Höllenhitze und Dürre durch Windräder. Havard Studie belegt Erwärmung in der Nacht bis zu 0,7 Grad Celsius.
Der 2. Effekt ist wie folgend und viel stärker.
Dort, wo Windräder stehen regnet es stärker ab, wenn feuchte Luft ankommt (meist offshore oder Küste) und es bleibt heiße trockene Föhnluft übrig.
Diese bildet gigantische, statische Hitzehochs, die mehr Sonne und kurzwellige Strahlung bringen und den zusätzlich den Boden austrocknen.
Bitte teilen und kommentieren.
Ich habe meine sämtlichen Threads dazu angehängt, Thread bitte öffnen, vielteilig.
Danke für Ihr Interesse in der Angelegenheit!
Link: https://t.co/rgTqyx6C1O
Das IPCC hat sein Modell RCPS 8.5, das von irrwitzigen 1370ppm CO₂ bis 2100 ausgeht, zurückgezogen.
Die Modelle im Bereich von RCP 4.5 mit 650ppm bis 2100 werden jetzt propagiert.
Selbst diese sind bis heute nicht annähernd eingetroffen, hier ca.0,5C nach UAH.
1/3 bitte öffnen
Die Bundesregierung schreibt heute, dass die Hochstufung der Risikobewertung von Wieler und Schaade sonntags telefonisch besprochen und NICHT protokolliert wurde. Danach ging Deutschland in den Lockdown. Nennt man es Willkürstaat oder Bananenrepublik?
Hintergrund: Es ist ein absolut wichtiges Schreiben, das den gesamten Mythos der „evidenzgeleiteten Politik” ad absurdum führt. Erinnern wir uns: Am 15.03.2020, einem Sonntag, trafen sich im Kanzleramt Merkel, Scholz, Spahn, Braun, Seehofer und Wieler und beschlossen laut @SZ, Deutschland in den Lockdown zu schocken.
Danach telefonierte RKI-Chef Wieler mit seinem Vize Schaade. Am 16. hielt das interne RKI-Protokoll die Hochstufung fest, und am 17. wurde sie veröffentlicht.
Es steht nun fest, dass der Lockdown auf reiner Willkür der Elefantenrunde im Kanzleramt beruhte. Es gab damals keine medizinische Evidenz für einschneidende Maßnahmen (siehe auch Schweden), sondern nur sinnfreie PCR-Zahlen. Sehen Sie hierzu ergänzend unbedingt meine neue Sendung.
Link: https://t.co/y6vflqFikK
Laut RKI-Chef Schaade stiegen Atemwegserkrankungen im März 2020 zusammen mit den PCR-Zahlen. Seine eigenen Zahlen beweisen zwar das exakte Gegenteil, dürfen aber nicht gezeigt werden.
Ich hoffe auf einen U-Ausschuss 2029!
Hintergrund: Der Punkt ist so umstritten und wichtig, weil Politik und nachgeordnete Behörden steif und fest behaupten, PCR-Zahlen seien ein Indikator für echte Erkrankungen.
Warum bei einer PCR-Inzidenz von 40 der Lockdown verhängt wurde und bei einer PCR-Inzidenz von 2.000 nicht, können sie natürlich nicht erklären.
Deshalb griff Schaade zur Ausflucht, zumindest am Anfang sei der Zusammenhang zwischen Erkrankungen und PCR gut gewesen. Richtig ist laut RKI-Datenbank das Gegenteil: Je höher die PCR-Artefakte, desto niedriger war der Krankenstand.
Der Bevölkerung zeigte man nie die Zahl der Kranken, sondern nur die PCR-Zahlen. Durch diese Irreführung rechtfertigte die Politik drei Jahre mit „Maßnahmen”.
