Aus aktuellem Anlass!
Im Verfassungsschutzbericht 2025 werde ich (Ahmad Tamim) namentlich als Person erwähnt, die sich für die Verteidigung „unterdrückter“ Muslime „mit allen Mitteln“ („Selbstverteidigung“) einsetze.
Diese Darstellung ist in mehrfacher Hinsicht unzutreffend und wirft grundsätzliche Fragen hinsichtlich der Sorgfalt und Objektivität des Berichts auf.
Zunächst ist es befremdlich, dass der Bundesverfassungsschutz den Begriff „unterdrückte Muslime“ in Anführungszeichen setzt. Die systematische Verfolgung und Unterdrückung muslimischer Bevölkerungsgruppen in verschiedenen Regionen der Welt ist keine Erfindung. Sie wird durch zahlreiche unabhängige internationale Berichte, Resolutionen der Vereinten Nationen und gerichtliche Feststellungen hinreichend dokumentiert. Die muslimischen Uiguren in der Volksrepublik China, die Rohingya in Myanmar sowie die muslimische Bevölkerung in den palästinensischen Gebieten leiden massiv unter Gewalt und Unterdrückung.
Der Versuch, diese Tatsachen durch den Gebrauch von Anführungszeichen rhetorisch zu relativieren oder gar zu entwerten, ist unredlich und steht im Widerspruch zu einer sachlichen, faktenbasierten Analyse.
Ebenso problematisch ist die Kennzeichnung des Begriffs „Selbstverteidigung“ durch Anführungszeichen. Das Recht auf Selbstverteidigung - sowohl individuell als auch kollektiv - ist ein universell anerkanntes Prinzip, dass auch im Völkerrecht und in der internationalen Menschenrechtsordnung verankert ist. Es steht nicht exklusiv bestimmten Völkern oder Staaten zu. Es gilt für alle Menschen gleichermaßen. Die suggestive Darstellung, als handele es sich hierbei um eine illegitime oder nur bestimmten Gruppen vorbehaltene Rechtsfigur, verkennt ihren elementaren Grundsatz.
Entscheidend ist auch die schwerwiegende Darstellung meiner Position hinsichtlich der zulässigen Mittel der Verteidigung. Die Behauptung, ich befürworte „alle Mittel“ der Selbstverteidigung, ist eine unzutreffende und diffamierende Unterstellung, die jeglicher Grundlage entbehrt.
Ich lehne ausdrücklich jede Form von Gewalt gegen unbeteiligte Zivilpersonen ab - unabhängig von deren ethnischer, religiöser oder nationaler Zugehörigkeit. Dies gilt insbesondere für Angriffe auf Kinder, Frauen, ältere Menschen und religiöse Würdenträger.
Ebenso verurteile ich jede Gewaltanwendung gegen Zivilbevölkerungen in Staaten oder Regionen, die nicht unmittelbar am bewaffneten Konflikt beteiligt sind.
Selbst die Zivilbevölkerung eines kriegführenden Staates genießt nach meiner islamischen Überzeugung besonderen Schutz. Bombenanschläge auf zivile Ziele, wie sie beispielsweise in London verübt wurden, bleiben auch dann unrechtmäßig, wenn der betroffene Staat militärisch in anderen Konflikten engagiert ist - wie seinerzeit England im Irak und Afghanistan.
Darüber hinaus gelten auch im unmittelbaren Kampfgeschehen an der Frontlinie klare rechtliche und ethische Grenzen. Folter, sexuelle Gewalt und andere Formen unmenschlicher Behandlung sind mit meinen islamischen Überzeugungen unvereinbar.
Der Verfassungsschutzbericht hat die Aufgabe, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu schützen und hierüber sachlich und nachvollziehbar zu informieren. Eine Berichterstattung, die durch selektive Zitierung und suggestive Formulierungen den Eindruck erweckt, reale Unterdrückungssituationen relativieren oder legitime Verteidigungsrechte in Frage stellen zu wollen, gefährdet generell das Vertrauen in Insitutionen.
Ich erwarte daher eine Korrektur der dargestellten Passagen!
Hinweis: Ich spreche mit dieser Erklärung ausschließlich in persönlicher Eigenschaft. Weder vertrete ich eine Organisation noch spreche ich für andere Personen oder Gruppierungen!
#Verfassungsschutz #Verfassungsschutzbericht2025 #BMI #Dobrindt
Nuhr’sche Zahlenspiele:
350 Frauenmorde pro Jahr = „praktisch null“
300 Messerstechereien/Tote = "zahllose Messerangriffe"
Nuhr’sche Konsequenz:
Frauenmörder sind statistisch nicht relevant und kann man im Grunde ignorieren.
Leute mit Messer unterwegs müsste man direkt "einschläfern".
@ahmtamim9 “Dann müsste auch der einvernehmliche Geschwisterinzest unter Volljährigen straffrei bleiben, weil kein Dritter geschädigt wird.” - stark 👍🏼
Standpunkte:
Zwei mündige, einvernehmliche Erwachsene entscheiden sich in voller Autonomie, eine intime Beziehung einzugehen. Kein Dritter wird geschädigt, keine Abhängigkeit im Sinne von Minderjährigkeit oder Zwang liegt vor, die Willensbildung ist frei.
