https://t.co/JMRRI083Xb UNBEDINGT ANHÖREN und TEILEN, UNGLAUBLICH was hier läuft und passiert in Deutschland und niemand ist dafür verantwortlich????? @apollo_news_de
@Steinhoefel Sie glauben, dass die neuen Berliner Machthaber um den Remmo‑Clan ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts interessiert? Der VEB Kraftverkehr Wokistan wird jedwede Werbung auf seinen Fahrzeugen verbieten; die ausbleibende Kohle durch das Werbeverbot kommt aus Bayern. So simpel.
Pressemitteilung
Oberverwaltungsgericht stoppt Grundrechtseingriff der Berliner Verkehrsbetriebe: NIUS-Werbung muss zurück auf den Bus und in die U-Bahn
Berlin/Hamburg, 21. September 2026.
Der 1. Senat des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg hat im Eilverfahren die Beschwerde der Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) gegen den zugunsten von NIUS ergangenen Beschluss des Verwaltungsgerichts Berlin vom 13.07.2026 (VG 1 L 215/26) zurückgewiesen und den Anspruch von NIUS auf Fortführung seiner Werbekampagne auf den Verkehrsflächen der BVG bestätigt (Beschluss vom 21.09.2026, OVG 1 S 63/26). Die BVG muss ihren Werbevermarkter binnen drei Werktagen anweisen, NIUS einen Ersatzzeitraum für beide rechtswidrig entfernten Werbemaßnahmen anzubieten: 78 Tage Werbung auf einem Doppeldeckerbus und 28 Tage U-Bahn-Werbung auf Seitenstreifen, jeweils innerhalb der nächsten sechs Monate und parallel zueinander. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt die BVG.
Gegenstand der von der BVG zunächst freigegebenen und später entfernten NIUS-Kampagne waren die Motive:
„Morgens um 6 schon wissen, was einem abends um 8 verschwiegen wird"
auf dem Doppeldeckerbus und
„Wir haben eine Marktlücke im deutschen Journalismus entdeckt: Journalismus"
in der U-Bahn.
Das OVG bestätigt, dass die BVG eine von ihr inhaltlich geprüfte und freigegebene Werbekampagne eines Presseunternehmens nicht wegen Drohungen oder Störungen Dritter beenden durfte. NIUS hat Anspruch auf gleichen und diskriminierungsfreien Zugang zu den Werbeflächen der BVG. Der Senat stellt fest, dass die freigegebenen Werbemotive von NIUS unter dem Schutz der Meinungs- und Pressefreiheit stehen und nicht gegen die Nutzungsbedingungen der BVG-Werbeflächen verstoßen.
Nach einem X-Post des NIUS-Chefredakteurs Julian Reichelt hatte die BVG entschieden, die Kampagne zu beenden. Zur Rechtfertigung berief sie sich auf Sicherheitsrisiken: Aufrufe Dritter in den sozialen Medien zu Beschädigungen an BVG-Einrichtungen und zu Störungen des Betriebsablaufs, die mehrstündige Verfolgung des Busses mit der NIUS-Werbung durch einen Plakatwagen mit Gegenslogans sowie angebliche Gefahren für Fahrgäste, Personal und Infrastruktur. Das OVG weist diese Rechtfertigung zurück. Die Störungen kämen nicht von NIUS, sondern von dritter Seite. Allein der Umstand, dass Dritte wegen der Kampagne Gewalt gegen BVG-Einrichtungen ausüben und den Betrieb stören könnten, rechtfertige es nicht, NIUS von der Werbeflächennutzung auszuschließen. Drohungen in den sozialen Medien und das Bedrängen des Busses im Straßenverkehr habe die BVG zur Anzeige zu bringen; die Kündigung gegenüber NIUS rechtfertigten sie nicht. Sicherheitsbedenken könnten den Zugangsanspruch nur entfallen lassen, wenn sich die öffentliche Sicherheit und Ordnung auch mit polizeilichen Mitteln nicht aufrechterhalten ließe. Dafür fehlten Anhaltspunkte schon deshalb, weil die BVG die Polizei nicht eingeschaltet habe. Ihre Behauptung, selbst die Polizei hätte die Lage nicht beherrschen können, nennt der Senat „reine Spekulation".
Auch mit ihrer Beschwerde gegen untersagte Passagen in ihrer Pressemitteilung ist die BVG unterlegen. Sie hatte darin Äußerungen Reichelts zur Zweigeschlechtlichkeit samt der Fotomontage einer vermeintlichen Werbung amtlich als „offensichtlich rechtswidrig" bezeichnet und behauptet, das Motiv überschreite die Grenzen der zulässigen Meinungs- und Werbefreiheit. Die Fotomontage war, wie das OVG festhält, weder Gegenstand des Werbevertrags mit der BVG noch auf deren Fahrzeugen zu sehen. Das OVG stellt fest, dass die BVG mit dieser Behauptung die Grenzen ihres Äußerungsrechts überschritten hat. Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts reiche ein „Recht auf Gegenschlag" der BVG nur so weit wie eine Richtigstellung. Das OVG betont die „Vermutung für die freie Rede". Amtsträger hätten sich bei unsicherer rechtlicher Bewertung im öffentlichen Diskurs zurückzuhalten.
