Lenken wir kurz den Blick von dieser skandalösen Hinrichtung weg. Das hier verwendete, theoretisch mehrfach(!) tödlich dosierte Präparat war Pentobarbital, das selbe, dass im Falle des selbst gewählten Suizids gem. Sterbeverfügungsgesetz als EINZIGES
https://t.co/z5QxHruG6l
zugelassen ist.
Zwar hat die für Gesundheit zuständige Bundesministerin die Möglichkeit, mit Verordnung noch andere Präparate zu erlauben, dies ist jedoch nicht erfolgt.
Eine weitere Schwachstelle des Gesetzes zur #STERBEVERFÜGUNG und ein weiterer Grund, dieses Gesetz
Es ist gut, wenn auch nicht wirklich überraschend, dass dies festgestellt wurde. Was wirklich beunruhigend ist, ist, dass man erst jetzt dieses Phänomen untersucht und wissenschaftlich abgesichert hat.
https://t.co/Wq8wdMXTLC
Da klagen die Gemeinden jedes Jahr über zu wenig Geld. Geld dass sie in den ASZ machen könnten, seit Jahren möglich ist aber erst jetzt, wo die Pfangebinde wegfallen, nutzen wollen...
https://t.co/adR1p14sR5
@KolbaPeter@Bundesheerbauer Für einen Juristen haben sie leider herzlich wenig Ahnung von der Ö Neutralität. Diese ist nach CH Vorbild des WKII ausgerichtet und umfasst daher weder politische noch wirtschaftliche Neutralität. Also bitte befolgen wir unseren Sponsionseid und erzählen den Menschen keine Lügen
Ganz klar: Trump ist 1,90 m, König Willem-Alexander 1,83 m. Das nennt man „wahre Größe“. Es wäre völlig wurscht, wenn es nicht perfekt unter lebenslange „Selbsterhöhung“ fiele.
... Agressors oder dieser operiert sogar über andere Länder hinweg. Dies kann man nur mit weitreichenden Angriffswaffen verhindern, die bis Dato in Ö abgelehnt werden. Mal sehen, wo der Weg hinführt oder hinführen muss.
Verfolgt man die Kriege in Iran und Ukraine, so zeigt sich, dass Ö wohl seine Verteidigungsstrategie überdenken muss. Neben Luftabwehr liegt der Fokus der Verteidigung auf den Beschuss von Angriffseinrichtungen weit im Hinterland des ...
https://t.co/nMSnlpNgbR
@chr_hofer Warum ist das Glauben an Außerirdische eine Sachfrage?
Aber wie auch immer, es ist keine rechtsphilosophische Frage, da die Auslegung von Rechten eine wissenschaftliche Frage ist. Da müssen auch wissenschaftliche Kriterien eingehalten werden.
@chr_hofer Wenn ich hier posten würde, dass ich es als gegeben ansehe, dass Außerirdische die Pyramiden errichtet haben, bin ich in der "Geschichte des Westens" auch nicht der Einzige. Das macht es aber nicht wahr.
@chr_hofer Ich finde die Hartnäckigkeit ja beachtlich, aber egal wie man es dreht und wendet, Nein. Ein Grundrecht lässt sich sicherlich nicht ableiten.
@chr_hofer Das richtigste Wort ist "m.E." Ein Grundrecht auf den Besitz einer Waffe lässt sich nur erklären, wenn ein Staat dies explizit als solches für sich erklären würde. In allen anderen Fällen ist das schlichtweg nicht argumentierbar.
@chr_hofer Diese Diskussion entartet extrem.
Also Waffenbesitz mit Grund- ODER Menschenrechten zu begründen ist absoluter Blödsinn und braucht nicht diskutiert zu werden. Ob die (weitere) Einschränkung aber Sinn macht, kann diskutiert werden. Aber bitte, bleiben wir sachlich.
Anlässlich des schrecklichen Amoklaufs an einer Schule in Graz hat das Bundeskanzleramt ein digitales Kondolenzbuch eingerichtet. Eintragungen sind möglich unter: https://t.co/6wZOU75KhM