CDU: "Der Bevölkerungsaustausch ist eine rechtsextreme Verschwörungstheorie."
Auch CDU: "Es wird nie wieder einen deutschen Metzger in eurer Fußgängerzone geben, kommt klar damit."
Jeder Wähler muss dieses Video gesehen haben.
ARD und ZDF sind leider damit beschäftigt, Dokus über schwangere Männer oder 700 imaginäre Geschlechter zu drehen, weshalb sie leider nicht über so klitzekleine regionale #Bauernproteste wie in den Niederlanden berichten können.
@berlinerzeitung "Sandra Hüller, Christian Friedel, Anna Schudt und Max Simonischek". Wer sind diese Leute eigentlich? Kennt die außerhalb der ÖRR-Bubble überhaupt jemand?
Es ist unfassbar, was an der Berliner Polizeischule abgeht. Da werden Migranten eingestellt, die einen Sprachkurs benötigen weil sie kein ausreichendes Deutsch können. Muslimische Aspiranten weigern sich ins Ausbildungsbecken zu springen, weil vorher Frauen darin gebadet haben.
Pretty much since the founding. The wars against Native American nations began long before the classic age of American overseas imperialism in the late 19th century. Territorial expansion through warfare was a recurring feature of US history; the 19th century merely extended that logic westward and eventually overseas.
Wir haben schwerwiegende Probleme im Justizsystem - auch mit der fehlenden politischen Neutralität. Und das hier sind seine Namen: Richter, die ein Verbotsverfahren gegen die AfD fordern, um die AfD zu verbieten. Schämt Euch! Ihr seid nicht die Schützer der Demokratie. Ihr seid eine Gefahr für die Demokratie. Und für den Rechtsstaat. (Mit Dank an die @jungefreiheit)
Ein „überparteilicher“ Kandidat darf sich selbstverständlich ganz regulär zur Wahl stellen, in den Landtag einziehen und dort um eine parlamentarische Mehrheit für seine Wahl zum Ministerpräsidenten werben. Genau dafür gibt es Wahlen und Parlamente.
Was es nicht braucht, ist ein hinter den Kulissen ausgehandelter Kandidat, auf den sich die Parteien verständigen, weil ihnen das Wahlergebnis politisch nicht passt. Demokratie funktioniert nun einmal anders: Die Bürger wählen, daraus entstehen Mehrheiten, und diese Mehrheiten entscheiden im Parlament – nicht irgendwelche Runden, die vorher ausklüngeln, wer am Ende regieren darf.
Nicht, dass das jetzt überraschend käme oder man ernsthaft enttäuscht sein könnte. Das BSW ist schließlich nicht zufällig in diese Koalition gestolpert. Aber hier lässt sich sehr schön erkennen, welche Funktion das BSW erfüllt: die Stimmen aufzufangen, die den Altparteien verloren gegangen sind, und sie am Ende wieder in deren Lager zurückzuführen.
Von wegen Politikwechsel. Man sitzt in den Parlamenten und nickt brav alles ab. Respekt an Herrn Höcke dafür, dass er das noch einmal so deutlich sichtbar gemacht hat: BSW kann weg.
Ich verstehe nicht, was für Reformen da eigentlich erwartet werden. Alles, aber auch wirklich alles, was bisher beschlossen wurde oder als „Reform“ geplant ist, läuft im Kern auf dasselbe hinaus: Dem Bürger wird mehr Geld abgenommen, während er dafür weniger Leistung erhält , begleitet von viel politischem Geschwätz.
Ich sehe derzeit nichts in der Pipeline, das Deutschland in irgendeinem Bereich tatsächlich voranbringen, Probleme lösen oder auch nur eine erkennbare Verbesserung bewirken könnte.
Antwort der Landesregierung NRW auf eine Anfrage der AfD zum Thema Drogenhandel am Hauptbahnhof Düsseldorf.
Auf die Frage nach der Staatsangehörigkeit der ermittelten Tatverdächtigen im Jahr 2025.
Tatverdächtige mit deutscher Staatsangehörigkeit: 6
Tatverdächtige mit ausländischer Staatsangehörigkeit: 104
Von den 6 deutschen Tatverdächtigen hatten fünf eine weitere Staatsangehörigkeit. 1 x Griechenland, 1 x Iran, 1 x Türkei, 2 x Marokko.
