Dauer des Krieges zum Hilfsdienst unter dem Oberbefehl des deutschen Kaisers verpflichtet. Der Hilfsdienst ist ein legitimes Mittel zur Ausübung der Staatgewalt und damit zivile Ordnungsmacht im Kriegszustand.
Ziviler Hilfsdienst als Ordnungsmacht
Zur Aufrechterhaltung der Ordnung und Linderung der Not wurde 1916 der Vaterländische Hilfsdienst als zivile Institution gesetzlich eingerichtet. Alle deutschen Männer zwischen 17 und 60 Jahren sind fur die ....
Andauernder Kriegszustand
Der am 31 Juli 1914 erklärte Kriegzustand gemäß Artikel 68 der Reichverfassung wurde zu keiner Zeit auf dem verfassungsmäßigen Weg legitim wieder aufgehobenen.
Der erste Weltkrieg wurde nie beendet und das handlungsunfähige..
Handlungsunfähiger Staat
Der deutsche Staat ist mangels verfassungsmäßiger Organe seit November 1918 handlungsunfähig.
Der Gesamtstaat,verfasster Bundesstaat und anerkanntes Völkerrechtsubjekt ist das Deutsche Reich mit seiner Verfassung vom 16 April 1871 im Gebietsstand vom ...