BREAKING:
Apocalyptic scenes in Lebanon’s capital right now.
Israel is bombing residential buildings in densely populated neighborhoods of Beirut.
A ceasefire that still allows bombs to fall on civilians is not a ceasefire.
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Apocalyptic scenes in Lebanon’s capital right now.
Israel is bombing residential buildings in densely populated neighborhoods of Beirut.
A ceasefire that still allows bombs to fall on civilians is not a ceasefire.
BREAKING:
Apocalyptic scenes in Lebanon’s capital right now.
Israel is bombing residential buildings in densely populated neighborhoods of Beirut.
A ceasefire that still allows bombs to fall on civilians is not a ceasefire.
30 minutes after Trump said “There should be NO more attacks by Israel anywhere in Lebanon”
Israel bombs Tebnine, Lebanon
This is a humiliation ritual.
She couldn't have known. There were no signs. Nothing out of the ordinary happened right in front of her. What husband wouldn't shell out £4k for a pair of his wife's old shoes? Happens every day.
https://t.co/3qt8vP4q8G
🚨 UK Police Arrest a Man For Saying “You’re Chatting Sh*t” Despite High Court Ruling That Swearing Is Protected Speech
A man is calmly explaining to a police officer that swearing in public isn’t automatically illegal.
He correctly references the High Court ruling (Lord Justice Bean) that everyday swearing is part of normal expressive language and protected under free speech, unless it’s genuinely threatening or abusive under the Public Order Act.
Instead of listening, the officer warns him, gets defensive, and then arrests him for a public order offence simply for saying “you’re chatting sh*t.”
Classic example of police abusing their powers and ignoring established case law just because they don’t like being challenged. This is why trust in policing keeps dropping.
🚨 UPDATE: A Muslim man just STABBED 3 people in Switzerland and police claim the motive is unclear
He YELLED "allahu akbar!" and went on a stabbing spree
The West DOES NOT HAVE TO LIVE LIKE THIS
You invite these Muslim savages and they pillage your homeland!
Wake up and get them out! 🇨🇭🇺🇸
🇶🇦 Qatar and the 🇦🇪 UAE are quietly ditching Trump 🔥
First the UAE floated releasing $12B of Iran’s frozen funds.
Now Qatar’s releasing $6B of Iran’s frozen money.
Araghchi was just there on a quiet visit a few days back.
He’s leading the charge to make Trump a loser.
Trump’s not sleeping tonight after this 🔥
„Jagd auf Migranten" — Wie das ZDF Elon Musk eine Aussage andichtet, die er nie gemacht hat. Warum dem Sender jetzt Unterlassung und Geldentschädigung drohen:
Nach den Ausschreitungen in Belfast hat das ZDF berichtet, Musk habe „zur Jagd auf Migranten aufgerufen". Das ist eine falsche Tatsachenbehauptung — eine, die Musk gegenüber dem ZDF gute Aussichten eröffnet, Unterlassung durchzusetzen.
Was Musk tatsächlich geschrieben hat:
In Belfast hatte ein sudanesischer Mann einen Einheimischen mit einem Küchenmesser schwer verletzt. Das Video der Tat verbreitete sich rasend schnell. In der darauffolgenden Nacht zogen maskierte Männer durch die Stadt, steckten Häuser und Fahrzeuge in Brand und griffen gezielt Migranten an.
Musk schrieb auf X am 9. Juni 2026: „Only by protesting REPEATEDLY and LOUDLY will there be any change!!" — als Reaktion auf einen Beitrag Tommy Robinsons, der zu landesweiten Protesten aufrief. Am 10. Juni 2026 antwortete er auf Kritik britischer Politiker: „Murderous migrants beheading innocent people in their home town is what's making people angry, not 'social media'!" Außerdem repostete er einen Beitrag des Parlamentsabgeordneten Rupert Lowe, der die Abschiebung von „millions and millions" forderte, sowie einen Beitrag mit dem Bild des Tatverdächtigen und der Bildunterschrift „millions must go" — Slogan der britischen Reformbewegung für Massenabschiebungen.
