@ainyrockstar Und eine Frage ist noch nicht geklärt. Was zur Hölle soll bitte eine „Migrationsberaterin“ sein? Was für eine kreative Erfindung für eine Person, die höchstwahrscheinlich berät welche Sozialleistungen man abgreifen kann, wie man am eine Abschiebung umgeht uvm. Kann alles weg.
@NeBoehme Viele Linke hauen heute ähnliche Fake News und kreative Auslegungen von Siegmunds Aussagen in die Welt. Scheint wohl Strategie zu sein.
In Wahrheit war Siegmund völlig souverän.
Na dann mal sehen wie viele verletzte Polizisten, Politiker der Gegenseite und unliebsame Journalisten Ihr „Fest der Demokratie“ diesmal zur Folge hat. Gießen ist ja noch in Erinnerung. Die Polizei rechnet jedenfalls mit Gewalt und bereitet sich vor. Herr Ramelow, ein „Fest der Demokratie“ braucht nicht so viele Einsatzkräfte. Wie viele Einsatzkräfte brauchte es denn zu Ihrem Parteitag?
@FreieReporterin@TableBriefings Dann müssen sie sich ja die Haare blau oder grün färben, 2 Wochen nicht duschen, kaputte Kleidung tragen und konsequent gendern. 🤣
Das BVerfG hat klargestellt: Blockaden dürfen andere Versammlungen nicht verhindern. Im Beschluss vom Oktober 2025 (1 BvR 2428/20) heißt es, dass Sitzblockaden zwar geschützt sein können, aber den Schutz verlieren, wenn sie eine andere Demo oder einen Parteitag grob stören oder lahmlegen (§ 21 VersG). Ähnlich das BVerwG 2024 beim AfD-Parteitag.
Die Polizei dürfte schon mal die Wasserwerfer testen. Schade, dass diese Leute nicht lernen.
Ja. Und er hat eine Einschränkungen. Auch friedliche Blockaden sind nicht mehr geschützt, wenn sie das Grundrecht anderer zum Ziel hat. In Erfurt also die Versammlungsfreiheit der AfD und ihres Parteitages.
„Das BVerfG hat klargestellt:
Blockaden dürfen andere Versammlungen nicht verhindern. Im Beschluss vom Oktober 2025 (1 BvR 2428/20) heißt es, dass Sitzblockaden zwar geschützt sein können, aber den Schutz verlieren, wenn sie eine andere Demo oder einen Parteitag grob stören oder lahmlegen (§ 21 VersG). Ähnlich das BVerwG 2024 beim AfD-Parteitag.
Der Brokdorfer Beschluss von 1985 (nach den massiven Anti-Atom-Protesten) schützt zwar friedlichen Protest stark, zieht aber klare Grenzen, sobald andere Grundrechte verletzt oder die öffentliche Ordnung massiv gestört werden.“
„Bei Hambacher Forst (2018) gab es bei Räumungen & Blockaden Hunderte Festnahmen, Verletzte und Verurteilungen u. a. wegen Nötigung, Widerstands und Hausfriedensbruchs. Auch Sitzblockaden führten zu Strafen.
Ähnlich bei Brokdorf (1981): Hunderte Festnahmen bei Großdemonstrationen & Blockaden, viele Verurteilungen wegen Landfriedensbruchs, Nötigung & Widerstand.
Bei Gorleben (Castor-Proteste): Über Jahre Tausende Festnahmen und zahlreiche Verurteilungen wegen Blockaden & Nötigung.
Blockaden hatten immer Konsequenzen – unabhängig von der politischen Seite.
Quellen: Berichte von tagesschau, SPIEGEL, ZEIT, Wikipedia (Räumung Hambacher Forst), Gerichtsurteile & Polizeiangaben zu Brokdorf (1981) und Gorleben-Castor-Transporten. Recherche mit Grok.“
Herr Ramelow, bei allem Respekt. Dass Widersetzen sowas hier veröffentlicht, ist mehr als besorgniserregend. Auch Gewalt gegen Sachen und das Legen von Bränden, müsste hier eher verurteilt und ausgeschlossen werden. Stattdessen gibt man den Tipp, dass man keine Spuren hinterlassen soll. WTF. Ich verstehe, dass Sie als Person ganz sicher nicht mit sowas einverstanden sind, aber ich befürchte so langsam, dass sie sich da mit Ihren neuen Freunden verrannt haben und die Augen schließen. Verspielen Sie nicht ihr mühsam erarbeitetes Renommee.
@KonstantinNotz Sagt ein Grüner. Deutschlandhasser sind bei Ihnen doch Zuhause. Ob Nietzard, Bobka oder Frau Roth, die sich nicht an einem Plakat in ihrer Nähe störte, auf dem „Deutschland, du mieses Stück Scheiße“ stand. Oder Habeck, der ja bekanntlich mit Deutschland nicht viel anfangen kann.
@RTLoserBoy24 Du regst dich jetzt künstlich darüber auf, dass er sein Poster zerreißt. Solange die Linksradikalen sowas hier veröffentlichen, sehe ich keinen Willen zu einem Diskurs mit Worten. Kneller hat sich eine symbolische Geste für sein Reel ausgedacht. Mehr auch nicht. Komm runter.
Eine „Blockade“, die Zugänge sperrt oder den Parteitag behindert, ist nicht erlaubt. Art. 8 GG schützt Protest, aber nicht gezielte Verhinderung einer anderen Versammlung (§ 21 VersG: grobe Störung). Das kann Nötigung (§ 240 StGB) sein. BVerfG hat klargestellt: Gegendemos dürfen andere nicht lahmlegen. Polizei muss Zugang sichern. Eine Blockade widerspricht dem. Friedlicher Protest ja, Verhindern nein.