Das Bundesverfassungsgericht setzt dem dennoch eine Grenze: Es verbietet die Beziehung und hält eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren für angemessen. Hier, so das Gericht, verlaufe die Grenze der persönlichen Selbstbestimmung gegenüber einer entgrenzten Sexualmoral. Unter anderem erklärte das Bundesverfassungsgericht in seinem Beschluss vom 26. Februar 2008 : Inzestverbindungen zwischen Geschwistern führten zu einer Überschneidung von Verwandtschaftsverhältnissen und sozialen Rollenverteilungen und damit zu einer Beeinträchtigung der in einer Familie strukturgebenden Zuordnungen.
Der Schutz der familiären Ordnung stehe an erster Stelle. Darüber hinaus stütze sich das Verbot auf eine „kulturhistorisch begründete, nach wie vor wirkkräftige gesellschaftliche Überzeugung von der Strafwürdigkeit des Inzests“.
Selbstbestimmung, persönliche Freiheit, Mündigkeit und Freiwilligkeit zweier Erwachsener werden hier gegen eine gesetzlich verankerte Sexualmoral aufgewogen. Aus dieser Perspektive offenbart sich in dieser Entscheidung eine klassische Spannung zwischen dem liberalen Prinzip individueller Autonomie und dem Rechtsmoralismus, der der Gemeinschaft das Recht zuspricht, ihre grundlegenden sittlichen Ordnungen auch mit den Mitteln des Strafrechts zu verteidigen.
Das Argument, dass der Staat nur dort eingreifen darf, wo konkreter Schaden an Dritten droht lässt das Bundesverfassungsgericht nicht gelten. Vielmehr erkennt es an, dass eine Gesellschaft ihre identitätsstiftenden moralischen Fundamente nicht beliebig preisgeben kann, ohne ihre eigene Stabilität zu gefährden.
Die „strukturgebenden Zuordnungen“ der Familie sind für das Gericht kein bloßes soziales Konstrukt, sondern ein verfassungsrechtlich geschütztes Ordnungsgefüge, dessen Störung durch Rollenvermischung als sozialschädlich gilt. Die kulturell-historische Verankerung des Tabus - von Hammurabi über das sakrale begründete Recht bis in die Gegenwart - wird dabei nicht als atavistisches Relikt, sondern als nach wie vor wirkkräftige Quelle legitimer Strafzwecke anerkannt.
An dieser Stelle offebart sich ein Doppelstandard, der sich in der Islamdebatte manifestiert. In dieser Debatte nämlich, wird Muslimen regelmäßig vorgeworfen, sie würden durch ihre ablehnende Haltung gegenüber Homosexualität die Selbstbestimmung mündiger Erwachsener missachten und eine „rückständigen“ Sexualmoral folgen. Kulturelle oder religiöse Begründungen werden in diesem Kontext oft als unzulässig delegitimiert: Die Grenzen der Sexualität, so heißt es, müssten von den Betroffenen selbst bestimmt werden, solange keine Dritten geschädigt werden. Genau dieses Prinzip der autonomen Selbstbestimmung wird jedoch im Fall des einvernehmlichen Geschwisterinzests vom höchsten deutschen Gericht relativiert. Dort darf die „kulturhistorisch begründete gesellschaftliche Überzeugung“ die individuelle Autonomie begrenzen. Dort darf die Sorge um die strukturelle Integrität der Familie und die Aufrechterhaltung eines gesellschaftlichen Tabus Vorrang haben. Dort wird nicht gefordert, dass die Beteiligten „ihre Sexualität selbst bestimmen“ dürfen, ohne staatliche Sanktion.
Wenn eine liberale Rechtsordnung das Recht hat, ihre identitätsbildende Sexualmoral sogar mit Strafrecht zu verteidigen, dann kann sie nicht gleichzeitig von anderen Gemeinschaften verlangen, ihre ebenfalls identitätsbildenden sexuellen Normen (die Ablehnung gleichgeschlechtlicher Beziehungen) als bloße „kulturelle Relikte“ aufzugeben. Dann müsste auch der einvernehmliche Geschwisterinzest unter Volljährigen straffrei bleiben, weil kein Dritter geschädigt wird. Oder Weltanschauungsgemeinschaften behalten das Recht, ihre kulturell und historisch gewachsenen sittlichen Ordnungen zu schützen, ohne deswegen als extremistisch diffamiert zu werden. Die Wahrheit, die der Inzestbeschluss des Bundesverfassungsgerichts offenlegt, ist diese: Keine Gesellschaft kommt ohne eine identitätsbildende Sexualmoral aus. Sie ist Teil des „Ordnungsgefüges“, das soziale Rollen, Familienstrukturen und kollektive Selbstverständnisse stabilisiert. Das deutsche Verfassungsgericht hat dies für die eigene Gesellschaft anerkannt und mit den Mitteln des Strafrechts abgesichert. Konsequent angewandt, bedeutet dies, dass auch muslimische Gemeinschaften ein legitimes Recht daran haben, ihre eigenen Grenzen sexueller Autonomie zu ziehen - nicht aus Willkür oder Unterdrückung, sondern aus dem gleichen Bedürfnis nach kultureller und moralischer Kohärenz, das das Bundesverfassungsgericht für Deutschland geltend gemacht hat.