Das sind die Fakten.
Was das ZDF daraus macht — und warum das presserechtlich nicht haltbar ist:
Das ZDF behauptet, Musk habe „zur Jagd auf Migranten aufgerufen". Diese Aussage enthält einen klaren Tatsachenkern: Sie behauptet, dass Musk einen Aufruf formuliert hat — eine Aufforderung zum Handeln an Dritte — und dass dieser Aufruf auf die Jagd auf Migranten gerichtet war.
Die Begrifflichkeit der „Jagd" ist nicht harmlos. Der Begriff stammt aus der Tierwelt: Jagen bedeutet, einem Lebewesen nachzustellen, um es zu fangen oder zu töten. Auf Menschen übertragen bedeutet „Jagd auf Migranten" die aktive Verfolgung mit dem Ziel, ihnen körperlichen Schaden zuzufügen.
Das ZDF schreibt Musk eine Aussage zu, die er nicht gemacht hat. Er hat zu Protest aufgerufen, nicht zur physischen Verfolgung von Menschen. Er hat Beiträge verbreitet, die Abschiebungen fordern, nicht den Angriff auf Einzelne.
Die mehrdeutige Äußerung — und warum sie das ZDF nicht rettet:
Das ZDF könnte einwenden, die Formulierung sei mehrdeutig und sei eine wertende Zusammenfassung der Wirkung von Musks Verhalten, nicht als Wiedergabe seiner Worte. Dieser Einwand greift nicht.
Der BGH hat klargestellt: Eine Aussage, die mehrere Deutungen zulässt, von denen eine ehrverletzend und unwahr ist, ist unzulässig, wenn der Verbreiter die Mehrdeutigkeit nicht aufklärt. Wer eine Äußerung in den Verkehr bringt, die ein Teil des Publikums dahin versteht, jemand habe zu Gewalt aufgerufen, trägt die Verantwortung dafür — auch wenn eine harmlosere Lesart möglich wäre.
Ein erheblicher Teil der ZDF-Zuschauer wird die Aussage so verstehen: Musk hat dazu aufgerufen, Migranten zu jagen und ihnen Schaden zuzufügen. Das ZDF hätte die Mehrdeutigkeit auflösen müssen. Das hat es nicht getan. Das macht die Aussage unzulässig.
Die presserechtlichen Ansprüche:
Musk kann mit guten Erfolgsaussichten vorgehen. Der Unterlassungsanspruch aus §§ 823, 1004 BGB i.V.m. Art. 2 Abs. 1 GG liegt auf der Hand: Eine unwahre Tatsachenbehauptung, die einen Menschen als Aufrufer zu gewaltsamer Menschenjagd darstellt, verletzt sein Persönlichkeitsrecht erheblich.
Was das über den Zustand des öffentlich-rechtlichen Journalismus sagt:
Es gehört zur Grundpflicht seriösen Journalismus, zwischen dem, was jemand gesagt hat, und dem, was andere daraufhin getan haben, zu unterscheiden. Wer diese Grenze verwischt und einem Akteur die Verantwortung für das Handeln Dritter zuschreibt, betreibt keine Berichterstattung mehr. Er betreibt Stimmungsmache.
Das ist presserechtlich angreifbar — und journalistisch ein Armutszeugnis.
Strafanzeige
wegen Verleumdung (§ 187 StGB) und übler Nachrede (§ 186 StGB) zum Nachteil von Elon Musk und Tommy Robinson
An die
Staatsanwaltschaft Berlin
(oder zuständige Staatsanwaltschaft am Sitz des ZDF – ggf. Mainz)
Hiermit zeige ich als Dritter Strafanzeige an.
