, laut zu bleiben. Ich mache das hier seit über zwei Jahren. Alleine. Ich kämpfe für den Erhalt unserer Kultur, für unsere Werte, für ein freies und sicheres Leben in Deutschland. Immer wieder werde ich dafür bedroht. Jetzt will mich der Staat verklagen.
Ich danke für deine Unterstützung: Spenden: https://t.co/0BbYbzT4jd
Sehr geehrte Frau Amann, sehr geehrte Frau Nietzard,
mit Erstaunen habe ich die verstörenden Thesen von Frau Nietzard gesehen. Dazu aber mal im Einzelnen:
1. Schutzstatus
Als Vater der am 25.01.2023 in einem Nahverkehrszug in Brokstedt ermordeten- erst 17-jährigen- Ann-Marie möchte ich gern von Ihnen wissen, warum Sie meine Tochter kein Anrecht auf Sicherheit hatte?
Sie und Ihr Freund Danny wurden mit 38 Messerstichen niedergemetzelt...so entstellt, das wir als Eltern nicht einmal mehr das Gesicht unseres Kindes sehen durften!
Der Mörder meiner Tochter war illegal in diesem Land, hatte bereits über 42 schwere Straftaten verübt- unter anderem ein Jahr voher schon einmal jemandem ein Messer in den Hals gerammt!!!!- und war ausreisepflichtig! Dank Menschen wie Ihnen, durfte er sich trotz allem unbehelligt weiter in diesem Land bewegen...
Inzwischen sind wir mit mehr als 1.000 Familien vernetzt, die in den letzten 11 Jahren angehörige durch Ihre Politik betrauern mussten...davon alleine 400 Kinder jeglicher Hautfarbe, Herkunft, Sprache und Religion, die z.B. nur zur Schule gehen wollten und nicht mehr zu Ihren Eltern nach Hause kamen!
Und Sie verlangen von uns verwaisten Eltern, das wir Verständnis für die Mörder unserer Kinder haben? Das wir uns Sorgen sollten, das es den Tätern in ihrem Heimatland nicht gut gehen könnte?
Fragen Sie doch mal uns als Eltern, wie es uns geht...denn unsere Kinder können sie ja nicht mehr fragen...die sind nämlich TOT!!!!
2. gerechte Strafen
Was ist für Sie eine gerechte Strafe, wenn ein Mensch ohne Grund, Vorwarnung und Anlass andere Menschen- zum Teil Kinder!!!- aus dem Leben reißt?
Nur zu Erinnerung, damit Sie verstehen was das bedeutet: Unsere Kinder liegen 2m tief begraben und kommen niemehr wieder! NIEMALS! Ihr Leben wurde von jemand Wildfremden brutalst beendet.
Sie dürfen keinen Schulabschluss mehr machen, sich nicht mehr verlieben, nicht mehr heiraten und uns Eltern zu Großeltern machen...
Bitte definieren Sie mir- und den anderen verwaisten Eltern- was für Sie eine gerechte Strafe ist, wenn Sie schon die Rückführung der Mörder in ihre Heimatländer als "menschenunwürdig" betiteln?
3. Deutschland= reiches Land
Ich fahre seit mehr als 3 Jahren durch dieses Land und versuche verwaisten Eltern zu helfen. Ich komme in Haushalte, wo beide Elternteile einem ehrenwerten Beruf in Vollzeit nachgehen und beide nebenbei noch einen Minijob haben...
...damit sie sich das kleine Reihenhaus noch leisten können...und dennoch haben sie kein Geld, ihre ermordeten Kinder würdevoll und anständig beerdigen zu können...
Stattdessen stehen Poliker vor den Mikrofonen und erzählen diesen Menschen sie wären "reich" und das sie mit 14 Stunden-Tagen bei Politikern als "faul" gelten...
Sehr geehrte Frau Nietzard, ich bin gerne bereit mit Ihnen darüber zu diskutieren- es sei denn, dieses Thema ist Ihnen wieder "zu bl��d", wie bei Julia Ruhs Sendung "Klar"
Gern lade ich Sie am 19.09. um 14:00 Uhr nach Frankfurt zur Trauerwache Deutschland ein...haben Sie den Mut und den Anstand mit vielen anwesenden verwaisten Eltern zu sprechen, um vielleicht eine andere Sichtweise zu bekommen...
