@Markus_Krall@JohannesNormann Vielen Dank. Brauche ich nicht. Mich hätte mehr eine Antwort in der Sache interessiert. Dafür reicht's aber scheinbar nicht. Schade.
@BaumannMdL@KrahMax Krah selbst hatte gesagt, er würde sich aus dem Wahlkampf zurückziehen. Jetzt sieht man, wie sehr man seinen Worten als Politiker vertrauen kann…
@JohannesNormann Kennen Sie Google? Probieren Sie das mal. Nennt sich Suchmaschine. Da kann man Suchbegriffe eingeben, z.B. „YouTube Video mp3“ und dann spuckt Google ganz viele Internetseiten zu dem Thema aus. Ist wirklich Idiotensicher, damit kommen auxh Sie zurecht.
https://t.co/D6E8wCdrku
@Qimipx @JohannesNormann@LViehler Im Urteil des BayObLG zum Fall von Herrn Normann ist ganz gut erläutert ä, was zulässig ist und was nicht.
https://t.co/6IwLt0k4mK
@JohannesNormann @Qimipx @LViehler Sobald ein Hakenkreuz als Hakenkreuz zu erkennen ist, fällt es unter § 86a StGB. Und ob Sie das Hakenkreuz retweetet oder selbst gemalt haben, ist völlig irrelevant, weil § 86a StGB das Verbreiten bestraft.