Von den 104 ausländischen Tatverdächtigen sind 80 Personen Zuwanderer, also Asylbewerber und Flüchtlinge.
Quelle: Drucksache 18/20672
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Il y a un an, j’ai cherché un outil de suivi du « Grand Remplacement » : un site qui rassemblerait les données démographiques de l’ensemble du monde occidental et permettrait de mesurer l’ampleur des changements en cours. À ma grande surprise, rien de tel n’existait. Il y a six mois, j’ai donc décidé de le créer moi-même.
Aujourd’hui, j’annonce le lancement de la première version de la « Great Replacement Clock ». Cet outil permet de suivre l’évolution de la part de la population d’ascendance européenne dans le monde et dans 45 pays historiquement à majorité européenne. Il réunit données historiques et projections modélisées au sein d’une même frise chronologique interactive. Chaque estimation est documentée et vérifiable, et la méthode employée est présentée en toute transparence.
Dans les pays occidentaux, il est particulièrement difficile d’accéder à des données fiables sur l’origine ethnique des populations. Aucun pays ne mesure directement la part de sa population qui est d’ascendance européenne. Plusieurs États interdisent ou restreignent fortement la collecte de telles données. La France, connue pour ses restrictions en matière de statistiques ethniques, en est l’exemple le plus souvent cité, mais elle est loin d’être la seule.
Ailleurs, les statistiques officielles rendent les tendances de long terme difficiles à discerner en raison de catégories de recensement changeantes ou de méthodes de regroupement qui gomment des distinctions pourtant significatives. Les problèmes de comptage et de classification prennent des formes récurrentes : inclure les populations originaires du Moyen-Orient et d’Afrique du Nord dans la catégorie « Blancs », classer les immigrés de deuxième ou troisième génération parmi la population « autochtone », ou encore comptabiliser comme simplement « étrangers » les Européens installés dans un autre pays européen. Les États-Unis en offrent un bon exemple : jusqu’en 2020, les normes fédérales classaient les populations originaires du Moyen-Orient et d’Afrique du Nord parmi les Blancs.
Il en résulte un paysage informationnel dans lequel certains des faits les plus déterminants pour l’avenir des sociétés occidentales comptent aussi parmi les plus difficiles à établir avec précision.
Ce projet vise à combler cette lacune. Il s’appuie sur les meilleures données démographiques disponibles afin de reconstituer, au fil du temps, la part d’ascendance européenne de chaque population selon une définition cohérente d’un pays et d’une époque à l’autre. Les sources, les hypothèses et les ajustements qui sous-tendent chaque estimation sont publiés afin que chacun puisse les examiner.
Il s’agit d’une première version. Si un chiffre vous paraît douteux, n’hésitez pas à le signaler. Vos remarques et vos contributions sont les bienvenues. L’outil continuera de s’enrichir et de gagner en précision.
La composition démographique relève de l'intérêt public, pas du secret d'État. Les peuples occidentaux ont le droit de savoir quelle heure il est.
@RenaudCamus@LibrairieRCamus@jylgallou@InstitutILIADE@EgoNon3@JRochedy@gannat_JEG@brivael
Der Ausschluß etlicher AfD-Politiker von Bürgermeister- und Landratswahlen in Niedersachsen (weswegen erst vor kurzem § 45d Abs. 7 KommunalwahlG geändert wurde!) ist in mehrfacher Hinsicht verfassungswidrig! Allerdings geht in der Berichterstattung viel durcheinander:
– die Verteidiger von AfD-Politikern wie Martin Siechert verstehen oft das rechtliche Problem nicht und werfen verschiedene Dinge durcheinander, und
– auch zur Rate gezogene Verfassungsrechtler, die die Dinge (wie ich) kritisch sehen, gehen mit ihrer Kritik längst nicht weit genug!
Also,
(A) Es geht hier nicht um den "Entzug des passiven Wahlrechts". Deswegen hat die Sache mit Art. 18 GG sehr wenig und mit § 45 StGB gar nicht zu tun. Es stimmt daher nicht, wenn gesagt wird, der Ausschluß von der Landratswahl sei rechtswidrig, weil ja das passive Wahlrecht nur bei Straftaten oder durch das BVerfG entzogen werden könne.