Mit freundlichen Grüßen
Michael Kyrath
@MelAmann @jetteniz @juliaruhs
Maskenatteste: 73-jähriger Arzt lehnt Strafmilderung ab und stellt sich dem Verfahren
Vor dem Landgericht Freiburg hat der Allgemeinmediziner Dr. med. Thomas Külken am 15. Juni 2026 ein Angebot zur Strafmilderung ausgeschlagen – und stattdessen seine vollständige Stellungnahme verlesen. Verurteilt worden war er, weil er Patienten Maskenbefreiungen ausgestellt hatte.
Es ist ein Verfahren, das exemplarisch für viele steht: Dr. Thomas Külken, 73 Jahre alt, seit 46 Jahren Arzt und seit 39 Jahren Facharzt für Allgemeinmedizin, hatte während der Corona-Zeit 13 Patienten Atteste zur Befreiung von der Maskenpflicht ausgestellt. Das Amtsgericht Staufen verurteilte ihn dafür am 27. Juni 2022 zu einer Geldstrafe von 18.000 Euro, ersatzweise 180 Tagen Haft.
Ein Vorwurf, der sich wandelte:
Ursprünglich hatte die Staatsanwaltschaft behauptet, Külken habe die Atteste ohne vorherigen Patientenkontakt ausgestellt. Nachdem sich dieser Vorwurf als unzutreffend erwiesen hatte, lautete er fortan, die betroffenen Patienten hätten keine „hinreichend schweren" Erkrankungen gehabt.
Genau an diesem Punkt setzt Külkens Verteidigung an. Die einschlägige Corona-Verordnung Baden-Württemberg (§ 3 Abs. 2 Nr. 2) spreche lediglich von „gesundheitlichen Gründen" – nicht von Krankheiten und schon gar nicht von einem bestimmten Schweregrad. Daraus folgert er:
„Folglich war jeder Arzt bei jedem Patienten in der Pflicht, dessen Beschwerden zur Kenntnis zu nehmen."
Külken dokumentierte nach eigenen Angaben maskeninduzierte Beschwerden seiner Patienten – darunter Atemwegsbelastungen, Kopfschmerzen und Nasenbluten bei Kindern – und wertete diese als medizinisch legitime Gründe für eine Befreiung. Er beruft sich dabei auf die ärztliche Berufsordnung: „Ärztinnen und Ärzte üben ihren Beruf nach ihrem Gewissen aus."
Vorausgegangen: drei Praxisdurchsuchungen.
Dem Urteil vorausgegangen waren nach seiner Schilderung drei Durchsuchungen seiner Praxis. Den Weg in die Maßnahmenkritik beschreibt Külken als allmählichen Prozess in den Jahren 2020 und 2021, parallel zu einem aus seiner Sicht „massiven Anstieg" von Patienten mit Maskenproblemen.
Berufung in Freiburg – und ein ausgeschlagenes Angebot.
Am 15. Juni 2026 begann vor dem Landgericht Freiburg die Berufungsverhandlung; angesetzt sind vier Verhandlungstage. Bemerkenswert: Die Staatsanwaltschaft zog ihre eigene Berufung zurück. Die Vorsitzende Richterin bot an, die Berufung auf eine bloße Strafmilderung zu beschränken.
Külken lehnte ab. Statt einer Verfahrensverkürzung verlas er vor Gericht seine vollständige Stellungnahme – ein Schritt, mit dem er das Verfahren bewusst nicht als reine Frage der Strafhöhe, sondern als grundsätzliche Auseinandersetzung führen will.
Seine Kritik:
In seiner Stellungnahme geht Külken über den eigenen Fall hinaus. Er kritisiert eine seiner Ansicht nach propagandistische Verengung des öffentlichen Diskurses, die gesellschaftliche Spaltung in vermeintlich „gute" (regelkonforme) und „böse" (kritische) Bürger sowie die institutionelle Nähe von Robert-Koch-Institut und Staatsanwaltschaften zu den jeweils zuständigen Ministerien. Diese Einschätzungen gibt er ausdrücklich als seine persönliche Sicht wieder.
Der Fall Dr. med. Thomas Külken ist in unserem Verzeichnis als Fallbericht dokumentiert:
https://t.co/9FiO9Mw7Ll
Grundlage dieser Meldung ist seine am 16. Juni 2026 veröffentlichte Stellungnahme:
https://t.co/Xm2MS8ICsG
Eine ausführliche Stellungnahme von Dr. Külken (über 1 Stunde) hat Carlo Kitzlinger eingesprochen:
https://t.co/p7mFAFkea0