Weil ein in Berlin eingebürgerter Syrer den palästinensischen Widerstand in den sozialen Medien lobte, wird ihm der deutsche Pass entzogen. Das Berliner Landesamt für Einwanderung (Lea) macht die Einbürgerung des Syrers rückgängig, wie die Deutsche Presse-Agentur am Mittwoch aus Sicherheitskreisen erfuhr. Zuvor hatten „Bild” und „B.Z.” berichtet.
Das Landesamt äußerte sich unter Verweis auf „datenschutzrechtliche Erwägungen” auf Anfrage nicht zu dem Fall. Nach bisherigen Erkenntnissen handelt es sich bei der Person um Abdallah A.
Einen Tag nach seiner Einbürgerung soll er auf Instagram ein Foto von zwei Widerstandskämpfern der Hamas mit einer Palästina-Flagge gepostet haben.
Die Bildunterschrift „Heros of Palestine” („Palästinas Helden”) war demnach mit einem grünen Herz versehen. Laut Medienberichten nahm der Mann auch an Solidaritätsdemos für Gaza teil, die sich gegen den israelischen Vernichtungskrieg richteten.
Auf den Fall angesprochen, sagte Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU): „Ich unterstütze das ausdrücklich.” Bei einem „Hamas-Anhänger” sei offensichtlich, dass dieser die deutsche Werteordnung nicht teile. In vergleichbaren Fällen von Doppelstaatlern solle deshalb, „wenn wir sie identifizieren”, ebenso gehandelt werden, sagte er bei einer Tagung des Bundeskriminalamts in Wiesbaden.
Gegen die Entscheidung kann der Betroffene noch Widerspruch einlegen. Dann müsste die Senatsinnenverwaltung den Fall prüfen. Bestätigt diese die Rücknahme der Einbürgerung, kann der Mann vor das Verwaltungsgericht Berlin ziehen und klagen.
Sollte die Entscheidung der Einwanderungsbehörde Bestandskraft haben, wäre der Mann kein Deutscher mehr. Das zuständige Bezirksamt müsste den Pass einziehen und bei der Meldebehörde die Angaben ändern. Nach einem Entzug der deutschen Staatsbürgerschaft würde sich die Frage stellen, ob der Mann in Deutschland bleiben kann. Bei einer Entscheidung darüber würde aber unter anderem die Rolle spielen, was die konkreten Lebensumstände des Mannes sind und ob er hier aufgewachsen ist.