Der Welt-Untergang ist abgesagt. Bitte weiterverbreiten: Die bisherigen Horrorszenarien des Weltklimarates wurden von seinen eigenen Wissenschaftler kassiert (sie werden im Artikel in European Geosciences Union (van Vuuren und 43 andere) als inplausibel gekennzeichnet,Kap.2.2.2). Nichts rechtfertigt mehr die Zerstörung unseres Wohlstands und unserer Industriearbeitplätze durch CO2-Abgabe, Heizungsgesetz oder Verbrennerverbot. https://t.co/rErFbWRU3F
Heizhammer 2.0 kommt
Habecks Grenze entfällt, dafür müssen Vermieter immer mehr Biokraftstoff beimischen und dürfen die Kosten nicht mehr voll als Nebenkosten weitergeben. Zusammen mit der Mietpreisbremse verschärft das den Wohnungsmangel.
Verbraucher müssen künftig nicht nur die Lieferung von Energie bezahlen, sondern auch deren Bereitstellung. Damit will man den Kohlausstieg abfedern.
Insgesamt wird unter Schwarzrot der Lebensstandard auch künftig zugunsten von „Klima” sinken. Das hat nichts mit Viren, Iran oder Russland zu tun, sondern mit deutscher Politik.
Links:
https://t.co/18ETcZChSn
https://t.co/hwuXqIySId
Many of the onshore wind farms along the coasts of the UK and Denmark are falling apart after only 10 years.
A study reveals that energy contributions from wind farms begin to fall sharply after only 10 to 15 years, leaving the skeletons of steel and plastic blowing in the wind.
The economic analysis reveals the lifespan of an onshore turbine is not 20 to 25 years, as stated by the wind industry itself, supported by the UK Government.
This peer reviewed British study reveals that the energy production of onshore wind farms falls substantially as they get older, due to wear and tear. Energy and environmental economist, Professor Gordon Hughes (University of Edinburgh), carried out the statistical analysis of wind farm performance data in the UK and Denmark.
He concluded that load factors, like electricity generated as a percentage of capacity, declined a lot faster than expected, suggesting a baseline 10 to 15 year lifespan. This is when the technical life of most turbines crunch to halt, and become unprofitable to continue. Rising maintenance costs makes them uneconomical.
The study found the average UK wind farm's ability to meet electricity demand had fallen by a third after around 10 years, leading to a conclusion that many are fully uneconomic to run after only 12 years.
While the wind industry generally forecasts a 25-year lifespan, the data reveals a different reality about the viability of keeping them spinning so long. Many companies now 'repower' (replace old turbines with new ones) long before the 25-year target to maximise subsidies and output. This often ends the lifespan of the original hardware much sooner.
The wind farm study is published by the 'Renewable Energy Foundation on the Performance of Wind Farms in the United Kingdom and Denmark, 2012'.
Der Weltklimarat zieht die Katastrophenszenarien mit einer Erwärmung von 3-5 Grad zurück und kommt in seinem wahrscheinlichsten Szenario auf eine Erwärmung von noch nur zusätzlich 1,1 Grad bis 2100. Deutschland mit einem CO2-Anteil von 1,45 % am Welt-CO2 trägt dann nur noch 0,0145 Grad zur Erwärmung bis 2100 bei. Wann gibt es eine Sondersitzung des Deutschen Bundestages, der die CO2-Abgabe, das Verbrennerverbot und das Heizungsgesetz kassiert?https://t.co/7UwBCU4elB
Paukenschlag aus Hamm: Oberlandesgericht kassiert Impf-Urteil – „Verfahrensfehler in einer ganzen Reihe von Punkten"
Die Entscheidungsgründe liegen nun heute vor.
Das OLG Hamm hat am 21. April 2026 das Urteil des Landgerichts Arnsberg gegen BioNTech vollständig aufgehoben und die Sache an die Vorinstanz zurückverwiesen (Az. I-26 U 57/25). Für tausende Impfgeschädigte in Deutschland ist dies ein wichtiges Signal – und der nächste Baustein in einer sich verändernden Rechtsprechung. Immerhin ist das Oberlandesgericht Hamm durch Rechtsverordnung die zentrale Berufungsinstanz für alle Impfschadensfälle und geschätzt werden sie über ca. 250 Verfahren noch zu befinden haben.
Was war geschehen?
