Es entsteht für mich der Eindruck, dass derzeit ein gesellschaftlicher Meinungswandel zur Leihmutterschaft vorbereitet wird. Auffällig ist, dass innerhalb kurzer Zeit ähnliche Narrative gleichzeitig in Medien, Politik und Teilen der Rechtswissenschaft auftauchen: Leihmutterschaft wird stärker als Frage der Selbstbestimmung dargestellt, während die Perspektive von Kinderschutz, Kommerzialisierung und Ausbeutungsrisiken weniger Raum erhält.
Oder noch nüchterner:
Es lässt sich beobachten, dass bestimmte Deutungsmuster zunehmend dominieren und dadurch die gesellschaftliche Akzeptanz für eine Legalisierung wachsen könnte.
Welche Indizien stützen eine solche Vermutung?
Sprachliche Verschiebungen
harte Begriffe wie „Leihmutter“, „Kommerzialisierung“ oder „Kinderhandel“ verschwinden
weichere Begriffe wie „Bauchmama“, „Familiengründung“, „reproduktive Hilfe“ oder „Kinderwunschreise“ treten in den Vordergrund
Fokus auf emotionale Einzelfälle
vor allem glückliche Familiengeschichten werden dargestellt
Risiken für Kinder oder Leihmütter werden seltener thematisiert
Verschiebung der zentralen Frage
früher: „Ist Leihmutterschaft ethisch zulässig?“
später: „Warum verweigert man Menschen ihren Kinderwunsch?“
Framing als Freiheits- oder Menschenrechtsfrage
Gegner erscheinen als rückständig oder paternalistisch
Befürworter als modern, liberal und menschenrechtsorientiert
Ausblendung des Kindes als eigenständigem Interessenträger
Debatten kreisen um Erwachsene
die Frage nach den Rechten und Interessen des Kindes tritt in den Hintergrund
Schrittweise Normalisierung
zuerst Ausnahmefälle
dann Forderung nach altruistischer Leihmutterschaft
später möglicherweise Diskussion über weitere Öffnungen
Der rechtsstaatliche Einwand
Wird in der Berichterstattung das Umgehen des deutschen Verbots als rechtsstaatliches Problem behandelt oder lediglich als private Familienentscheidung?
Denn wenn ein Verbot zwar bestehen bleibt, aber seine Umgehung gesellschaftlich normalisiert wird, kann sich das gesellschaftliche Verständnis von Recht verändern.
Fazit: Die entscheidende Frage ist für mich nicht, ob einzelne Leihmütter freiwillig handeln, ob einzelne Wunscheltern liebevoll sind oder ob einzelne Kinder glücklich aufwachsen. Die entscheidende Frage ist, welches Menschenbild dem Recht zugrunde liegen soll. Wird das Kind als eigenständige Person mit eigenen Rechten betrachtet? Oder wird es zum Ergebnis eines Vertrags zwischen Erwachsenen?Je weiter die Debatte ausschließlich über Selbstbestimmung, Kinderwunsch und Erwachsenenrechte geführt wird, desto größer ist die Gefahr, dass die schwächste und sprachloseste beteiligte Person aus dem Blick gerät: das Kind. Ein freiheitlicher Staat schützt nicht nur die Freiheit der Starken. Er schützt vor allem diejenigen, die ihre Interessen nicht selbst vertreten können. Genau deshalb ist Kinderschutz kein paternalistischer Eingriff, sondern eine Kernaufgabe des Rechtsstaats.Und ebenso gilt: Wenn Gesetze für Wohlhabende durch Auslandsmodelle folgenlos umgangen werden können, während sie für andere faktisch bindend bleiben, leidet das Vertrauen in die Gleichheit vor dem Gesetz. Ein Rechtsstaat darf keine unterschiedlichen Maßstäbe für Reiche und Nicht-Reiche kennen.
Gute Absichten sind kein Schutzkonzept. Gesetze müssen nicht nur die Guten im Blick haben, sondern auch die Schlechten. Wer über Kinderschutz nachdenkt, darf nicht vom Idealfall ausgehen, sondern muss fragen, welche Risiken für die Schwächsten entstehen können.
Für mich ist Glaubwürdigkeit eine Voraussetzung jeder ethischen Debatte. Wer ein Gesetz für richtig hält, sollte es auch selbst achten. Wer es für falsch hält, sollte für seine Änderung eintreten. Problematisch wird es, wenn man öffentlich Verbote verteidigt und privat die Mittel besitzt, sie zu umgehen.
Das ist keine Frage von Neid, sondern von Rechtsstaatlichkeit und Gleichbehandlung.
#Leihmutter
#Spahn