@123Koko_ Die Grünen wurden im Vorfeld als DIE Sperrpartei betrachtet, also sind das keine wirklichen grünen Stimmen, sondern Anti-AfD-Stimmen. Wer die verhindern wollte, wählte Grün, daher der verhältnismäßig hohe Sprung
@DanielVoll12251 § 130 Abs. 3 StGB (Volksverhetzung) verbietet ausdrücklich die Verharmlosung des Holocausts und der nationalsozialistischen Gewalt- und Willkürherrschaft.
@queru_lant Sie zündet die ganz große Medienbombe.
Es wird ein riesiger Tsunami daraus.
Ulmens Anwalt antwortet mit einem relativ sachlichen, juristisch formulierten Dementi.
Und jetzt ist sie plötzlich das Opfer von „krassem Psycho-Terror“.
@EStoff1000@PeterBorbe Wenn du einem 15-jährigen Mädchen ins Gesicht schlagen möchtest, aufgrund dessen, was IHR Land tut, dann hast du echt andere Probleme.
Menschen gibts …