Der Kläger, Jahrgang 1961, hatte sich im Juli 2021 und im März 2022 mit dem BioNTech-Impfstoff Comirnaty impfen lassen. Wenige Monate nach der ersten Impfung diagnostizierten Ärzte bei ihm eine tiefe Beinvenenthrombose, Schwindel, Nervenzucken, Taubheitsgefühle im Gesicht und in den Füßen, Erschöpfungszustände und eine Polyneuropathie. Vor den Impfungen war er gesund, wie er glaubhaft schilderte.
Der Kläger forderte vor dem Landgericht Arnsberg ein Schmerzensgeld von mindestens 150.000 Euro, die Feststellung der Einstandspflicht für künftige Schäden und – als zentralen Hebel – Auskunft nach § 84a AMG zu Risiken und Nebenwirkungen des Impfstoffs.
Das Landgericht Arnsberg wies die Klage ohne jede Beweisaufnahme ab. Kein Sachverständiger wurde gehört, kein Zeuge vernommen, keine Behandlungsunterlage beigezogen. Der Schadenersatzanspruch sei nicht plausibel, der Auskunftsanspruch sei nicht erforderlich, und die EU-Zulassung sei für die Gerichte bindend („Tatbestandswirkung"). Punkt. Klage abgewiesen.
Das OLG Hamm: „So nicht!"
Der 26. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Hamm hat dieses Urteil nun mit deutlichen Worten kassiert und gleich das gesamte erstinstanzliche Verfahren mit aufgehoben. Was die Arnsberger Richter sich geleistet haben, ist nach Auffassung des OLG eine Aneinanderreihung wesentlicher Verfahrensfehler:
1. Falscher Maßstab – die Latte wurde viel zu hoch gehängt
Das Landgericht hatte verlangt, der Kläger müsse eine „überwiegende Wahrscheinlichkeit" darlegen, dass die Impfung seine Beschwerden verursacht habe. Genau das ist falsch. Das OLG Hamm stellt klar, dass für den Auskunftsanspruch nach § 84a AMG die Plausibilität genügt. Und Plausibilität bedeutet nach dem aktuellen BGH-Urteil ausdrücklich, dass sogar mehr gegen als für die Impfung als Schadensursache sprechen kann – der Auskunftsanspruch besteht trotzdem.
Mit anderen Worten: Das Landgericht Arnsberg hat von einem schwerkranken Laien eine Hürde verlangt, die das Gesetz gar nicht kennt.
2. Überspannte Darlegungslast – „Arzt sollst Du sein, sonst nichts!"
Besonders deutlich wird das OLG bei der Darlegungslast. Von einem medizinisch nicht vorgebildeten Geschädigten könne „keine genaue Kenntnis medizinischer Zusammenhänge erwartet und gefordert werden". Er sei nicht verpflichtet, sich zur Prozessführung medizinisches Fachwissen anzueignen. Auch das ausführliche Vorlegen sämtlicher Behandlungsunterlagen sei nicht Voraussetzung – schon gar nicht im Auskunftsverfahren, das den Geschädigten ja erst in die Lage versetzen soll, seinen Schadensersatzanspruch durchsetzen zu können.
Genau das hatte das LG Arnsberg vom Kläger aber im Ergebnis verlangt: medizinische Fachgutachten, lückenlose Krankenakten, der Ausschluss aller möglichen Alternativursachen. Eine Unmöglichkeitsanforderung.
3. Keine Beweisaufnahme – unzulässige Beweisantizipation
Der Kläger hatte ein Sachverständigengutachten beantragt. Er hatte Zeugen benannt. Das Landgericht hat nichts davon erhoben. Stattdessen hat es die angebotenen Beweise gewissermaßen „im Kopf vorab gewürdigt" – eine sogenannte unzulässige Beweisantizipation, mit der laut Bundesgerichtshof das Recht auf rechtliches Gehör verletzt wird.
Das OLG Hamm formuliert das spitz, dass das Landgericht einen vermeintlichen „zeitlichen Verzug" zwischen Impfung und Beschwerden festgestellt und orthopädische Vorerkrankungen als Alternativursache angenommen hat, ohne jede sachverständige Beratung.
Woher der Richter sein medizinisches Wissen genommen hat, lässt das Urteil offen. Das OLG bringt es auf den Punkt, dass auch eine vier Monate nach der ersten Impfung diagnostizierte tiefe Beinvenenthrombose bei zwei Wochen vorher beklagtem Schwindel als zeitlich „nicht mehr zusammenhängend" zu bewerten – das gehe ohne Sachverstand schlicht nicht.
4. Die persönliche Anhörung – einfach ignoriert
Das Landgericht hatte den Kläger zwar persönlich angehört, sich mit dessen Schilderungen aber gar nicht inhaltlich auseinandergesetzt. Auch das ist eine Gehörsverletzung.
5. Die Mär von der „Tatbestandswirkung" der Zulassung
Die Arnsberger Richter hatten gemeint, die Zulassung der EU-Kommission stehe einer Haftung quasi entgegen. Das OLG Hamm stellt – im Einklang mit dem BGH – klar, dass eine solche „Tatbestandswirkung" der Zulassung im Auskunftsverfahren nicht zukommt. Das positive Nutzen-Risiko-Verhältnis muss vielmehr im Streitfall durch ein Sachverständigengutachten geklärt werden.
Die historische Wende war das Urteil des BGH vom 9. März 2026
Was das OLG Hamm hier umsetzt, ist die Linie, die der Bundesgerichtshof in seinem Grundsatzurteil vom 09.03.2026 (VI ZR 335/24) vorgegeben hat. Dieses Urteil war für die Impfgeschädigten ein Befreiungsschlag. Die Karlsruher Richter haben drei zentrale Botschaften gesendet:
Erstens: Plausibilität reicht für den Auskunftsanspruch. Sie kann sogar vorliegen, wenn mehr gegen als für das Arzneimittel als Schadensursache spricht.
Zweitens: Der Auskunftsanspruch ist umfassend. Er beschränkt sich nicht auf Wirkungen, die zum individuellen Krankheitsbild des Geschädigten passen. Er erfasst sämtliche Erkenntnisse, die für die Nutzen-Risiko-Bewertung von Bedeutung sein können.
Drittens: Für die Bewertung schädlicher Wirkungen ist auf den aktuellen Stand der Wissenschaft zum Zeitpunkt der letzten Verhandlung abzustellen – nicht auf das Wissen zum Zulassungszeitpunkt.
Damit hat der BGH eine jahrelange Verteidigungsstrategie der pharmazeutischen Industrie zerschlagen, die darauf zielte, Klagen mit dem Verweis auf die Zulassungsentscheidung und überzogene Beweisanforderungen oder eine überzogene Darlegungslast schon im Keim zu ersticken.
Das LG Aurich erhält nun die Aufgabe, dieses Urteil in die praktische Umsetzung zu bringen.
Nur eine Woche nach dem BGH-Urteil zog das Landgericht Aurich mit seinem Teilurteil vom 16. März 2026 (5 O 1106/24) die Konsequenzen. Die Auricher Richter sprachen einer Klägerin, die nach den BioNTech-Impfungen im Juli und August 2021 an Autoimmunerkrankung, Durchblutungsstörungen, Herzrhythmusstörungen, POTS, ME/CFS und einer Reihe weiterer Beschwerden litt, den Auskunftsanspruch nach § 84a AMG durch Teilurteil zu.
Das Aurich-Urteil ist in mehrfacher Hinsicht bemerkenswert:
Es wendet konsequent die BGH-Grundsätze an:
Plausibilität als Maßstab, kein Erfordernis überwiegender Wahrscheinlichkeit.
Es entscheidet vorab durch Teilurteil, ohne den Ausgang des Hauptsacheverfahrens abzuwarten. Damit wird das gesetzgeberische Ziel der prozessualen Chancengleichheit ernstgenommen.
Es weist die Argumentation von BioNTech – die Zulassung indiziere ein positives Nutzen-Risiko-Verhältnis und schließe die Haftung aus – als Zirkelschluss zurück: Das Nutzen-Risiko-Verhältnis sei eine Frage, die nur durch ein Sachverständigengutachten geklärt werden könne – und das dürfe nicht im Auskunftsverfahren vorweggenommen werden.
Das OLG Hamm hat diese Linie nun für die Berufungsinstanz bestätigt und das Argument des „Zirkelschlusses" wortgleich übernommen.
Was bedeutet das für Impfgeschädigte?
Drei Urteile in nur sechs Wochen – BGH, LG Aurich, OLG Hamm – ergeben ein klares Bild: Die jahrelange Strategie, Impfschadensklagen mit überspitzten Darlegungs- und Beweisanforderungen vor der Tür der Tatsacheninstanzen abzuwimmeln, funktioniert nicht mehr. Die Pharmakonzerne können sich nicht länger hinter der EU-Zulassung verschanzen. Sie müssen Auskunft erteilen – und zwar umfassend:
Zu Wirkungen, Nebenwirkungen und Verdachtsfällen,
zu allen Erkenntnissen, die für die Bewertung schädlicher Wirkungen relevant sind,
nicht beschränkt auf das individuelle Krankheitsbild des Klägers,
und mit eidesstattlicher Versicherung der Vollständigkeit.
Für Impfgeschädigte heißt das konkret:
Wer bisher mit dem Argument abgewiesen wurde, er habe seine Beschwerden „nicht überwiegend wahrscheinlich" auf die Impfung zurückgeführt, hat gute Argumente, in die nächste Instanz zu gehen – oder, sofern ein Urteil noch nicht rechtskräftig ist, mit der Berufung anzugreifen. Wer bisher gezögert hat, eine Klage einzureichen, dem stehen die Türen jetzt deutlich weiter offen, allerdings wegen wahrscheinlicher Verjährung nicht mehr gegen den Hersteller selbst.
Ein Wort an die Skeptiker
Es wird bereits versucht, das BGH-Urteil kleinzureden – auch von BioNTech in dem hier besprochenen Verfahren. Die Beklagte versuchte vor dem OLG Hamm, das Karlsruher Urteil als „stark einzelfallbezogene Entscheidung" darzustellen, die nicht ohne Weiteres auf andere Fälle übertragbar sei. Das OLG Hamm hat dem eine klare Absage erteilt. Die vom BGH aufgestellten Grundsätze gelten, und sie gelten auch hier.
Das ist die Bedeutung höchstrichterlicher Rechtsprechung – sie schafft verbindliche Leitlinien für alle Instanzgerichte. Und genau diese Leitlinien beginnen jetzt zu wirken. Das Landgericht Aurich hat es vorgemacht, das OLG Hamm folgt, weitere Gerichte werden nachziehen müssen. Soweit andere Oberlandesgerichte nun anders entschieden gibt es wieder eine dievergierende Rechtsprechung mit der die Revision zum BGH zuzulassen ist.
Mein Fazit
Was wir gerade erleben, ist eine Zeitenwende in der Impfschadensrechtsprechung. Die Hürden, die in den ersten Jahren nach Beginn der Klagewellen oft unüberwindbar schienen, werden gerade Stück für Stück geschleift – nicht durch politische Aktivisten, sondern durch nüchterne juristische Arbeit höchster Gerichte. Wer Recht hat, soll Recht bekommen. Und wer als pharmazeutischer Unternehmer ein Produkt vertreibt, dessen mögliche Schäden noch immer nicht vollständig aufgeklärt sind, der muss sich Fragen gefallen lassen – substantiierte, präzise, umfassende Fragen. Und er muss sie beantworten.
Das ist keine Frage des Glaubens. Das ist die Forderung des Gesetzes. Und die Gerichte beginnen, sie endlich durchzusetzen.
Wer heute schweigt, wacht morgen in einem Netz auf, in dem normale Rede nur noch mit Ausweis, Altersnachweis oder fester digitaler Identität geduldet wird.
Dann geht es nicht mehr nur um einzelne Konten, sondern um Menschen, die plattformübergreifend markiert, gebremst und ausgeschlossen werden können. Genau das darf nicht zur neuen Normalität werden.
