Frau Barbara Ludwig @bludwig4 will es ganz genau wissen. Ihre Anwälte klagen auf die Entfernung dieses Tweets. Frau Ludwig ist der Meinung, dass es ihre Persönlichkeitsrechte verletzt, wenn Sie alle hier die Wahrheit lesen dürfen, nämlich dass sie in erster Instanz wegen ihrer absolut widerlichen Verleumdung meiner Person zu CHF 4.800 auf Bewährung verurteilt wurde (wogegen sie Berufung eingelegt hat). So eng hat es diese Vorzeigelinkskatholikin mit dem Persönlichkeitsschutz nicht gesehen, als Sie mich ohne Beweise oder Fakten in einer Pressekampagne als Antisemiten, Verschwörungstheoretiker und sonstwas verunglimpft und verleumdet hat.
Aber das ist nunmal so, wenn man eine Straftat, nämlich üble Nachrede vulgo Rufmord begeht und sich das Ziel der Hetzjagd öffentlich wehrt: Man steht dann in dem Rampenlicht, das man eigentlich seinem Verleumdungsziel vorbehalten wollte.
Daher finde ich, dass möglichst viele Menschen ein Anrecht auf die Wahrheit haben, auch wenn sie ihr wehtut.
Daher meine Bitte an alle meine Follower: RT RT RT!
@Observer_de@m_matuschek Eine ekelerregende kreatur! Natürlich mit ukraine-flagge, da weiss man direkt, welch geistes kind er ist, der miese kleine systemling!
@Hoellenaufsicht Dieses post ist an peinlichkeit kaum zu überbieten. Aber es gibt halt einfach auch keine argumente pro habeck, deshalb kommen auch nur solche schwachsinnigen scheinargumente zustande…