At dinner last night a man explained that the local rice was drowned in glyphosate.
He spent 20 minutes warning me about chemicals in food.
Then he stepped outside and smoked a cigarette.
I’ve never seen a better demonstration that people don’t fear risk.
They fear stories.
"Bei erlaubter Einreise begründet das Untertauchen eine Fluchtgefahr und damit einen Grund für Abschiebehaft, nicht aber bei unerlaubter Einreise. Das ist so kafkaesk und kontrafaktisch, dass man am Rechtsstaat verzweifeln mag."
Gecancelte Werbung ist kostenlose Werbung. Den Zivilprozess gewinnt Nius auch und BVG zahlt die Prozesskosten für die nächste PR-Runde.
Frau Kapek wird für diese Tweets vermutlich auch nicht von Nius bezahlt.
Ich bin gerade auf ein BGH-Urteil vom Oktober 2025 gestoßen, das mich fassungslos macht.
Ein Marokkaner reist 2016 illegal nach Deutschland ein. Sein Asylantrag wird abgelehnt, er taucht unter, begeht mehrere Straftaten. Absoluter Standardfall. Irgendwann fassen ihn die Behörden und wollen ihn abschieben. Hierzu ordnet ein Gericht Abschiebehaft an. Immerhin.
Nun zieht der Marokkaner zwar nicht gegen seine Abschiebung, jedoch gegen seine Inhaftierung bis vor den BGH. Dieser gibt dem Kläger Recht und lässt ihn frei. Begründung: Das deutsche (im Lichte der Rückführungsrichtlinie und einschlägiger EuGH-Rechtsprechung auszulegende) Aufenthaltsgesetz sieht in diesem Standardfall keine Rechtsgrundlage für die Inhaftierung zum Zwecke der Abschiebung vor (Spoiler: Ist eine Rückführung in das Heimatland durch unmittelbaren Zwang ohne Freiheitsberaubung und damit ohne Haft überhaupt denkbar?).
Insbesondere begründet das Untertauchen des Betroffenen seit 2017 (!) nach Auffassung des BGH keinen konkreten Anhaltspunkt für Fluchtgefahr nach § 62 Abs. 3b Nr. 7 AufenthG, denn dieser Paragraph "setzt nach seinem klaren Wortlaut voraus, dass der Ausländer erlaubt eingereist ist."
Mit anderen Worten: bei erlaubter Einreise begründet das Untertauchen eine Fluchtgefahr und damit einen Grund für Abschiebehaft, nicht aber bei unerlaubter Einreise. Das ist so kafkaesk und kontrafaktisch, dass man am Rechtsstaat verzweifeln mag.
This is exactly correct. In his mind, public works projects are never meant to be completed. That entirely defeats their primary purpose of providing public funding for armies of lawyers, consultants, apparatchiks, union workers (government and construction), etc. Building the thing is never the point.
Die BVG kündigt die Werbekampagne von Nius. Das Staatsunternehmen erklärt, es sei nicht von der Meinungsfreiheit (!) gedeckt, zu sagen, es gäbe nur zwei Geschlechter. Diese Aussage sei „offensichtlich rechtswidrig“.
https://t.co/gFlsVcjpaL
Der ägyptische Präsident Nasser berichtet in den 1950er Jahren seinem lachenden Publikum von einem Treffen mit dem Anführer der Moslembruderschaft. Dieser fordert einen Kopftuchzwang für alle Frauen. Jemand ruft: "Lass ihn doch selbst ein Kopftuch tragen!" Er, Nasser, wisse zufällig, dass nicht einmal dessen eigene Tochter, die an der Universität studiere, ein Kopftuch trägt. "Sie können noch nicht einmal Ihre eigene Tochter dazu bringen, ein Kopftuch zu tragen", hat Nasser ihm erwidert. "Und ausgerechnet Sie fordern mich auf, 10 Millionen Frauen zu zwingen, ab jetzt eine Kopfbedeckung zu tragen?" Erneut bricht das Publikum in Gelächter aus.
An argument I often hear is, “given Germany’s unique history, shouldn’t we grant it some deference to censor?”
Here’s the kind of thing German censorship extends to: