Im Jahr 2002 betrat Quentin Tarantino, einer der einflussreichsten Filmregisseure der Welt, einen Secondhand-Laden in Tokio. Aus den Lautsprechern lief ein Musikstück. Er fragte den Verkäufer, ob er die CD gleich kaufen könne. Der Verkäufer lehnte ab. Tarantino bot das Doppelte des Ladenpreises. Schließlich gab der Verkäufer nach.
Die Band hieß The 5.6.7.8's. Die beiden Schwestern Yoshiko und Sachiko Fujiyama spielten seit 1986 in Tokio rauen, von den 1960er-Jahren beeinflussten Garagenrock. Sie hatten eine kleine, aber treue Fangemeinde. Außerhalb Japans kannte sie fast niemand.
Innerhalb eines Jahres traten sie in Kill Bill: Volume 1 auf, einem der meistdiskutierten Filme des Jahres 2003, der in Kinos auf der ganzen Welt vor Millionen von Zuschauern gezeigt wurde.
Ihr Song „Woo Hoo“, eine Coverversion eines amerikanischen Titels von 1959, den sie selbst nie für besonders wichtig gehalten hatten, wurde zu einem der bekanntesten Eröffnungsriffs einer ganzen Generation. Er erreichte die Top 30 in Großbritannien und wurde weltweit in Fernsehwerbespots verwendet. Ihre Tourneen führten sie von Tokio über Nordamerika und Europa bis nach Australien. Jack White von den White Stripes, der ein Fan geworden war, half dabei, ihren Backkatalog über sein Label Third Man Records in den USA zu veröffentlichen.
Interessanterweise änderte sich in ihrer Heimat Japan fast nichts. Ihr Profil dort blieb nahezu unverändert.
Sie sind immer noch zusammen. Spielen immer noch zusammen.
Quelle @DoctorLemma
@smart_money Nimm einen 520,-€ Job bei MC Donalds an um die Raten zu bezahlen, warte bis dein Portfolio wieder im Plus ist und lerne aus deinem Fehler.
Security doesn’t stop at the base image.
Free Docker Hardened Images raised the baseline. Now we’re extending that rigor to what’s inside your container, with Docker Hardened System Packages: 8,000+ Alpine packages, source-built, patched, attested, & SLA-backed.
More: https://t.co/RycHCWp82u
Was da aus Karlsruhe kommt, ist längst überfällig – und gleichzeitig ein schallender Schlag ins Gesicht für all die Gerichte, Staatsanwälte und politisch korrekten Meinungspolizisten, die in den letzten Jahren jeden, der zu deutlich wurde, am liebsten vor den Kadi gezerrt hätten.
Jahrelang wurde die Meinungsfreiheit in Deutschland scheibchenweise zerlegt. Alles, was nicht in das enge Korsett der staatlich erwünschten Narrative passte, wurde als „Beleidigung“, „Schmähkritik“ oder „Hass“ etikettiert. Und viel zu oft sind die Gerichte diesen Deutungen gefolgt. Aus einem Grundrecht wurde ein Gnadenakt: Wer brav formuliert, wer linientreu kommentiert, durfte sich äußern – alle anderen lernten sehr schnell, was Einschüchterung bedeutet.
Genau das rügt Karlsruhe jetzt. Und zwar mit einer Klarheit, die man schwarz auf weiß festhalten sollte: Meinungsfreiheit ist kein Privileg für artige Bürger, sondern ein Abwehrrecht des Einzelnen gegen den Staat. Punkt. Wenn jemand Amtsträger oder staatliches Handeln scharf kritisiert, auch überspitzt, polemisch, wütend – dann ist das zunächst einmal genau das, was in einer Demokratie auszuhalten ist. Diese Selbstverständlichkeit musste den unteren Instanzen offensichtlich erst wieder erklärt werden.
Besonders entlarvend ist, worum es in den Fällen ging: Bürger, die drastische Kritik an Corona-Maßnahmen und an staatlichem Vorgehen geäußert haben – also genau in jenem Bereich, in dem Politik und Medien jede fundamentale Kritik am liebsten moralisch oder juristisch entsorgt hätten. Wer Maskenpflicht, Schulschließungen und Zwangsmaßnahmen als „faschistoid“ bezeichnet, drückt eine politische Bewertung aus. Ob einem das gefällt, ist völlig unerheblich. Es ist keine Aufgabe der Justiz, die Wortwahl zu säubern und den Bürger wie ein unmündiges Kind zu erziehen.
Dasselbe gilt für harte Worte gegenüber Polizei, Behörden, Justiz und ihrem Handeln. Wenn staatliche Akteure tief in das Leben der Bürger eingreifen, haben diese nicht nur das Recht, sondern die Pflicht, im Zweifel auch sprachlich die Notbremse zu ziehen. Empörung ist kein Verbrechen, sondern ein Warnsignal. Wer versucht, diese Empörung strafrechtlich mundtot zu machen, stellt nicht die Würde des Menschen unter Schutz, sondern die Unantastbarkeit der Macht.
Man muss es so deutlich sagen: Zahlreiche Gerichte haben sich in den letzten Jahren viel zu willig vor den Karren einer politisierten Empörungsindustrie spannen lassen. Besonders, wenn es um Kritiker von Regierungskurs, Migration, Klima- und Coronapolitik ging. Da wurde „Beleidigung“ plötzlich zum Universalwerkzeug, um unliebsame Stimmen in Verfahren zu verstricken, ihnen Zeit, Geld und Nerven zu rauben – in der Hoffnung, dass der Rest der Bevölkerung leise wird, bevor Karlsruhe überhaupt Gelegenheit hat, einzugreifen.
Jetzt sagt das Bundesverfassungsgericht unmissverständlich: So nicht. Wer Kritik an Amtsträgern übt, steht unter einem besonders starken Schutz. Das ist logisch – schließlich sind es diese Amtsträger, die Macht ausüben, nicht umgekehrt. Eine Demokratie, in der man Behörden und Politiker ausschließlich in Watte packen darf, ist keine Demokratie mehr, sondern eine sanft auftretende Autoritätsherrschaft, die sich vor allem dadurch auszeichnet, dass sie jeden Widerspruch zur Geschmacksfrage erklärt – und wenn nötig zur Strafsache.
Die Botschaft aus Karlsruhe ist deshalb nicht nur juristisch, sondern politisch von enormer Tragweite: Meinung bleibt Meinung, auch wenn sie weh tut. Wer öffentlich agiert, muss sich gefallen lassen, dass Bürger die Dinge in klare, harte Worte fassen. Die Grenze verläuft dort, wo jemand nur noch eine Person als solche herabwürdigt, ohne jeden Sachbezug. Aber genau diese sorgfältige Unterscheidung haben viele Fachgerichte entweder nicht verstanden oder nicht verstehen wollen.
Dass erst das höchste Gericht im Land eingreifen muss, um den unteren Instanzen das kleine Einmaleins der Meinungsfreiheit zu erklären, zeigt, wie tief das Problem schon sitzt. Es geht längst nicht mehr nur um einzelne Fehlentscheidungen, sondern um eine Geisteshaltung: Kritik am Staat wird als Störung empfunden, nicht als Kern demokratischer Kultur. Wer zu deutlich wird, soll lernen, künftig „moderater“ zu formulieren. Also mit anderen Worten: Selbstzensur als neuer Bürgerstatus.
Genau das darf man nicht akzeptieren. Eine freie Gesellschaft erkennt man nicht daran, wie freundlich ihre Bürger reden, sondern daran, wie viel Unbequemes sie aushält. Hart, wütend, ungerecht, zugespitzt – all das gehört zum Meinungsspektrum dazu. Wer das nicht ertragen will, der soll nicht an die Schalthebel der Macht. Wer sich in Amt und Uniform stellt, tritt nicht als Privatperson auf, sondern als Teil des staatlichen Apparats. Und der ist der Kritik der Bürger schutzlos auszusetzen, nicht umgekehrt.
Dass nun einzelne Urteile kassiert werden, ist ein Anfang – mehr nicht. Wenn es ernst gemeint ist mit der neu bekräftigten Bedeutung der Meinungsfreiheit, dann braucht es eine Vollbremsung beim strafrechtlichen Durchregieren gegen unliebsame Äußerungen. Staatsanwälte müssen sich sehr gut überlegen, ob sie wirklich jeden wütenden Facebook-Post zur Akte machen. Richter müssen aufhören, sich als Erzieher einer „zivilisierten Debattenkultur“ zu begreifen, und sich wieder auf das konzentrieren, was ihre Aufgabe ist: Freiheit schützen, statt Sprache dressieren.
Der eigentliche Skandal liegt nicht in den beiden aufgehobenen Urteilen, sondern in all den Verfahren, in denen kein Weg bis Karlsruhe gegangen werden konnte – weil den Betroffenen das Geld, die Kraft oder der lange Atem fehlte. Wie viele Menschen haben ihre Meinung bereits angepasst, aus Angst, sie könnten die nächsten sein, die für scharfe Kritik vor Gericht gezerrt werden? Dieser Chill-Effekt ist in einer offenen Gesellschaft Gift.
Umso wichtiger ist es, diese Entscheidung des Verfassungsgerichts zum Anlass zu nehmen, die Debatte umzudrehen: Nicht der Bürger, der deutliche Worte findet, steht unter Rechtfertigungsdruck – sondern der Staat, der meint, ihm diese Worte verbieten zu können. Wer davon träumt, eine „harmonische“ Öffentlichkeit herbeizuurteilen, in der nur noch gefällige, stromlinienförmige Sätze gesagt werden, der steht nicht auf dem Boden des Grundgesetzes, sondern weit daneben.
Es bleibt zu hoffen, dass diese klare Ansage aus Karlsruhe Schule macht – und dass sich künftig mehr Bürger trauen, ihre Meinung deutlich zu äußern, statt aus Angst vor Paragrafen den Mund zu halten. Wer die Freiheit des Wortes verteidigen will, muss sie nutzen. Und manchmal gehört dazu auch, genau jene Schärfe zu wählen, die die Obrigkeit so gern verbieten würde.
https://t.co/oeXAYRiTBy
„Es ist bedauerlich festzustellen, dass insbesondere im Westen der Raum für echte Meinungsfreiheit immer mehr eingeschränkt wird, während sich eine neue Sprache mit orwellschem Beigeschmack entwickelt, die in ihrem Bestreben, immer inklusiver zu sein, darin mündet, diejenigen auszuschließen, die sich nicht den Ideologien anpassen, von denen sie beseelt ist.“
Sagt der Papst.
Herr Bundeskanzler @_FriedrichMerz
das, was Sie fordern, dürfen Sie nicht fordern!
Weder der Bundesregierung noch der EU-Kommission steht das Recht zu, verbindlich zu entscheiden, was Desinformation und was Information ist. Der Staat hat ebenso wenig die Befugnis, falsche Informationen generell zu verbieten oder unliebsame Meinungen pauschal als Hass und Hetze zu brandmarken und zu diffamieren.
Jeder Bürger besitzt das Grundrecht, falsche Tatsachenbehauptungen oder unzutreffende Meinungen zu verbreiten – sei es irrtümlich oder vorsätzlich. Dieses Recht endet erst dort, wo allgemeine Strafgesetze verletzt werden (z. B. Betrug, Urkundenfälschung, Beleidigung, üble Nachrede …). Kurz gesagt: Der Bürger darf lügen – der Staat darf es nicht.
Die Bundesregierung kann sich dagegen nicht auf die Meinungsfreiheit berufen, um Desinformation oder Hass und Hetze zu verbreiten. Im Gegenteil: Sie ist dem Bürger gegenüber streng zur Wahrheit verpflichtet. Diese Pflicht ergibt sich unmittelbar aus dem Demokratieprinzip und dem Rechtsstaatsgebot.
Wer dem Staat das Recht zugesteht, „Wahrheit“ zu definieren und durchzusetzen, der öffnet die Tür zu Zensur und Bevormundung. Genau davor muss die freiheitliche Demokratie geschützt werden.
Mit freundlichen Grüßen Hans-Georg Maaßen
@smart_money Interessante These, aus diesem Blickwinkel habe ich das noch nicht betrachtet. Aber ja, leuchtet ein. Und im aktiven Trading merkt man schon, dass Short-Positionen oft besser laufen.
Manchmal weiß man auf den ersten Blick nicht mehr, ob eine Meldung von @Der_Postillon oder @heise kommt.
„Starlink völkerrechtswidrig? Iran und Russland wenden sich an Vereinte Nationen“
https://t.co/ucxGb7Nb8O
Ich fühle mit… 😇
In einer Fabrik in China hat die Belegschaft Plüschpferde falsch zusammengenäht – und damit einen Verkaufsschlager gelandet. https://t.co/PqNyQen5Ft
@smart_money Hat es schon.. zum positiven. Grundstein für die unabhängkeit ist gelegt. In den nächsten Monaten geht’s an die Planung: Lebensabend in Thailand.
GEWINNE EIN PRIVACY HANDBUCH VON TIMO VOLKOV📘 🎉
Alles was du dafür tun musst ist:
- @Pleb_Style und @privatopia21 folgen
- Diesen Beitrag teilen
Viel Glück!✊🏻