Mein Appell verteidigt das Recht auf pseudonyme Teilnahme im digitalen Diskurs.
Bitte zeichnen, teilen und jetzt Druck aufbauen, bevor aus stiller Gewöhnung offene Kontrolle wird.
https://t.co/9k2yC4a7eP
#DigitaleFreiheit #Meinungsfreiheit #Grundrechte #Datenschutz
@norberthaering@ArneSchoenbohm@Wilehalm@TechDialectic@KnoblochJens@HeinischAnnette
Was meinst du, @grok, wo liegen deinen Matrixmultiplikationen zufolge die Gefahren?
1. Tedros verweist auf Befehlsgewalt kraft IGV.
2. Hanta sei harmlos, da „Maßnahmen” wie Quarantäne erfolgreich verhängt wurden.
3. Spaniens Ministerin spricht von einer „einmaligen Operation” unter Beteiligung von 23 Staaten.
4. Auch bei Corona waren Spaniens Sozialisten zusammen mit Italiens chaotischer Fünf-Sterne-Regierung weltweit die ersten, die dichtmachten; China hatte nur ein paar Städte abgeriegelt, nicht das ganze Land.
5. Zentral ist das Orwellsche „Doppel-Denk”, das Menschen verwirrt und verteidigungsunfähig macht: Hanta soll, wenn überhaupt, nur durch sehr engen Kontakt zwischen Menschen übertragbar sein. Aber ohne Spezialfahrzeuge und Schutzanzüge werden positiv Getestete nicht transportiert. Kontaktpersonen werden sechs Wochen ihrer Grundrechte beraubt.
6. Kurz vor Hanta scheiterten die Verhandlungen über das „Pathogen Access and Benefit Sharing (PABS)”. Dieser zentrale Teil des WHO-Pandemieabkommens regelt, wie die Profite aus neuen Impfstoffen geteilt werden.
Langfassung: https://t.co/v4Lma1oMJJ
CO₂ does not control the climate. It never has. It is not the master dial of the Earth’s temperature, nor is it the architect of our modern anxieties.
Carbon dioxide doesn't cause excessive rainfall, droughts, or the collapse of coastal cliffs. Nor is it responsible for the fractures in human society—terrorism, urban violence, obesity or the drug crisis. These are the products of a human civilization that has survived its own annihilation by the narrowest of margins, persisting for 300,000 years largely through a stroke of cosmic luck.
Yet, for four decades, a relentless climate war has force-fed the world a diet of crisis and warming hysteria. It insists that CO₂ is the root of all evil—that it is our fault and it is the gas's fault. But the truth is indifferent: CO₂ doesn't care. It is not demonic. It is not pollution. It is the foundation of life on Earth.
Without it, Earth would be a silent, sterile rock, inhabited only by bacteria. It was CO₂ that empowered cyanobacteria to unlock the miracle of photosynthesis, slowly flooding the world with the 'waste product' we call oxygen. Before this, the oceans were dark with iron, the skies were not blue, and the world was effectively lifeless. We should be thankful for this gas of life, rather than inventing doomsday scenarios to vilify it.
If we look at the true scale of our planet, the single greatest factor affecting Earth’s geology is tectonic continental flow. This slow, majestic dance of crustal plates shapes our continents and redirects the great ocean currents. This is nature at work.
Today, CO₂ is a mere trace gas at 427 ppm (0.04%). While it is a mighty driver for biology, it is at some of its lowest levels in planetary history. During the Cambrian Period, concentrations were upwards of 4,000 to 8,000 ppm. If those massive levels did not trigger an 'irreversible environmental collapse', it is illogical to assume today’s trace amounts will.
Furthermore, water vapor remains the dominant greenhouse gas, reaching concentrations of 40,000 ppm (4%) in the tropics. It is responsible for the vast majority of the greenhouse effect, yet it is sidelined in favor of the carbon narrative.