Sachverhalt
Am 12. Juni 2026 wurde in einer aktuellen Sendung des ZDF (öffentlich-rechtlicher Rundfunk) die Behauptung aufgestellt, Elon Musk und Tommy Robinson hätten zur „Jagd auf Migranten“ und zum „Bürgerkrieg“ aufgerufen.
Diese Sendung wird in einem X-Post (ehemals Twitter) vom selben Tag unter dem folgenden Link dokumentiert und verbreitet:
https://t.co/IQ8CZIbLRo
Der Post enthält ein Video der fraglichen ZDF-Sendung (verfügbar unter: https://t.co/MHLRs2f3Uc).
Darin wird den genannten Personen der Aufruf zu Gewalt gegen Migranten und zum Bürgerkrieg zugeschrieben.
Nach meiner Auffassung handelt es sich bei diesen Aussagen um unwahre Tatsachenbehauptungen, die geeignet sind, Elon Musk und Tommy Robinson in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen, ihren Ruf zu schädigen und sie der Gefahr auszusetzen, verächtlich gemacht oder verfolgt zu werden.
Die Betroffenen haben nach meiner Kenntnis keine solchen Aufrufe getätigt. Die Darstellung durch das ZDF ist daher geeignet, den Tatbestand der Verleumdung bzw. üblen Nachrede zu erfüllen.
Es handelt sich um eine Sendung eines öffentlich-rechtlichen Senders mit großer Reichweite. Die Behauptungen betreffen hochbrisante gesellschaftliche Themen (Migration, Gewalt, Bürgerkrieg). Ich sehe daher ein besonderes öffentliches Interesse an der Aufklärung und Strafverfolgung.
Rechtliche Würdigung
Die Verbreitung unwahrer Tatsachenbehauptungen, die geeignet sind, einen anderen in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen, erfüllt den Tatbestand der
• Verleumdung gemäß § 187 StGB (wenn die Unwahrheit bekannt oder grob fahrlässig verkannt wurde) und/oder
• üblen Nachrede gemäß § 186 StGB.
Zusätzlich kommt eine Verletzung journalistischer Sorgfaltspflichten durch einen öffentlich-rechtlichen Sender in Betracht (Rundfunkstaatsvertrag).
Als unbeteiligter Dritter zeige ich hiermit gemäß § 158 StPO an. Die genannten Delikte sind grundsätzlich Antragsdelikte (§ 194 StGB). Ich bitte jedoch, wegen des besonderen öffentlichen Interesses (falsche Berichterstattung eines öffentlich-rechtlichen Senders zu sicherheitsrelevanten Themen) auch von Amts wegen zu prüfen, ob Ermittlungen eingeleitet werden können.
Beweismittel
1. X-Post vom 12.06.2026: https://t.co/IQ8CZIbLRo
2. Enthaltenes ZDF-Video (Link siehe oben)
3. Weitere öffentliche Äußerungen von Elon Musk und Tommy Robinson (können bei Bedarf beigezogen werden)
Antrag
Ich beantrage,
1. Ermittlungen wegen Verleumdung und übler Nachrede aufzunehmen,
2. die Verantwortlichen der Sendung (Redaktion, Moderator/in, Verantwortliche des ZDF) als Beschuldigte zu vernehmen und die Sendung vollständig auszuwerten,
3. die Betroffenen (Elon Musk und Tommy Robinson bzw. ihre Vertreter) zu kontaktieren und ggf. einen Strafantrag einzuholen,
4. mich über den Fortgang des Verfahrens und das Ergebnis schriftlich zu unterrichten,
5. mir nach Abschluss der Ermittlungen Akteneinsicht zu gewähren (§ 406e StPO analog).
@elonmusk@TRobinsonNewEra bitte Strafantrag stellen.
Following German TV blaming me and Elon Musk for violence in Belfast, rather than the literal invader trying to be behead people, the AfD have issued a criminal complaint to the broadcaster 🤝🏻 🇩🇪