(B) Es geht darum, daß Landräte und Bürgermeister kommunale Wahlbeamte sind und Beamte eben Gewähr dafür bieten müssen, jederzeit für die FDGO einzutreten. Die große Frage ist, wie man das sicherstellen will.
I) Das Verfahren, das in Rheinland-Pfalz angewendet worden ist und nun in Niedersachsen angewendet wird, kommt ursprünglich aus Mecklenburg-Vorpommern und wurde dann von anderen Bundesländern übernommen. Stichwort: vorgelagerte Prüfung! Die "Verfassungstreue" des Kandidaten wird vorab vom Wahlausschuß geprüft, wird sie verneint, darf er gar nicht erst antreten. Das ist aus mehreren Gründen verfassungswidrig:
1) Der Staat darf in Grundrechte immer nur in dem Maße eingreifen, wie es absolut erforderlich ist, um gleichwertige Rechtsgüter zu schützen ("Verhältnismäßigkeitsprinzip"). Es ist aber ein gravierender Grundrechtseingriff, wenn ein Kandidat in aller Öffentlichkeit als vermeintlicher "Verfassungsfeind" hingestellt wird, obwohl man gar nicht weiß, ob er später überhaupt gewählt werden würde! Daher muß – um völlig überflüssige Grundrechtseingriffe zu vermeiden – erstmal abgewartet werden, wer die Wahl gewinnt. Erst, wenn ein bestimmter Bewerber gewählt worden ist, an dessen Verfassungstreue Zweifel bestehen, wird eine Prüfung überhaupt erst erforderlich! Daher ist die vorgelagerte Prüfung verfassungswidrig.
2) Die vorgelagerte Prüfung verstößt aber auch gegen das Demokratieprinzip, da wegen der "präventiven Verhinderung" niemand erfährt, wie viele Wähler denn den vermeintlich verfassungsfeindlichen Kandidaten gewählt haben würden.
a) D.h., eine Feststellung des wahren Willens des Elektorats wird durch eine Maßnahme der Exekutive verhindert, was sich so auswirkt, als dürften bei einer Wahl nur Stimmen gezählt werden, deren Zählung die Exekutive "erlaubt" hat. Nebenher widerspricht das auch der Gewaltenteilung!
b) Außerdem widerspricht es dem Demokratieprinzip wie dem Gewaltenteilungsgrundsatz, daß in Gestalt des "Wahlausschusses" eine Verwaltungsbehörde, die zudem von den politischen Konkurrenten des Bewerbers kontrolliert wird, über die Zulassung zur Wahl entscheidet – und nicht z.B. ein Gericht.
c) Jetzt ist ja auch noch die Erkundigung beim Verfassungsschutz hinzugekommen! Und der schreibt, was der Landesinnenminister will. Daher gilt jetzt faktisch: als Bürgermeisterkandidat antreten darf nur, wer die Erlaubnis des Landes-Innenministers (Exekutivorgan und parteipolitisch kontrolliert!) hat. Das ist selbstverständlich verfassungswidrig!
(C) Aber eigentlich ist das Problem noch viel grundsätzlicher, und das wird selbst von vielen Verfassungsrechtlern verkannt!
Also: Kommunale Wahlbeamte sind Beamte und müssen daher verfassungstreu sein. Stellt ja niemand in Abrede.
Aber die Frage ist nicht nur, wie das festgestellt werden kann und darf (s.o.), sondern v.a. auch, wer das überhaupt feststellen soll. Das müßte beamtenrechtlich eigentlich die "Einstellungskörperschaft" machen. Gewählt wird der Wahlbeamte aber eben von den Bürgern – und nicht vom Land oder einem Wahlausschuß, der sich vom Land beraten läßt.
D.h.: bei richtiger Betrachtungsweise wird die Verfassungstreue z.B. von Martin Siechert von den Wählern überprüft und beurteilt! Wählen sie ihn zum Landrat, haben die damit festgestellt, daß er ihres Erachtens hinlänglich verfassungstreu ist.
Es mag ja sein, daß das Land Niedersachsen Herrn Siechert derzeit nicht als "Verwaltungsrat zur Einstellung" nehmen würde. Das will er aber auch nicht werden! Das Land Niedersachsen tut hier so, als stelle es selber die Bürgermeister und Landräte ein, und die Wähler hätten allenfalls ein Vorschlagsrecht!
