Wenn man § 96 AufenthG durchgeht, kommt man m.E. zur Bejahung des Tatbestands; wohl auch zur Bejahung des § 96 II 1 Nr. 1 und IV; Nothilfe liegt nicht vor; wenn dann übergesetzl. Notstand; aber auch schwierig, die Rettung ist ja schon durch das an Bord nehmen vollzogen #SeaWatch
Schwerer sexueller Missbrauch einer 13-Jährigen aus Quedlinburg: Landgericht Magdeburg verurteilt Arzt aus Bayern zu zwei Jahren und sieben Monaten Haft | https://t.co/YnWTlaTlUU https://t.co/GlYP7Rao26
Interview: Rouven Colbatz setzt sich für Mörder genauso ein wie für Vergewaltiger und Pädophile. Der 40-Jährige #Strafverteidiger aus Weiden sagt, er tue dies aus Idealismus. @RouCol https://t.co/sxtC9laEXI
Als Medienanwalt unter Strafverteidigern - morgen bin ich erstmals beim #Strafverteidigertag in Regensburg und spreche im Panel ‚Datenschutz‘ u.a. über geschwätzige Staatsanwälte - freue mich über die Diskussion. Angeblich können die Kollegen auch gut feiern... #StVT43#svt43