@boardersau@DaveMcWar@MrsMertes@JSevincBasad Man kann auch, wie oben geschehen, durch falsches Zitieren Eindeutigkeit behaupten. "Tötet X!" steht da nun mal nicht. (Ist in dem Kontext auch eine fernliegende Interpretation.) Bei sowas widerspreche ich halt.
Gerade kommt die Erwiderung von Twitters Anwälten auf unseren 17 Uhr Schriftsatz und es bestätigt sich unser schlimmster Verdacht. Twitter hat mit @bmj_bund, @MarcoBuschmann angeblich einen Deal gemacht, dass Twitter § 3b NetzDG (Gegenvorstellungsverfahren) nicht beachten muss.
@axchapman@Anwalt_Jun Ich find witzig, wie viele sich über ein vermeintlich spätes Urteil aufregen, ohne zur Kenntnis zu nehmen, dass die Rechtswidrigkeit bereits in einem Urteil vom Oktober 2021 festgestellt wurde, das jetzt im Revisionsverfahren bestätigt wurde.
@JoanaTur@DrPuerner Diese Urteil ist die Bestätigung im von Freistaat Bayern angestrengten Revisionsverfahren zu einem Urteil der Vorinstanz, die das auch schon im Oktober 2021 so gesehen hat.
Aber einigen ist die Rhetorik des "jetzt kommt's endlich raus" halt lieber.
@BVerwG_de Vielleicht könntet ihr die blödsinnigsten Kommentare vermeiden, wenn ihr schon im Tweet schreibt, dass damit ein Urteil einer Vorinstanz bestätigt wurde.
@KlaasenSusanne@BVerwG_de Ja, zum Beispiel das Gericht, das im Oktober 2021 die Rechtswidrigkeit feststellte, und dessen Urteil jetzt im Revisionsverfahren bestätigt wurde.
Kontaktbeschränkungen sowie Schließung von Gastronomiebetrieben und Sportstätten einschließlich Golfplätzen nach der Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung vom 17. April 2020 waren rechtmäßig https://t.co/72DeoXOweb
@ProfRasen@BVerwG_de Ein Urteil zur Rechtswidrigkeit gab es bereits im Oktober 2021. Wie lang es dann dauert, bis dem Freistaat Bayern im von ihm angestoßenen Revisionsverfahren gesagt wird, dass es wirklich nicht okay war, finde ich nicht so erheblich.
@CTrott6@SHomburg@Markus_Soeder Das Gericht war jedenfalls nicht der Meinung, dass "alle anderen Maßnahmen" rechtswidrig waren. Vielmehr hat es die Rechtmäßigkeit der Maßnahmen in Sachsen bestätigt.
https://t.co/fLOWFsBiyV
@TazzTwitt0r@SHomburg@Markus_Soeder Weil Bayern krasse Regelungen hatte, die schon längst als rechtswidrig erkannt wurden. Das wurde nun im Revisionsverfahren bestätigt. Wirklich keine Sensation.
@el_pleb@SHomburg@Markus_Soeder Weil es halt keinesfalls jetzt losgeht, sondern jetzt eine Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs vom Oktober 2021, gegen die Bayern Revision eingelegt hatte, bestätigt wurde.