Richtigerweise hat also bei kommunalen Wahlbeamten gar keine "externe" Prüfung der Verfassungstreue stattzufinden, weder vor noch nach der Wahl, weder durch einen Wahlausschuß noch durch ein Gericht! Die Prüfung wird durch die Bürger in Gestalt der Wahl durchgeführt!
@FabioDeMasi Oh ja: reden, Signale senden und so tun, als sei die politische Spaltung das eigentliche Problem. Was für ein Clownsgeschwätz. Wer hingegen daran interessiert ist, die grundlegende Sicherheit in Deutschland wiederherzustellen, wählt AfD.
𝗘𝗶𝗻 𝗔𝗳𝗗-𝗣𝗼𝗹𝗶𝘁𝗶𝗸𝗲𝗿 𝗸𝗿𝗶𝘁𝗶𝘀𝗶𝗲𝗿𝘁 𝗲𝗶𝗻𝗲𝗻 𝗦𝗼𝘇𝗶𝗮𝗹𝗹𝗲𝗶𝘀𝘁𝘂𝗻𝗴𝘀𝗳𝗮𝗹𝗹 𝘃𝗼𝗻 𝗿𝘂𝗻𝗱 𝟭,𝟲 𝗠𝗶𝗹𝗹𝗶𝗼𝗻𝗲𝗻 𝗘𝘂𝗿𝗼 𝗽𝗿𝗼 𝗝𝗮𝗵𝗿 – 𝘂𝗻𝗱 𝗴𝗲𝗻𝗮𝘂 𝗱𝗶𝗲𝘀𝗲𝗿 𝗕𝗲𝗶𝘁𝗿𝗮𝗴 𝘄𝗶𝗿𝗱 𝗶𝗵𝗺 𝗻𝘂𝗻 𝗮𝗹𝘀 𝗕𝗲𝗹𝗲𝗴 𝗳𝗲𝗵𝗹𝗲𝗻𝗱𝗲𝗿 𝗩𝗲𝗿𝗳𝗮𝘀𝘀𝘂𝗻𝗴𝘀𝘁𝗿𝗲𝘂𝗲 𝗮𝘂𝘀𝗴𝗲𝗹𝗲𝗴𝘁.
Im Zentrum steht ein deutscher Staatsbürger nigerianischer Herkunft, der die Vaterschaft für 24 Kinder anerkannte. Über die Kinder, ihre Mütter und weitere Angehörige erhielten insgesamt 94 Personen ein Aufenthaltsrecht und Anspruch auf deutsche Sozialleistungen. 𝗗𝗶𝗲 𝗕𝗲𝗵𝗼̈𝗿𝗱𝗲𝗻 𝗯𝗲𝘇𝗶𝗳𝗳𝗲𝗿𝘁𝗲𝗻 𝗱𝗶𝗲 𝗷𝗮̈𝗵𝗿𝗹𝗶𝗰𝗵𝗲𝗻 𝗞𝗼𝘀𝘁𝗲𝗻 𝗱𝗶𝗲𝘀𝗲𝘀 𝗙𝗮𝗺𝗶𝗹𝗶𝗲𝗻- 𝘂𝗻𝗱 𝗔𝗻𝗴𝗲𝗵𝗼̈𝗿𝗶𝗴𝗲𝗻𝗴𝗲𝗳𝗹𝗲𝗰𝗵𝘁𝘀 𝗮𝘂𝗳 𝗱𝗲𝘂𝘁𝗹𝗶𝗰𝗵 𝗺𝗲𝗵𝗿 𝗮𝗹𝘀 𝟭,𝟱 𝗠𝗶𝗹𝗹𝗶𝗼𝗻𝗲𝗻 𝗘𝘂𝗿𝗼.
Der @AfD -Bundestagsabgeordnete @Martin_Sichert machte diesen Fall öffentlich. Der niedersächsische Verfassungsschutz wertet seinen Hinweis auf einen «Nigerianer mit deutschem Pass» jedoch als mögliches 𝗜𝗻𝗱𝗶𝘇 𝗳𝘂̈𝗿 𝗲𝗶𝗻𝗲 ethnopluralistische und damit 𝘃𝗲𝗿𝗳𝗮𝘀𝘀𝘂𝗻𝗴𝘀𝗳𝗲𝗶𝗻𝗱𝗹𝗶𝗰𝗵𝗲 𝗛𝗮𝗹𝘁𝘂𝗻𝗴.