Rechtsanwalt Joachim Nikolaus Steinhöfel, der NIUS in dem Verfahren vertrat, erklärt:
„Die Entscheidung korrigiert einen drastischen staatlichen Eingriff in elementare Grundrechte, die Meinungs- und Pressefreiheit. Besonders kritikwürdig an den rechtswidrigen Maßnahmen der BVG war das Einknicken vor Kampagnengegnern, als hätten diese die Befugnis, den Umfang von Äußerungsrechten zu bestimmen. Grundrechte gelten nicht nur, solange niemand protestiert."
Weiter erklärt Steinhöfel:
„Der Staat darf nicht mit amtlicher Autorität rechtmäßige Meinungsäußerungen als ‚offensichtlich rechtswidrig' brandmarken und daran Sanktionen knüpfen. Wer so handelt, verlässt die Rolle des grundrechtsgebundenen Hoheitsträgers. Ich erwarte, dass diese Lektion verstanden wird."
Der Beschluss ist unanfechtbar. https://t.co/YNTXblFgdg
EIL: AUS! AUS! AUS!
Es ist aus.
Die CDU scheidet offiziell mit 4,9% aus dem Landtag in Mecklenburg-Vorpommern aus!
Damit hat der Verband von Phillip Amthor Geschichte geschrieben: Noch nie zuvor flog die CDU in der BRD aus einem deutschen Landtag.
Ist das geil oder ist das geil?
Die Linke hatte heue zur "Wahlintifada" aufgerufen. Klar, wen sie damit ansprechen wollte. Die Expresseinbürgerung von fast 40.000 Migranten allein im letzten Jahr sollte schließlich Früchte tragen. Das Bündnis aus linken und muslimischen Antisemiten greif in Berlin nach der Macht und SPD und Grüne werden ihre Steigbügelhalter.
Wenn dieser Kriegshetzer seinen Willen bekommt, bevorzuge ich den Aufstand nach dessen Ende Leute wie er sich für Verstoß gegen Artikel 26 GG zu verantworten haben werden.
"Landesrabenmutter Schwesig hat es tatsächlich geschafft, die Straßen nicht sicherer, sondern viel unsicherer zu machen. Wir als Deutsche, ihr in Mecklenburg-Vorpommern, ihr habt es verdient, sichere Straßen zu haben. Für unsere Frauen, für unsere Mädchen, für euch alle. Kriminelle und Extremisten müssen abgeschoben werden - dafür stehen wir ein!"
@AfD Nicht vergessen: Friedrich Merz darf nach dem inneren Verrat am deutschen Volk nicht ungestraft bleiben. Er, Pistorius, Lauterbach und Merkel gehören vor Gericht und ins Gefängnis.
Bundeskanzler Merz tritt nach dem CDU-Desaster nicht etwa zurück - sondern erklärt den Bürgern, dass es ein "Zurück in die gute alte Zeit" nicht geben werde. Doch, Herr Merz. Das gibt es. Mit der Alternative für Deutschland, die ihre Politik ausschließlich nach den Interessen der eigenen Bürger ausrichtet - und die die CDU ablösen wird. Überall.
Manuela Schwesig macht auf Feministin. Vor einem Monat soll ein abgelehnter Asylbewerber aus Benin in ihrem Bundesland eine 27-jährige Deutsche vergewaltigt haben. Keine Worte von Schwesig dazu.
Schwesig warnt Frauen vor der AfD – und schweigt zur echten Gefahr.
Bedrohung durch Migranten – für die SPD-Politikerin kein Thema.
Rund zwei Sexualdelikte am Tag in einem Land mit 1,6 Millionen Einwohnern. Drei von vier per Haftbefehl gesuchten Straftätern: Ausländer. Doch das interessiert Schwesig nicht. Sie blickt nur nach rechts.
Jetzt auf meiner Seite: reitschuster. de
Würde mal sagen, Mecklenburg-Vorpommern ist schon entschieden!
Das Schwesig innerhalb von 14 Tagen 10 % Punkte aufholt, ist nicht möglich?
Einfach nur die Frau gegen blau zu sein. Reicht doch dafür nicht aus, ohne Inhalt.
Sie ist seit vielen Jahren in der Regierung, und es hat sich nichts geändert. Wer will sich jetzt einen Bären aufbinden lassen?
Denkt daran: Manuela Schwesig und die SPD feiern sich, wenn sie Sprit befristet (!) 17 Cent billiger machen als PR-Stunt kurz vor der Wahl.
Die AfD aber will die CO2-Steuer für immer abschaffen und Sprit dauerhaft wieder günstig machen.
Wählt am Sonntag also weise...
@EvaHermanEx_ARD Ich habe mich schon öfters gefragt, ob nicht metallische Partikel in der Luft sind, weil ich den Eindruck habe, dass die Sonne bzs. das Sonnenlicht viel greller ist als früher.
@EvaHermanEx_ARD Man kann auch einen grünfarbigen Laserpointer des Nachts mal in die Luft strahlen lassen - das Aluminium glitzert so schön. Deshalb hat man ja auch versucht, Grünlaser zu verbieten. Wie Wigington schon sagte: "Wir leben in einer Plasmasoße".