Wer die eine kulturell verankerte Grenze als unverzichtbar ansieht, kann die andere nicht als Ausdruck von Rückständigkeit abtun. In diesem Licht ist der islamische Position - auch nach Maßstäben der Moderne - ein berechtigter Standpunkt.
#Islam #islamfeindlichkeit
Es dürfte nur eine Frage der Zeit sein, bis ein Springer-Journalist verkündet, der #ÖRR habe aus vorauseilendem Gehorsam gegenüber den Muslimen gehandelt. Das wirklich Perfide: Es mangelt nie an jenen, die solchen Unsinn nicht nur glauben, sondern mit missionarischem Eifer verbreiten.
#fernsehgarten #alkoholverbot #islam #islamhass
In der Sendung von Markus #Lanz wurden die Ahmadiyya-Sprecherin Khola Maryam Hübsch, die Reformerin/Grünenpolitikerin Lamya Kaddor sowie die beiden Islamhasser Güner Balci und Sascha Adamek eingeladen, um über den politischen Kampfbegriff des sogenannten „radikalen #Islamismus“ zu diskutieren.
Doch warum wurde diese Runde so zusammengestellt? Wer sprach hier eigentlich für die muslimische Community? Und welches Bild vom #Islam wurde den Zuschauern vermittelt?
In diesem Video analysiere ich die Diskussion und zeige, warum diese Sendung weit mehr war als nur ein kontroverser Polit-Talk.
Ich spreche darüber,
▪️ weshalb die Runde ohne eine authentische muslimische Stimme besetzt wurde,
▪️ wie islamische Werte in der Debatte systematisch dämonisiert wurden,
▪️ warum Muslime immer weiter zu Zugeständnissen gedrängt werden,
▪️ weshalb Apologetik keine Lösung ist,
▪️ und warum wir als muslimische Community lernen müssen, unsere islamische Identität selbstbewusst zu vertreten, anstatt uns ständig rechtfertigen zu müssen.
#Islamfeindlichkeit beginnt nicht erst bei körperlichen Angriffen.
Sie beginnt dort, wo unsere Religion, unsere Werte und unsere Lebensweise fortwährend unter Generalverdacht gestellt werden.
Deshalb dürfen wir uns nicht in die Rolle drängen lassen, unsere Überzeugungen ständig entschuldigen oder relativieren zu müssen.
Möge Allah (t) uns Standhaftigkeit schenken, unsere Herzen auf der Wahrheit festigen und uns die Kraft geben, unsere islamische Identität mit Weisheit, Würde und Klarheit zu bewahren.
https://t.co/eFEqhmGEtE
Reiner Werner überschreitet in seinem Cicero-Artikel eindeutig die Schwelle zur Wahnvorstellung. Muslimische Kinder als Eroberer, die angestiftet von ihren Eltern, lanciert von Politikern und begünstigt durch Verfassungsrichtern, den Schulalltag und damit die Gesellschaft umbauen. Komplexe soziale und kulturelle Sachverhalte werden hier zu einer monolithischen Verschwörungserzählung verdichtet.
Das ist klassische Agitation: die Konstruktion eines existenziellen Feindbildes, das mit allen Mitteln bekämpft werden müsse. Dabei fordert Werner genau das, was er zu bekämpfen vorgibt: einen kulturellen Konformitätsdruck, nur diesmal zugunsten der Mehrheit.
#Islam #Kopftuch
Die libanesische Regierung hat mit dem Rahmenvertrag zwischen Tel Aviv und Beirut möglicherweise ihren Eintritt in einen neuen Bürgerkrieg besiegelt. Die Hisbollah reagierte darauf, indem sie ankündigte, sich noch stärker zu bewaffnen und massiv weiteres Personal zu rekrutieren. Der eigentliche Nutznießer dieser Entwicklung wird Israel sein.
#USA #Israel #Lebanon #Iran
Im Zuge der Epstein-Files erleben wir derzeit die Gleichzeitigkeit unterschiedlicher Narrative und Erklärungen. Während bei Straftätern mit islamischem Hintergrund stets eine Kulturalisierung konstruiert wird, spricht man im Fall von Epstein von einem isolierten elitären Milieu. Bezüge zur Sozialisierung werden hier weitgehend vermieden, obwohl die Verdächtigen als sogenannte Elite der Gesellschaft gelten.
Man stelle sich einfach vor, dieses Netzwerk hätte aus somalischen Migranten bestanden. Wir würden eine völlig andere Debatte sehen; eine hysterische, pauschalisierende, kulturalisierende, die einen ganzen Kulturkreis in Haftung nimmt!