𝗗𝗮𝘀 𝗥𝗲𝘀𝘂𝗹𝘁𝗮t: Sichert darf nicht als Kandidat für das Landratsamt antreten.
Seit einer Gesetzesverschärfung können niedersächsische Wahlausschüsse bei «berechtigten Zweifeln» Informationen über Kandidaten beim Innenministerium einholen.
𝗗𝗲𝗿 𝗲𝗻𝘁𝘀𝗰𝗵𝗲𝗶𝗱𝗲𝗻𝗱𝗲 𝗣𝘂𝗻𝗸𝘁:
Der niedersächsische Verfassungsschutz ist kein unabhängiges Gericht. Er ist dem SPD-geführten Innenministerium unterstellt und diesem gegenüber weisungsgebunden.
𝗘𝗶𝗻𝗲 𝗽𝗼𝗹𝗶𝘁𝗶𝘀𝗰𝗵 𝗴𝗲𝗳𝘂̈𝗵𝗿𝘁𝗲 𝗘𝘅𝗲𝗸𝘂𝘁𝗶𝘃𝗯𝗲𝗵𝗼̈𝗿𝗱𝗲 𝗹𝗶𝗲𝗳𝗲𝗿𝘁 𝗱𝗮𝗺𝗶𝘁 𝗱𝗮𝘀 𝗠𝗮𝘁𝗲𝗿𝗶𝗮𝗹, 𝗮𝘂𝗳𝗴𝗿𝘂𝗻𝗱 𝗱𝗲𝘀𝘀𝗲𝗻 𝗞𝗮𝗻𝗱𝗶𝗱𝗮𝘁𝗲𝗻 𝗲𝗶𝗻𝗲𝗿 𝗞𝗼𝗻𝗸𝘂𝗿𝗿𝗲𝗻𝘇𝗽𝗮𝗿𝘁𝗲𝗶 𝘃𝗼𝗻 𝗪𝗮𝗵𝗹𝗲𝗻 𝗮𝘂𝘀𝗴𝗲𝘀𝗰𝗵𝗹𝗼𝘀𝘀𝗲𝗻 𝘄𝗲𝗿𝗱𝗲𝗻 𝗸𝗼̈𝗻𝗻𝗲𝗻.
𝗨𝗻𝗱 𝘄𝗮𝘀 𝗴𝗶𝗹𝘁 𝗮𝘂𝘀𝘀𝗲𝗿𝗱𝗲𝗺 𝗮𝗹𝘀 𝘃𝗲𝗿𝗱𝗮̈𝗰𝗵𝘁𝗶𝗴?
– Kritik am islamischen Antisemitismus
– der Begriff «Bevölkerungsaustausch»
– Bezeichnungen wie «Kartellparteien» und «Blockparteien»
– Kritik an der Beobachtung und parlamentarischen Ausgrenzung der AfD
𝗕𝗲𝘀𝗼𝗻𝗱𝗲𝗿𝘀 𝗴𝗲𝗳𝗮̈𝗵𝗿𝗹𝗶𝗰𝗵 𝗶𝘀𝘁 𝗱𝗲𝗿 𝗭𝗶𝗿𝗸𝗲𝗹𝘀𝗰𝗵𝗹𝘂𝘀𝘀:
Wer die staatliche Ausgrenzung der AfD als undemokratisch kritisiert, soll damit seine eigene Demokratiefeindlichkeit beweisen.
Man muss weder die AfD noch jede ihrer Aussagen gutheissen. Aber ein Sozialleistungsfall von rund 1,6 Millionen Euro jährlich darf benannt werden. Kritik an einem konkreten Missbrauchsfall ist nicht automatisch ein Angriff auf die Menschenwürde.