History matters. For hundreds of millions of years, CO₂ has not been the deciding factor in global temperature. Homo sapiens evolved during the Late Cenozoic Ice Age, which began 34 million years ago when Antarctica became entombed in ice. Our entire history has unfolded within the Quaternary glaciation, surviving 100,000-year cycles of icehouse conditions.
Almost every meaningful invention, every empire, and every leap in human progress occurred within the brief, warm window of the Holocene. We have never not lived in an ice age. We have survived global upheavals before, but we may not survive a self-imposed collapse into a new medieval dark age driven by ideological fear.
Abschweifungen, Erinnerungslücken und unerwartete Lügen: Merkels rechte Hand Helge Braun und RKI-Präsident Lars Schaade zogen in dieser dramatischen Sitzung alle Register. Ob es geholfen hat, müssen Sie entscheiden. https://t.co/Wc9SUMdxKi
Meta-Lauschangriff: Instagram liest nun all Ihre privaten Nachrichten mit!
"Der Zuckerberg-Konzern hat die Verschlüsselung für Direktnachrichten auf Instagram endgültig abgeschafft. Seit gestern kann Meta auf sämtliche Daten in privaten Nachrichten zugreifen. Die Nutzer sollen laut Unternehmenssprecher eben auf WhatsApp umsteigen.
📷 Doch auch dort gibt es eine Sicherheitsschwachstelle. Ist die Maßnahme ein Zufall inmitten der Begehrlichkeiten der EU auf „Chatkontrolle“ und Abschaffung von Verschlüsselung und VPN?..."
Quelle:
https://t.co/uJvdeROZTO
Es war unfassbar skrupellos. Wenn man dieses Voiceover wieder hört, läuft es einem eiskalt den Rücken runter.
„Letzte Chance für Ungeimpfte, in der Innenstadt einzukaufen. Ab Montag sind die meisten Läden für sie tabu. Nur Geimpfte dürfen dann noch rein. Wer einen Ungeimpften in seinen Laden lässt, muss mit 500 Euro Bußgeld rechnen.“
Einkommenssteuer auf das Geld, das ich verdiene – Steuer #1
Kapitalertragssteuer auf das Geld, das ich anspare – Steuer #2
Grunderwerbssteuer auf die Immobilie, die ich mit dem Ersparten kaufe – Steuer #3
Grundsteuer auf die Immobilie, nachdem ich sie erworben habe – Steuer #4
Versicherungssteuer auf die Wohngebäudeversicherung – Steuer #5
Mehrwertsteuer auf alle Instandhaltungs-, Sanierungs-, Erweiterungsarbeiten – Steuer #6
Energiesteuer, Stromsteuer auf den Betrieb der Immobilie – Steuer #7
Erbschaftssteuer, wenn die Immobilie vererbt wird – Steuer #8
Und da wundert sich jemand, dass es in Deutschland so wenige Immobilienbesitzer gibt?
Forscher verabschieden sich von einem fehlerhaften Klimaszenario.
Es war immer klar, dass dieses apokalyptische Klimaszenario vollkommen unsinnig ist.
Funfact am Rande ist, dass dieses Szenario Grundlage für unsere Klimapolitik ist.
Eigentlich müsste die Nachricht in die Hauptnachrichten und Talkshows Hauptthema sein.
Endlich müsste die Klimapolitik revidiert werden.
Stattdessen wird, wie immer bei unpassenden Nachricht en, alles totgeschwiegen.
Der wirtschaftliche und soziale Selbstmord wird fortgesetzt, obwohl die Begründung entfallen ist.
https://t.co/Cwtd5ISVZy
1/ Als habe es die peer-reviewte Studie von @BMuellerSN et al. zur eben nicht (!) messbaren Wirksamkeit deutscher Covid-Maßnahmen nie gegeben, versuchen RKI-Chef Schaade & Prof. Rehfuess (@LMU_Muenchen) in der Corona-Enquete, das Narrativ der angeblich wirksamen „MASSNAHMENBÜNDEL“ (gleichzeitige Kombi unterschiedlicher NPIs) zu etablieren.
Was für eine wissenschaftliche Ignoranz!
https://t.co/aAyTyYRNLf