𝗘𝗶𝗻𝗲 𝘄𝗲𝗵𝗿𝗵𝗮𝗳𝘁𝗲 𝗗𝗲𝗺𝗼𝗸𝗿𝗮𝘁𝗶𝗲 𝗯𝗿𝗮𝘂𝗰𝗵𝘁 𝗸𝗹𝗮𝗿𝗲 𝗕𝗲𝘄𝗲𝗶𝘀𝗲, 𝗵𝗼𝗵𝗲 𝗿𝗲𝗰𝗵𝘁𝗹𝗶𝗰𝗵𝗲 𝗛𝘂̈𝗿𝗱𝗲𝗻 𝘂𝗻𝗱 𝘂𝗻𝗮𝗯𝗵𝗮̈𝗻𝗴𝗶𝗴𝗲 𝗩𝗲𝗿𝗳𝗮𝗵𝗿𝗲𝗻.
Was sie nicht braucht, ist eine politisch geführte Behörde, die zugespitzte Aussagen interpretiert und damit entscheidet, wen die Bürger überhaupt noch wählen dürfen.
𝗪𝗲𝗿 𝗞𝗮𝗻𝗱𝗶𝗱𝗮𝘁𝗲𝗻 𝘃𝗼𝗿 𝗱𝗲𝗿 𝗪𝗮𝗵𝗹 𝗲𝗻𝘁𝗳𝗲𝗿𝗻𝘁, 𝘀𝗰𝗵𝘂̈𝘁𝘇𝘁 𝗻𝗶𝗰𝗵𝘁 𝗱𝗲𝗻 𝗱𝗲𝗺𝗼𝗸𝗿𝗮𝘁𝗶𝘀𝗰𝗵𝗲𝗻 𝗘𝗻𝘁𝘀𝗰𝗵𝗲𝗶𝗱. 𝗘𝗿 𝗲𝗿𝘀𝗲𝘁𝘇𝘁 𝗶𝗵𝗻 𝗱𝘂𝗿𝗰𝗵 𝘀𝘁𝗮𝗮𝘁𝗹𝗶𝗰𝗵𝗲 𝗩𝗼𝗿𝗮𝘂𝘀𝘄𝗮𝗵𝗹.
Folge mir für weitere pointierte Analysen zu Demokratie, Rechtsstaat und politischer Macht.
#Deutschland #Demokratie #Rechtsstaat #AfD
https://t.co/vE9ZV8UB8H
Die AfD hat nie:
– gefordert, eine Partei zu verbieten
– zu Blockaden von per Wahlgesetz vorgeschriebenen Parteitagen der Opposition aufgerufen
– Menschen das Wahlrecht indirekt durch undemokratischen Ausschluss rechtstreuer Kandidaten anderer Parteien entzogen
Das war die SPD.
Die AfD hat nie:
– versucht, die Meinungsfreiheit einzuschränken oder Bürgerrechte zurückzubauen (IFG)
– Wahlbetrug in unvorstellbarem Ausmaß begangen
– Grundrechte der Bürger massiv eingeschränkt (Corona)
– die Demokratie mit demokratiefeindlichen Instrumenten („Brandmauer“) torpediert und Wählerstimmen mit Füßen getreten
– rechtmäßige Wahlen per Telefonanruf rückgängig gemacht
– eine hochentwickelte, günstige und sichere Energieinfrastruktur sinnlos zerstört
– die Wirtschaft geradewegs in den Ruin manövriert
– Wasser gepredigt und Wein getrunken
– Kriegstreiberei betrieben
Das war die CDU.
Die AfD hat nie:
– massive Kampagnen für ein Parteiverbot der Opposition und Protestmobilisierung gefahren
– echte Nazis als Gründungsmitglieder gehabt
– Drogen legitimiert
– für die Legalisierung von Sex mit Minderjährigen votiert
– einen Außenminister gestellt, der auf Polizisten Steine warf
Das waren die Grünen.
Die AfD hat nie:
– die Rückkehr zum Sozialismus gefordert
– die Erschießung der reichsten Prozent der Bürger gefordert
– vor ihrer Entstehung Menschen an Mauern erschießen lassen, die in die Freiheit fliehen wollten
– eine Zwangsmedikation (Impfpflicht) gefordert
Das waren die Linken.
Aber die AfD wird in diesem Land täglich als „nicht verfassungstreu“ gebrandmarkt.
Rechte, Posten und Ansprüche werden entzogen – allein auf Basis teilweise unerträglicher Stigmatisierung.
Es sollte schnellstens in den anderen Parteien nach fehlender Rechtstreue geschaut werden.
Wann geht es damit endlich los?
PS: Der Inhalt ist meine persönliche freie Meinung und durch das GG geschützt.